Die Berufsgenossenschaft schreibt, dass meine Leukämie nichts mit meinem Umgang mit ionisierender Strahlung zu tun hat. Das ist zumindest einer der Briefe, die mich zu Hause erwartet haben, als ich gestern endlich wieder die Isolierstation verlassen durfte. Die Virenlast ist soweit runtergeprügelt, aber ich habe 10kg mehr auf den Rippen als noch vor einer Woche und diese 10kg extra Wasser im Körper tun dumme Dinge, vor denen ich euch hier größtenteils verschonen möchte. Belassen wir es dabei zu sagen, dass ich in meinem Beauty-Blog noch mehr tolle Kompressionsstrumpf-Bilder posten könnte 😉

Der Brief von der Berufsgenossenschaft hat mich aber direkt wieder aufgemuntert und die Lebensgeister bei mir geweckt. Zum einen, weil sie sich in kurzer Zeit annehmbare Mühe gegeben haben und zum anderen, weil die Begründung, warum die Leukämie nicht von meiner Strahlenexposition herrührt, 8 Seiten reinen Text mit einer entsprechend ausführlichen Beschreibung u.a. von Methodik und verwendeten Programmen umfasst. Außerdem ist sie von einer fachkompetenten Person geschrieben worden, die wusste, was sie tut… und sie hat mindestens zwei grobe, objektive Fehler *g*.

Diese Fehler kann man dem Verfasser auch noch nicht mal vorwerfen, denn für eine “handelsübliche”, strahlenexponierte Person sind seine Annahmen vollkommen richtig, aber meine Tätigkeit in der experimentellen Wissenschaft führt halt zu Ausnahmesituationen, die der arme Kerl einfach nicht einschätzen kann, ohne sich richtig tief in mein Spezialgebiet reinzuarbeiten. Und ob man das von einem Gutachter der Berufsgenossenschaft erwarten kann…  werde ich herausfinden 😉 .

Ich denke, ich werde dem Bericht widersprechen und in dem entsprechenden Widerspruch die Fehler benennen und um Korrektur bitten. Im ersten Schritt unter uns Pastorentöchtern. Ob ich wirklich den ganzen Weg gehe und anwaltlich bzw. gerichtlich versuchen werde, die Anerkennung als Berufskrankheit durchzufechten… das weiß ich noch nicht. Da muss ich noch ein paar Nächte drüber schlafen. Denn unterm Strich bringt es mir kaum etwas, falls eine Berufskrankheit anerkannt werden würde. Ich würde ein paar Euro fuffzig an Zuzahlungen für Medikamente sparen, aber im Großen und Ganzen wäre es kein großer Unterschied (für mich), ob meine Behandlung nun von der gesetzlichen Krankenkasse oder der BG gezahlt wird. Für die Kasse bzw. BG wäre es wahrscheinlich schon ein Unterschied, denn was mittlerweile schon an Euros in mich reingeflossen ist, das schlägt def. im höheren sechstelligen bzw. niedrigen siebenstelligen Bereich zu Buche (danke an dieser Stelle noch mal an die Solidargemeinschaft). Daher werden die sich wohl schon ein wenig wehren, wenn ich’s drauf anlegen würde.

Ein weiterer signifikanter Nachteil ist, dass, falls die Berufskrankheit anerkannt werden würde, es bedeutet, dass wir bei unseren Arbeiten im Strahlenschutz etwas falsch gemacht haben. Da ich weiter in meinem Job arbeiten will, heißt das, dass ich mir damit selber ins Bein schießen und ggf. strengere Sicherheitsrichtslinien auslösen würde. Etwas, dass ich partout vermeiden will… mal ganz davon abgesehen, dass ich meinen Kollegen und Freunden in dem Bereich ggf. das Arbeiten schwerer machen würde… und wofür? Nur um Recht zu haben? Hört sich nach nem dummen Deal an. Wie gesagt, werde ich da noch mal drüber nachdenken müssen.

Für die fachliche Auseinandersetzung mit dem Gutachten der BG werde ich hier in jedem Fall noch eigene Artikel schreiben. An dieser Stelle sei dazu nur angemerkt, dass das Gutachten aus zwei Teilen besteht. Im ersten Teil wird die Organdosis des roten Knochenmarks berechnet, die ich in meinem Berufsleben abbekommen haben (sie wurde mit 6mSv festgelegt). Im zweiten Teil wird dann epidemiologisch/medizinisch festgelegt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass besagte Organdosis die Krankheit ausgelöst hat.

Teil Zwei basiert auf Programmen, von denen ich keine Ahnung habe. Allerdings scheinen sie einfach nur überall ein paar Gauße draufzuwerfen, was ja quasi auch die Alltagsbeschäftigung jedes Neutronenphysikers ist. Trotzdem werde ich im Falle einer Gutachtenschlacht sicher die Ermittlung der Organdosis angreifen und nicht den nachfolgenden stochastischen Prozess. Denn die oben genannten zwei objektiven Fehler liegen natürlich auch in der Ermittlung der Organdosis, bei der eine Tritiuminkorporation ignoriert und eine Inkorporation von langlebigen Aktivierungsprodukten ausgeschlossen wurde.

Der Verfasser des Gutachten hat, soweit ich das nachvollziehen konnte, mehr oder weniger die gleiche Ausbildung wie ich. Mit dem großen Unterschied, dass er (die Kollegin, die mich im Krankenhaus besucht hat, war eine (Geo)Physikerin, aber der Verfasser des Gutachtens war ein Mann) eben von der “Standard”-strahlenexponierten Person ausgeht, während ich unser Spezialgebiet mit den ganzen Besonderheiten halt schon ziemlich gut kennen. Ich fürchte, ich werde da einiges an Arbeit verursachen, falls ich mich entscheiden würde, mit den Gutachtern die Klingen zu kreuzen.

