Ein Gastbeitrag von Stefan Uttenthaler

 

In meiner Heimatgemeinde Geboltskirchen in Oberösterreich hat sich vor kurzem eine Bürgerinitiative gegen den 5G-Ausbau gebildet. Die Initiative hat sogar den Gemeinderat dazu gebracht, einen Beschluss gegen den 5G-Ausbau im Ort zu fassen. Als ich darüber aus Lokalmedien erfuhr und diese Entwicklungen auf meinem Facebook-Profil in Frage stellte, entspann sich eine ungewohnt heftige Diskussion. Insbesondere lautete mein Kritikpunkt, dass es für Behauptungen zu gesundheitlichen Bedenken gegenüber 5G keinerlei wissenschaftliche Grundlage gäbe. Die Sache zog weite Kreise, sogar die “Stiftung Gurutest” schrieb darüber einen (lesenswerten) Artikel im Standard.

Auf wiederholte Nachfrage bei den Initiatoren der Anti-5G-Bewegung wurde mir schlussendlich der Bericht “5G-Mobilfunk und Gesundheit”, der vom Austrian Insititute of Technology (AIT) und dem Institut für Technikfolgenabschätzung (ITA) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften im Auftrag des österreichischen Parlaments verfasst wurde, als Quelle für diese Behauptungen genannt. Der 126 Seiten starke Bericht wurde im Jänner 2020 fertiggestellt und dem Parlament übergeben, bis zur Diskussion auf meinem Facebook-Profil hatte ich nicht davon gehört. In der Zwischenzeit habe ich den Bericht gelesen und möchte im Folgenden auf naturwissenschaftlicher Basis argumentieren, weshalb er nicht als Argumentationsgrundlage für gesundheitliche Beeinträchtigungen durch 5G und damit gegen den Ausbau der Technologie taugt.

Was ist 5G?

5G ist die fünfte Generation des Mobilfunks, der derzeit in vielen Ländern ausgerollt wird, auch in Österreich. Etwa alle zehn Jahre kommt so ein neuer Mobilfunkstandard, vor zehn Jahren wurde LTE (eben 4G) eingeführt. Diesmal ist es aber eigentlich nicht einmal etwas ganz Neues. 5G wird vornehmlich wegen der anderen Systemarchitektur als neue Generation bezeichnet. Im Vergleich zu 4G nutzt 5G einfach nur ein neues, verbessertes Protokoll, über das Endgeräte (z.B. Mobiltelefone) mit den Basisstationen (“Handymasten”) kommunizieren, d.h. Daten austauschen. Dieses verbesserte Protokoll erlaubt es u.a., dass Handys weniger stark senden (“strahlen”) müssen, um eine stabile Verbindung mit der Basisstation aufzubauen. Soweit, so positiv.

In einem weiteren Schritt sollen dann auch “neue” Frequenzen der elektromagnetischen Wellen für den Mobilfunk verwendet werden, insbesondere Frequenzen höher als 6 GHz. “Neu” ist deshalb hier unter Anführungszeichen gesetzt, weil es diese Frequenzen ja grundsätzlich gibt und sie auch schon genutzt wurden und werden. Bei der Standardisierung wurden Frequenzbereiche für den Betrieb von 5G spezifiziert, die sich in folgende zwei Blöcke unterteilen lassen: Frequency Range 1 (FR 1) von 410 MHz bis 7125 MHz und Frequency Range 2 (FR 2) von 24,25 GHz bis 52,60 GHz (oft als Millimeterwellen bezeichnet, wenn auch nicht ganz korrekt). In FR 1 werden für 5G ausschließlich Frequenzen verwendet, die schon bisher für andere Funkanwendungen genutzt wurden: So wurden z.B. Frequenzen um 700 MHz für terrestrisches Fernsehen genutzt, WLAN nutzt Frequenzen um 2,4 GHz und 5 GHzund eben für 4G-Mobilfunk.

