Mundl bringt es auf den Punkt

Heute ist ein guter Tag für radikale Impfgegner! Zumindest, wenn es um Gerichtsurteile geht. Prinzipiell darf ja jeder so falsch zu liegen wie er möchte, aber man kann es auch echt übertreiben.

Der Hintergrund kurz zusammengefasst:

Stefan Lanka ist ein deutscher Biologe, leidenschaftlicher Impfgegner und Autor von so grandiosen Büchern wie „Impfen und AIDS: Der Neue Holocaust“. Er ist überzeugt, dass der Masernvirus nicht existiert und hat im Jahr 2011 auf seiner Homepage sogar ein Preisgeld von 100.000€ für denjenigen ausgeschrieben, der die Existenz des Virus nachweisen und seinen Durchmesser bestimmen kann.

Der deutsche Mediziner David Bardens hat ihm daraufhin ein paar Studien geschickt, in denen die Existenz des Erregers zweifelsfrei belegt wird. Unter den über 19.000 Studien, die es zu dem Thema gibt, muss sich ja etwas Brauchbares finden lassen. Die Forschungsarbeiten, die Bardens an Lanka schickte, umfassten die Erstisolation des Virus, elektronenmikroskopische Aufnahmen inklusive Durchmesser und sein sequenziertes Genom bis hin zur letzten Base.

So sieht ein Masernvirus aus. Ob ihr es wahrhaben wollt oder nicht. Quelle: https://goo.gl/BQEiQe

So sieht ein Masernvirus aus. Ob ihr es wahrhaben wollt oder nicht.
Quelle: https://goo.gl/BQEiQe

Davon ließ sich Lanka natürlich nicht überzeugen. Wer braucht schon 19.000 Studien, wenn man eine Meinung hat. Das Ganze ging vor Gericht, wo der Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie, Virologie und Hygiene in Rostock bestätigte, dass Bardens zweifelsohne den Beweis für die Existenz des Virus erbracht hatte. Dem Mediziner wurde das volle Preisgeld zugesagt, das er laut eigener Aussage an ein Masernimpfprogramm weiterleiten möchte. Ein Sieg für die Vernunft!

Lanka ging in Berufung und heute entschied der Senat überraschend zugunsten des Impfgegners.

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Nicht etwa, weil die Richter Zweifel an der Existenz des Masernvirus hatten, sondern aufgrund einer Formalität. Lanka forderte auf seiner Homepage, dass eine Publikation vorgelegt werde, die Existenz und Durchmesser des Erregers darstellt. Der entscheidende Punkt ist die Formulierung „EINE Publikation“. Bardens hatte aber gleich einen ganzen Haufen davon geschickt, in denen er Durchmesser und Existenz über unterschiedliche Publikationen begründet. Dass der Nachweis des Viren-Durchmessers zwangsläufig auch seine Existenz voraussetzt, ist dabei scheinbar unbedeutend.

So etwas regt mich auf. Vergangenes Jahr durfte ich bei einem bewegenden Vortrag von Bardens zu dem Thema dabei sein, den man hier nachsehen kann. Der charismatische Mediziner wurde dabei von zwei Bodyguards begleitet, weil er aufgrund der vielen Morddrohungen durch Impfgegner mittlerweile unter Personenschutz steht.

Jährlich gibt es weltweit über 100.000 Maserntote. Die meisten davon in Entwicklungsländern, aber vereinzelt auch bei uns. Selbst wenn man die Erkrankung überlebt, bleibt das Immunsystem noch 2-3 Jahre nach der Infektion geschwächt. Eine Impfung kostet rund 20€, der Schutz nach der zweiten Impfung beträgt 98,9%. Die Masern sind eine Krankheit, die man durch ein konsequentes Impfprogramm ausrotten könnte. Faktenverweigerung kann Leben kosten.

Obwohl der Prozess durch seine Absurdität fast schon unterhaltsam ist, hat er also einen sehr ernsten Kern. Passenderweise findet morgen Mittwoch in Wien ein „Skeptics in the Pub“ zu genau diesem Thema statt!