Ansonsten genieße ich erst mal wieder die Freiheit und das gute Essen. Denn ich nähere mich nun Tag 180 nach der Transplantation und nehme mir deshalb auch schon das Recht zu gewissen, vorher verbotenen, Lebensmitteln heraus. Es ist wirklich der Himmel auf Erden, wenn man auf sein Frühstücksbrötchen eine Scheibe frische Tomate und ein Salatblatt mit einem Kleks Mayo geben kann… ihr habt ja keine Ahnung. 😉

 

Alle Leukämie-Tagebuch Einträge

Kommentare (46)

  1. #1 Till
    5. April 2019

    Herzlichen Glückwunsch zu Deiner Entlassung. Ich drücke die Daumen, dass es dieses Mal nicht nur auf Bewährung ist sondern von Dauer!

    Ich bin schon gespannt, wie es mit Deinem Strahlenschutzgutachten weiter geht. Tritiuminkorporation und Inkorporation von langlebigen Aktivierungsprodukten klingt definitiv nicht schön aber sehr interessant!

  2. #2 UMa
    5. April 2019

    Hallo Tobias,
    schön , dass Du wieder aus der Isolierstation darfst. Und alle guten Wünsche für eine weitere Besserung.

    Darfst/Möchtest Du sagen, auf welche Wahrscheinlichkeit sie im zweiten Teil gekommen sind?

    Dann könnte ich das mit meinem Überschlag von damals vergleichen, ob zumindest die Größenordung übereinstimmt.

  3. #3 Tim
    5. April 2019

    Es ist wirklich der Himmel auf Erden, wenn man auf sein Frühstücksbrötchen eine Scheibe frische Tomate und ein Salatblatt mit einem Kleks Mayo geben kann… ihr habt ja keine Ahnung

    .
    Doch, kann ich voll nachempfinden. 🙂

  4. #4 Michael
    Köln
    5. April 2019

    “Ein weiterer signifikanter Nachteil ist, dass, falls die Berufskrankheit anerkannt werden würde, es bedeutet, dass wir bei unseren Arbeiten im Strahlenschutz etwas falsch gemacht haben.”

    Naja. /Wenn/ dem so wäre, dann wäre das, was du danach als Problem beschreibst, nämlich “strengere Sicherheitsrichtslinien auslösen” ja ausgesprochen sinnvoll. Und du würdest damit den Kollegen nicht das Leben schwemachen, sondern womöglich das Leben retten. Wie gesagt, /wenn/…

  5. #5 Fluffy
    5. April 2019

    Müsstest du bisher nur von Mett leben?

  6. #6 gedankenknick
    5. April 2019

    Denn unterm Strich bringt es mir kaum etwas, falls eine Berufskrankheit anerkannt werden würde. Ich würde ein paar Euro fuffzig an Zuzahlungen für Medikamente sparen, aber im Großen und Ganzen wäre es kein großer Unterschied (für mich), ob meine Behandlung nun von der gesetzlichen Krankenkasse oder der BG gezahlt wird.

    Das ist richtig. Und dramatisch falsch. Denn….

    1) Berufsgenossenschaften über nehmen neben (verschreibenspflichtigen und apothekenpflichtigen) Arzneimitteln einen viel größeren Katalog an Medizinprodukten als die Krankenkassen (mit weit weniger bürokratischen Auflagen für die Leistungserbringer), aber auch – und jetzt kommt es – “apothekenübliche Waren”. Mit anderen Worten kann ein “Träger einer anerkannten Beruferkrankung” auch Körperpflegeprodukte aufs Rezept bekommen, an die ein normal-versicherter Sterblicher NIEMALS auf Kassenkosten herankommen würde. Gerade bei allem, was mit Hautpflege zu tun hat, ist das ein dramatischer Vorteil.

    2) Ganz wesentlich zu wissen ist aber, dass auch Erkrankungen zur Berufskrankheit dazugerechnet werden, die bedingt durch die Berufserkrankung später erst “ausgelöst” werden. Mit allen Vorteilen der Behandlung und Kostenerstattung, die die BG mit sich bringt. Nur als blödes Beispiel: Bekommst Du also z.B. später eine Autoimmunerkrankung aufgrund der Knochenmarktransplantation und des damit “ersetzten” Immunsystems, musst Du Dich nicht mit der Krankenkasse über die Kostenübernahme der dramatisch teuren Folgebehandlung herumschlagen.

    Natürlich gilt es, wie bereits im Artikel angesprochen, unterschiedlichste Aspekte abzuwägen – auch einen jahrelang schwelenden Rechtsstreit. Aber es kann lebensqualitätstechnisch doch einiges herausreißen, wenn es über die BG läuft. Denn z.B. für 100€ im Monat Hautpflegemittel beziehen zu können (die von der gKV NIE übernommen werden würden) macht aufs Jahr 1.200€ auf dem Konto. Oder sich nicht mit seiner Krankenkasse und dem einzigsten von der Kasse akzeptierten Versender für “Hilfsmittel” über “Hilfsmittel-Abrechnungspauschalen” streiten zu müssen, kann eine echte Erleichterung sein. Sage ich mal als einer, der auf der Leistungserbringer-Seite ab und zu mit den BGs und täglich mit der gKV zu tun hat.

    Davon ab: Herzlichen Glückwunsch zur Entlassung (aus dem Krankenhaus) und gute Genesung weiterhin!

  7. #7 Anonymous
    5. April 2019

    > Denn die oben genannten zwei objektiven Fehler liegen natürlich auch in der Ermittlung der Organdosis, bei der eine Tritiuminkorporation ignoriert und eine Inkorporation von langlebigen Aktivierungsprodukten ausgeschlossen wurde.

    Hast du was Handfestes vorzuweisen?

    https://www.lfu.bayern.de/strahlung/inkorporationsmessung/beispiele/index.htm

    Im Zweifelsfall sollte die Gemeinschaft kein unnötiges Risiko eingehen und eine Endlagerung in Betracht ziehen.

