Viele Wissenschaftlerinnen stehen irgendwann an einem Punkt, wo sie sich bei einer neuen Sache fragen müssen, ob sie es als Publikation in einem Peer-Review Journal veröffentlichen oder ob sie für ihre Entdeckung ein Patent beantragen wollen.

Eine Veröffentlichung in einem wissenschaftlichen Journal ist eigentlich der Standard und mittlerweile gibt es so viele Paper, dass eigentlich jede halbwegs seriöse Forschung irgendwo untergebracht werden kann, wenn nur genug Wille vorhanden ist. Damit wird die Idee quasi auch schon direkt gesichert, denn sobald ein Paper “submittet” wurde, ist für die wissenschaftliche Gemeinschaft klar “wer’s erfunden hat”. Freilich bekommt die Erfinderin kein Geld dafür, denn der Prozess der Veröffentlichung ist genau das, wonach es sich anhört: Eine Bereitstellung der Erkentnisse für alle.

Die Journale, die die neuen wissenschaftlichen Erkentnisse veröffentlichen, bekommen übrigens sehr wohl Geld von den Unis und Forschungseinrichtungen, die sie abonnieren müssen. Aber zu dieser ganzen “Open Access”-Debatte könnte ich auch wieder einen ganzen eigenen Beitrag schreiben.

 

Eine Patentanmeldung wiederum ist ja auch eine Veröffentlichung, bei der gute Teile des Rezeptes bekannt gegeben werden müssen. Aber es wird eben von vornherein gesagt “MEINS! Wenn du mit meinem Spielzeug spielen willst…”.

Und auf dieses “Punkt Punkt Punkt” kommt es an. Die wenigsten Wissenschaftlerinnen wollen mit ihren Erfindungen ja reich werden … naja, OK jede will natürlich reich werden, wenns geht, aber eben NICHT auf Kosten der Allgemeinheit.

Das ist nämlich nun der große Nachteil an einem Patent. Es kann den wissenschaftlichen Fortschritt behindern, indem es die Weiterverwendung oder Forschung an monetäre Verpflichtungen knüpft und im schlimmsten Fall einer anderen Universität, die eigentlich nur zum Wohle aller Menschen auf diesem Planeten forschen will, Geld und Lizenzgebühren abverlangt.

Dabei spielt es dann auch nur bedingt eine Rolle, welche noblen Ziele die Erfinderin hat, denn die Entscheidung, wer für was irgendwann mal Geld nimmt, liegt dann meist nicht mehr in ihren Händen. Ein Patent kostet nämlich Geld und zwar im Falle des Falles doch schon ein signifikantes Sümmchen, falls es auch der eigenen Tasche beglichen werden würde. Meist wird es aber eben nicht aus der eigenen Tasche bezahlt, sondern von der Einrichtung, für die die Wissenschaftlerin arbeitet, sei es eine Universität, ein Forschungsinstitut oder die R&D-Abteilung einer Firma. Die wiederum will natürlich auch irgendwie einen Gegenwert dafür haben, dass sie einen fünfstelligen Betrag in diese Idee investiert.

Dieser Gegenwert muss dabei aber nicht zwangsweise aus Lizenzgebühren bestehen (die bei den meisten Patenten sowieso eher sehr dürftig ausfallen), sondern oft geben sich die Einrichtungen mit der Öffenlichkeitswirkung eines Patentes zufrieden. “Wir haben dieses Jahr X Paper publiziert” ist natürlich im wissenschaftlichen Bereich ein wichtiges Kriterium für die Leistungsfähigkeit, aber “Wir haben X Paper veröffentlicht und Y Patente beantragt” ist immer noch besser.

ABER wenn das Patent erst mal aufrechterhalten wird, dann ist es eben meist aus dem Einflussbereich der Erfinderin heraus und die Patentinhaberin (also im Zweifelsfall die Uni, FG oder Firma) kann dass Forschungsfeld an DIESER Stelle zu einem gewissen Grad kontrollieren.

Meine persönliche Präferenz bei sowas ist übrigens ein Patent, dessen Lizenz nachher allen öffentlichen Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung steht und nur kommerzielle Firmen für ihre Anwendungen Geld kostet. Um dies allerdings so für alle Zeiten festzuschreiben, müsste ich wohl erst mal im Lotto gewinnen um mir meine eigene persönliche Patentanwältin leisten zu können.