Dr. Wolfgang Maurer über „Impfen – Lebensrettung oder Gefahr?“ – 17.02.2016, 19:30, Aera, Gonzagasse 11, 1010 Wien. Genauere Infos hier.

Wer mehr über Impfungen erfahren möchte, sich kollektiv über das Gerichtsurteil ausweinen- oder einfach nur ein Bierchen trinken möchte, ist herzlich willkommen!

Kommentare (33)

  1. #1 Andrea Schaffar
    16. Februar 2016

    Mundl 🙂 Die einzig passende Antwort auf Impfgegnerwahn.

  2. #2 Thomas
    16. Februar 2016

    Weinen – eindeutig weinen.
    Ich finde jedes Wort zuviel, dass man in diese sinnlose Diskussion der Impfgegner investiert.
    Aber dass dieses Geld jetzt nicht Gutes tun kann ist einfach nur traurig. Die Rechtsauslegung ist eben auch reine Wortglauberei und realitätsfremd.
    Wenn ich den Fuchs in der Nacht habe bellen hören, mein Nachbar ihn gesehen hat und der andere am nächsten Morgen seine Spuren findet kann man also nicht mehr davon ausgehen, dass er wirklich da war….dann ist das Huhn wohl einfach so verschwunden.

    Vor Gericht ist mittlerweile alles möglich…auch fernab der Vernunft.

  3. #3 Joseph Kuhn
    https://scienceblogs.de/gesundheits-check/
    16. Februar 2016

    Das Gericht hat Lankas “Auslobung” so interpretiert, wie der es vermutlich nie im Sinn hatte. Lanka ging es ja darum, dass es keinen Nachweis für Masernvirus gäbe, nicht darum, ob ein solcher, von ihm doch in Abrede gestellter Nachweis in einem einzigen Papier beschrieben ist. Insofern könnte sich Lanka über eine rabulistische Richterlogik freuen, wobei er das vermutlich nicht kann, weil ihm der humoristische Sinn für unverdientes Glück fehlt und er sich doch tatsächlich in der Sache bestätigt fühlt. Das zeigt auch noch einmal, worum es ihm wirklich ging – was der Richter in buchstabentreuer, aber sinnwidriger Exegese der Auslobung ignoriert hat.

  4. #4 Herb
    16. Februar 2016

    Mal ganz davon abgesehen dass dieses Urteil eine Lachnummer ist ……Morddrohungen durch Impfgegner?! Hab ich das richtig gelesen? Ich hoffe doch dass die Bodyguards mit Impfstoffen bewaffnet sind – damit kann man solche Hirnamputierten wohl am besten auf Distanz halten.

  5. #5 Ben Buck
    Hannover
    17. Februar 2016

    Auf Nachrichtenseiten liest sich die Begründung des Urteils anders als hier:
    https://www.t-online.de/lifestyle/gesundheit/id_76990722/masern-wette-impfgegner-muss-doch-nicht-zahlen.html

    “Es habe sich nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben gehandelt, auf die der heute 31 Jahre alte Mediziner aus dem Saarland reagiert hatte, begründete das Oberlandesgericht, sondern um eine Auslobung. Und da bestimme alleine derjenige, der auslobt, die Regeln und wofür er bezahlt.”

    • #6 Martin Moder
      17. Februar 2016

      Diese Information habe ich einem Newsblog entnommen, der live von der Verhandlung berichtet hat:
      “Zwar zweifeln die Richter nicht daran, dass es das Masernvirus gibt. Aber: In der Auslobung war eindeutig von einer Arbeit die Rede, die Existenz und Größe beweisen sollte. Eine Arbeit, die beides enthielt, legte Bardens aber nicht vor.”
      “Wir möchten noch einmal klarstellen: Die Richter haben in ihrer einstimmigen Entscheidung nicht darüber geurteilt, ob das Masernvirus existiert. Sie haben lediglich geprüft, ob Bardens’ die Kriterien der Auslobung erfüllt hat. Die drei Richter sind der Meinung, anders als das Amtsgericht in Ravensburg, dass er dies nicht getan hat. Schließlich forderte Lanka eine Arbeit, die Existenz und Größe beweisen sollte. Diese eine Arbeit aber legte Bardens nicht vor.”

      https://www.schwaebische.de/region/baden-wuerttemberg_artikel,-Masern-Urteil-Prozesstag-zum-Nachlesen-_arid,10393709.html#

  6. #7 ich
    17. Februar 2016

    Boah! Do legst di nieda!

