Lassen Sie sich daher gratulieren, Herr Dr. Graf, dass auch Sie sich
einspannen haben lassen zur Teilnahme an diesem Kesseltreiben gegen die
Ethikkommission der MUI (und des Landes Tirol) und gegen einzelne ihrer
Mitglieder!

Lassen Sie sich gratulieren, Herr Dr. Graf, wie Sie mit Hilfe der zur Auskunft verpflichteten Frau Justizminister das Amtsgeheimnis zum Schutz eines Beschuldigten im
nichtöffentlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gelüftet
haben!

Lassen Sie sich weiters dazu gratulieren, Herr Dr. Graf, dass durch
Ihre Anfragen der Name von Prof. X und mein Name auch auf der Website
des Parlaments so lange im Zusammenhang mit den Begriffen „Korruption
und Befangenheit” aufscheinen werden, so lange es diese Website geben
wird! Frau Mag. Prammer, die ich darum gebeten habe, nimmt Ihre
Anfragen unter Berufung auf die „sachliche Immunität” der
Parlamentsberichterstattung (§ 30 Mediengesetz) nicht einmal von der
Website des Parlaments – das (Parlaments)Medium, das durch die
Publikation der Anfragen ihres Dritten Präsidenten die vom Tatbild der
Üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und Abs 2 StGB geforderte „Publizität”
verwirklicht, „berichtet” mit dieser Tathandlung uno actu
„wahrheitsgetreu” über die Tathandlung und ist daher „von jeder
Verantwortung frei”: Die Welt steht wirklich nicht mehr lang.

Lassen Sie sich weiters gratulieren, Herr Dr. Graf, zu Ihrem Mut,
sich hinter der parlamentarischen Immunität zu verschanzen, um straf-
und zivilrechtliche Konsequenzen zu entgehen! Oder getrauen Sie sich
all Ihre Behauptungen und Fragen über Prof. X und mich auch auf eine
Ihrer Websites zu schreiben, und zwar unter Vermeidung jeden Bezugs zu
Ihren Anfragen im Nationalrat, sonst heißt es am Ende wieder, sachliche
Immunität wegen „wahrheitsgetreuer Parlamentsberichterstattung”, indem
Sie über die Verwirklichung des Tatbilds der Üblen Nachrede in Ihren
Anfragen berichten? Oder fehlt Ihnen dazu der Mut? Wenn nein, lassen
Sie es mich bitte wissen, damit ich die Beweise rechtzeitig sichern
kann.

Lassen Sie sich schließlich gratulieren, Herr Dr. Graf, zu Ihrer
„Fürsorge” für Ihren Informanten, der jetzt die Suppe, die Sie mit ihm
in Ihren sechs Anfragen gekocht haben, auch noch auslöffeln muss, und
zwar ganz alleine, weil er im Gegensatz zu Ihnen den persönlichen
Strafausschließungsgrund „parlamentarische Immunität” nicht für sich in
Anspruch nehmen darf – was er sonst noch so um die Ohren hat, entnehmen
Sie bitte dem Bericht aus der heutigen Tiroler Tageszeitung über die
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck in dieser Causa (Beilage).

Treten Sie zurück als Dritter Nationalratspräsident! Alleine schon
Ihre Blauäugigkeit, sich von einem unter Grüßgrößenwahn leidenden
Charles Darwin für solche Ehrabschneidereien einspannen zu lassen,
disqualifiziert Sie für dieses Amt.

Innsbruck, am 10. 6. 2009, Univ.-Prof. Dr. Andreas Scheil

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