Zeitschrift für Menschenrechte (zfmr)/ Journal for human rights: FrauenMenschenrechte, Jahrgang 3, Nr. 1, Schwalbach 2009.

Von Philipp Meller (Universität Heidelberg)

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Die Zeitschrift für Menschenechte (zfmr) befasste sich in ihrer Ausgabe 1/2009 mit den Menschenrechten der Frau.
(Foto: © Rainer Sturm / Pixelio 2010)

Passend zum heutigen Girls’Day 2010 (22. April 2010) – Nachdem die seit 2007 bestehende „Zeitschrift für Menschenrechte” (zfmr) in den vergangenen Jahren die Verbindung von Menschenrechten mit Demokratie, Armut oder Terrorismus in den Vordergrund ihrer Betrachtung rückte, stand nun in der ersten Ausgabe 2009 mit dem Thema „FrauenMenschenrechte” ein Bereich im Mittelpunkt, der erstmals ohne ein verbindendes „und” im Titel auskam. Dass es sich hierbei allerdings ebenfalls um eine wechselseitige Beziehung handelt und eine Auseinandersetzung mit diesem Thema sehr ergiebig sein kann, zeigen die qualifizierten Aufsätze des Journals.

Aktueller Forschungsstand

Unter den Verfassern der Artikel finden sich renommierte Wissenschaftler wie der Nürnberger Menschenrechtsforscher Heiner Bielefeld (bis 2009 Direktor des Instituts für Menschenrechte in Berlin) oder die Leiterin des Zentrums für Gender Studies in Basel, Andrea Maihofer. Gemeinsam mit weiteren Spezialisten, repräsentieren sie den derzeitigen Forschungsstand. Der erste Teil der Ausgabe ist mit den fachlichen Beiträgen der Autoren einer wissenschaftlichen Annäherung an das Titelthema gewidmet. Während Bielefeld eine konzeptionelle Einordnung liefert, versuchen Maihofer und Regina-Maria Dackweiler (Professorin für Sozialwissenschaften an der FH Wiesbaden) eine eher historisch angelegte Einführung in die „Entstehung der modernen Gleichheitsidee” und in die „transnationale Frauenbewegungspolitik”. Michael Krennerich vom Institut für Politische Wissenschaft an der Universität Nürnberg-Erlangen dagegen verdeutlicht anhand eindeutig messbarer Quoten den Anteil von Frauen in Parlamenten und gibt der Ausgabe damit eine Praxisorientierung. Rita Schäfer (Institut für Friedenssicherung und humanitäres Völkerrecht, Universität Bochum) und Jean-Paul Lehners (Professor für Globalgeschichte, Universität Luxemburg) schließen den ersten Teil mit exemplarischen Einzelbetrachtungen über Frauenrechte in Südafrika beziehungsweise Frauenrechte am Ende des 18. Jahrhunderts ab.

Thema ist spannender als gedacht

Die folgenden Artikel über Universalität der Menschenrechte von Thomas Hoffmann (Institut für Philosophie, Universität Magdeburg) oder über Deutschlands Stellung im UN-Menschenrechtsrat von Theodor Rathgeber (Genf) werden dem Bereich „Hintergrund” zugeordnet, wobei hier die Titelproblematik nicht mehr Gegenstand der Betrachtung ist. Dies gilt auch für den Beitrag von Carolin König (Jura-Studentin, LMU München) über die Streitfrage „Sicherheit statt Menschenrechte”. Das Thema „FrauenMenschenrechte” wird am Ende allerdings noch einmal in einem kritischen Fachgespräch unter Frauenrechtlerinnen sowie in einer zusammenfassenden Überblicksdarstellung von Uta Ruppert (Professorin für Politische Wissenschaft und Soziologie, Universität Frankfurt) aufgegriffen, bevor das Heft traditionell mit den Buchbesprechungen abschließt. Allgemein sind die verschiedenen Beiträge vor allem durch die auflockernden Gliederungspunkte sehr gut lesbar. Zudem ist jeder Aufsatz mit einem profunden wissenschaftlichen Apparat versehen, der sowohl eine ausführliche Bibliographie zum Weiterlesen wie auch meist Anmerkungen zu einzelnen Textstellen enthält. Damit bedient man geschickt beide Zielgruppen, zum Einen das interessierte Laienpublikum, zum Anderen aber auch Studenten und Wissenschaftler der unterschiedlichen Fachdisziplinen. Lediglich die Fachsprache, die einigen Artikeln eigen ist, bindet den Lesenden an einen ruhigen Ort, um den Ausführungen stets folgen zu können. Dennoch vermögen die Autoren zum Teil, einen gewissen Spannungsbogen aufzubauen, den man zunächst nicht vermutet hätte.