  8. #8 NHL-Opfer
    5. April 2019

    Erschütternd. Es geht um das Überleben. Werden die jetzigen Effekte überwunden, sind viele Jahrzehnte guten Lebens vorprogrammiert. KI könnte längst unermessliche Datenmengen auswerten und damit Heilung samt Ursachen ermitteln. Menschen vermögen das kaum, sind auch ideologisch voreingenommen und vertuschen Ursachen von Zivilisationskrankheiten.

    Mir wurde klar, in den letzten Jahrhunderten wären wir Jahrtausende weiter gekommen, sogar Sterben würde entfallen. Die grauenhaften Details unserer Entwicklungsbehinderung unterlasse ich hier. Spitzenintellektuelle wollen sich kryokonservieren lassen und hoffen mit 2 bis 5 % Wahrscheinlichkeit auf Unsterblichkeit. Zelltypspezifisch pseudovirale Nanobots werden uns bis in die DNA regenerieren. Wir bestehen aus Biorobotern, die wir in den Griff bekommen, was wir hoffentlich noch erleben.
    Das Kernproblem: viel zu wenig Menschen befassen sich damit, obwohl fast alle studieren könnten.

  9. #9 RPGNo1
    5. April 2019

    @NHL-Opfer
    Bot oder Troll oder gaga?

  10. #10 JW
    5. April 2019

    Bot mit der beschrieben KI

  11. #11 Abanana
    5. April 2019

    @NHL-Opfer:
    Ist zwar nicht von der Hand zu weisen was du schreibst, aber bist du im falschen Artikel gelandet?

  12. #12 stone1
    5. April 2019

    @Tobias Cronert

    Schön zu lesen dass es dir besser geht, aber

    ggf. strengere Sicherheitsrichtslinien auslösen würde. Etwas, dass ich partout vermeiden will…

    Verstehe ich nicht, auch wenn es die Arbeit erschweren würde wäre es doch trotzdem besser wenn man so das Risiko potentiell tödlicher Berufskrankheiten verringern könnte?

  13. #13 NHL-Opfer
    5. April 2019

    Wegen Nagelmykose 2 Minuten klinische Fußeinwirkung einer Radium-226-, Strontium-90-
    oder Yttrium-90-Strahlenquelle erzeugte 1968 ein Zentrozyt-NHL – im Behandlungsbereich
    bestätigt, staatlich massiv abgewiesen.
    6 mal Bendamustin kippte den Subtyp 2006 in seine Vorläuferzelle Zentroblast.
    Zivilisationskrankheiten sind auch Zivilisationsverbrechen, die laufend vertuscht werden.
    Das OLG reagierte noch nicht.
    Durch scienceblogs kam ich auf das Einwirkungsopfer eines völlig anderen
    Zusammenhangs. Es sind Erkrankungen, die erst im 20. und 21. Jhdt. herstellbar sind.
    Die Bevölkerung wird naiv gehalten, was sich auch hier lustig bemerkbar macht.

  14. #14 tomtoo
    5. April 2019

    10Kg dachte ich(alter der hat einen guten Appetit). Aber dann Wasser? Mach keinen shyse. ; )

  15. #15 Fiskegrateng
    5. April 2019

    Ich dachte, du bist angehender Wissenschaftler und denkst objektiv? Was du da an Gründen anführst, ist rein subjektiv/ Eigennutz, du denkst offenbar, es sei cool, es ist aber nicht cool. Da kann man es z.B. Versicherungen nicht verdenken, wenn die auch eigennützig handeln, die sind ja dem wissenschaftlichen Denken nicht mal verpflichtet. Oder Politikern oder wen auch immer.
    Das hier ist nur eines von vielen leidigen Negativbeispielen im science blog, der sich anmasst so schlau zu sein und alles zu wissen und 100% in dümmlicher mainstream-Ideologie versauert, anstatt ein gutes Beispiel zu geben.
    Was man in der heutige Zeit braucht, sind Leute, die es mit objektiver Herangehensweise ernst meinen. Wir leben in einer beschissenen, Ideologie-verseuchten Zeit. Wenn schon Möchtegern-Wissenschaftler es nicht auf die Reihe bekommen, dem bewusst entgegenzuwirken, wer dann eigentlich, und wie soll es weitergehen?
    “ein paar Euro fuffzig” Wtf, du scheinst es ja zu haben. Nicht alle, die mit dem Ideologie-versifften System über Kreuz kamen, haben soviel.

  16. #16 tomtoo
    6. April 2019

    @grateng
    Um was geht es eigentlich schlaubi?

  17. #17 rolak
    6. April 2019

    um was?

    Genau wissen das in solchen Fällen wohl nur die Produzenten der jeweiligen Buchstabensuppe, tomtoo, egal ob der MakkaroniFisch oder der im BahnhofHersbruck/links zu Schaden Gekommene.

    Zum Raten genötigt würde ich auf ‘anderswo/wie gesammelten Frust loswerden’ tippen.

  18. #18 RPGNo1
    6. April 2019

    Scheint so, als ob jetzt bei der Tobi der Trollsammelmagnet stationiert worden ist.

  19. #19 Andre Bryx
    Leverkusen
    6. April 2019

    Mal ehrlich – wie schon vorwegs eher oder weniger erwähnt:
    Was interessiert mich die Meinung anderer oder die Auswirkung auf die Gesellschaft?
    Mein Einzelfall ist ein Fall für sich und nicht mit der gesellschaftlichen Norm vergleichbar.
    Ich bin krank, meines Erachtens beruflich bedingt und daher würde ich mich ohne Rücksicht dazu wehren und verteidigen.

    • #20 NHL-Opfer
      6. April 2019

      Beruflicher Umgang mit DNA-schädigenden Gegenständen erzeugt Erkrankungsstatistiken,
      die systematisch verschwiegen werden.
      Was ich hier zu meinem Fall expliziere, sollte sich auf andere Bereiche übertragen lassen.