    Es wird wahrscheinlich auch mal ein Richter urteile, daß 1+1 nicht 2 ist. Rein nach irgendeiner Hirnakrobatik?

  7. #8 Thomas
    17. Februar 2016

    Es wird sich ja wohl ein Biologe finden der so eine Arbeit um 100.000 verfassen kann, oder?

  8. #9 Sim
    17. Februar 2016

    Die Begründung ist zumindest aus der Sicht eines Mathematikers fragwürdig. In der Mathematik bedeutet „EINE Publikation“ – “Mindestens eine Publikation” und nicht etwa “Genau eine Publikation”.

    Außerdem zeigt das Beispiel mit den Bodyguards und Morddrohungen wie gefährlich wir Menschen sind wenn wir uns im Begriff der absoluten Wahrheit wähnen und nicht selbstkritisch mit unseren Ansichten umgehen können. Deswegen wünsche ich Menschen die in meinen Augen schlimme Dinge tun nichts Schlechtes sowie Schmerzen oder den Tod sondern Einsichtsfähigkeit und wenn es sich denn einrichten lässt auch ein schönes Leben.

    • #10 Thomas
      17. Februar 2016

      Darf man nicht verwechseln. Es ging nicht um die bloße Anzahl. Es ging darum, dass keine der 6 Publikationen den Beweis nach dem Wortlaut der “Auslobung” vollends erbrachte, weil JEDE der Publikationen sich einen Teilaspekt widmete. So wie ich’s verstand: eine hat die Größe der Viren zum Gegenstand, eine andere wieder einen anderen Teilaspekt.
      Jedenfalls war es für den geübten Winkeladvokaten offenbar möglich zu argumentieren, dass keine der Publikationen für sich die Anforderungen wortgleich erfüllte.
      Das macht die Sache nicht besser. Ähnlich wie ich in meinem ersten Kommentar schon argumentierte, sagt das Urteil ja nichts anderes als dass rechtlich alles anfechtbar ist, was nicht perfide auf den Wortlaut genau zutrifft. Um es mal Platt zu sagen: ein Arschloch ist dann kein Arschloch mehr wenn man es als Loch im Arsch bezeichnet. So einfach – so weltfremd.

  9. #11 Bleibtreu
    17. Februar 2016

    “Der charismatische Mediziner …”

    Da ist das Problem, hier geht es nicht um Masern oder gar um Wissenschaft, sondern um jemandem, der einen verlängerten Slamvortrag für seine Gläubigen halten wollte. Ist schief gegangen.

    Die Gemeinde ist wütend und trauert.

    • #12 Martin Moder
      17. Februar 2016

      Hätte Lanka die besseren Argumente, würde sich keiner aufregen. Hat er aber nicht. Ich nehme mir die Freiheit in meinem privaten Blog zu sagen, dass mir Bardens sympathisch ist.

  10. #13 schlappohr
    17. Februar 2016

    Mir ist irgendwie ein wenig unwohl bei dem Gedanken, dass die Virenforschung durch den Erlös finanziert wird, den ein Impfgegner mit dem Verkauf von Büchern mit dem Titel “Impfen und AIDS: Der Neue Holocaust” eingesammelt hat. Ich glaube, eine gewisse moralische Hygiene sollte man da schon walten lassen. Blutdiamanten stehen niemandem gut, auch wenn sie metaphorischer Natur sind.

  11. #14 Sim
    17. Februar 2016

    @ Thomas

    So hab ich das Gericht auch verstanden. Trotzdem: Wenn es anstatt genau einer Publikation mehrere gibt die zusammengenommen die Existenz belegen dann ist dieser Fall, bei einer realitätsnahen Interpretation der Ausschreibung, auch abgedeckt.

