Nehmen Sie doch auch unmissverständlich zur Kenntnis, dass eine solche klinische Studie allerdings erst dann stattfinden kann, wenn ein positives Votum der betroffenen Ethikkommission vorliegt. Falls Sie nicht eine notwendige Genehmigung für Ihre Forschungsarbeit vorlegen können, um sie an Patienten durchführen zu dürfen, so ist es unseriös und wissenschaftlich nicht haltbar von einer „Forschungsarbeit“ zu sprechen.
Wie gedenken Sie überhaupt ohne empirisch überprüfbare Methode für Ihre absurde Gedankenwelt über schamanische Heilslehren und Ihren esoterischen Unfug mit einer seriösen klinischen Studie belegen zu können?
Es gilt als völlig inakzeptabel, wenn – ohne Genehmigung der Ethikkommission – ein „Herumexperimentieren“ an labilen oder psychisch kranken Personen stattfindet. Und es lässt sich außerdem mit keinem vernünftigen Argument rechtfertigen, weshalb für diese pseudowissenschaftlichen Forschungszwecke die Versuchspersonen auch noch zur Kasse gebeten werden (Forschungsgelder?).
Wie oben bereits erwähnt, sollte der interessierte Leser Einblicke in Ihre schamanische Arbeit bekommen, um sich seine eigene Meinung bilden zu können. Ein kurzer Auszug aus Ihrem Buch:
Schamanische Fernheilung durch Herrn Thalhamer:
„Für mich steht aufgrund meiner langjährigen Erfahrung außer Zweifel, dass es zudem unerheblich ist, ob der Patient bei einer schamanischen Behandlung vor mir sitzt oder sich hunderte Kilometer entfernt befindet.
Ein Beispiel:
Angelika, sechs Jahre alt, hat Rheuma mit schlimmen Auswirkungen auf die Augen. Die Mutter bittet mich um eine Fernbehandlung. Ich sehe in Trance das Mädchen vor mir sitzen. Ein dicker Holzkeil durchbohrt von vorne nach hinten ihren Kopf. Es ist entsetzlich anzuschauen. Besonders das rechte Auge ist geschädigt. Der Keil schiebt sich immer noch weiter in ihren Kopf. Ich solle aber nichts tun, lautet die Anweisung meiner Geistführer. Es fällt mir schwer, aber ich folge. Dann wird ein Vorhang rund um Angelika gebreitet, sodass sie sich wie in einer Koje befindet und von außen nicht zu sehen ist. Ich soll weiterhin nicht eingreifen, nur wohlwollend das sein, mich entspannen und darauf vertrauen, dass mit ihr etwas Großes geschieht (das ist zugleich ein Auftrag an die Mutter). Ich spüre, es geht etwas vor sich, das weit über mich und meine bescheidenen Fähigkeiten hinausgeht. Nun bringe ich es recht gut fertig, mich nicht einzumischen, sondern das Kind der göttlichen Vorsehung anzuvertrauen. Als mir ein Blick in Innere des Stoffverschlages gewährt wird, sehe ich, dass er leer ist. Am Schluss der Sitzung zwinkert mir das Mädchen komplizenhaft zu und ihr riesiger Engel bedankt sich bei mir. In den nächsten Wochen normalisierten sich ihre Augen, berichtete die Mutter.“
Es ist erklärtes Ziel der Psychotherapie, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, psychische Leidenszustände zu heilen oder zu linden, in Lebenskrisen zu helfen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern oder die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern. Zur Beurteilung der Frage, ob Sie als Psychotherapeut mit der Anwendung von esoterischen, spirituellen und schamanischen Methoden die gebotene Sorgfalt verletzt haben, macht es erforderlich, die folgenden Aspekte zu erörtern. Dabei ist das Recht des Patienten auf einen verantwortlichen Umgang mit dem in einem besonderen Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis stehenden Psychotherapeuten hervorzuheben.
Sie erachten es als Psychotherapeut und klinischer Gesundheitspsychologe nicht als notwendig, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Mit den esoterischen, spirituellen und schamanischen Praktiken haben Sie sich somit in krassem Widerspruch zum Selbstverständnis von Psychotherapie als wissenschaftlich fundierte Methode gesetzt.
Darüber hinaus ist im Berufskodex für Psychotherapeuten festgelegt, dass mit der Ausübung der Psychotherapie – nämlich auf wissenschaftlicher Grundlage zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit oder zur Reifung und Entwicklung leidender Menschen beizutragen – auch eine besondere gesellschaftliche Verantwortung verbunden ist.
Somit befürchte ich, dass Sie sich weiterhin dem Vorwurf aussetzen wollen, vorsätzlich gegen dieses Bundesgesetz verstoßen zu haben.
Sie rechtfertigen sich zwar damit: „Dass in einer demokratischen Gesellschaft ein Beirat in Geheimverhandlungen ohne jede öffentliche Auseinandersetzung z.B. im Psychologen- und im Psychotherapeutenverband über die Köpfe hunderter PsychotherapeutInnen und tausender KlientInnen hinweg Richtlinien erlassen kann, zu deren Einhaltung jede/r gezwungen wird – sogar mit Androhung hoher Strafen und der Streichung aus der Therapeutenliste, ist unglaublich.“
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