      Bfs: “Ra 226 Neutronenquellen (Ra/Be) früher Medizin”, „Verschlusssache – Nur für den
      Dienstgebrauch“. Eine Amtsrichterin und ein Kripoleiter: “Es hat keine Neutronenquellen
      gegeben.” Eine derartige Äußerung ist bereits eine Straftat.
      Bei dem Hersteller der kleinen Strahlenquellen gab es Tote, was offiziell völlig ausgeblendet
      wird. Der Oberbürgermeister erklärte abweisend, es sei Angelegenheit der Firma und nicht
      der Stadt. Er verweigert damit seine Aufklärungsverpflichtung gegenüber den Bürgern,
      die aus diesen Strahlenquellen klinisch geschädigt werden.
      Sobald er oder seine Amtsvorgänger davon erfuhren, mussten sie für die Benachrichtung
      klinisch Beaufschlagter sorgen.
      Die gesamte Reihe aller staatlichen Kenntnisträger ist bei mir an 38 Jahren
      Vorsorgeverweigerung tatbeteiligt. Vorsorgeverweigerung kann töten, was die Verschweiger
      laufend wussten. Als Staatsbediensteter Einwirkungsopfern lebenswichtige Kenntnisse
      verweigern ist ein Verbrechen.
      Derartige Anwendungen konnten auch bei Ärzten und weiteren Klinikangestellten
      Erkrankungen verursacht haben.
      Allgemein muss der Staat Erkrankungen aus dem Umgang mit Geräten ionisierender
      Strahlung wissen. Verweigert er die Offenlegung oder verleugnet er damalige klinische
      Anwendungen, ist es ein Staatsverbrechen. Es gehört vor das Bundesverfassungsgericht.
      Der Staat muss Geschädigten anonymisierte weitere Schäden gleichartiger Einwirkung
      herausgeben bzw. unter Eid schriftlich versichern, nichts von derartigen Schäden zu wissen.
      Einer der staatlich Zuständigen ist das BfS, das u.a. mir eine schriftliche Darlegung zu
      übermitteln hat.
      Wo zu ionisierender Strahlungseinwirkung staatlich gemauert wird, geht es um Verbrechen,
      weil damit weitere Geschädigte von ihrer Bedrohungslage und sich daraus entwickelnden
      Erkrankungen nichts erfuhren.
      Sobald eine Erkrankung oder ein viel zu hohes Risiko bekannt wird, muss der Umgang mit
      den Verursachungsgeräten beendet werden.
      Wer damit zu tun hatte, muss darüber informiert werden.
      Ist er für die Forschung erforderlich, muss der Umgang völlig abgesichert unter laufender
      Kontrolle durch protokollierende Messgeräte erfolgen, während die Anwender laufend über
      jeweilige Risikolagen zu informieren sind.
      Das hat auch globalisiert zu erfolgen, wenn gleichartige Geräte in anderen Ländern
      verwendet werden oder wurden.
      Verjährung ist ausgeschlossen, solange letzte Einwirkungsopfer noch leben.

  20. #21 Tobias Cronert
    7. April 2019

    Hallo Leute,

    wie ihr ja wahrscheinlich gemerkt habt bin ich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels und dem Tag danach organisatiorisch nicht in der Lage gewesen auf Kommentare zu antworten. Sorry.

    Hier also erst mal ein paar Allgemeine Antworten.

    Sicherheit im Strahlenschutz: Wenn ich Mitte/Ende des Jahres wieder arbeiten kann erwarteich den Anruf: “Herr Cronert hier ist X von dem zentralen Strahlenschutz, sie müssen die Sicherheit am HBS Projekt nach Blatt B und C erhöhen, irgend so ein Depp hat unsere Berufsgenossenschaft verklagt.”
    Mein Chef sagt, ich sollte das machen, weil wir in beiden Fällen gewinnen würden, entweder bekommen wir die Bestätigung, dass die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen ausreichen oder sie werden auf das notwendige Niveau erhöht. Ich sehr das aber nur bedingt so, weil Büroschimmel im Zweifel einfach auf Nummer sicher gehen wollen und einfach zig sinnlose Sicherheitsprotokolle auf etwas werfen nur um sich dann nachher damit herausreden zu können, etwas getan zu haben. Sie müssen es ja dann nicht umsetzen.

    Ich bin halt der erste Mensch auf der Welt, der exakt die Experimente gemacht hat, die ich gemacht habe. Auch leider Abwandlungen davon sind maximal weltweit von ein paar dutzen Menschen gemacht worden und entsprechend klein ist der Expertenpool. Wenn also der BG Mensch bei dem Hauptstrahlenschützer von Jülich anruft, der 6000 Mitarbeiten managen muss, dann kann der dem garnicht mal so schnell ohne Nachfrage sagen, was ich überhaupt mache. Sprich der einzige wirkliche Gutachter für meinen Fall, bin ich. Da wird eine Menge Arbeit auf dem BG-Gutachter zukommen, weil er sich tief in die Materie meiner Arbeit reinarbeiten muss.

    Ich selber achte bei jedem meiner Experimente auch immer sehr auf Sicherheit. Tendenziell mehr, wenn Mitarbeiten und/oder die Bevölkerung betroffen sein könnten, während ich mir persönlich schon ein höheres Risiko zutraue … wenn eben nur ich selber betroffen bin. Daher bin ich auch der Überzeugung, dass bei allen unseren Experimenten die Sicherheit ausgereicht hat … falls ich keine Fehler gemacht habe.

    Kostenübernahme: Nix ist kostenlos, irgendjemand bezahlt immer. Entweder ich persönlich, oder die Sozialgemeinschaft der Versicherten oder die Sozialgemeinschaft der Arbeitgeber/Firmen. Wenn es um Kosten geht, die ich selber übernehmen könnte ohne nenneswerte persönliche Einbußen zu haben, dann empfinde ich es als Pflicht dies auch zu tun und sie nicht der Allgemeinheit aufzubürden. Natürlich ist die Grenze hier fließend und ich bin mir auch sehr bewusst hier mit einer langen Kölner Tradition zu brechen nicht alles mitzunehmen, was man theoretisch gratis bekommen könnte. *g*

    PS: Ach ja ich schreibe gleich noch einen zweiten Beitrag in dem ich auf die einzelnen Beiträge Bezug nehme.

