Im Moment kann man beobachten, wie die Firma LWS, Hersteller des Narasan Wasserbelebungsdings, ein Marketingdebakel mittleren Ausmaßes erlebt. Das ist schön. Denn die einzig nachweisbar belebende Wirkung des Humbug-Geräts ist jene auf die Umsätze am Firmenkonto, welcher eine komplementäre Ausdünnung von zahllosen Konsumentenbrieftaschen entgegensteht.
Wie meistens, so werde ich auch in Bezug auf diesen Fall häufig fassungslos gefragt: “Ja dürfen die das denn? Die lügen doch! Das ist doch Betrug!” Das ist es vielleicht im moralischen Sinne, nicht aber im juristischen. Das Gericht prüft beim Betrugsvorwurf nämlich den Bereicherungsvorsatz, der gewissermaßen Böswilligkeit voraussetzt. Narasan-Verkäufer sind aber vermutlich meist nicht böswillig, sondern Opfer einer fatalen Kombination von Leichtgläubigkeit und Ahnungslosigkeit. Bei den Erstellern der diversen pseudowissenschaftlichen Positivgutachten verhält sich die Sachlage ein wenig anders. Zumindest die wissenschaftlich gebildeten unter ihnen müssten sich dessen bewusst sein, dass sie junk-science betreiben. Das wiederum ist allerdings nicht strafbar.
Aber zurück zum Thema: Seit unser Beitrag NARASAN nervt
erschienen ist, hat sich ein bisschen was getan, und ein Überblick über
die Urheber der “Prüfzertifikate”, die dem Narasan-Gerät eine Wirkung
bescheinigen, stellt sich aktuell so dar:
Dr. Noemi Kempe,
Ex-Leiterin einer Ludwig-Boltzmann Forschungsstelle. 2005: Nach einer
Qualitätsoffensive der Ludwig-Boltzmann Gesellschaft ist Frau Kempe nur
mehr Leiterin eines privaten “Instituts”, das esoterische Gutachten produziert.
Claus Holler, Erfinder des Salzgedächtnisses und Ex-Mitarbeiter des Wiener Krankenanstaltenverbunds KAV. Sept. 2009: Der technische Leiter des KAV distanziert sich ausdrücklich von Hollers Studien. Diese seien vom KAV nicht
anerkannt und nicht zur Verbreitung autorisiert.
Schülerarbeit der HTL Hollabrunn. Sept. 2009: Der Direktor der HTL Hollabrunn distanziert sich von der Darstellung
der Schülerarbeit durch LWS. Die Arbeit dürfe keinesfalls als
Bestätigung der Wirkung von Narasan herangezogen werden, die Firma LWS
habe niemals einen Kooperationsvertrag mit der HTL Hollabrunn
unterzeichnet und sei nicht berechtigt, diese Arbeit zu Werbezwecken
einzusetzen. Entsprechende Schritte seien eingeleitet worden.
Dr. Ernst Hoke,
Lehrer am TGM und Ex-Gerichtssachverständiger. Jänner 2009: Herr Hoke
wird aus der Sachverständigenliste gelöscht. Sept. 2009: Der Direktor
des TGM stellt klar, dass
seitens des TGM nie eine Prüfung des Narasan-Gerätes stattgefunden hat.
Herr Hoke habe diese “Prüfungen” als Privatperson durchgeführt und die
widerrechtliche Verwendung der Adresse des TGM sei ihm bereits 2003
untersagt worden. Alle TGM-Abteilungsvorstände wurden angewiesen,
keine Aufträge für Schülerarbeiten von der Firma LWS mehr anzunehmen.
Ing. Heinrich Wahl,
selbsternannter Experte für “rechtsdrehendes Wasser” und
Ex-Gerichtssachverständiger. Sept. 2009: Der Hauptverband der
Gerichtssachverständigen teilt mit,
dass Herr Wahl soeben aus der Sachverständigenliste
gelöscht wurde.
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