    Aber es ist wirklich die Frage inwiefern man Sprache verbiegen darf. Ich kann ja auch einen Satz auf Deutsch schreiben und dann nimmt mich jemand wörtlich aber ich behaupte einfach ich hab in einer Phantasie-Sprache geredet die nur zufällig aussah wie Deutsch aber etwas ganz anderes bedeutet.

  12. […] gibt es nicht: Über Morddrohungen und radikale Realitätsverweigerer, GENau am 16. Februar […]

  13. #16 Ben Buck
    Hannover
    17. Februar 2016

    So wie hier manche gegen Juristen poltern kennt man es ja nicht einmal von Impfgegnern, die gegen Wissenschaft schimpfen (mit erschreckend ähnlichen Denkmustern).
    Ich habe bisher keine offizielle schriftliche Urteilsbegrünsung gefunden. Und solange es verschiedene Versionen gibt, warum dieses Urteil so gefällt wurde bin ich der Meinung man sollte zurückhaltend sein, was die Bewertung des Urteils angeht.
    So sehr ich mir persönlich gewünscht hätte, dass der Impfgegner diesen Prozess verliert, so sehr logisch und fair erscheint es mir dennoch, dass der Auslobende die Regeln bestimmt.

  14. #17 Dr. Webbaer
    17. Februar 2016

    Ein bedauerliches Urteil, wenn wohl auch rechtskonform, die Schwäbische Zeitung kann so zitiert werden:

    Zwar zweifeln die Richter nicht daran, dass es das Masernvirus gibt. Aber: In der Auslobung war eindeutig von einer Arbeit die Rede, die Existenz und Größe beweisen sollte. Eine Arbeit, die beides enthielt, legte Bardens aber nicht vor. Er reichte sechs ein, die jeweils Teile der Auslobung bestätigten.
    Später erklärten die Kollegen: “Die Richter haben in ihrer einstimmigen Entscheidung nicht darüber geurteilt, ob das Masernvirus existiert. Sie haben lediglich geprüft, ob Bardens’ die Kriterien der Auslobung erfüllt hat.” [Hervorhebung: Dr. Webbaer]

    MFG
    Dr. Webbaer (der sich noch ein wenig wundert, dass nicht eine Arbeit für die Auslobung eingereicht worden ist)

  15. #18 Dr. Webbaer
    17. Februar 2016

    PS und sorry, Herr Moder war bereits in dieser Kommentatorik so nett die Schwäbische zu zitieren.
    Andere Medien berichten zur mündlich ausgesprochenen Urteilbegründung falsch bis irreführend, korrekt, bspw. war der Schreiber dieser Zeilen dank dieses WebLog-Eintrags in der Lage seine der FAZ geschuldeten Auffassung zur Sache zu korrigieren:
    -> https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/berufungsprozess-in-stuttgart-impfgegner-verliert-100-000-euro-wette-muss-aber-nicht-zahlen-14073647.html

  16. #19 coward anonymous
    17. Februar 2016

    Der charismatische Mediziner hielt, den vielen dokumentierten Morddrohungen durch Impfgegner trotzend, einen bewegenden Vortrag. Zwar von Bodygards bewacht, dennoch bestand kein geringes Risiko. Und sie durften dabei sein!

    Bei dieser cremigen Vortragsart könnte man glatt auf die Idee verfallen, Masernviren gebe es nicht.

    Was diese unsägliche Diskussion seit Jahren auszeichnet ist der dezidiert schlechte Stil, der dabei gepflegt wird. Auch hier. Als nicht zum raschen Jubel neigender Naturwissenschaftler hilft mir derartige Begeisterung, wie sie hier vorgeführt wird, nicht, mündig und unbefangen über das Thema reden zu können, was eben nicht in mein Gebiet fällt.

    Ich möchte gern eine kommentierte Kompilation lesen können, die keine Hintertüren offenhält. Das sollte doch eine reizvolle Aufgabe sein: den Spuk zu beenden.

  17. #20 Caracalla
    17. Februar 2016

    Kann er denn in Berufung gehen?

