In den vergangenen Tagen wurde bekannt, dass 20 Jahre nach der Wiedervereinigung nun knapp 37000 frühere politische Häftlinge der DDR, die vor allem in Untersuchungsgefängnissen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) physisch und psychisch gepeinigt wurden, nun mit einer Opferrente von monatlich 250,- € rechnen können. Über fast alle Anträge wurde mittlerweile entschieden.
Wachturm des früheren MfS-Untersuchungsgefängnisses Hohenschönhausen in Ost-Berlin, das heute eine Gedenkstätte ist. (Foto: © ,marctwo/Pixelio 2008)
Voraussetzung ist eine politische Haft von mindestens sechs Monaten in der DDR. Die Pension darf nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden. Um die volle Opferrente zu bekommen, dürfen Alleinstehende nicht mehr als 1077,- € und Verheiratete 1436,- € verdienen.
Ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des MfS im Rentenalter erhalten seit der Wiedervereinigung eine gekürzte Rente, die der Durchschnittsrente eines DDR-Arbeitnehmers entspricht. Eine reale Ost-Durchschnittsrente liegt zurzeit bei etwa 936,- € im Monat (Quelle: DIA, Stand 12/2005). Männer bekommen seit 2009 in den neuen Bundesländern durchschnittlich 1078 € Rente, Frauen 691 € (Quelle: Deutscher Bundestag 2009).
Besonders aus Gründen der politischen Stabilität wurde 1990 bei den Verhandlungen zur Deutschen Einheit auf eine deutliche Kürzung der MfS-Renten verzichtet. So wird vielen verrenteten DDR-Tätern noch heute ein guter Lebensabend von den aktuellen Beitragszahlern finanziert, während viele Opfer noch bürokratische Verrechnungsgrenzen für die Opferrente auferlegt bekommen.
Dies ist für mich auch deshalb unbegreiflich, weil die meisten politischen Gefangenen auch nach Jahrzehnten psychologische und psychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, sich „nichts dazuverdienen” können und von ALGII leben müssen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Opferrente nicht auch auf Familienangehörige ausgeweitet und deutlich zum Beispiel auf 500,- € erhöht wird.
Weiterlesen:
Landesdirektion Chemnitz – Infos zur Opferrente/Antrag
Institut für Soziologie der Universität Duisburg-Essen
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