Kommentare (18)

  1. #1 Duden
    21. Januar 2015

    Standard
    Übrigens
    Abonnieren
    Jeder

    Spaß am Lesen steigt bei korrekter Rechtschreibung.

  2. #2 Tobias Cronert
    21. Januar 2015

    Sorry
    eingearbeitet
    Danke

    jede ist schon richtig so 😉

  3. #3 rolak
    21. Januar 2015

    Da ihr schon dabei seid, Tobias: Kurz vor Schluß fand sich noch ein ‘Papent’.

    Obgleich, so als KofferWort aus ‘paper’ und ‘patent’ beschriebe es ziemlich treffend Dein LieblingsModell, dieser beim SoftwareVertrieb übrigens durchaus üblichen kommerziell-ja/nein-Trennung.

  4. #4 Ich hab ja keine Ahnung aber...
    21. Januar 2015

    öffenlichen
    müssen, ob
    reicht werden
    Entscheidung, wer … nimmt, liegt
    übrigends
    um … festzuschreiben, müsste

    Wir sind hier ziemlich anspruchsvoll. Die anderen Blogs verwöhnen uns mit Rechtschreibung und so 😉

  5. #5 Tobias Cronert
    21. Januar 2015

    Vielen Dank.

    Für die Zukunft muss ich mir wohl mal ein sinnvolleres Verfahren aneigenen um den Ansprüchen gerecht zu werden.

  6. #6 schlappohr
    21. Januar 2015

    Neben Lizenzgebühren und Öffentlichkeitswirksamkeit gibt es noch eine dritte Möglichkeit: Man spekuliert darauf, dass jemand das Patent verletzt um dann Schadenersatz einzuklagen. Das ist heute ein durchaus gängiges und lukratives Geschäftsmodell in der Industrie und industrienahen Forschung. Mir ist mindestens eine Firma bekannt, deren Dienstleistung darin besteht, den Markt nach Verletzungen von Patenten des Auftraggebers durchstöbert, Patentverletzungen meldet und im Falle eines erfolgreichen Patentverletzungsverfahrens am “Gewinn” beteiligt wird.
    In vielen Bereichen ist der Fortschritt durch ein undurchschaubares Gespinst von Patenten derart blockiert, dass dort nichts mehr geht. Wenn sich die Patentanwälte nach endlosen Recherchen endlich einen Durchblick verschafft haben, ist das zu schützende Ergebnis schon oft wieder obsolet. Das gesamte Patentwesen ist auf die Interessen der Großkonzerne optimiert, für kleinere Firmen oder Institute ist es kaum noch möglich, ein Patent zu platzieren. Die Großkonzerne bilden aber nun einmal (zumindest in Europa) *nicht* das Rückgrat der Wirtschaft. Ich bin daher davon überzeugt, dass das Patentwesen einen erheblichen Beitrag zur derzeitigen Wirtschaftskrise liefert.

  7. #7 Dr. Webbaer
    21. Januar 2015

    Das Patent bedingt die Anwendung, wissenschaftliche Arbeit muss nicht dementsprechend durchgeführt werden und die im WebLog-Artikel behandelte Frage stellt sich nicht regelmäßig, Patente sind vom Konzept her nicht “kommunistisch”.
    Letztlich handelt es sich bei diesen Fragen, die auch regelmäßig bspw. im Bereich der Software-Entwicklung entstehen, um schwierige bis schwierigste.
    Patente wären hier ihrem Wesen nach rechtsphilosphisch und allgemein gesellschaftsphilosophisch einzuordnen, politisch sowieso, allgemein wird wohl dazu tendiert Patente als Schutzrechte als gesellschaftlich nutzbringend einzustufen.
    MFG
    Dr. W

  8. #8 Ludger
    21. Januar 2015

    Tobias Cronert :
    “Dieser Gegenwert muss dabei aber nicht zwangsweise aus Lizenzgebühren bestehen (die bei den meisten Patenten sowieso eher sehr dürftig ausfallen), sondern oft geben sich die Einrichtungen mit der Öffenlichkeitswirkung eines Patentes
    zufrieden.”

