Bei der Verbrechensbekämpfung plant Österreich nach einem Bericht der Zeitung „Die Presse” vom 22. Juli 2010, dass bei kleineren Straftaten und Delikten, die nicht automatisch zur U-Haft führen, die Beschuldigten eine „Kaution” hinterlegen müssen,…

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(Foto: Norbert Leipold/Pixelio 2007)

…um auch vor Gericht zu erscheinen und sich einer möglichen Strafe zu stellen. Die in der Zeitung beschriebenen Regelungen treten ab dem 1. August 2010 in Kraft und sollen sich vor allem gegen „Kriminaltouristen” aus dem Ausland richten.

Da stellt sich die Frage, was eine solche Kaution bringt, da Einbrecher oder sonstiger Täter nach der Hinterlegung vorerst auf freiem Fuß sind. Wird sich zum Beispiel ein „ausländischer” oder gar „deutscher” Taschendieb freiwillig einem Strafverfahren mit eventueller Haft in der Alpenrepublik stellen, nur um seine Kaution zurückzubekommen (auch wenn es sich um ein Auto handelt)? So richtig stimmig scheinen die Vorschläge nicht zu sein, ob sie Kleinkriminalität verhindern können, ist ebenso äußerst fraglich.

Da es in Deutschland aber keine Abwrack-Prämie mehr gibt, könnte man in Zukunft mit seinem Schrottauto noch nach Österreich in Urlaub fahren und sich am letzten Tag in Wien als Dieb versuchen. „Nehmen’s mein Auto als Kaution”, … 😉

Weiterlesen:
„Die Presse” vom 22. Juli 2010

Kommentare (2)

  1. #1 s3bastian8n
    Juli 26, 2010

    „Nehmen’s mein Auto als Kaution”, … 😉
    man kanns ja mal versuchen

  2. #2 rolak
    Juli 26, 2010

    ..aber nur ein einziges mal 😉