Erinnern Sie sich noch an den Nazi-Troll, der hier die Kommentarspalten mit seinen widerlichen Hetzparolen zumüllte? Nun denn, die Mühlen der Justiz mahlen zwar langsam, aber sie mahlen. Vor ein paar Tagen ist bei mir eine Art Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft Hannover eingetrudelt: (Namen nenne ich hier aber keine…)
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Ermittlungsverfahren gegen XZ und YZ wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) und anderer Straftaten
Ihre Strafanzeige vom 25.01.2013
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. Berger,
verschiedene Internetnutzer haben die deutschen Behörden auf Einträge antisemitischen Inhalts hingewiesen, die ungefähr seit Beginn des Jahres 2012 auf der Website scienceblogs.de/kritisch-gedacht erschienen sind. Die in der Folge eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden zuständigkeitshalber an die hiesige Behörde abgegeben.
Eine Datenabfrage anhand einer IP-Adresse hat einen Hinweis auf den Beschuldigten XZ erbracht. Seiner Ehefrau YZ konnten Internetverbindungen über die Server der Niedersächsischen Landesbibliothek und der Universitätsbibliothek Hannover zugeordnet werden.
Am 10.05.2013 hat das Amtsgericht Hannover die Durchsuchung der Wohnung der Eheleute Z angeordnet. Der Beschluss ist am 25.06.2013 vollstreckt worden. Die Polizei hat diverse Computer samt Peripheriegeräten sowie ein Mobiltelefon sichergestellt.
Die Beschuldigte YZ äußert sich nicht zum Tatvorwurf.
Herr XZ bestreitet, volksverhetzende Texte verfasst oder von entsprechenden Aktivitäten seiner Ehefrau auch nur gewusst zu haben. Diese Einlassung ist ihm nicht zu widerlegen. Ich habe das gegen Herrn XZ gerichtete Ermittlungsverfahren daher gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Eine Auswertung der Beweismittel kann aufgrund erheblicher anderweitiger Arbeitsbelastung der zuständigen Dienststelle wohl nicht vor Ablauf weiterer acht Monate erfolgen. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird aber auch zu prüfen sein, ob sich neue Verdachtsmomente gegen Herrn XZ ergeben.
Sollte es nochmals zu strafrechtlich relevanten Blog-Einträgen kommen, bitte ich Sie, die Polizeidirektion Hannover umgehend zu benachrichtigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. KL
Staatsanwalt
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