Der Vorteil von F2 mit den höheren Frequenzen liegt, im Vergleich zum bisherigen Mobilfunk, in den sehr viel höheren Datenraten. Ein Nachteil ist aber, dass die Reichweite in der Atmosphäre mit steigender Frequenz abnimmt und die Dämpfung durch z.B. Gebäude zunimmt. Das bedeutet wiederum, dass die Reichweite in diesem Frequenzbereich nicht so hoch ist. Das wird sich in den Anwendungsfällen widerspiegeln, die nicht jenen eines klassischen zellulären Mobilfunk-Netzwerkes entsprechen. Vielmehr wird eine Nutzung in räumlich eng eingeschränkten Hotspots erwartet, also z.B. Haltestellen, Plätze, Veranstaltungshallen usw., wo hohe Datenraten vorteilhaft sind. Aufgrund der geringeren Reichweite ist aber auch ein dichteres Netz an Mobilfunkmasten nötig. An den Funkmasten scheiden sich offenbar die Geister, ähnlicher Widerstand wie bei früheren Mobilfunk-Generationen regt sich in der Bevölkerung.

Es sei hier noch hinzugefügt, dass auch FR 2 Frequenzbereiche umfasst, die schon bisher für andere Funkanwendungen genutzt wurden. Zum Beispiel werden Teile des 26 GHz-Bandes für Richtfunk verwendet. Richtfunk ist ein stark gebündeltes Signal zwischen zwei Richtfunkantennen. Derartige Richtfunkstrecken werden insbesondere von Mobilfunkbetreibern für die Anbindung von Basisstationen genutzt. Derzeit sind in Österreich rund 1080 Richtfunkverbindungen beinahe ausschließlich zur Anbindung von Basisstationen für bestehende öffentliche Mobilfunknetze bis 2029 bewilligt. Würden die oftmals aufgestellten Behauptungen der Schädigung von Insekten durch mm-Wellen stimmen, so müsste dies entlang der Funkstrecken bereits jetzt massiv sichtbar sein.

Der Bericht

Der besagte Bericht wird als Studie im Auftrag des Parlaments tituliert. Da es sich hierbei jedoch nicht um eine Studie im wissenschaftlichen Sinn handelt, d.h. es wurde durch den Bericht kein neues Wissen generiert und er hat dementsprechend kein Qualitätssicherungsverfahren im Peer-Review durchlaufen, ziehe ich es im Folgenden vor, dafür nicht das Wort “Studie” zu verwenden. Das ist nicht abwertend gemeint, sondern soll einfach eine klare Abgrenzung von wissenschaftlichen Artikeln darstellen, die eine solche Qualitätssicherung hinter sich gebracht haben. Der Bericht sammelt Stellungnahmen, die wiederum andere Gremien und Behörden (sogenannte “Aggregatoren”) aus dem Studium von wissenschaftlicher Primärliteratur zusammengetragen und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt haben. Es handelt sich dabei um Gremien und Behörden, die über die ganze Welt verstreut sind, von Kanada bis Neuseeland. Auffallend ist, dass nur MitarbeiterInnen des ITA namentlich als AutorInnen des Berichts genannt werden, das AIT jedoch insgesamt als beteiligte Organisation und keine Person von dort namentlich erwähnt wird.

Der Bericht weist allerdings auch darauf hin, dass beim BMVIT (jetzt BMK, Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) ein Wissenschaftlicher Beirat Funk eingerichtet ist, der einen jährlichen Bericht über Forschungsergebnisse zu Mobilfunk inkl. Literaturtabelle herausgibt. Dieser Beirat kommt (Zitat aus dem Bericht) regelmäßig zum Schluss, dass „[e]ine Gefährdung der Gesundheit durch Mobilfunk […] nicht wahrscheinlich“ sei, es jedoch „[w]eiterhin […] offene Fragen“ gebe. Weshalb es dann noch diesen Bericht an das Parlament braucht und es nicht einfach auf den Wissenschaftlichen Beirat Funk vertraut, geht aus dem Bericht nicht hervor. Warum die weiterhin offenen Fragen ebenfalls kein Grund zur Besorgnis sind, möchte ich in einem weiteren Blogartikel beschreiben.