  21. #22 Tobias Cronert
    7. April 2019

    Okay, dann mal Antworten auf die einzelnen Kommentare.

    @ UMa: Mit hohem Sigma bzw. hoher Perzentile bei max. 4,2% Verursachungswahrscheinlichkeit. Es würde als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn die WK über 50% liegt. Die 4,2% sind sehr gering, weil die Dosis von 6mSv / 3a sehr gering ist. Da hätte ein Skilehrer in den Alpen eine höhere Berufsdosis wenn dieser seine Leukämie anerkennen lassen wollen würde 😉
    Allerdings liegen mMn die Fehler in der Berechnung eben auch bei der Dosisermittlung die faulerweise einfach nur aus meinem Strahlenpass abgeschrieben wurde. Wenn ich ein Gutachten schreibe, dann stelle ich es auch hier online, damit ihr es mitverfolgen könnt.

    @ Fluffy: Nein, rohes Fleisch ist leider immer noch verboten. Deshalb muss ich meine Mettbrötchen an japanische Austauschstudentinnen verfüttern.

    @ Gedankenknick: Zwei sehr gute Punkte, die ich noch gar nicht auf dem Schirm hatte. Das wird definitiv mit in meine Überlegungen einfließen. Danke für die Tipps.

    @ Anonymous #7: Konkrete Vorfälle hat es nicht gegeben. Hätte es während meiner Experimente irgendwelche Anzeichen gegeben, dann hätte ich damals schon die Alarmglocke geschlagen, weil ich ja auch für die Sicherheit meiner Experimente verantwortlich bin und mich dazu verpflichtet sehe die Arbeit der zuständigen Strahlenschützer immer Gegenzukontrollieren. Allerdings gehören solche Ausscheidungsmessungen eben nicht zum Standard, sondern nur bei Bedarf bzw. Verdacht.

    Meine Argumentation wird eher andersherum gehen: Es gibt zwar keinen konkreten Verdacht auf eine Kontamination, aber was ist Wahrscheinlicher? Das die Leukämie natürlichen Ursprungs ist (1:100.000) oder das eine unbemerkte Kontamination durch Vorgang A1 bis C14 aufgetreten ist?

    stone1: Sinnvolle Sicherheit ist auf jeden Fall wichtig und gut. Sinnlose Protokolle, die nichts bringen außer zusätzlicher Arbeit, damit irgendein Politiker behaupten kann “Ja wir haben direkt reagiert, sehen sie das Memo vom XXX.” sind absolut Scheiße und sogar Contraproduktiv. Gerade letztere werden bei so emotionalen Themen, wie Leukämie und Strahlung, gerne mal schnell initiirt.

    Fiskegrateng: Ich bemühe mich sehr um eine wissenschaftliche Denke und Objektivität… in meinen wissenschatlichen Papern und Fachvorträgen. Diese findest du u.a. über https://juser.fz-juelich.de/search?ln=de&p=Tobias+Cronert&f=&action_search=Suchen&c=JuSER&sf=&so=d&rm=&rg=10&sc=1&of=hb
    Hier auf SB bemühe ich mich bewusst “normal” zu schreiben, also persönlich und subjektiv, da sich in der Wissenschafskommunikation gezeigt hat, dass man nur so die breite Bevölkerung erreichen kann. Die Materie bleibt weiterhin “korrekt” wird aber vereinfacht. Daher spreche ich z.B. auch von einem “Atomkraftwerk” wobei sich mir als Wissenschaftler bei dem Wort die Zehennägel aufrollen.

    Bzgl. Kostenübernahme s.o. irgendjemand bezahlt immer. Im Zweifelsfall die Solidargemeinschaft und ich bin der Meinung nicht jeden Posten der Solidargemeinschaft aufs Auge zu drücken, nur weil man es vielleicht könnte. Wieso soll ich das, von der KK bezahlte, Taxi zum KH nehmen, wenn ich mich auch von meinem Mitbewohner auf dem Weg zur Arbeit da rausschmeißen lassen kann und ne Stunde mit einem guten Buch auf den Termin warte?

    @NHL-Opfer: Die Leute hier bei SB haben idR. sehr viel Spaß an Kriminalarbeit. Mir hat es z.B. sehr viel Spaß gemacht Ideen zu sammeln, was für Strahlenquellen bei deinem Fall zum Einsatz gekommen sein könnten und was für Strahlenquellen aufgrund von physikalischen Gründen ausgeschlossen sind.

    Aber du hast auch gemerkt, dass die Toleranz für Behauptungen ohne plausible Beweise sehr dürftig ist und große Ablehnung hervorruft. Wissenschaftler halt.

    Daher würde ich dir raten hier nur die Sachen aufs Tablett zu bringen wo die Evidenz gesichtert ist. Davon gibt es bei dir ja genug.
    NHL Diagnose -> Chromosomenabberation -> Bestrahlung -> Gerät sah ungefährt so aus.
    Das ist ein toller Kriminalfall, an dem hier viele interessiert sein werden.

    Politische Verschwörungen, die ja per Definition in den seltensten Fällen bewiesen werden können, lösen hier eher Unwillen aus sich mit dem Thema zu beschäftigen.

    Also weiter bei den Fakten bleiben und die Sachen, die nicht zu beweisen sind für andere Foren aufspahren. Dann wirst du auch hier interessierte Zuhörer finden.

  22. #23 noch'n Flo
    Schoggiland
    7. April 2019

    @ Tobi:

    Okay, Du hast ein wenig zugenommen. Musstest Du das nun unbedingt mit jeder Menge Fettschrift untermalen?!? 😉

    Ansonsten auch von meiner Seite herzliche Gratulation zu Deiner Rückkehr in die “normale” Welt.

  23. #24 Chros
    7. April 2019

    NHL-Opfer

    … tobt sich in diversen Foren aus. Immer dieselben beschissen formulierten Phrasen.
    Eine KI würde ja noch dazulernen, aber…. Ich weiß auch oft einfach nicht was er meint und dann kramt er den nächsten Text Baustein hervor, der gar keinen Sinn ergibt.

