Verhalten gute Nachrichten. Die Anzahl an Krebszellen geht zurück, das heißt, dass das neue Medikament (TKI, Dasatinib) seinen Dienst tut und funktioniert und wie vorerst nicht auf harte Geschütze aka harcore Chemo umsteigen müssen. Zur Zeit liegt das Verhältnis im Blut bei 10^-4 im Gegensatz zu dem letzten Messergebnis von 10^-3. Die Nachweisgrenze ist bei 10^-5 und damit quasi unser vorläufiges Ziel in der Behandlung. Wenn wir diese längere Zeit stabil erreicht haben und gleichzeitig die Immunsuppressiva losgeworden sind, dann können wir endlich mal Antibiotika und antiviralen Medikamente absetzen. Das wäre mal ein echter Zugewinn an Lebensqualität.
Die Ergebnisse von der letzten Knochenmarkpunktion habe ich quasi jetzt erst bekommen und die sind mit 10^-2 leider gar nicht mal so toll. Zeitlich gesehen stammen sie vom gleichen Zeitpunkt, wie das 10^-3 er Ergebnis aus dem Blut, aber man kann halt Blut und Knochenmarkwerte nicht unbedingt 1:1 vergleichen. In meinem Fall könnte das allerdings heißen, dass in meinem Knochenmark mehr Krebszellen sind, als in meinem Blut. Diese Erkenntnis wäre auch im Einklang mit dieser komischen Clusterbildung, die wir im MRT gesehen hatten und die für ALL eigentlich atypisch ist. Naja, egal was es nun genau ist, es würde vorerst nichts an meiner Behandlung ändern, also brauchen wir uns darüber auch nicht verrückt zu machen.
Derweil habe ich weiter mit einer mittleren Graft vs. Host Reaktion zu kämpfen. Das heißt mein neues Immunsystem ist etwas hyperaktiv und greift weiterhin meinen eigenen Körper an. Daher können wir die Immunsuppressiva noch nicht absetzen, aber zumindest mit dem normalen Kortison können wir endlich mal ein wenig sparsamer umgehen. Normales Kortison heißt hierbei das stinknormale Prednisolon, dass auch die Katze meiner Mutter bekommt. Weiter dabei bleibt das spezielle Kortison, dass nur lokal im Darm wirkt und nicht von der Leber aufgenommen wird und in den Blutkreislauf gelangt. Das soll aber weniger von den üblichen Nebenwirkungen haben.
Ansonsten war ich bei der Dissertation/Verteidigung einer Kollegin an der Uni. Wenn man geforscht und darüber seine Doktorarbeit geschrieben hat, dann muss man traditionell diese Doktorarbeit vor der Uni bzw. Fakultät vorstellen und sie in einer Fragerunde vor einem bestimmten Publikum verteidigen. Erst danach darf man Doktor genannt werden … also wenn man diese Fragerunde bestanden hat. Diese Prozedur ist voll mit Traditionen und Regeln die von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich sind. Manchmal ist die Verteidigung offen für jedwedes Publikum, manchmal offen nur für die Fakultät und manchmal nur für die drei Prüfer. Wieviel Zeit man für die Präsentation hat ist auch immer sehr unterschiedlich, ebenso, wie die Zeit für die Fragenden.
Mein alter Chef in Köln war gleichzeitig auch der Vorsitzende des Uniweiten Doktorandenausschusses. Er motivierte seine eigenen Doktorenden gerne mal mit dem dem Spruch: “Ich glaube vor 4 Jahren ist mal jemand in der Biologie bei der Prüfung durchgefallen.” Äh ja interessanterweise hat sich diese 4 Jahres Grenze in den 3 Jahren in denen ich “Leute aus der AG kannte” nicht geändert. Unterm Strich ist es sehr selten, dass man wirklich jemand durch diese Prüfung fällt. Das hängt vor allem daran, dass die entsprechenden Professoren, die ihre Ph D Kandidaten der Fakultät vorstellen, schon penibel darauf achten, dass diese auch den Qualitätsansprüchen genügen, die man an sie stellt. Jemand, der durch die Prüfung fällt, wäre eine große Schande für den Doktorvater/Professor, der sich dann von seinen Kollegen die Frage gefallen lassen muss, warum er so einen unwürdigen Kandidaten überhaupt aufgenommen hat.
In der Realität ist die Antwort auf diese Frage meist simpel “Geld”. Ein Doktorand kostet weitaus weniger, als ein regulärer Arbeiter und wenn ein Professor sein Mitarbeiter Budget optimieren will, dann stellt er besser mal ein paar Doktoranden ein. Aber dabei will er sich natürlich nicht erwischen lassen, vor allem nicht von seinen Kollegen, die vor dem gleichen Problem stehen. Sprich, im Idealfall reguliert sich das System von selber.
Aber ich schweife weiter ab. Ich habe Post bekommen von der Berufsgenossenschaft. Diese hat meinen Widerspruch, den ich ja auch hier mal ausführlicher diskutiert hatte, zurückgewiesen. Jetzt bleibt mir nur noch die Möglichkeit innerhalb von drei Wochen (oder so) Klage beim Sozialgericht einzulegen. Ob ich das tatsächlich machen will muss ich mir jetzt mal schwer überlegen. Schwer überlegen heißt, dass ich erst mal meine Rechtsschutzversicherung anrufe und dann mit meinem Anwalt überlege inwiefern sich das ganze überhaupt lohnt. Mit der Zurückweisung kam auch wieder ein fünfseitiger Bericht der Fachabteilung Strahlenschutz, warum der Bescheid zurückgewiesen worden ist. Darauf freue ich mich ja immer besonders, da es ja ein erklärtes Hobby von mir ist mit fremden Leuten über Strahlenschutz und dergleichen zu philosophieren … ich betreibe da so einen Blog … vielleicht haben manche Leser hier schon mal was davon gehört *g*.
Dieser Bericht war aber beim ersten Lesen erst mal eine kleine Enttäuschung. Er ist zwar einzeln auf alle meine Punkte aus meinem Widerspruch eingegangen, aber hat sich de facto nur vor seinen Rechner gesetzt und Sachen runtergetippt. Er hat keine zusätzlichen Informationen eingeholt oder Arbeitsorte besichtigt oder sonstwas. Das bestätigt meine Vermutung vom ersten Gutachten ein wenig, dass die Strahlenschutzabteilung der BGETEM einfach faul ist bzw. sich wenig Arbeit machen möchte. Inwiefern das für mich von Vorteil ist muss ich noch ausloten, wenn es geht hier leider nicht nur um die Wissenschaft dahinter, sondern auch um die Gesetzgebung. Ganz konkret ist der springende Punkt (der mich ggf. den Fall kosten kann) die Regelung, dass laut BK-Recht die haftungsbegründenden Expositionsumstände nachgewiesen werden müssen. Sprich in gewissem Sinne eine Beweislastumkehr vorliegt. Ich werde dazu mal einen eigenen Artikel schreiben, sobald ich mehr weis.
Die Crux an der Sache ist, dass ich das ganze ja eigentlich nur mache um ein Licht auf die Sache zu werfen und die Beteiligten dazu zu bekommen quasi rechtsverbindliche Texte zu verfassen. Wenn sich aber nur der Gutachter (oder nachher die Gutachter des Sozialgerichtes) das Leben leicht machen und sich nur einfach ein Stündchen vor den Rechner setzen um etwas herunterzutippen … ja dann kann ich mir den ganzen Zinober ja auch schenken. Naja erst mal mit dem Anwalt sprechen und gucken ob man die faule Bagage in der BGETEM nicht doch noch zum Arbeiten kriegen kann.
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