Mobilfunk allgemein

Die meisten der ausgewerteten Aggregatoren-Berichte befassen sich mit potentiellen gesundheitlichen Effekten von Mobilfunk allgemein, nicht speziell mit 5G. Deshalb behandelt der größte Teil des Berichts diesen Aspekt. In Tabelle 12 sind die Einschätzungen der unterschiedlichen Gremien zusammengefasst. Diese Tabelle sieht furchteinflößend aus, denn es sind sehr viele Kästchen gelb, orange oder rot eingefärbt, aber nur sehr wenige grün. Grün bedeutet, dass kein gesundheitlicher Effekt nachgewiesen ist. Gelb bedeutet, dass laut Aggregator die Studienlage inadäquat sei, um eine Aussage zu treffen, und orange wiederum, dass ein Effekt limitiert nachgewiesen sei. Nur rot besagt, dass ein ausreichender Nachweis über einen gesundheitlichen Effekt vorliege. Anmerken möchte ich hier allerdings, dass man sehr vorsichtig in der Interpretation des Begriffes “Effekt” sein muss, denn ein Effekt ist nicht gleichbedeutend mit “gesundheitlicher Beeinträchtigung”: Wenn ich einen Waldspaziergang mache, hat das sicherlich einen physiologischen Effekt auf mich (Atem- und Herzfrequenz steigen, Durchblutung und Sauerstoffsättigung nehmen zu, etc.), aber niemand käme deshalb auf die Idee, von einer gesundheitlichen Gefährdung zu sprechen. Unter diesem Blickwinkel betrachtet, sieht Tabelle 12 gleich wesentlich weniger bedrohlich aus.

Es gibt keinen einzigen Effekt, bei dem sich die Gremien einig sind, dass er ausreichend nachgewiesen ist, sie kommen also zu recht uneinheitlichen Ergebnissen. Es gibt jedoch zwei Effekte, bei denen eine Mehrheit der Aggregatoren zur Einschätzung eines limitierten oder gar ausreichenden Nachweises gelangt. Der erste Effekt sind unspezifische Symptome, ausgelöst durch einen Nocebo-Effekt: Wenn ich Angst vor der Handystrahlung habe, dann zeige ich beim Anblick eines Handys o.ä. auch Symptome. Solche Effekte kennt man auch vom Anblick des Bohrers beim Zahnarzt … Es gibt sehr gute Studien darüber, die belegen, dass selbst Menschen, die von sich behaupten, Mobilfunkstrahlen spüren zu können, dies nicht tun. Auch über Effekte auf das EEG sagt eine Mehrheit der Aggregatoren, dass sie ausreichend nachgewiesen sind. Die Deutsche Strahlenschutzkommission und das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz geben auch hier eindeutig Entwarnung. Ob es wirklich die Strahlung selber ist, die Gehirnströme beeinflusst oder ob es nicht einfach normale Gehirnaktivität während eines Telefonats ist, scheint also nicht eindeutig geklärt zu sein.

BioInitiative und IARC: Zwei Gremien stechen hervor

Unter den betrachteten Gremien stechen ganz besonders die BioInitiative und die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) hervor: Laut BioInitiative sind fast alle der von ihr untersuchten Effekte ausreichend nachgewiesen (und sie drängt daher auf noch strengere Grenzwerte und Empfehlungen zur Expositionsreduktion) und die IARC stuft seit 2011 Mobilfunkstrahlung als “möglicherweise krebserregend” ein. Ein genauerer Blick auf diese beiden Gremien lohnt daher, nicht zuletzt auch deshalb, weil der Bericht nicht weiter auf diese Diskrepanz eingeht.

Herausgeberin des BioInitiative Reports ist Cindy Sage. Sie ist Inhaberin einer Firma im Geschäftsbereich Baubiologie, die an der Westküste der USA einige Filialen unterhält. Die Firma bietet Beratung und Dienste zur Reduktion von elektromagnetischen Feldern durch Mobilfunk an, der Bericht der BioInitiative ist auf der Homepage der Firma verlinkt. Eine Voreingenommenheit gegenüber Mobilfunk einerseits und andererseits ein gewisses Interesse an einem wissenschaftlich anmutenden Nachweis eines gesundheitlich nachteiligen Effekts von Mobilfunkstrahlung kann bei ihr also nicht von der Hand gewiesen werden.

Ein bekanntes Mitglied der BioInitiative ist Lennart Hardell, ein schwedischer Onkologe, Krebs-Epidemiologe und Umweltmediziner. Was seine Untersuchungen zum Krebsrisiko durch bestimmte chemische Substanzen anlangt, ist er sicherlich eine anerkannte Größe. Allerdings wurden bereits seine frühen Arbeiten zum behaupteten Zusammenhang zwischen Mobilfunk und Krebs als methodisch mangelhaft und statistisch kaum signifikant kritisiert. In einer 2007 publizierten Studie prognostizierte er einen relativen Anstieg der Krebsfälle aufgrund von Mobilfunknutzung. Bereits 2012 widersprach dem eine andere Gruppe von Wissenschaftern aufgrund von detaillierten Krebsdaten aus den USA. Bis heute wollen sich die Krebsfälle partout nicht an die Vorhersagen Hardells halten. Außerdem trat Hardell als Sachverständiger u.a. in den USA in Gerichtsprozessen gegen Mobilfunkgesellschaften auf, was ihm nicht nur viel Aufmerksamkeit beschert, sonder wahrscheinlich auch ein nicht zu verachtendes Zubrot abwirft.

