Wegen Betrugs, Urkundenfälschung und unberechtigter Ausübung des Arztberufs hat das Hamburger Amtsgericht die 34-jährige Cornelia F. zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt.


Zuvor war sie dreimal durchs Physikum gerasselt (und dadurch zwangsexmatrikuliert worden). Studierte jedoch unbemerkt weiter und fälschte schließlich ihre Abschlusszeugnisse mithilfe eines Kopierers.

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Sie erhielt eine Anstellung als Ärztin an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Eppendorfer Universitätskrankenhauses (UKE) in Hamburg.

Galt dort als leistungsbereite, kompetente und engagierte Medizinerin, die für ihre wissenschaftliche Arbeit sogar einen Förderpreis erhielt.

Erst als die Hamburger Ärztekammer wiederholt von ihr forderte, das Original der Approbationsurkunde vorzulegen, flog der Schwindel auf.

Bis dahin hatte sie 5000 Patienten behandelt und 150.000 Euro Gehalt für ihre ärztliche Tätigkeit erhalten. Ein Behandlungsfehler konnte ihr nicht nachgewiesen werden.

Cornelia F. erklärte, das Physikum mit seinen Multiple Choice Fragen hätte ihre Lebensplanung zunichte gemacht, sie hätte schon immer Ärztin werden wollen.

Ihr ehemaliger Chef, der Klinikleiter Kurt Ullrich, sagt rückblickend: “Sie war eine vorbehaltlos gute Medizinerin. Ich kann keinen Schaden für die Klinik erkennen, auch nicht im finanziellen Bereich.”

Heute arbeitet Cornelia F. bei einem Verlag (Agentur). Dort erstellt und redigiert sie Werbetexte für Medikamente.

Wir fragen uns:
Gehört das Medizinstudium reformiert und welchen Stellenwert hat das Physikum?

Kommentare (2)

  1. #1 Soziobloge
    November 21, 2008

    Solche Fälle zeigen, dass man nicht automatisch von den Leistungen im Studium auf die berufliche Qualifikation schließen kann. Wenn sie wirklich so gut ist, wie ihr bescheinigt wurde, ist es eigentlich auch ein herber Verlust. Leider kann man ihr wohl keine weitere Chance einräumen das Studium doch noch abzuschließen.

  2. #2 Peter Artmann
    November 22, 2008

    Ne, hier darf sie nicht abschließen, Ausland wäre wohl eine Möglichkeit, kam aber nicht in Frage.
    Hier war sie jedenfalls keine Gefahr und auch sehr motiviert.

    Aber grundsätzlich erlaubt der Fall die Frage, ob das Medizinstudium in seiner jetztigen Form geeignet ist, die besten Ärzte für die Gesellschaft auszuwählen.

    Der Fall Cornelia F. zeigt, dass selbst die derzeit erwünschten “leidensbereiten Krankenhausärzte” durch das Gitter rasseln.