    • #25 NHL-Opfer
      7. April 2019

      @Chros,

      thanks, bringt mich zum Lachen. Natürlich bin ich ein Verschwörungsfanatiker, was denn sonst, der Staat hat immer recht, lach. Es geht um ein Schweigekartell. Ärzte wissen teils davon. Die 3 von der Ministerin zugegebenen Strahlenquellen waren 1968 in kleinen Deckengeräten. Darunter stand jeweils ein Fußpodest. 2 Minuten Einwirkung wegen Nagelmykose. Nach der Diagnose der entsetzte Schrei der Ärztin dazu, die es bestätigte. Jetzt die Fußveränderungen. Vermeidbare Chemo kippte den Subtyp in die Vorläuferzelle. Schon mal von einem StA gehört “Ich lasse mich von Ihnen nicht erpressen”? Bei deren Registratur: “Traurig, aber wahr.” Eine Richterin wollte von mir die Rufnummer der behandelnden Ärztin. StA und Richter wechseln auf ihrer Karriereleiter untereinander diese Ämter durch das Justizministerium, was auf offiziellen Webseiten dargestellt wird. Ein maßgeblicher Lymphomarzt lachte nach 90 Minuten Telefonat “das waren die wilden 60er”. Nach ein paar Monaten von mir konkret zu Neutronenquellen angesprochen schrie er nur “gehen Sie doch zum Psychiater” und legte auf. Bei dem LKA München wollte man mich vor etlichen Jahren einschüchtern: “Wir kommen jetzt vorbei und sperren Sie in die Psychiatrie weg.” Dazu sagte man mir bei dem Sozialgericht, es erinnere an den Fall G. Mollath. In Bayern geht es schräg bis leider lebensbedrohend zu. Die 38 Jahre bis zum Diagnosestadium IV a wurden mir bundesweit von Experten bestätigt. Wäre auch interessant, im Fußbereich HRQ-Einwirkung nachweisen zu lassen. Das sollte u.a. die Humangenetik inzwischen können.
      Ist irgendwas darüber bekannt, wo und wie man HRQ-Fußeinwirkung genetisch und auch sonstwie nachweisen lassen kann?
      Wäre natürlich super, wenn hier Hinweise auftauchen.

  24. #26 Chros
    7. April 2019

    …genau das meine ich

  25. #27 Chros
    7. April 2019

    “Die 38 Jahre bis zum Diagnosestadium IV a wurden mir bundesweit von Experten bestätigt.”

    Gibt’s da auch nen YouTube Channel zu? 😀

  26. #28 NHL-Opfer
    7. April 2019

    @Chros, wo hakts denn bitte? Bin echt neugierig.
    Lymphomexperten fragen, ob chromosomentranslokierte Zentrozyten bis zu dem Stadium IV a 38 Jahre erfordern. Kurz danach wäre ich elend krepiert. Der Zentrozyt ist im 6. Ausdifferenzierungsstadium unserer B-Zellreihe. Seine Entartung ist ein niedrig malignes indolentes follikuläres NH-Lymphom – klingt auch lustig.
    Ob Glyphosat NH-Lymphome herstellen kann, ist weitaus ungewisser.
    Auf YouTube will ich nicht herumschwätzen, ne, liegt mir nicht.
    Der Zusammenhang ist bei mir sehr einfach und präzise dargestellt. Keine Ahnung, was da sonst noch daraus resultieren konnte, auch bei Ärzten und sonstigen Klinikern. Beim Hersteller hat es Tote gegeben. Was in der damaligen dortigen Bundeswehrklinik abging, ist mir ebenfalls unbekannt. Zu Neutronenquellen schimpfte ein Anwalt darüber.

  27. #29 noch'n Flo
    Schoggiland
    8. April 2019

    Was bitteschön ist ein “Lymphomarzt”?!?

    Aber das Mollath-Gambit ist ja schon wieder geradezu klassisch…

  28. #30 Dr. Webbaer
    8. April 2019

    Ansonsten genieße ich erst mal wieder die Freiheit und das gute Essen. Denn ich nähere mich nun Tag 180 nach der Transplantation und nehme mir deshalb auch schon das Recht zu gewissen, vorher verbotenen, Lebensmitteln heraus.

    Sehr gut zu lesen, also, dass Sie aus der Zeitnähe der operativen Maßnahme herausgekommen sind, was nur Gutes bedeuten kann.
    So dass Sie dem Leservolk erhalten bleiben, am besten : langanhaltend.

    MFG
    Dr. Webbaer (der mit Ihnen ein wenig mitgefiebert hat, auch schon mal krank war)

  29. #31 UMa
    8. April 2019

    @Tobias: 4% sind niedriger, als mein erhaltener Wert. Ich würde auf etwa das Vierfache kommen. Etwa 4% würde ich erhalten, wenn ich den zeitlichen Abstand zwischen Strahlenexposition und Erkrankung nicht berücksichtigen würde.
    Aber vielleicht gibt es ja andere Unterschiede.
    Z.B. eine andere Hintergrundrate.

  30. #32 tomtoo
    9. April 2019

    @Tobias
    Wie wäre den eine Inkorporation(was für ein Wort) denkbar? Und wäre sowas nicht auch wichtig für die Zukunft?

  31. #33 tomtoo
    9. April 2019

    @NHL-Opfer
    Du solltest dir wirklich Psychologische Hilfe suchen.
    Nicht weil ich denke das von dir Geschilderte würde nicht der Wahrheit entsprechen, sondern weil das Gebetsmühlenartige wiederholen der immer gleichen Textbausteine, fanatisch rüber kommt. So tust du deiner Sache keinen Gefallen. Du musst mal versuchen dich
    in die Situation derer zu versetzen die du überzeugen möchtest. Die lesen immer das gleiche von dir. So überzeugst du selbst interresierte nicht. Konzentriere dich auf Fakten, und zwar die die du auch darlegen kannst. Du kannst dich noch so sehr Aufregen und reinsteigern, aber so überzeugst du keinen Menschen. Würdest du dich so von etwas überzeugen lassen?