Auch zwei Autoren aus Österreich haben am BioInitiative Report mitgewirkt: Michael Kundi von der Abteilung für Umwelthygiene und Umweltmedizin der MedUni Wien und Gerd Oberfeld von der Landessanitätsdirektion des Landes Salzburg. Ao. Univ.-Prof. Michael Kundi war schon lange vor Erscheinen des BioInitiative Reports gegen Mobilfunk aktiv: Er veröffentlichte eine Studie, die einen Zusammenhang zwischen Mobiltelefonie und Tinnitus gefunden haben will, der aber andere Arbeiten widersprechen, agitierte gegen groß angelegte epidemiologische Studien, die keinen Zusammenhang zwischen Mobiltelefonie und Krebs gefunden haben, forderte mit der Wiener Ärztekammer u.a. ein Werbeverbot für Mobiltelefone, usw. Wie Hardell gibt auch Kundi einen Interessenskonflikt aufgrund einer Gutachtertätigkeit für einen Gerichtsprozess in den USA an.

Dr. med. Gerd Oberfeld hingegen ist u.a. dafür bekannt geworden, dass er im Jahr 2008 eine Studie gemacht hat, die gezeigt haben will, dass die Häufung von Krebs in den steirischen Gemeinden Hausmannsstätten und Vasoldsberg in Zusammenhang mit einem Mobilfunkmasten stünde – mit dem kleinen Haken, dass der behauptete Sender an dieser Stelle nie existiert hat! Herr Oberfeld entging einer Verurteilung aufgrund einer Klage der Mobilkom Austria nur durch einen Vergleich, die Studie hat er noch im gleichen Jahr zurückgezogen. Zusätzlich war diese Studie von schweren methodischen Schwächen geplagt. Details und Hintergründe zu dieser Causa waren schon einmal Thema in diesem Science Blog.

Es wäre interessant zu wissen, welche “Leistungen” die übrigen 25 AutorInnen des BioInitiative Reports noch so vorzuweisen haben. Es ist wenig überraschend, dass ein Bericht wie jener der BioInitiative herauskommt, wenn sich das Autorenteam aus Personen mit solchen Vorgeschichten aus tw. schlechter Wissenschaft, um nicht zu sagen Pseudowissenschaft, zusammensetzt. Ich möchte hier anmerken, dass es mir nicht um eine Argumentation ad hominem geht, um den BioInitiative Report in ein schlechtes Licht zu rücken, sondern zu zeigen, dass es einerseits auch auf der Gegenseite sehr wohl wirtschaftliche Interessen gibt und andererseits, mit welch zweifelhaften Methoden hier gearbeitet wird. Letztlich laufen die von der BioInitiative geforderten Grenzwerte darauf hinaus, dass Mobilfunk schlicht nicht realisierbar wäre.

Der Bericht an das Parlament verabsäumt es, ernsthaft zu hinterfragen, wie denn diese eklatante Diskrepanz zwischen der BioInitiative und den meisten restlichen Gremien zustande kommt. Das ist umso bedauerlicher, als die oben zusammengefassten Problematiken rund um die BioInitiative dem Normalbürger in der Regel unbekannt sind. Dass es handfeste wirtschaftliche Interessen nicht nur auf der Seite von Mobilfunkbetreibern, sondern auch auf der Seite von Mobilfunkgegnern gibt, wenn sie Geschäfte mit der Angst der Menschen vor Mobilfunk machen, wird von den BerichtsautorInnen nicht thematisiert. Wie sich Geschäftemacherei von Mobilfunkgegnern abspielt, habe ich bei zwei einschlägigen Veranstaltungen kürzlich selber erleben dürfen und soll Thema eines weiteren Blogartikels werden. Darüber hinaus gibt es beim Mobilfunk, nach dem gleichen Muster wie bei anderen Technologien und Anwendungen, auch ideologische Voreingenommenheiten, aus einem oft esoterisch angehauchten Antrieb “weg von der Technik, zurück zur Natur”. Auch dieser Umstand findet im Bericht mit keinem Wort Erwähnung. Ob es dafür außer die knapp bemessene Zeit bis zur Abgabe konkrete Gründe gab, ist unklar. Interessieren würde mich auch, ob die BerichtsautorInnen damit gerechnet haben, dass ihr Werk von Mobilfunkgegnern als Argumentationsgrundlage für ihre Agitation verwendet werden würde?

