Hier schalte ich gerade das AKW Tihange aus

Christian Solmecke bzw. die Kanzlei WBS unterhält einen YouTube-Channel, auf dem sie sich mit kuriosen und interessanten Rechtsgeschichten auseinandersetzen. Ich war schon immer ein Fan und letzte Woche kam dann mit der Fragestellung: “Darf ich mir nach deutschem Recht einen Fusionsreaktor zu Hause bauen?” auch mal eine Frage direkt für mein Kerngebiet (badabum). Dabei hat Christian Solmecke schon ein paar interessante Paragraphen herausgebuddelt und angegeben, aber bei der eigentlichen Fragestellung Kernfusion und Kernspaltung in einen Topf geworfen. Dies führte in der Kommentarspalte dazu, dass viele Physikbegeisterte erklärend eingesprungen sind, aber die eigentliche Frage nicht wirklich klar beantwortet wurde. Letzteres möchte ich dann hier an dieser Stelle tun.

https://www.youtube.com/watch?v=Lu0L1Bj17ho

Ganz kurz: Eine Kernfusion könnte man unter bestimmten Auflagen privat im Keller machen, einen Kernreaktor leider nicht… wirklich.

Aber erst mal zu dem 12-14-Jährigen, um den es hier geht. Der hat sich einfach eine Vakuumkammer gebaut und mit Hochspannung Deuteriumkerne fusioniert. Das ist gar nicht mal so schwer und mit dem coolen Equipment meines Institutes kann ich das Experiment auch innerhalb einer Woche reproduzieren. Für einen richtigen Physiker nur ein kleines Problem, aber natürlich eine riesige Sache für einen 12-14-Jährigen und eine herausragende Leistung.

Jetzt kommt natürlich die eigentliche Frage nach der Legalität und da hat der Christian Solmecke leider die Kernfusion mit der Kernspaltung in einen Topf geworfen und gefolgert, dass es nicht legal möglich ist. Wenn man sich allerdings wirklich nur Kernfusion anguckt, dann fallen viele Sachen weg. Betriebsgenehmigungen für Kernkraftwerke, Atomgesetz, Plutonium und Uran gibt es nämlich bei der Kernfusion nicht, so dass man sich damit nicht herumschlagen muss. Das heißt, unterm Strich bleibt nur die Erzeugung ionisierender Strahlung, die, wie WBS da schon recht präzise gesagt hat, in Deutschland eben verboten bzw. gesetzlich per § 311 StGB (Strahlenschutz- und Röntgenverordnung) geregelt ist.

Da gibt es jetzt aber auch wieder genug Hintertüren, denn in dem Gesetz steht: “die geeignet sind, Leib oder Leben eines anderen Menschen, fremde Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen oder erhebliche Schäden an Tieren oder Pflanzen, Gewässern, der Luft oder dem Boden herbeizuführen”. Diese Einschränkung trifft auf ein kleines Fusionsexperiment wirklich nicht zu, denn die dabei erzeugte ionisierende Strahlung ist zu gering, um solche Schäden anzurichten.

Jetzt bliebe noch die Zulassung bzw. verwaltungsrechtliche Pflicht bzw. Betriebserlaubnis für eine Quelle ionisierender Strahlung, die nach den entsprechenden Verwaltungsvorschriften bzw. der Röntgen-VO geregelt ist und besagt, dass jede Quelle ionisierender Strahlung unter gewisse Auflagen fällt. Aber auch hier gibt es ein Schlupfloch, denn sog. Störstrahler, also Geräte, die zwar ionisierende Strahlung erzeugen, bei denen das aber nur ein unerwünschtes Nebenprodukt ist, haben gewisse Freiheiten. Grundsätzlich zählt zu diesen Störstrahlern auch jeder Röhrenmonitor, der eben bei der Beschleunigung von Elektronen nebenbei ungewollte ionisierende Strahlung verursacht. Bei diesen Störstrahlern braucht man keine Genehmigung, sondern nur eine Anzeige und selbst diese kann sehr gering ausfallen, wenn Spannungen von 30kV nicht überschritten werden. Daher sehe ich kein Gesetz, was die Fusion im Kinderzimmer verhindern sollte.

Selbst der tolle Paragraph 307 des StGB , das Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie, zieht hier auch wieder nicht, weil, wie oben geschrieben, nichts und niemand wirklich geschädigt wird.

