Viele Wissenschaftlerinnen stehen irgendwann an einem Punkt, wo sie sich bei einer neuen Sache fragen müssen, ob sie es als Publikation in einem Peer-Review Journal veröffentlichen oder ob sie für ihre Entdeckung ein Patent beantragen wollen.
Eine Veröffentlichung in einem wissenschaftlichen Journal ist eigentlich der Standard und mittlerweile gibt es so viele Paper, dass eigentlich jede halbwegs seriöse Forschung irgendwo untergebracht werden kann, wenn nur genug Wille vorhanden ist. Damit wird die Idee quasi auch schon direkt gesichert, denn sobald ein Paper “submittet” wurde, ist für die wissenschaftliche Gemeinschaft klar “wer’s erfunden hat”. Freilich bekommt die Erfinderin kein Geld dafür, denn der Prozess der Veröffentlichung ist genau das, wonach es sich anhört: Eine Bereitstellung der Erkentnisse für alle.
Die Journale, die die neuen wissenschaftlichen Erkentnisse veröffentlichen, bekommen übrigens sehr wohl Geld von den Unis und Forschungseinrichtungen, die sie abonnieren müssen. Aber zu dieser ganzen “Open Access”-Debatte könnte ich auch wieder einen ganzen eigenen Beitrag schreiben.
Eine Patentanmeldung wiederum ist ja auch eine Veröffentlichung, bei der gute Teile des Rezeptes bekannt gegeben werden müssen. Aber es wird eben von vornherein gesagt “MEINS! Wenn du mit meinem Spielzeug spielen willst…”.
Und auf dieses “Punkt Punkt Punkt” kommt es an. Die wenigsten Wissenschaftlerinnen wollen mit ihren Erfindungen ja reich werden … naja, OK jede will natürlich reich werden, wenns geht, aber eben NICHT auf Kosten der Allgemeinheit.
Das ist nämlich nun der große Nachteil an einem Patent. Es kann den wissenschaftlichen Fortschritt behindern, indem es die Weiterverwendung oder Forschung an monetäre Verpflichtungen knüpft und im schlimmsten Fall einer anderen Universität, die eigentlich nur zum Wohle aller Menschen auf diesem Planeten forschen will, Geld und Lizenzgebühren abverlangt.
Dabei spielt es dann auch nur bedingt eine Rolle, welche noblen Ziele die Erfinderin hat, denn die Entscheidung, wer für was irgendwann mal Geld nimmt, liegt dann meist nicht mehr in ihren Händen. Ein Patent kostet nämlich Geld und zwar im Falle des Falles doch schon ein signifikantes Sümmchen, falls es auch der eigenen Tasche beglichen werden würde. Meist wird es aber eben nicht aus der eigenen Tasche bezahlt, sondern von der Einrichtung, für die die Wissenschaftlerin arbeitet, sei es eine Universität, ein Forschungsinstitut oder die R&D-Abteilung einer Firma. Die wiederum will natürlich auch irgendwie einen Gegenwert dafür haben, dass sie einen fünfstelligen Betrag in diese Idee investiert.
Dieser Gegenwert muss dabei aber nicht zwangsweise aus Lizenzgebühren bestehen (die bei den meisten Patenten sowieso eher sehr dürftig ausfallen), sondern oft geben sich die Einrichtungen mit der Öffenlichkeitswirkung eines Patentes zufrieden. “Wir haben dieses Jahr X Paper publiziert” ist natürlich im wissenschaftlichen Bereich ein wichtiges Kriterium für die Leistungsfähigkeit, aber “Wir haben X Paper veröffentlicht und Y Patente beantragt” ist immer noch besser.
ABER wenn das Patent erst mal aufrechterhalten wird, dann ist es eben meist aus dem Einflussbereich der Erfinderin heraus und die Patentinhaberin (also im Zweifelsfall die Uni, FG oder Firma) kann dass Forschungsfeld an DIESER Stelle zu einem gewissen Grad kontrollieren.
Meine persönliche Präferenz bei sowas ist übrigens ein Patent, dessen Lizenz nachher allen öffentlichen Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung steht und nur kommerzielle Firmen für ihre Anwendungen Geld kostet. Um dies allerdings so für alle Zeiten festzuschreiben, müsste ich wohl erst mal im Lotto gewinnen um mir meine eigene persönliche Patentanwältin leisten zu können.
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