Das Gewerbe der Humanenergethik wurde geschaffen, um der wachsenden Nachfrage nach esoterisch-spirituellen “Behandlungen” ein entsprechendes Angebot entgegen zu setzen. Energethiker kann jeder werden, der Knackpunkt ist aber der “Kurpfuschereiparagraph”. Der Energethiker darf nämlich keine Tätigkeiten ausüben, die unter den Ärztevorbehalt fallen. Das betrifft
jede auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar für den Menschen ausgeführt wird
Die entscheidenden Worte sind dabei “auf medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen begründete“, denn das bedeutet, dass Energethiker unwissenschaftliche, pseudowissenschaftliche und esoterische Behandlungskonzepte nicht nur einsetzen dürfen, sondern sich sogar auf genau diese beschränken müssen, wollen sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Der Energethiker und Rechtsanwalt Dr. Manfred Schiffner macht das eindringlich an den höchstgerichtlichen Entscheidungen zu den Fällen Irisdiagnose und Geistheilung klar. Mit seiner Holistic Akademie will er übrigens ebenfalls Energethiker zertifizieren.
Was Prof. Marktl und die GAMED betrifft, so kann niemand einen privaten Verein daran hindern, Pseudowissenschaften zu fördern oder esoterischen Humbug zu propagieren. Es ist auch nicht verboten, Esoterikern, Scientologen und mutmaßlichen Betrügern ein Podest zu bieten. Aber wie ein an einer staatlichen Universität tätiger habilitierter Wissenschaftler es mit seinem Berufsethos vereinbaren kann, seinen guten Namen für derlei herzugeben, das ist mir persönlich schleierhaft. Ich habe Prof. Marktl in einer e-mail um eine Stellungnahme ersucht, die ich gegebenenfalls hier veröffentlichen würde.
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