Ganz anders sieht das Ganze bei der Kernspaltung aus. Sobald ich induzierte Kernspaltung betreiben möchte, greift das AtG – egal, ob wir jetzt nun von einem richtigen Reaktor oder einer sog. “Kritischen Anordnung” oder nur einer chemischen Quelle sprechen. Sobald ich Kernspaltung erzeugen möchte, habe ich es mit riesigen Auflagen zu tun. Da bringt es auch nur bedingt etwas, das Ganze zu verkleinern. Zwar nutzt man dann grundsätzlich das “keinen Schaden” Schlupfloch von weiter oben aus und selbst Plutonium und Uran sind unterhalb der Freigrenze völlig legal, aber zum Einen braucht man für so ziemlich alle Anordnungen immer ein Mindestmaß an Material und wirklich alle Verwaltungsvorschriften, die hier natürlich auch gelten, zu umschiffen, sollte meiner Meinung nach unmöglich sein.

Da stellt sich dann auch schnell die Frage, was noch wirklich ein “Kernreaktor” und was “nur” eine chemische Strahlungsquelle ist. Diverse Versuche hat es ja in der Geschichte z.B. mit dem “radioaktive boyscout” durchaus gegeben. Die politische Komponente mit Dual Use, Proliferation etc. pp. möchte ich mal einfach außen vorlassen, da dabei ja erfahrungsgemäß die Regelungen immer so ausgelegt werden, dass es den Leuten gerade passt.

Also in einem Satz zusammengefasst kann man sagen, dass es durchaus möglich ist in Deutschland legal Fusion, aber keine Kernspaltung im heimischen Keller zu betreiben.

 

PS: Ich finde es übrigens sehr toll, dass es wohl in der Kriminalstatistik bis zu 7 Fällen von § 307 StGB  https://de.wikipedia.org/wiki/Herbeif%C3%BChren_einer_Explosion_durch_Kernenergie

“Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie” gegeben hat. Wenn ich einen Eintrag im Vorstrafenregister haben sollte, dann doch bitte diesen … oder Verstoß gegen das Kriegsaffenkontrollgesetz, vor allem ohne das “w” 😉

Kommentare (22)

  1. #1 tomtoo
    16. April 2019

    Ich glaube ich bin übervorsichtig. Aber ich bin mir nicht so-o sicher ob ich überhappy wäre, würde meine 12Jährige im Keller einen Fusor bauen.

  2. #2 gedankenknick
    16. April 2019

    Es gibt eine Freigrenze für Plutonium? Das wußte ich noch nicht – ich dachte bisher, Plutonium steht IMMER auf der Illegal-Liste. (Die Träger von Herzschrittmachern aus den 70gern mit Plutoniumbatterie werden ja auch immer seltener.) Darf ich fragen, wie hoch diese in Deutschland ist?

    (Beim Amerikanum sieht es ja nur deshalb anders aus, weil einerseits das Americanum z.b. in älteren Rauchdetektoren in Isolation direkt erzeugt wurde und es auch nicht freigesetzt werden kann ohne weiteres, und andererseits das Gerät selber einen verdammt positiven Zweck erfüllte. Allerdings waren die Teile in Europa nie Verkaufsschlager, hier hat man zumeist auf opto-eletrische Systeme gesetzt.)

    Beim Uran war es mir bekannt mit der Freigrenze. Es gibt ja genug Mineralien-Sammler…

  3. #3 Bertram
    16. April 2019

    … nicht wirklich klar …

    Dieses doofe ‘wirklich’ sollten Sie sich abgewöhnen. Es verwässert nur die Aussage, die Sie machen wollen.

  4. #4 Tobias Cronert
    16. April 2019

    @Gedankenknick: Also es gibt eine Freigrenze ab wann Plutonium vor dem Gesetz radioaktiv ist. Wie für alle Isotope bzw. Elemente. Wenn ich mich richtig erinnere, dann müsste die auch irgendwo bei der Urangrenze, also bei 10^4 – 10 ^5 Bq liegen. Das sagt jetzt aber noch nichts über die Legalität bzgl. Gefahrenstoff oder DualUse aus. Aber mir würde jetzt keine Regelung einfallen, die Plutonium explizit verbietet (in allen Formen).

    @Bertram: In der obigen Verwendung haben Sie vollkommen recht. Ich habe mir das wohl angewöhnt um absolute Aussagen zu vermeiden. Denn wenn es wirklcih hart auf hart kommt, dann kann man ja meist irgendeine Ausnahme finden.

  5. #5 tomtoo
    16. April 2019

    @Tobias
    Mal angenommen ich würde mir so einen Fusor bauen. Könnte ich dann nicht die generierte neutronenanzahl mit geeignetem ‘shilding'(target)erhöhen?

  6. #6 Tobias Cronert
    16. April 2019

    Mit einem Reflektor, der auch als Neutronenmultiplikator funktioniert würde das gehen. Beryllium zum Beispiel. Aber da bekommt man auch nur einen einstelligen Faktor herausgekitzelt. Um gefährlich zu werden braucht es dann noch ein paar Größenordnungen mehr.