Gleichheit ohne Angleichung

So stellt Bielefeld zu Beginn klar, dass „angesichts fortgesetzter Gewaltpraktiken, […] gezielten Abtreibungen weiblicher Föten, Genitalverstümmelungen, Zwangsverheiratungen […]” (S. 7) für die Frauenrechtsbewegung kein Grund zur „Selbstzufriedenheit” bestehe. Die bei Bielefeld noch ausführlichere Aufzählung unbestreitbarer Verbrechen an Frauen erschreckt den Leser, der sich unmittelbar in einem aktuellen und brisanten Thema der Menschenrechte wiederfindet. Dass nämlich das Thema „Weiblichkeit und Menschenrecht” einen eigenen Diskurs verdient, wird damit auch jedem männlichen Leser deutlich vor Augen geführt. In den Hintergrund gerät dabei, dass der Autor mit seinem indirekten Aufruf zum Handeln auch die neutrale Sachebene der wissenschaftlichen Auseinandersetzung verlässt. Einen subjektiven Standpunkt kann man Bielefeld im Folgenden jedoch nicht vorwerfen. Am Ende benennt er das Ziel der Frauenbewegung: „Gleichheit ohne Angleichung” (S. 16). Dies bedeute, so Bielefeld, keine Nivellierung und Homogenisierung, sondern, „dass alle Menschen gleichermaßen die Möglichkeit haben sollen, ihre je ‚besonderen’, eigenen Lebensentwürfe […] in Chancengleichheit […] zu verwirklichen.” (S. 16).

Plädoyer für die Frauenquote

Während Maihofer das Thema historisch im Kontext der europäischen Aufklärung erörtert, umfasst die Analyse der „transnationalen Frauenbewegungspolitik” von Dackweiler lediglich die letzten zwei Dekaden. Dennoch wundert man sich über die Fülle an relevantem Material, das hier eine gründliche Interpretation erfährt, wenn auch leider mit besonderer Betonung der Rückschläge der Bewegung. Krennerichs Artikel über „Frauen ins Parlament!” besticht durch die gut nachvollziehbaren Analysen. Der Autor wägt ab, inwiefern ein geändertes Wahlsystem oder aber Frauenquoten zu einem erhöhten Anteil von Frauen in den Parlamenten führen könnten. Seine Entscheidung tendiert zu Gunsten der Frauenquote. Aufschlussreich ist vor allem die angehängte Tabelle über den prozentualen Anteil der Frauen in europäischen Länderparlamenten (S. 73f.). Deutschland liegt auf dem 18. Platz und mit 32,2 Prozent noch gerade über den als „benchmark” ausgerufenen 30 Prozent (S. 66).

Sachargumentation nicht immer zu finden

Leider erfüllt das Fachgespräch, das in dieser Ausgabe von vier Frauen geführt wird, mehr die Befürchtungen des Zuschauers einer Abendtalkshow unter frustrierten Frauenrechtlerinnen als die Hoffnung auf eine fachlich wirklich ausgewogene Diskussion unter Experten. Dass die Frauenquote in diesem Gespräch bei 100 Prozent liegt, wäre kein Kritikpunkt, wenn die Expertinnen nicht den Großteil des Interviews gemeinsam dazu genutzt hätten, die anscheinend schöngeredete Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums über den CEDAW-Bericht (Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau) zu verurteilen. Zum Einen aber kann der Leser sich darüber kein eigenes Urteil bilden, da er weder den CEDAW-Bericht, noch die besagte Presseerklärung vorliegen hat, andererseits wünschte man sich für das Gespräch weitere Themen. Spannend wäre beispielsweise eine Diskussion der Ansätze aus den einzelnen Beiträgen. Dies bleibt aus, stattdessen suggeriert schon die Fragestellung oft die erwartete Antwort. Das „Forum” dieser Ausgabe lässt eine geeignete fachliche Auseinandersetzung vermissen, auch auf die tatsächliche Brisanz des Themas wird nicht genügend eingegangen. Leider ist der Vorwurf der Subjektivität bei einigen anderen Beiträgen der Ausgabe nicht von der Hand zu weisen. Die einzelnen Artikel sind zwar meist nachvollziehbar verfasst und vermitteln interessante Einblicke in aktuelle, strukturelle oder historische Probleme, zu oft aber bleibt der Eindruck, die Autoren wollten ihre Meinung, ihr eigenes Anliegen vortragen und würden die Sachargumentation für ihren Einsatz für die Frauenrechte nicht immer nutzen. Würde die Konzentration vielmehr auf einer fachlichen und objektiven Analyse der Fakten liegen, wie es einige Beiträge vormachen, so bliebe es beim Leser, die richtigen Schlüsse für sich zu ziehen.

Ausblick: Menschenrechte und Wirtschaft

Die nächste Ausgabe von zfmr widmet sich der Verbindung von Menschenrechten mit einem, dieses Mal sehr aktuellen Thema und trägt wieder die gewohnte verbindende Konjunktion im Titel, der eine weitere spannende und vielleicht auch stärker sachorientierte Lektüre verspricht: Menschenrechte und Wirtschaft.

Weiterlesen:
Website: Zeitschrift für Menschenrechte (zfmr)

Kommentare (1)

  1. #1 Wb
    April 22, 2010

    Besondere Frauenrechte zu erarbeiten, in diese Richtung geht es, birgen die Gefahr pos. Diskrimierung zu bewirken. Pos. Diskriminierung oder Affirmative Action (von JFK bereits ca. 1961 in den Staaten implementiert) der einen ist immer die Diskriminierung der anderen. Wer Lust und ein wenig Zeit hat, darf gerne die, aus Sicht des Wb skandalöse, aber sozial anscheinend völlig akzeptierte, Ungleichbehandlung anhand des Frauenstatuts der GRÜNEN PARTEI beispielhaft zur Kenntnis nehmen, das aus welchen Gründen auch immer bisher noch nicht die öffentliche Debatte erreicht hat.

    Nichts spricht übrigens gegen zeitlich begrenzte Maßnahmen, die aus besonderem und nachvollziehbarem Grund erfolgen.

    MFG
    Wb