Einstufung von Mobilfunkwellen durch die IARC

Krebs ist der einzige gesundheitliche Effekt, den die IARC betrachtet, wie ihr Name schon nahelegt. Die IARC findet “limitierte Nachweise” für Krebs, insbesondere am Kopf, als biologischen Effekt von Mobilfunkstrahlung. Die Einstufung von Mobilfunkwellen als “möglicherweise krebserregend” (Kategorie 2B) geschah 2011, nachdem die (von der IARC selbst beauftragte) sogenannte Interphone-Studie abgeschlossen war. Die Methodik der Interphone-Studie, die auf retrospektiven Selbstauskünften basiert, ist allerdings sehr mangelhaft, und die Interpretation der Ergebnisse hat selbst unter den beteiligten Wissenschaftern zu handfestem Streit geführt. Abgesehen davon: Ist Kategorie 2B besorgniserregend? Neben vielen verschiedenen Substanzen sind in der Kategorie 2B auch Aloe-vera-Extrakte und die Tätigkeit als Zimmermann eingestuft. Sogar rotes Fleisch und Heißgetränke über 65°C sind höher in der Krebsgefahr eingestuft, nämlich Kategorie 2A (“wahrscheinlich krebserregend”). Nimmt man sehr konservativ die oben zitierte und sowieso umstrittene Studie von Lennart Hardell zu Mobilfunk und Hirntumore (Glioma) als Grundlage, so steigert sich die maximal zu erwartende Zahl an Glioma-Erkrankten unter 100000 Menschen von 3,0 auf 3,9 – nicht einmal eine Person mehr. Nicht nur in Österreich sind die Hirntumorraten seit Beginn der 1990er-Jahre konstant, obwohl seither Millionen Mobiltelefone und WLAN-Router, in privaten Haushalten, Unternehmen oder im öffentlichen Bereich, in Betrieb gegangen sind. Jegliche potentielle Auswirkung von Mobilfunk auf die Krebsrate geht im statistischen Rauschen unter. Grundlegende Überlegungen, warum man getrost davon ausgehen kann, dass selbst diese Restwahrscheinlichkeit gegen Null geht, werde ich in einem nachfolgenden Blogartikel anstellen.

Auswertung in Hinblick auf 5G

Was mögliche gesundheitliche Auswirkungen von 5G betrifft, greift der Bericht auf aktuelle Review-Artikel zurück, da es noch kaum Stellungnahmen von Gremien gibt, die viel mehr als pauschale Aussagen über 5G machen. Es wird ein Mangel an Studien konkret zu 5G konstatiert, hier gäbe es noch große Wissenslücken (aber siehe dazu den nachfolgenden Blogartikel). Der Bericht räumt zwei rezenten Review-Artikeln etwas mehr Platz ein. Hier sei angemerkt, dass der Bericht die Trennung zwischen Frequenzen <6 GHz und > 6GHz (FR 1 und FR 2, s.o.) nicht oder nur rudimentär vornimmt und die zwei zitierten Review-Artikel ausschließlich auf FR 2 eingehen.

Der erste Artikel stammt von Simko & Mattsson (2019). Sehr viele der von diesen AutorInnen ausgewerteten Studien untersuchen biologische Effekte bei sehr hohen Expositionen, insbesondere in Hinblick auf medizinisch-therapeutische Anwendungen – also genau das Gegenteil dessen, was Mobilfunkgegner den Funkwellen unterstellen! Ein Fazit der Studie von Simko & Mattsson lautet, dass “aus der Studienlage insgesamt wegen widersprüchlicher Ergebnisse aus In-vivo- und In-vitro-Untersuchungen keine klare Evidenz” erwachse (Zitat aus dem Bericht) – keine wissenschaftliche Grundlage also, um sich vor 5G zu fürchten oder es gar zu bekämpfen. Es wird “empfohlen, die Suche nach möglichen biologischen Auswirkungen auf den Menschen auf die oberen Hautschichten und Augen zu konzentrieren”.