  18. #21 Dr. Webbaer
    17. Februar 2016

    @ coward anonymus :

    Dieser WebLog.-Eintrag hatte natürlich etwas Glossenhaftes, das Fachwort, allerdings ist Herr Lanka womöglich ohne einer gewissen Komik nur schwer zu kommentieren, er hat ja ein ganzes Bündel Esoterik im Gepäck; was allerdings nicht gut wäre, und hier besteht wohl Übereinstimmung, wenn durch solche medialen Übungen das gemeinte Virus und dessen Theoretisierung nun als ganz besonders stabil erscheinen soll.
    Es gibt auch bei Fragen, die diffiziler sind, bspw. beim Klimawandel, derartige glossenhaften Übungen und die muss dann wirklich nicht jeder gut finden.

    MFG
    Dr. Webbaer

  19. #22 user unknown
    https://demystifikation.wordpress.com/2016/02/13/kikavirus/
    17. Februar 2016

    Behaupten die Impfgegner nicht beständig und in Mehrzahl, dass ihre Wahrheit unterdrückt würde? Insofern konnten sie beim Prozess nur gewinnen: Entweder der Virenbeweis wurde nicht geliefert oder es wurde mal wieder gezeigt, wie sie unterdrückt werden.

    Umgekehrt konnten sie aber auch nur verlieren. Entweder es konnte gezeigt werden, dass Viren wohl existieren oder dass Virenleugner gar nicht unterdrückt werden.

    @schlappohr, apropos Blutdiamanten:
    Bei Blutdiamanten ist es doch so, dass der Käufer die Nachfrage ankurbelt und so die unmenschlichen Arbeitsbedingungen der Förderer befeuert. Das passt doch hier überhaupt nicht. Der Prozessgegner hätte ja nicht 5000 Bücher aus einer Buchhandlung bekommen, die dem Virenaugust als Einnahme zugeflossen wären. Der Staat zieht auch regelmäßig das Geld aus illegalen Geschäften ein, aber das heizt diese nicht weiter an. Der Vergleich passt also gar nicht.

    Es wird sich ja wohl ein Biologe finden der so eine Arbeit um 100.000 verfassen kann, oder?

    Vielleicht auch nicht. Damit es ein wissenschaftlicher Artikel ist muss dieser etwas neues enthalten, was man vorher noch nicht wusste. Zuvor verstreute Erkenntnisse zusammenzufassen ist noch keine Wissenschaft.

  20. #23 Hobbes
    17. Februar 2016

    @user unknown:
    Nein. Eine gerichtliche Niederlage hätte denen zwar auch ein weiteres Argument gebracht, aber eines das denen 100.000€ kostet. Da die Impfgegner aber sonst 100.000 Argumente vorbringen die keinen Cent wert sind wäre das ein herber Verlust für die.
    Ob die ihre angebliche “Unterdrückung” jetzt mit Monsanto der CIA oder sonst wen Begründen ist den Anhängern egal. Wenn die eh ohne Inhalt Argumentieren dürfen die für ihre Inhaltsleere wenigstens zahlen.

  21. #24 Stefan
    17. Februar 2016

    “Die Forschungsarbeiten, die Lanka an Bardens schickte,..”
    wohl umgekehrt.

    • #25 Martin Moder
      17. Februar 2016

      Danke für den Hinweis, wurde ausgebessert.

  22. #26 s.s.t.
    17. Februar 2016

    Juristen und Naturwissenschaften: Welten begegnen sich. Im Laufe der Zeit erlebt man da so einiges.

    Selbst bei einfachen Prozentaufgaben haben manche Juristen (Grundschul)Probleme.

  23. #27 coward anonymous
    17. Februar 2016

    Was mich am meisten beeindruckt, sind die Morddrohungen.

    Ich frage mich, was treibt diese fanatischen Impfkritiker dazu, charismatische Mediziner an Leib und Leben zu bedrohen?
    Was befürchten sie, oder besser: wer wiegelt sie auf?

    Wenn Russland, wie man aus sicheren Quellen weiß, ohnehin Europa zu destabilisieren bestrebt ist und nicht zuletzt AfD und Pegida finanziert, warum dann nicht auch die Impfgegner?

