Das Europäische Parlament will “das Klonen von Tieren für die Lebensmittelversorgung sowie die Zucht von Klontieren und ihren Nachkommen” für eben diesen Zweck verbieten.

Pressemittteilung

Auch die Vermarktung von Fleisch- oder Milchprodukten, die von Klontieren oder ihren Nachkommen stammen ist unerwünscht. Die EU-Kommission wird aufgefordert Vorschläge zu unterbreiten, wie auch “die Einfuhr geklonter Tiere und ihrer Nachkommen, von Samen und Embryonen von Klontieren und ihren Nachkommen sowie von Fleisch- und Milchprodukten, die von Klontieren oder ihren Nachkommen stammen” zu verhindern sei.

Wer hätte das gedacht, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit im Januar festgestellt hatte, der Verzehr von Fleisch und Milch geklonter Tiere sei unbedenklich.

Die menschliche Gesundheit war auch nicht der Beweggrund für das EU-Parlament. Es war ein Folgegutachten der EFSA, das im Juli veröffentlicht wurde. In dem betont die Behörde, dass “häufig schwerste oder tödliche Konsequenzen für Gesundheit und Wohlergehen eines erheblichen Prozentsatzes von Klontieren verzeichnet werden”. Nachdem dann auch die Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien “keine überzeugenden Argumente für die Rechtfertigung der Lebensmittelerzeugung aus Klontieren und ihren Nachkommen” finden konnte, entschied sich das Parlament für den Tierschutz.

Respekt!

Kommentare (4)

  1. #1 Shin
    September 5, 2008

    Mir kommt das irgendwie spanisch vor. Eine Grundregel bei der Gesetzgebung ist normalerweise, dass Gesetze nicht auf einen konkreten Fall zugeschnitten werden dürfen, sondern allgemein gehalten werden sollten. Sprich, wozu ein Verbot des Klonens von Tieren zwecks Nahrungsmittelproduktion mit der Begründung des vermeintlich unnötigen Leidens und Sterbens der Tiere, wenn man letzteres auch sehr gut verbieten kann, ohne ersteres gleich mitzuverbieten? Man weiß nie, welche Fortschritte es geben wird, und ob die Produktion von Klonfleisch nicht auch eines Tages ohne unnötiges Leid der Tiere möglich sein wird. Diese Option verschließt man sich so.
    Desweiteren ist ein solches Gesetz auch inkonsequent, schließlich fristen ja auch die Tiere in Mast- und Legebatterien kein sehr schönes Dasein. Hier gab es meines Wissens jedoch noch keine nennenswerten Initiativen des Gesetzgebers, daran etwas zu ändern.
    Mir scheint, dass der Tierschutz hier eher als Strohmann für wissenschafts- oder genauer biotech-feindliche Gesetze herhalten muss. Oder wie seht ihr das?

  2. #2 student_b
    September 5, 2008

    Ich stimme dir absolut zu, Shin.

    Was hindert die Gesetzgeber daran, Richtlinien festzulegen welche das Klonen für landwirtschaftliche Zwecke so regelt, dass kein zusätzliches Leid für die Tiere entsteht?

    Aber Klonen steht wohl zusammen mit Gentechnik in der Liste der Dinge die Politikern keine sachliche Beschäftigung damit zulassen. :/

  3. #3 xmomox
    September 25, 2008

    “”häufig schwerste oder tödliche Konsequenzen für Gesundheit und Wohlergehen eines erheblichen Prozentsatzes von Klontieren verzeichnet werden”.”

    LOL. Wo ist denn da der Unterschied zur regulären sog. “Tierzucht”? Am Ende jeder Ausbeutung von Tieren für die Nahrungsmitteproduktion steht ihre Ermordung.

  4. #4 klaus_w
    Februar 4, 2009

    nun gehts los, offenabar bald auch in Deutschland: https://www.wiwo.de/technik/aufmarsch-der-klon-steaks-385664/