    Da gibt es aber ein schönes Beispiel aus Jülich:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Gr%C3%BCnberg#Wirken :
    ” Die Lizenzgebühren aus den auf die Entdeckung angemeldeten Patente (beginnend mit[5]) flossen in zweistelliger Millionenhöhe an das Institut in Jülich.”

    Natürlich bestätigt hier die Ausnahme die Regel.

  9. #9 Tobias Cronert
    21. Januar 2015

    @Ludger: Jup das Patent von meinem Doktorgroßvater bezahlt einen erheblichen Teil meines Gehalts und es hat einen Grund, warum das Gebäude, in dem ich gerade sitze, Peter Grünberg Institut heißt 😉

    Aber das ist auch ein Mitgrund, warum wir(ich) entsprechend skeptisch bei der Patentsache sind. Ich bin mir nämlich recht sicher, dass sich das FZ-Jülich im Falle des Falles eben nicht die Butter vom Brot nehmen lassen würde … was ja auch nicht unbedingt schlecht ist (siehe “erheblicher Teil meines Gehalts” *g*)

  10. #10 Franzl Lang
    21. Januar 2015

    Es überrascht mich, dass noch keiner §11 PatG Absatz 2 gemeldet hat –

    “Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf Handlungen zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand der patentierten Erfindung beziehen;”

    Somit gelten Patente nicht für Forschungszwecke, dem (universitären) Forschungsbetrieb sind keine Grenzen gesetzt 😉

  11. #11 Christian Berger
    24. Januar 2015

    Patentanwälte sind eigentlich in aller Regel nicht notwendig, ich hab vor einiger Zeit in einer kleinen Firma gearbeitet, die mehr Patente als Mitarbeiter hatte. Ich glaube für die ersten paar Patente hatten die noch einen Anwalt.

    Was wichtig ist, ist die richtige Form, die kann man von anderen Patenten kopieren. Das Geniale ist, dass wenn es beim ersten Mal nicht durch geht, was wahrscheinlich ist, Du eine detailierte Liste mit Deinen Fehlern bekommst. Die kannst Du abarbeiten, und es geht durch.

    Gegen Klagen schützt man sich in dem man 2 Patente anmeldet. Ein eher allgemeines und ein genaueres.

  12. #12 Realistischer
    24. Januar 2015

    Ein Patent, nur um “Meins!” sagen zu können, ist wohl überflüssig. Erst wenn die Erfindung ökonomisch verwendbar ist, kann man sich fragen ob die Patentierung rentabel sein kann oder nicht.

  13. #13 Anonym
    27. Januar 2015

    Eine Erfindung im Sinne des Patentrechts ist unter anderem auch dadurch definiert, dass sie ökonomisch verwertbar ist.

  14. #14 Tobias Cronert
    27. Januar 2015

    Also soweit ich weis sind die meisten Patente nicht profitabel. Die Patente, die ich persönlich kenne, bringen ein paar hundert Euro im Jahr ein und wenn man Personalkosten berachtet, dann rechnet sich das ganz und gar nicht … zumindest nicht in Zahlen auf dem Papier.
    Ein Jungwissenschaftler, der Patent Nr. sowieso auf seiner Publikationsliste stehen hat wird daraus aber sicher einen Profit ziehen können, der nicht in Geld zu messen ist.

    Ausnahmen, wie die oben erwähnten GMR-Sensoren mal außen vorgelassen.

  15. #15 Mike Macke
    28. Januar 2015

    Wie schon unter #10 gesagt: Patente behindern lediglich die gewerbliche Verwertung von durch sie geschützten Ideen, nicht die Forschung daran. Zudem sind Forschungsergebnisse “an sich” sowieso nicht patentierbar, sondern nur deren Anwendung.

    Neben dem Patent gibt es – wenn “nur Veröffentlichen” wichtig ist – übrigens noch das Gebrauchsmuster, das wohl die billigste Veröffentlichungsmethode (zumindest “für Technik”) darstellt und einem zumindest den Schutz gewährt, dass kein später angemeldetes Patent bei einer Verwertung behindern kann.
    Allerdings gibt es dafür im Gegensatz zum Patent auch keinen dem “peer review” vergleichbaren Vorgang.
    Man kann so z.B. die “Erfindung” des Rads per Gebrauchsmuster “schützen” lassen, wie 2001 in Australien geschehen (AU 2001100012 A4), aber dieser “Schutz” ist wenig wert. “Echte” Erfindungen sind dagegen dadurch für bis zu zehn (statt zwanzig) Jahren wie durch ein Patent geschützt.