  7. #7 Peter Köhler
    Konstanz
    16. April 2019

    Vielleicht könnten Sie als Fachmann die Postings von Jackson Oswalt erklären. Was macht er da genau?

    https://www.fusor.net/board/viewtopic.php?t=12115#p78866

    Nitpicking: die RöV gibt es nicht mehr, sie ist in der neugefassten Strahlenschutzverordnung aufgegangen.

  8. #8 schlappohr
    16. April 2019

    Die größte Gefahr, die von so einem IEC-Fusor ausgeht, dürfte wohl die Implosion der Vakuumkammer sein, oder dass man das falsche Kabel der Hochspannungsquelle anfasst.

    (Nur am Rande: Letzteres passiert mir bei anderen Gelegenheiten recht gerne. Während meiner Ausbildung zum Energieanlagenelektroniker in grauer Vorzeit hat man mich daher zum “Prüfstift” ernannt.)

  9. #9 tomtoo
    16. April 2019

    @Peter
    Bin kein Fachmann. Aber ich würde sagen, da hat sich ein Jugendlicher einen Fusor gebaut, und möchte herausfinden wieviel Fusionsreaktionen stattfinden.

  10. #10 tomtoo
    16. April 2019

    @schlappohr
    Das meine ich ja. Vakuum(Implosionsgefahr), Hochspannung, evtl. Deuterium(Wasserstoff). Klingt alles nicht komplett ungefährlich. Röntgenstrahlung und Neutronen mal abgesehen.

  11. #11 Tobias Cronert
    16. April 2019

    Ja,Hochspannung macht immer Spaß *g*.
    Das Vakkumequipment von dem Jungen ist professionell. Ich denke nicht, dass da was kaputt gehen wird.

    @Peter Köhler: Für etwas Ausführliches würde ich einen eigenen Artikel schreiben. Aber kurz, beschleunigt er Deuteronen mit einem elektrischen Feld in einem Vakuum und die fusionieren dann. Er detektiert das Ereignis dann wohl mit einem Neutronenzählrohr in einem Moderatorbehälter als Nachweis für die Fusion. https://www.fusor.net/board/download/file.php?id=13363&sid=60d8de8a84a534f069c79edd19a30285&mode=view
    Ohne Fusion würden keine Neutronen entstehen und damit ist der Nachweis von ebenjehnen der “Beweis” das Fusion stattgefunden hat. Das sieht nach einem tollen Projekt aus, hat aber auch sicher 10.000Euro an Equipment gekostet. Das ist alles Zeug, was ich auch im Labor verwenden würde.

  12. #12 tomtoo
    16. April 2019

    Auf der anderen Seite ist die Eigen und Fremdgefährdung eines 12Jährigen auf einem e-scooter wohl auch nicht viel geringer einzuschätzen ?

  13. #13 schorsch
    16. April 2019

    Es mag ja sein. daß der Besitz kleiner Mengen Plutoniums strafrechtlich nicht geregelt oder frei ist. Aber wie sieht es mit der Beschaffung aus?

    Plutonium findet man schlieẞlich nicht an der Strassenecke und ist auch kaum bergmännisch zu gewinnen.

    Daher dürfte der nicht authorisierte Besitzer nachweisbarer Plutoniummengen wohl ziemlich sicher mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen dürfen.

  14. #14 Wernet
    16. April 2019

    Hallo, man meint also einen Fusionsreaktor, der eh nichts kann. Q0,7.

    Was wäre denn mit einem Fusionsreaktor, der nicht Q100 erzeugt, um die Fusion tragbar zu machen. Sondern einen Fusionsreaktor mit Q 10000. Dann wäre es anders. Sagen wir es gibt eine Möglichkeit mit verdrillten Magnetfeldern 1000 Tesla zu generieren, wobei mehrere Gramm U 238 mit Protonen fusionieren fissionieren. 1Gramm Fusion sind äquivalent zu 10 Tonnen Kohle. Darf ich das.

    Der Junge muss an die frische Luft

  15. #15 Tobias Cronert
    16. April 2019

    @Schorsch: Beschaffung oder Herstellung sollte mindestens mal Probleme mit den ganzen DualUse Vorschriften geben. Aber da will ich mich wie gesagt nur sehr bedingt auf einen Wortlaut festlegen, da da die Dynamiken eher fließend sind. Dann gibt es auch noch die ganzen Vereinbahrungen mit der IAEA und ähnlichen Organisationen, die dann aber nicht automatisch in Gesetzen für Privatpersonen resultieren. Wie schon gesagt denke ich nicht, dass es explizite Gesetze gegen Plutonium gibt, aber eine Menge Regeln, die man als solche interpretieren kann.

    @Wernet: Sobald man größere Mengen (also über µW Leistung) fusionieren wil erzeugt man so viel ionisierende Strahlung, dass die entsprechenden Gesetze und Vorschriften gelten, die dafür vorgesehen sind. Da kommt man eben bestenfalls im absoluten Minimalbereich drum herum und der hat außer zur Lehre keinen praktischen Nutzen. Was aber schon verdammt cool ist.