    • #34 NHL-Opfer
      9. April 2019

      @tomtoo

      Das HRQ-Einwirkungsverbrechen, seine defekten B-Zellen und die daraus resultierende Lebenszerstörung nicht mit der Psyche verwechseln. Die Wiederholungen hier erfolgten in der Hoffnung auf Hinweise. Der Staat wusste laufend alles, auch die GenStA. Zumindest einschlägigen Ärzten ist es bekannt, gehört wohl zum Hintergrundwissen ihrer Ausbildung. In der DNA meiner Fußveränderungen sollte sich die Einwirkung nachweisen lassen. Auch dazu könnte hier vielleicht was auftauchen. Geht es um Staatsverbrechen, bekommt man es mit teils aggressiver Korruption zu tun. Die Erkrankungsresultate dürften verheerend gewesen sein, auch bei Ärzten und sonstigen Klinikern. Ärztliche und staatsanwaltschaftliche Reaktionen deuten darauf hin. Vermutlich hatte ich Glück mit dem ‘harmlosesten’ Isotop. Kurative Behandlung ohne erneute DNA-Schädigung könnte kommen, weil es doch global mit der Forschung vorangeht. Gebetsmühlen mag ich gar nicht, weil mir Religionen abstrus vorkommen, lach. Warten auf eine OLG-Reaktion, Telefonate, emails, gelangweilt im web schreiben, lustigen code generieren, zu wenige stundenlange Fußmärsche. Zu den Zivilisationskrankheiten gehört auch die gruselige globale Politk. Wie wir längst leben könnten, wäre atemberaubend. Wir werden unsere DNA in den Griff bekommen. Wenn endlich fast jeder möglichst MINT samt Molekularrobotik studiert, eröffnet sich ein neues Zeitalter.

  32. #35 tomtoo
    10. April 2019

    @NHL-Opfer
    “..Das HRQ-Einwirkungsverbrechen..”

    Ich hab’s ja versucht zu erklären, aber alleine bei der Wortwahl, ist schon wieder Schluss bei mir. Du brauchst beratende Hilfe. Und wenn es nur um die Wortwahl geht.

  33. #36 Tobias Cronert
    10. April 2019

    @UMa: Hast du da entsprechende Erfahrung mit den Programmen? Der Gutachter hat NIOSH-IREP und ProZes benutzt. Bei erstem waren es ca. 2 und bei zweiten ca. 4% VerursachungsWK. Das verwundert mich jetzt auch nicht, weil er ja wie gesagt von 6mSv/3a ausgeht und so eine geringe Dosis würde auch der Skilehrer in den Alpen abbekommen. Das ist weit von den 50% entfernt, die man für eine Anerkennung bräuchte.

    Ich werde mich definitiv auch mal mit den Programmen auseinandersetzen, weil da auch vor allem die verwendeten Datenbanken interessant sind. Es gibt einen großen Unterschied im Alter der Patienten und gerade das deutsche Programm benutzt mWn keine Differenzierung, da diese Informationen in den deutschen Datensätzen nicht vorhanden sind.

    Aber da muss ich mir auch noch mal richtig Zeit für nehmen. Die Dosis anzuzweifeln kann ich aus dem Stehgreif machen, das ist ja mein täglich Brot. Da muss ich bestenfalls mal in einer Tabelle nachschlagen, die ich sowieso im Lesezeichen habe *g*.

    @tomtoo: Ja, eine Kontamination ist immer möglich, wenn auch recht unwahrscheinlich. Bei hohen Aktivitäten reichen ja mg oder µg eines Isotopes aus für genug Dosis. Was ist Wahrscheinlicher? 1:100.000 (natürlich) oder eine unbemerkte Kontamination. Das ist halt schwer und niemals mit Sicherheit zu sagen.

    Das es dieses Risiko gibt ist jedem klar, der eine solche Anlage betreibt. Deswegen gibt es Vorsichts- und Gegenmaßnahmen. Aber diese ganzen Maßnahmen können das Risiko nur reduzieren und nicht vollständig ausschließen. Für den normalen Hausgebrauch reicht das dann auch, aber einen Freakunfall kann es halt immer geben.

    Außerdem traue ich mir noch recht gut zu das Risiko für eine durchschnittliche Deutsche Anlage einzuschätzen. Aber was ist mit den Koreanischen, Japanischen und Chinesischen Anlagen, in denen ich gewesen bin? Ich traue mir absolut nicht zu eine zuverlässige Aussage über die konkreten Strahlenschutzmaßnahmen in einem chinesischen Forschungsreaktor anzustellen. Das ist dahingehend eine ziemliche BlackBox.

  34. #37 noch'n Flo
    Schoggiland
    11. April 2019

    @ tomtoo:

    Du solltest dir wirklich Psychologische Hilfe suchen.

    Rieche ich da etwa eine Ferndiagnose? Sowas ist doch pfui, pfui, pfui, gaaaanz pöhse! 😛

  35. #38 UMa
    11. April 2019

    @Tobias:
    Nein, ich habe keine Erfahrung mit den Programmen. Du könntest aber Joseph Kuhn vom Nachbarblog fragen, da er da berufliche Erfahrungen haben könnte.

    Was ich gemacht habe, ist die Hintergrundrate der Leukämie der allgemeinen Bevölkerung (der USA), auf den Daten von SEER mit der zu erwartenden Rate aufgrund zusätzlicher Strahlung, unter der Annahme von LNT, aus einem Paper über die geschätzten Auswirkungen von Tschernobyl zu vergleichen.

    Mein Resultat ergibt ebenfalls, dass für nur 6mSv die Verursachungswahrscheinlichkeit weit von den 50% entfernt ist, die man für eine Anerkennung bräuchte.