    Ich habe eine andere Vermutung, warum trotzdem die Veröffentlichung in Zeitschriften vorgezogen wird:
    1. (a bis c) Das haben wir schon immer so gemacht. Das haben wir noch nie so gemacht. Da könnte ja jeder kommen.
    2. Patentschutz gibt es “nur” maximal zwanzig Jahre, dann darf jeder ‘ran. Außerdem muss eine Patentanmeldung so veröffentlicht werden, dass ihr Gegenstand nacharbeitbar ist (was bei “guten” wissenschaftlichen Veröffentlichungen auch gelten sollte), wenn es denn zum Patent kommen soll.

    Urheberrechtsschutz gilt dagegen lebenslänglich und bis zu siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers; und wer es schafft, seine Geschäftsgeheimnisse (wie Algorithmen in Programmen) auch geheim zu halten, kann quasi “ewig” davon zehren. Mit ein bisschen Geschick kann man so auch Nachahmer wirkungsvoll behindern und weit stärkere Monopole schaffen, als das durch Patente möglich wäre (Beispiele: Microsoft und Google als Nahezu-Monopolisten auf dem urheberrechtsgeschützten Gebiet der Programmierung im Gegensatz zu -zig Firmen in Gebieten mit Patentrechtsschutz wie z.B. dem Automobilbau).

  16. #16 Wolfgang Frentzel
    Wolfenbüttel
    20. Juni 2018

    Falls die Kommentarfunktion auch dazu dienen kann, eine Frage vorzubringen, dann ist es diese:
    Ich stehe z.Zt. vor der Frage “Patent oder Sperrveröffentlichung” . Ein Patentverfahren kann man in meinem Falle praktisch ausschließen aus biologischen Gründen (ich bin fast 80 Jahre alt). Andererseits halte ich jedoch meine Erfindung für relativ wichtig. Es handelt sich nämlich um einen (doppelten) thermodynamischen Kreisprozess, der es ermöglicht, Wärmeenergie aus der Umgebungsluft abzuziehen und in mechanische Arbeit umzuwandeln, und zwar nicht nur im Sommer, sondern generell. Ich würde also kaum jemals Nutzen aus der Erfindung ziehen können. Aus diesem Grunde denke ich an eine Sperrveröffentlichung, bei welcher ich natürlich auch keinen Nutzen habe. Ich habe zu diesem Thema bereits das Internet durchsucht und mehrere Beiträge gefunden. Das Ergebnis war, dass ich nach der Veröffentlichung kein Recht mehr auf eine evtl. spätere Patentmeldung habe. Nicht erkennen konnte ich, ob ich danach auch generell entrechtet bin. Auch wurde öfter erwähnt, dass dabei nur relativ geringe Kosten entstehen. An wen sind diese Kosten zu entrichten? Brauche ich für das Verfahren trotzdem eine Patentanwalt? Welche Schritte meinerseits sind notwendig? Ich hoffe, bei Ihnen irgendeine Information bekommen zu können. Wenn ja, dann jetzt schon besten Dank.

    Mit freundlichen Grüßen
    Wolfgang Frentzel

  17. #17 Tobias Cronert
    22. Juni 2018

    Lieber Wolfgang Frenzel,

    leider muss ich sagn, dass ich kene Ahnung habe, wie eineSperrveröffentlichung funktioniert und was es da für Rechte und Pflichtengibt. Insofern kann ich da nicht wirklich helfen. Wenn Sie allerdings sowieso nicht vorhaben die Ergebnisse zu monetarisieren (oder sonstwie einzuschränken), dann können Sie ja einfach ene wissenschaftliche Veröffentlichung draus machen. Dadurch haben Sie die Anerkenung als Urheber und gleichzeitig erlaben Sie der ganzen Menschheit zur Allgemeinen Bereicherung die Erkentnise zu nutzen. Open Source und/oder Access ist ein echt tolles Format, dass ich bei sowas in jeder Hinsicht unterstützen würde.

    Mit besten Grüßen
    Tobias Cronert

  18. #18 Edgar Dyck
    14. November 2020