  16. #16 Anonymous
    17. April 2019

    @TB:
    Danke für die Antwort. Man lernt nicht aus.

    @schlappohr #8
    Ich habe in letzter Zeit auch öfter mal an eien Hochspannungsquelle gegriffen. Das blöde Weidezaungerät wollte nicht so wie ich, und beim Überprüfen der Batteriekabel -> zack! Direkt neben dem Erdungsstab hatte das Teil (Ladeenergie ca. 3J) schon ausreichend bums. Na, ist aber wohl nicht das selbe… hat zwar fast 10.000V, aber nicht so wahnsinnig viel Stromstärke. 🙂

  17. #17 gedankenknick
    17. April 2019

    @Anonymous #16 … (war mal wieder ich)
    Komisch, ich dachte, diesmal hätte ich die Eingabe von Namen und Mail nicht vergessen. Vielleicht sollte ich mich mal auf Verstrahlung untersuchen lassen… *grinsel*

  18. #18 schlappohr
    17. April 2019

    @gedankenknick

    Mein “schönstes” Erlebnis war ein Schlag von einer Drehstromleitung mit einer (wahrscheinlich von einem Gabelstapler) beschädigten Isolierung, und das in etwa 4m Höhe auf einer Aluleiter stehend. Deren Gummifüße waren durchgescheuert, d.h keine Isolation und keine Rutschfestigkeit. Wenn etwas schiefgeht, dann richtig. Mir ist nichts passiert, aber Erlebnisse dieser Art haben mich zu der Einsicht bewogen, dass man 3.3V-Halbleiterchips auch eine Menge Spaß haben kann.

  19. #19 Bernd
    17. April 2019

    Lieber Tobias, würdest du dieses wirklich hochintressante Fusor-Thema irgendwann einmal etwas ausführlicher beschreiben hier im Blog? Es existiert in den USA durchaus eine sehr lebendige kleine Szene an Fusor-Enthusiasten die leider hier viel zu wenig Nachahmer findet.
    Es gibt übrigens auch durchaus intressante Konzepte mit flüssiggekühlten Anoden oder Tritium nebst Deuterium als Arbeitsgas.
    (Dessen Verwendungsabsicht sollte man übrigens auch im Fusor.net Forum unterlassen.) 🙂
    Auch dessen Variante bzw Abkömmling als Polywell Fusor eines Roberts.W Bussards ist hierzulande vollkommen unbekannt.
    Mich persönlich würde es sehr reizen das ganze Gebilde mit einem Szintillator wie zb Natriumiodid zu ummanteln der die Gammastrahlung in sichtbares Licht konvertiert und dieses dann mit Solarzellen wieder in elektrische Energie umwandelt.
    Oder wenn man schon träumen darf zb ob es möglich ist aus Kohlenstoffnanoröhrchen eine funktionsfähige Anode zu basteln.

  20. #20 Tobias Cronert
    17. April 2019

    @ Bernd: Ja, das könnte ich auf jeden Fall mal machen. Also zumindest in erster Näherung. Wir haben im Institut zwar einen Fusor im Keller, das ist aber ein kommerzielles Gerät und da kann man nicht viel dran rumbasteln. Auf dem Niveau, wie in dem Fusor Forum würde ich nicht diskutieren wollen ohne es mal selber händisch gemacht zu haben. So als Bürolampe wäre das echt schon eine tolle Sachen. Andere Leute bauen sich ja auch ne kleine Teslaspule als Lautsprecher *g*

  21. #21 Bernd
    17. April 2019

    Super, ja mit Teslaspulen fing es auch bei mir an. Es ist halt auch diese Freude wenn dann krachend blaue Blitze aus einem mit Kupferdraht umwickelten Rohr schießen.
    Eine noch größere Freude und auch Leistung ist es dann wohl wenn man es schafft in einem (hochvacuumdichten)? Einweckglas einen kleinen Stern zu erschaffen.
    Ich befürchte aber selbst als klandestiner Kellerfusionist ist es hierzulande besonders schwierig da alles mit “Atom” oder Kernenergie alsböse gebrandmarkt ist. Deshalb halte/finde ich deinen Blog und die vorurteilsfreie Aufklärung der Menschen über dieses Thema so wichtig.Ich Hoffe auf deine schnelle und vollständige Genesung und wünsche dir viel Glück/Erfolg dabei.

  22. #22 Tobias Cronert
    18. April 2019

    Ja der Aufschrei an einer normalen deutschen Schule sollte schon beeindruckend sein, wenn man da als Physiklerher eine “wir bauen unseren eigenen Kernfusionsreaktor im Keller”-AG ins Leben ruft.

    Na toll, jetzt juckt es mich wieder in den Fingern.