Entgegen Ihren Behauptungen handelt es sich bei der Richtlinie aus dem Jahr 2014 keineswegs um irgendein Geheimpapier. Diese auf einem Gesetz basierende Richtlinie wurde durch Beschwerden von Konsumenten angeregt. Bei der Ausformulierung derselben wurden die Erfahrungswerte der Psychotherapeuten sowie die Ergebnisse von Diskussionen zwischen den Standesvertretern mit berücksichtigt.
Des Weiteren sei hier klarstellend vermerkt: Das Psychotherapeutengesetz verpflichtet die Psychotherapeuten dazu, ihren Beruf unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft auszuüben. Wer darin nachliest, bekommt Auskunft darüber, dass der Psychotherapiebeirat – der sich aus Fachfrauen und Fachmännern zusammensetzt – die Aufgabe hat, Gutachten aufgrund von Konsumentenbeschwerden zu verfassen. Bereits in den Jahren 2010 und 2012 wurde der Versuch unternommen, eventuelle Missverständnisse bei der Interpretation des Psychotherapiegesetzes auszuräumen, und zwar mit der Folgewirkung, dass die verbindlichen Werberichtlinien und der Berufskodex für Psychotherapeuten geschaffen wurden.
Da eine Gruppe von Psychotherapeuten die Geltung dieser gesetzlichen Bestimmungen weiterhin ignorierte oder auch inhaltlich nicht erfassen konnte, bestand die Notwendigkeit, eine noch verständlichere Richtlinie auszuarbeiten.
Aufgrund der Vielzahl der eingegangen Konsumentenschutzbeschwerden war die Sektion II – Recht und Gesundheitlicher Verbraucherschutz des Bundesministeriums für Gesundheit der gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen, dem Psychotherapiebeirat den Auftrag zu erteilen, nach Maßgabe des Gesetzes aus dem Jahr 1990 die Richtlinien mit unmissverständlichen und klaren Formulierung zu versehen.
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass am 17.06.2014 diese neue Richtlinie (Abgrenzung der Psychotherapie von esoterischen, spirituellen und religiösen Methoden) veröffentlicht wurde.
Wiederholte Vorfälle der sowohl auf Ihrer Homepage als auch in Ihrem Buch beschriebenen Art sollten mit der neuen Richtlinie in Zukunft verhindert werden.
Es gibt keine vernünftige Erklärung dafür, weshalb ein erfahrener und seriöser Psychotherapeut diese neue Richtlinie bekämpfen sollte. Denn beim Auftauchen von Sinnfragen, spirituellen Krisen und religiösen Themen seitens der Klienten, darf der Psychotherapeut weiterhin auf diese Thematik eingehen und aktiv stützend intervenieren.
Insgesamt gesehen erweist sich Ihre Kritik an der neuen Richtlinie als völlig unbegründet und haltlos. Legitime Rechtfertigung oder überzeugende sachliche Argumente für die Einführung von Schamanismus und Esoterik in der Psychotherapie und Psychologie konnten Sie nicht vorbringen.
Folgerichtig erhebe ich als Konsumentin die Forderung, dass Sie Herr Thalhamer unverzüglich aus der Liste der Psychotherapeuten und der klinischen Gesundheitspsychologen des Bundesministeriums für Gesundheit gestrichen werden.
Sollte diese Forderung nicht konsequent umgesetzt werden, so würden sich der Psychotherapiebeirat, der Psychologenbeirat und die Sektion II – Recht und gesundheitlicher Verbraucherschutz des BMG wegen Untätigkeit und Nichtvollziehung der gesetzlichen Bestimmungen mitschuldig machen.
Da Sie Ihr Buch mit einer Vielzahl von Zitaten gespickt haben, erlaube ich mir zum Abschluss noch, ein bekanntes Zitat Wilhelm Buschs, „Der fliegende Frosch“, anzuführen:
Wenn einer, der mit Mühe kaum,
gekrochen ist auf einen Baum,
schon meint, dass er ein Vogel wär,
so irrt sich der.“
Mit freundlichen Grüßen,
eine kritische Konsumentin aus Graz
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