Wegen Betrugs, Urkundenfälschung und unberechtigter Ausübung des Arztberufs hat das Hamburger Amtsgericht die 34-jährige Cornelia F. zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt.
Zuvor war sie dreimal durchs Physikum gerasselt (und dadurch zwangsexmatrikuliert worden). Studierte jedoch unbemerkt weiter und fälschte schließlich ihre Abschlusszeugnisse mithilfe eines Kopierers.
Sie erhielt eine Anstellung als Ärztin an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des Eppendorfer Universitätskrankenhauses (UKE) in Hamburg.
Galt dort als leistungsbereite, kompetente und engagierte Medizinerin, die für ihre wissenschaftliche Arbeit sogar einen Förderpreis erhielt.
Erst als die Hamburger Ärztekammer wiederholt von ihr forderte, das Original der Approbationsurkunde vorzulegen, flog der Schwindel auf.
Bis dahin hatte sie 5000 Patienten behandelt und 150.000 Euro Gehalt für ihre ärztliche Tätigkeit erhalten. Ein Behandlungsfehler konnte ihr nicht nachgewiesen werden.
Cornelia F. erklärte, das Physikum mit seinen Multiple Choice Fragen hätte ihre Lebensplanung zunichte gemacht, sie hätte schon immer Ärztin werden wollen.
Ihr ehemaliger Chef, der Klinikleiter Kurt Ullrich, sagt rückblickend: “Sie war eine vorbehaltlos gute Medizinerin. Ich kann keinen Schaden für die Klinik erkennen, auch nicht im finanziellen Bereich.”
Heute arbeitet Cornelia F. bei einem Verlag (Agentur). Dort erstellt und redigiert sie Werbetexte für Medikamente.
Wir fragen uns:
Gehört das Medizinstudium reformiert und welchen Stellenwert hat das Physikum?
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