  24. #28 Gerald Fix
    17. Februar 2016

    Juristen ticken so. Vor einiger Zeit hieß es – um ein Beispiel zu nennen – noch in den Steuergesetzen, Steuerlagerinhaber sei jemand, der ein Steuerlager betreibe. Seit einiger Zeit steht da: “Steuerlagerinhaber sind Personen, die ein oder mehrere Steuerlager betreiben.” Die Annahme, dass “ein” soviel bedeutet wie “mindestens ein” scheinen Juristen nicht mehr zu teilen.

  25. #29 Ulrich Berger
    17. Februar 2016

    @ Gerald Fix:
    Es kommt auf den Kontext an. Wenn ich dir “für eine Stunde” mein Auto leihe, möchte ich auch nicht, dass du das als “mindestens eine Stunde” interpretierst und es nach drei Jahren zurückbringst. Ich habe keine Ahnung, was ein Stuerlager ist, aber bei Lankas Auslobung ist die Sache keineswegs so klar, denke ich: https://scienceblogs.de/kritisch-gedacht/2016/02/17/nonkonformistisches-zum-masern-urteil-in-der-sache-bardens-vs-lanka/

  26. #30 Claudia Claus
    Marburg
    18. Februar 2016

    Eine Impfung schließt Dazulernen ja nicht aus.
    Da “es” einen erfolgreichen Lebendvirus-Impfstoff gibt , orientiere ich mich an der Aussage von ehemals Robert Koch.

    “Er” stellte sich über über das von mir 2004 erstellte Seelenbild mit Hilfe der Hieroglyphe Nase , die Interpretierenden in der Rolle des “Zwerg Nase”, und der Aussage :”die Nase läuft…” vor , was vom Klang her das “Wir use” ergeben könnte … 🙂

  27. #31 Dr. Webbaer
    18. Februar 2016

    @ Gerald Fix :

    Die Annahme, dass “ein” soviel bedeutet wie “mindestens ein” scheinen Juristen nicht mehr zu teilen.

    Ein genannter Betreiber ist ein Betreiber, wenn er wie genannt einen Betrieb führt.
    Führt er mehrere, bleibt er Betreiber.
    ‘Ein’ bedeutet nur implizit ‘mindestens ein’, von der Wortbedeutung her nicht.

    SCNR
    Dr. Webbaer

  28. #32 Gerald Fix
    18. Februar 2016

    @Ulrich Berger
    Es kommt auf den Kontext an. Wenn ich dir “für eine Stunde” mein Auto leihe, möchte ich auch nicht, dass du das als “mindestens eine Stunde” interpretierst und es nach drei Jahren zurückbringst.
    Richtig. Es kommt auf den Kontext an. Der heißt hier: “höchstens” – jeder billig und gerecht Denkende (gibt’s den eigentlich noch, juristisch?) würde dies so interpretieren.
    Ich habe keine Ahnung, was ein Stuerlager ist, aber bei Lankas Auslobung ist die Sache keineswegs so klar, denke ich
    Steuerlager habe ich gewählt, weil es so im Gesetz steht. Da könnte auch stehen, ein Hausbesitzer ist eine Person, die ein odere mehrere Häuser besitzt. Im normalen Sprachgebrauch ist das Blödsinn. Ob der Richter im Fall Lanka hier eine abseitige juristische Auslegung gefunden hat, kann und will ich allerdings nicht beurteilen.

  29. #33 Earonn
    19. Februar 2016

    Naja, da war ein Richter aber großzügig.

    Immerhin gilt es doch normalerweise auch, den Sinn eines Textes zu berücksichtigen, gerade WEIL viele sich sprachlich unpräzise ausdrücken.

    Wurde denn geprüft, wie Lanka sich sonst zu dieser “Auslobung” äußerte? Betonte er stets, dass er nur eine einzige Arbeit, die alles beweist, akzepzieren würde?

    Wenn ein Polizist “Halt!” ruft und ich mein Diebesgut dann gehorsam extra fest halte, während ich weglaufe, wird das dann auch zu meinen Gunsten ausgelegt?
    ich frag nur, weil….sorry, muss abbrechen, diese Tante hinterm Banktresen hat doch tatsächlich den Alarmknopf…ach, erzähl ich später.