Dieser etwas sperrige Titel stammt von mir (UB), der folgende, deutlich besser lesbare Text, ist die im letzten Beitrag angekündigte
Fortsetzung des Gastbeitrags von Philippe Leick
In einem vorherigen Beitrag habe ich Francis Beauvais‘ Vorschlag diskutiert, Studien zur Wirksamkeit homöopathischer Präparate durch „in situ Randomisierung und Entblindung“ zu verbessern.
Vereinfacht gesagt wird dabei die zentrale Planung einer randomisierten und doppelblind durchgeführten Studie (RCT) durch eine lokale Steuerung ersetzt. Arzt und Patient bekommen nicht einen vorab ausgesuchten, kodiert beschriebenen Therapiesatz, der entweder das zu prüfende Mittel oder ein äußerlich ununterscheidbares Placebo enthält. Stattdessen bekommen sie gleich beide Varianten, ohne aber zu wissen, in welchem Therapiesatz das Verum und in welchem das Placebo sich befindet. Im Anschluss dürfen sie selbst auslosen, mit welchem der beiden Sätze sie arbeiten möchten. Unmittelbar nach Ende der Behandlungs- und Beobachtungsphase, nachdem alle Daten fälschungssicher erhoben wurden, bekommen sie mitgeteilt, ob sie sich für Placebo oder Verum entschieden haben.
Prinzipiell spricht wenig gegen diesen Vorschlag. Nach wissenschaftlicher Logik sollte eine solche Studie, sofern sie sorgfältig durchgeführt wird, zu keinen anderen Ergebnissen führen als ein zentral geplanter RCT. Beauvais argumentiert jedoch anhand der verallgemeinerten Quantentheorie (VQT), dass in seinem Studiendesign subtile, verallgemeinert-quantenmechanische und für die Homöopathie höchst relevante Effekte besser erhalten bleiben. Er erwartet daher „endlich“ deutlich positive Ergebnisse für die Homöopathie in ansonsten nach allen Regeln der Kunst durchgeführten RCTs.
Nach meiner Auffassung ist die Argumentationskette, die ihn zu diesem Vorschlag führt, jedoch alles andere als überzeugend.
Remedies as carriers of significance
In der gleichen Ausgabe von Homeopathy schlägt Yannis Almirantis (1) eine weitere Anpassung des Doppelblind-Protokolls vor. Sein Vorschlag ist ebenfalls praktisch umsetzbar, wird am Rande auch mit der verallgemeinerten Quantentheorie begründet, und kann sogar mit Beauvais‘ Anregung kombiniert werden. Ob die gleichzeitige Veröffentlichung dieser Arbeiten Zufall oder ein „seltsamer Fall von Synchronizität“ ist – oder ob sie schlicht daher rührt, dass die verallgemeinerte Quantentheorie derzeit als theoretischen Unterbau für die Homöopathie im Trend liegt – muss an dieser Stelle nicht weiter interessieren. Bei aller oberflächlicher Gemeinsamkeit unterscheiden sich die beiden Arbeiten nämlich deutlich. Während Beauvais dem Anschein nach ein mathematisches Modell aufbaut, orientiert sich Almirantis vor allem an klassischer homöopathischer Literatur und argumentiert beinahe philosophisch.
Ausgangspunkt ist jedoch auch bei ihm die Feststellung, dass es um rein „mechanistische“ Homöopathie-Erklärungen (wie etwa dem Gedächtnis des Wassers oder einer nicht näher spezifizierten Informationsübertragung von der Urtinktur zur Hochpotenz) nicht besonders gut steht. Da die Homöopathie insgesamt nicht in Frage gestellt werden kann, muss deshalb in Richtung nicht-lokaler Theorien wie der verallgemeinerten Quantenmechanik gedacht werden.
Als weiteres Indiz in diese Richtung sieht Almirantis die komplexen Beziehungen zwischen den Wirkungen der Ursubstanz und den homöopathischen Präparationen bei gesunden Probanden und kranken Patienten. In der Homöopathie wird gemeinhin Ähnliches mit Ähnlichem geheilt – similia similibus curentur. Es werden also Mittel ausgewählt, die beim Gesunden ähnliche Symptome erzeugen wie diejenigen, unter denen der Patient leidet. Das Symptombild homöopathischer Arzneien wird in sogenannten Arzneimittelprüfungen ermittelt. In den Anfangstagen verabreichte Hahnemann unverdünnte Substanzen an gesunde Probanden, später ging er dazu über, Arzneimittelprüfungen mit potenzierten Lösungen durchzuführen, heutzutage wird dafür meist C30 verwendet.
Wie aber verhält es sich zwischen dem Symptombild der unverdünnten Substanz und der homöopathischen Potenz? Almirantis unterscheidet vier Fälle, wobei nur der erste dem klassisch interpretierten simile-Prinzip entspricht:
1. Die unverdünnte Substanz erzeugt Symptome ähnlich denen, die das Homöopathikum heilen soll. Ein Beispiel wäre etwa Coffea Cruda bei Schlaflosigkeit.
Die Potenzierung verstärkt und erweitert in solchen Fällen die Wirkung der Ursubstanz, sie bereichert das Symptombild.
2. Die unverdünnte Substanz wird traditionell als Heilmittel verwendet und weist ähnliche Wirkungen auf wie das Homöopathikum. Beispiel: Chamomilla oder Kamillentee bei Unruhe.
3. Die unverdünnte Substanz hat keine oder vernachlässigbare physiologische Wirkung (z.B. Silica, Aurum Metallicum).
4. Die unverdünnte Substanz hat ganz andere Wirkung als das homöopathische Mittel (z.B. Plumbum).
Almirantis zufolge können alle vier Fälle nach einem verallgemeinerten Simile-Prinzip gedeutet werden. Erfahrenen Homöopathen soll dies auch bewusst sein, die Fälle 2 – 4 würden jedoch kaum diskutiert, aus Angst, dem Anliegen der Homöopathie zu schaden. Besonders intensiv geht Almirantis auf einige Beispiel der dritten Kategorie ein, in denen das Anwendungsgebiet der homöopathischen Arznei bemerkenswert nah an der symbolischen Bedeutung des Wirkstoffs liegt. Das erste von ihm besprochene Mittel ist das bereits erwähnte metallische Gold:
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