Das Schöne und das Gute gehören in unserer Sprache und Vorstellung meist zusammen, nicht nur in der ubiquitären Redewendung, etwas sei ja “gut und schön“, sondern auch in unserem humanistisch geprägten Kunst- und Kulturverständnis, in dem Wahrheit, Schönheit und Güte scheinbar untrennbar verbunden sind. Und in einer idealen Welt könnten wir’s auch dabei belassen – aber die Realität ist weitaus unattraktiver. Denn die Schönheit hat auch ihre dunkle Seite: Attraktive Menschen sind zu den gleichen Straftaten fähig wie unattraktive. Selbst das wäre noch eher banal – nicht aber ihre wissenschaftlich nachweisbar höheren Chancen, milde Richter zu finden. Zwei prominente Beispiele aus den USA für Mörder, die dank ihres guten Aussehens letztlich mit einer geringeren Strafe davon gekommen waren, sind etwa der “Preppie-Killer” Robert Emmet Chambers und die “Fatal-Attraction-Mörderin” Carolyn Warmus.
Dieser Zusammenhang zwischen Strafjustiz und der Attraktivität des oder der Angeklagten ist schon oft untersucht worden, und noch jedesmal wurde festgestellt, dass gutes Aussehen vor all zu harter Strafe schützt:
Attractiveness was predictive of both minimum and maximum sentences (p <.001)-the more attractive the defendant, the less severe the sentence imposed.
schreibt beispielsweise John E. Stewart im Journal of Applied Social Psychology1. Dieser Effekt ist in den USA, wo praktisch jedes Urteil von Laienrichtern (Geschworenen) gefällt wird, sicher größer als in einem System, wo Berufsrichter mit mehr Erfahrung und größerer Distanz zum Geschehen die Fälle entscheiden. Dennoch ist auch hier sicher die Sympathie, die Schönheit verschafft, nicht völlig zu ignorieren.
Doch so ungerecht es bereits erscheinen mag, wenn attraktive Menschen “ungestrafter” davonkommen als all jene Verbecher, die mit bestenfalls durchschnittlichem Aussehen und schlimmstenfalls jener oft karrikierten “Gaunervisage” vor ihren Richter treten müssen – geradezu tragisch ist, dass auch die (Un-)Attraktivität ihrer Opfer beim Urteil und der Strafbemessung eine wichtige Rolle spielen. Vor allem in Vergewaltigungsprozessen neigen amerikanische Schwurgerichte (und nur auf diese sollen sich die folgenden Aussagen beschränken) offenbar dazu, einem als unattraktiv empfundenen Opfer eine größere Mitverantwortung zuzusprechen:
The present study, employing multiple exemplars of attractiveness and multiple dependent measures of responsibility, revealed consistent evidence of an attractiveness bias among observers, with an unattractive victim being assigned greater responsibility in general for her own victimization, as well as specific behavioral and characterological blame, than an attractive victim. The un-attractive victim was also considered to have contributed to her assault by presenting a more provocative appearance than her more attractive counter-part. 2
Auch dies gilt übrigens um so mehr, je attraktiver der oder die Angeklagte ist. Das Paradoxe dabei ist ja, dass ausgerechent die Unattraktivität hier als “provokativ” – im Sinn von: den Täter gezielt anziehend – interpretiert wird. Fast schon, als ob es das Recht eines gut aussehenden Menschen sei, die Hässlichkeit in der Welt zu bestrafen.
Doch all diesen Studien zum Trotz gibt es auch prominente Beispiele dafür, dass gutes Aussehen manchmal in der Justiz auch zur Bürde werden kann. So besteht heute durchaus ein Konsensus, dass im 60-er-Jahre-Fall Vera Brühne die Attraktivität der Angeklagten zum Medienrummel beigetragen hat, der letztlich an dem aus heutiger Sicht nicht mehr haltbaren Schuldspruch führte.
Quellen:
- 1 John E. Stewart: Defendant’s Attractiveness as a Factor in the Outcome of Criminal Trials: An Observational Study, Journal of Applied Social Psychology, Vol. 10, 4; 348-361; August 1980
- 2 B. Thornton, R. Ryckman: Attractiveness on Observers’ Attributions of Responsibility, Human Relations June 1983 vol. 36 no. 6 549-561
- Helen E. Cavior, Steven Hayes, Norman Cavior: Physical Attractiveness of Female Offenders, Criminal Justice and Behavior December 1974 vol. 1 no. 4 321-331
- M. Saladin, Z. Saper, L. Breen: Perceived Attractiveness and Attributions of Criminality: What Is Beautiful is Not Criminal Canadian Journal of Criminology 251 (1988)
- David L. Wiley: Beauty and the Beast: Physical Appearance Discrimination in American Criminal Trials, St. Mary’s Law Journal, 193/1995
- Marsha B. Jacobson, Paula M. Popovich: Victim Attractiveness and Perceptions of Responsiblity in an Ambiguous Rape Case, Psychology of Women Quarterly; Volume 8,1; 100-104; September 1983
- Marsha B. Jabobson: Effects of victim’s and defendant’s physical attractiveness on subjects’ judgments in a rape case, Sex Roles Vol. 7, No. 3, 247-255
Abbildungen:
- Frankfurter Alte Oper, Christoph F. Siekermann via Wikimedia Commons
- “Villain”, J.J. via Wikimedia Commons
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