c. Anfang Dezember 2007 erstatten der Klinikchef und der Oberarzt,
dessen Therapie die Ethikkommission im gegenständlichen Verfahren
beurteilen soll, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck (und
Anfang Jänner 2008 eine inhaltsgleiche Aufsichtsbeschwerde beim
Wissenschaftsminister): Unter anderem sollen Prof. X und ich bei einer
unserer Sachverhaltsermittlungen versucht haben, Betriebsgeheimnisse
zugunsten des Auslands auszukundschaften (§ 123 StGB).

Ihr Anwalt und der Verfasser der Strafanzeige stützt diese
Beschuldigung auf ein Schreiben anonymer „Freunde und Helfer”, die ihm
auch zwei Briefe geschickt haben sollen. Diesen (gefälschten) Briefen
zufolge arbeitet Prof. X für einen US-amerikanischen Medizinproduktehersteller, der ein Konkurrenzprodukt zur Therapie des
Oberarztes erzeugt. Laut einem zweiten Schreiben der „Freunde und
Helfer” (März 2008), das der Anwalt umgehend zur Staatsanwaltschaft
trägt, sind alle Mitglieder der Ethikkommission der MUI käuflich.

Die Ethikkommission lässt sich von alle dem nicht einschüchtern. Die
zwei Subkommissionen liefern nach aufwändigen Ermittlungen einen
Entscheidungsentwurf ab und die Kommission entscheidet über den
Forschungsantrag Ende Jänner 2008 so, wie sie es für richtig hält.

2. Eine Folge der Sachverhaltsermittlungen der Ethikkommission ist
die durch das Gesundheitsministerium angeordnete Inspektion einer
Studie, die der Oberarzt Ende Juni 2007 in der angesehenen
Medizinzeitschrift „The Lancet” publiziert hat.

Der Inspektionsbericht der AGES/PharmMed (August 2008) stellt dem
Oberarzt hinsichtlich dieser Studie ein vernichtendes Zeugnis aus und
bestätigt die Erkenntnisse der Ethikkommission. Unter anderem: Entgegen
dem Arzneimittelgesetz trotz Erstanwendung des Prüfpräparats am
Menschen kein (Sicherheits)Gutachten des Arzneimittelbeirats und auch
keine Stellungnahme der Ethikkommission eingeholt; keine verschuldensunabhängige Personenschadensversicherung für die
Studienteilnehmer abgeschlossen; mangelhafte Aufklärung der
Studienteilnehmer über Risiken durch die Teilnahme an dieser Studie;
Aufzeichnungen der Quelldaten können bei der Inspektion nicht
vorgewiesen werden; zahlreiche Dokumente mit „zweifelhafter
Authentizität” usw.

Die Inspektoren der AGES/PharmMed äußern sogar den Verdacht, dass
die in „The Lancet” publizierte Studie „möglicherweise als ´virtuelle
Studie´ nachträglich über die … therapierten Patienten ‘gestülpt’
worden” ist – diesem Verdacht des Wissenschaftsbetrugs gehen immer noch
Experten der Akademie der Wissenschaften im Auftrag des Rektors der MUI
nach. Und die AGES/PharmMed ordnet an, dass die in „The Lancet”
publizierten Daten „im Rahmen eines allfällig angestrebten”
(Arzneimittel-) „Zulassungsverfahrens nicht verwendet werden” dürfen.

3. Auf Grund dieses Inspektionsberichts wird der Oberarzt sowohl als
Wissenschafter, als auch als Klinikarzt vorläufig von Dienst
suspendiert und ist dies bis heute. Und die Herausgeber von „The
Lancet” ziehen seine Publikation zurück, was sehr selten vorkommt und
was der nationalen und internationalen Reputation auch der MUI schwer
geschadet hat.

4. Der Klinikchef und der Anwalt entschuldigen sich daraufhin bei
der Ethikkommission für ihr „übermäßig aggressives” Verhalten
(September 2008), insbesondere für ihre Strafanzeige vom Dezember 2007.
Und die Staatsanwaltschaft Innsbruck stellt das durch diese Anzeige
ausgelöste Strafverfahren ein (Oktober 2008), weil sich kein einziger
Verdacht erhärten hat lassen, auch nicht hinsichtlich weiterer
Vorwürfe, die eine anonyme „nichtsalsdiewahrheit” der
Staatsanwaltschaft Innsbruck im Mai 2008 mitgeteilt hatte: Ihr zufolge
sollen Prof. X und ich als sein angeblicher „Rechtsvertreter” der
„Korruption und der Befangenheit” schuldig sein.

5. Die Attacken gegen die Ethikkommission und einzelne ihrer
Mitglieder gehen trotzdem weiter. Als anonymes „Aktionskomitee ´Rettet
die Klinik Innsbruck´”, als anonyme „indep_ science”, als anonyme
„revolution 1809″ etc spammt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein und
dieselbe Person weiterhin Briefkästen von Behörden, Politikern und
Zeitungsredaktionen zu und bedenkt auch Prof. X und mich wieder und
wieder mit dem immer selben Vorwurf der „Korruption und Befangenheit”.

Fast alle Adressaten dieser Emails, Briefe und Faxe scheinen
durchschaut zu haben, dass es sich dabei um die Äußerungen eines
(womöglich psychisch kranken) Verleumders handelt. Sie ignorieren seine
Post.

Sehr geehrter Herr Dr. Graf!

Sie und Ihr Kollege vom Tiroler Landtag, der Klubobmann der FPÖ Mag.
Hauser (zwei parlamentarische Anfragen), lassen sich – aus Mangel an
Menschenkenntnis oder aus welchen Gründen sonst auch immer – vor den
Karren dieses Verleumders spannen und stellen im November 2008 unter
ausdrücklicher Berufung auf das erwähnte anonyme „Aktionskomitee
´Rettet die Klinik Innsbruck´” (53/J, 54/J und 55/J XXIV. GP) und im
März 2009 (1447/J, 1448/J und 1449/J XXIV. GP) insgesamt sechs
parlamentarische Anfragen, in denen Sie Prof. X und mich teils direkt,
teils schlecht hinter Fragen versteckt, mit den vom Verleumder
vorgebrachten Argumenten der „Korruption und Befangenheit” beschuldigen.

Ein Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft Innsbruck, wie gesagt,
bereits Anfang Oktober 2008 nach elf Monate lang dauernden Ermittlungen
verneint und zu den Akten ins Archiv gelegt hat. Und Sie fragen die
Frau Justizminister unter anderem (1448/J, Frage 16), ob „wegen der
Vorgänge in der Ethikkommission Innsbruck … die
Korruptionsstaatsanwaltschaft mit Ermittlungen beauftragt werden” wird.
Diese Frage ist der Beweis dafür, dass Sie mit dem eingangs
geschilderten Charles Darwin nichts zu tun haben. Er hätte Ihnen sonst
sicher gesagt, dass er schon am 9.3.2009, also rund zwei Wochen vor
Ihren Anfragen Ende März 2009 die Korruptionsstaatsanwaltschaft auch
auf den Hals von Prof. X gehetzt hat und dass Sie sich daher diese
Frage an die Frau Justizminister sparen können.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat denn auch umgehend von sich aus mit Ermittlungen begonnen:

1 / 2 / 3 / 4