  36. #39 zimtspinne
    11. April 2019

    Huhu Tobi,

    die Entscheidung, sich mit der BG anzulegen, find ich recht schwierig, zumal die ganze Tragweite mit allen Vor- und Nachteilen, Haken und Ösen doch für einen unbewanderten Patienten gar nicht überschaubar sein dürfte..?
    Hast du die Möglichkeit, dich da mal an einer unabhängigen Stelle beraten zu lassen?
    Fällt mir nur gerade ein, weil ich neulich mitbekam, wie sich der Vater eines Bekannten bezüglich Rentenangelegenheiten bei irgend einer genau dafr vorgesehenen Stelle beraten ließ. Die haben auch einen ganz guten Ruf, meinte der Sohn, hat das wohl recherchiert.

    Für dich ganz wichtig, also mindestens so wichtig wie die Körperpflegemittel (wollte dich jetzt auch dezent an die Beautyecke erinnern :D) ist ja auch, wie großzügig diese Berufsgenossenschaft dann bei der Bewilligung & Kostenübernahme vielleicht eventuell hoffentlich nicht(!!!) benötigter zukünftiger Krebstherapien ist.
    Also solche, die für andere Krebsarten bereits zugelassen, für diese aber noch nicht, deren Wirksamkeit noch umstritten ist oder einfach dieser oder jener Sonderwunsch.
    Gerade neue und damit meist auch deutlich verträglichere Therapien sind manchmal ein Zankapfel, manche Kassen zahlen und genehmigen sofort, andere stellen sich quer.
    Das ist ja auch interessant, wenn ans Thema Zweitkrebs/Folgegrebs gedacht wird. Jaja, nicht gerne (kann ich mir vorstellen), aber sicher ist sicher und du bist da ja jemand, der den Mistviechern ins Auge schaut und wissen will, was abgeht. So hab ich das zumindest bisher aufgenommen.

    Ich wünsch dir auf jeden Fall ein gutes Händchen für die richtige Entscheidung, wie auch immer die ausfällt.

  37. #40 zimtspinne
    11. April 2019

    was mich übrigens total überrascht:
    Du darfst in deinem Bereich weiterarbeiten, wenn es soweit ist, hab ich das richtig verstanden?
    Ich hätte ja mit einem Verbot oder einer Einwilligungserklärung über irgendwas blödes oder so gerechnet…..
    oder hängt das davon ab, ob die Berufskrankheit anerkannt wird?

  38. #41 Tobias Cronert
    12. April 2019

    @ UMa: Etwas anderes machen die Programme auch nicht wirklich, außer dass man da halt noch an den verwendeten Datensätzen und Signifikanzintervallen spielen kann. Soweit ich das aber bislang verstanden habe ist das nur finetuning und dient allem dazu eine Messbare Größe (die Dosis) in Verbindung mit einer rechtlichen Aussage (wann erkennt die BG eine BK an) zu bringen. Klar ist das auch wieder Definitionssache, aber schon konkreter, als ob man die Entscheidung jeweils dem Gutachter überlassen würde.

    @ Zimtspinne: Also neben der Tatsache, dass ich mich natürlich gerade selber in das System reinlese habe ich mir auch schon (fachanwaltliche) Beratung geholt. Das ist auch noch mal recht interessant. Wie gesagt geht es mir mehr ums Prinzip, als um eine eine Kostenübernahme. Denn die normale Krankenkasse zahlt jetzt schon alles, was ich ernsthaft brauche ohne irgendwelche Probleme. Vielen Dank an dieser Stelle nochmal.

    Medizinische Exposition ist im Strahlenschutzrecht völlig unabhängig von der beruflichen und bei letzterer habe ich halt nur diese sehr geringen 6mSv (nachweislich) abbekommen. Da habe ich erst mal keine größeren Probleme. Das könnte sich zwar auch ändern, falls eine BK anerkannt wird, so dass ich mir damit quasi selber ins Bein schieße, aber das werde ich noch früh genug merken.

  39. #42 UMa
    12. April 2019

    @Tobias: Was vielleicht noch einen Unterschied sein könnte ist, dass meine Rechnung für die gesamte Leukämie war, da ich für ALL allein nicht genügend Daten habe.

    Eine andere Möglichkeit wäre, festzustellen, ob Strahlenphysiker (z.B. in den ersten 10 Jahren nach beruflicher Strahlenexposition) häufiger als der Bevölkerungsdurchschnitt an Leukämie erkranken. Allerdings würde man wohl über 10000 Personen benötigen, um eine statistisch sichere Aussage zu bekommen.
    Andererseits wäre ein Negativresultat auch keine Entscheidung, da ungemessene hohe Strahlendosen ja (hoffentlich) nur selten vorkommen.

  40. #43 Tobias Cronert
    12. April 2019

    Es gibt die INWORKS Studie mit 300.000 Kernkraftwerksarbeitern zusammengefasst z.B. hier https://www.scinexx.de/news/medizin/leukaemie-schon-bei-geringer-strahlung/

    Unterm Strich sagt die aus, dass die AKW Mitarbeiter ein ca. doppelt so hohes Risiko für Läukämien haben. Dabei haben die auch nur ca. 1mSv/a extra abbekommen. Also voll in meiner Preisklasse (oder der eines Skilehrers).
    Ein doppelt so hohes Risiko ist halt quasi gar nicht viel und würde mich nicht davon abhalten das nochmal zu machen oder meine Aktuellen Kollegen von den Geräten wegzuziehen.

  41. #44 tomtoo
    14. April 2019

    @nnF
    Das war ja keine Diagnose(könnte ich eh nicht), nur ein gut gemeinter Ratschlag.

  42. #45 C. Rüger
    Hagen a.T.W.
    17. April 2019

    Falls der Anteil der Neutronen an den Dosen höher ist, wäre es interessant die Energien und Wirkungsquerschnitte zur Aktivierung von Kobalt zu betrachten oder zu modellieren. Kobaltverbindungen wie etwa Cobalamin haben hohe Affinität zum blutbildenen System.

  43. #46 Tobias Cronert
    17. April 2019

    Also außer bei absoluten Kuriositäten ist der Neutronenanteil immer nur ein Bruchteil der Gesamtdosis.