Und eines, was ich sehr schnell lernen musste war, dass in Esoterikerkreisen aller Art (von Evolutions- und Einsteingegnern bis hin zu Sterndeutern und Wunderheilern) alles, was “skeptisch” (also auf Vernunft basierend) als “kriminell” verunglimpft wurde. Esowatch (heute Psiram) wurde in den einschlägigen Kreisen immer mit diesem adjektiv kombiniert, und ScienceBlogs.de der Komplizenschaft bezichtigt. Worin genau diese “Internetkriminalität” bestehen sollte, das blieb oft im Dunkeln – juristische Kompetenz war jedenfalls nicht zu erkennen. Die Staatsanwaltschaft in Landau (Rheinland-Pfalz) ermittele gegen Esowatch, hieß es – und das galt den einschlägigen Kreisen als Beweis für kriminelle Handlungen.
Als ich Anfang 2011 die redaktionelle Betreuung der ScienceBlogs.de übernahm, wollte ich’s nun doch mal wissen (nachdem ein Vertreter der Szene darüber spekuliert hatte, dass ich der Betreiber dieser Seite sein müsse). Also schrieb ich die Staatsanwaltschaft in Landau an. Und erhielt am 17. Januar 2011 diese Antwort:
Sehr geehrter Herr Schoenstein,
es wird mitgeteilt, dass eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Internet-Seite “Esowatch” an die Staatsanwaltschaft München abgegeben und von dort übernommen worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. (Name entfernt)
Leitender Oberstaatsanwalt
Staatsanwaltschaft Landau
Hmm. “Ermittelt” wurde in Landau also nicht, aber immerhin wurde eine Anzeige entgegengenommen und dann – aus welchen Gründen auch immer, dazu sagt das Schreiben nichts – an die Staatsanwaltschaft München weitergeleitet. Also wollte wissen, was die dazu zu sagen haben. Die Antwort dauerte nur ein paar Tage:
Sehr geehrter Herr Schoenstein,
ein Verfahren gegen die Webseite Esowatch.de konnte ich nicht feststellen, was aber auch nichts Ungewöhnliches ist, da staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren “gegen Webseiten” rechtlich nicht möglich sind.
Mit freundlichen Grüßen
(Name entfernt)
Pressesprecherin
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstr. 25, 80335 München
Gegen wen da auch immer ermittelt wurde – es war definitiv nicht gegen die Webseite. Aber was bedeutet eigentlich “ermitteln”? Nun, das konnte ich, eineinhalb Jahre später, dank einer anderen (nicht mit Esowatch zusammenhängenden) Strafanzeige, die diesmal direkt gegen mich gerichtet war und von der ich per email am 31.10.2013 informiert wurde, aus erster Hand erfahren:
Sehr geehrter Herr Schönstein,
bei hiesiger Dienststelle werden Ermittlungen gegen Sie und Herrn (Name des Bloggers/der Bloggerin entfernt) wegen der Blogs
in (Blogname entfernt) – ScienceBlogs
vom 15. Juli 2013 durch (Kommentator-Nick entfernt)
vom 14. August 2013 durch (Kommentator-Nick entfernt)bzgl. Herrn Dr. (Name entfernt)
geführt.
Namens der Staatsanwaltschaft Landshut, bei der die Anzeige durch Dr. (Name entfernt) wegen Beleidigung erstattet wurde, sollen Ihre Personalien (Name, Vorname, Geb.-Dat., Geb.-Ort., Familienstand, Beruf, Adresse) und ihr tatsächlicher Aufenthalt (ggf die Dauer eines Auslandsaufenthaltes) ermittelt werden.
Bitte teilen Sie mir die gewünschten Daten mit. Für Rückfragen stehe ich unter u.g. Tel
(werktags von 06.45 Uhr – 15.00 Uhr) gerne zur Verfügung.Mit freundlichen Grüßen
(Name entfernt)
Polizeihauptkommissar
PI Landshut
Aha! Alles, was der Polizeihauptkommissar ermitteln sollte, waren meine Personalien und mein Aufenthaltsort. Ich wies den Beamten freundlich darauf hin, dass er sich bitte schriftlich an die zuständige Adresse (die stand im Impressum und war damals noch in den USA) wenden möge, da ich auf email-Anfragen keine Auskunft zu meiner Person geben würde. Doch noch ehe dort ein Schreiben einging, war die Sache offenbar schon vom Tisch, ohne dass ich auch nur ein einziges Mal zu irgend einem Detail befragt – geschweige denn “verhört” – wurde. Etwa zwei Wochen nach dieser Anfrage erreichte mich folgende email:
Akten-Geschäftszeichen Js 25577/13
Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen BeleidigungSehr geehrter Herr Schönstein,
in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 11.12.2013 folgende Entscheidung getroffen:
Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.Mit freundlichen Grüßen
gez. (Name entfernt)
Staatsanwältin
Und falls nun jemand wissen will, was sich hinter dem Paragraphen der Strafprozessordnung verbirgt, den die Staatsanwältin hier bemühen musste, hier der Wortlaut des Gesetzes:
§ 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
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