Auch die Interessenslage der Konsumenten dürfte unter mannigfachen Aspekten zu wahren und zu beurteilen sein, wobei ich hier nur zwei Aspekte nennen möchte:
Gerade jene Konsumenten, welche sich in psychisch schwierigen Situationen befinden, sind als besonders schutzwürdig zu erachten. Somit sind diese Schutzbedürftigen seitens des Konsumentenschutzes vor derartigen unlauteren Methoden entsprechend zu schützen.
Unter einem weiteren Aspekt wird meiner Meinung nach die Beurteilung der bewussten Irreführung des strittigen Ausbildungsinstitutes vorzunehmen sein, wenn dort bei den Konsumenten als Auszubildenden der Anschein konkret erweckt wird, dass mit derartigen gesetzwidrigen Ausbildungsinhalten – wie es beim Schamanismus der Fall ist – die gewerberechtliche Erlangung des Lebens- und Sozialberaters erzielt werden kann.
Angesichts dieses „krankhaften“ Auswuchses, der mit dem Schamanismus einhergeht, ersuche ich das Konsumentenschutzministerium, meinen Beschwerdeinhalt juristisch zu klären und mich auch davon in Kenntnis zu setzen, ob nicht derartige unlautere Methoden rechtlich zu unterbinden sind.
Zu guter Letzt darf ich mich für Ihre Bemühungen im Voraus bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
[eine kritische Grazer Konsumentin]
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