Eine weitere interessante Studie ist jene von Betzalel et al. (2018), die u.a. ein verbessertes Hautmodell für Simulationen der Wechselwirkung von Schweißdrüsen mit hochfrequenter Mikrowellenstrahlung vorstellt. Eine solche Wechselwirkung würde sich aber erst bei Frequenzen von 75 bis 110 GHz zeigten – am oberen Rande oder über dessen, was derzeit für 5G geplant ist. Die Autoren schließen, dass es aufgrund der besonderen Struktur der Schweißdrüsen bei hohen Frequenzen zu nicht-thermischen biologischen Effekten kommen könnteder Konjunktiv lässt grüßen, wie sehr häufig bei dieser Thematik.

Mein Fazit aus diesen Arbeiten lautet, dass es legitim ist, nach noch unbekannten Effekten bei hohen Expositionen (weit über den geltenden Grenzwerten!) oder hohen Frequenzen zu suchen, aber dass es nach wie vor keinerlei Grund für Beunruhigung gibt.

Zurück nach Geboltskirchen

Was die Bürgerinitiative in Geboltskirchen betrifft, so habe ich den Eindruck gewonnen, dass es eigentlich nicht (nur) um 5G geht, sondern dass im Hintergrund das Ziel mehr Nachhaltigkeit steht. 5G scheint also nur als Aufhänger zu fungieren. Nachhaltigkeit ist ein löbliches Ziel, meiner Meinung nach ist 5G als Aufhänger aber ungeeignet. Ich kann das Bauchgefühl, dass es mit unserer Umwelt bergab geht und Technik unsere natürliche Lebensgrundlage gefährdet und zerstört, durchaus nachempfinden. Ich bin aber sicher, dass der zweite Teil des vorigen Satzes nur ein Gefühl ist und dass wir Technologie benötigen, um mit möglichst wenigen Ressourcen die vielfältigen Bedürfnisse aller zu befriedigen. Technologie alleine wird das Nachhaltigkeitsproblem nicht lösen, aber ich bin überzeugt davon, dass wir für eine nachhaltigere Lebens- und Wirtschaftsweise nicht weniger Technologie brauchen, sondern bessere Technologie! 5G kann, intelligent genutzt, so eine bessere Technologie sein, die zu mehr Ressourceneffizienz, weniger CO2-Ausstoß und weniger Schadstoffen führt. Um nur ein Beispiel zu nennen, könnte durch eine lokal gut ausgebaute Infrastruktur gerade in einer sog. strukturschwachen Region mit wenigen modernen Arbeitsplätzen der CO2-Ausstoß reduziert werden, wenn dadurch weniger Menschen mit dem Auto täglich zu weit entfernten Ausbildungs- und Arbeitsplätzen pendeln müssten. In Geboltskirchen soll dies nun v.a. durch einen Ausbau des Glasfasernetzes erfolgen.

 

Mein Dank geht an Manfred Ruttner für Hilfe beim technischen Teil des Artikels, an Ernst Bonek für die Unterstützung bei der Recherche, an Alwin Schönberger, dessen Profil-Artikel ein wichtiger Anhaltspunkt war und an Erich Eder und Ulrich Berger fürs Korrekturlesen.

Kommentare (53)

  1. #1 Dr. Edmund Berndt
    Attersee
    19. November 2020

    Lieber Stefan!
    Herzlichen Dank für diesen wirklich eingehenden und umfangreichen Bericht.
    Mediziner müsste man sein. Dr. Oberfeld werkt immer noch munter vor sich hin. Im LKH in Salzburg zieren strahlenschützende Zierinstillationen den Plafond.

  2. #2 Erdinger
    19. November 2020

    “Studie im Auftrag des Österreichischen Parlaments” – wieso muss ich da jetzt an das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst der Republik Österreich für den esoterischen Granderwasserunfug denken?

  3. #3 uwe hauptschueler
    19. November 2020

    Früher™ gab es bei Funkverfahren Amplitudenmodulation AM und Frequenzmodulation FM. 5G, ist das grundsätzlich noch FM oder kommt da ein anderes Verfahren zur Anwendung?

  4. #4 Dr. Edmund Berndt
    Attersee
    19. November 2020

    #uwe Hauptschüler
    Als Nichtfunker und und mit beschränkter Funkerfahrung, trau ich mich darauf wetten, dass FM auch bei Mobilfunk immer mit Frequenzmodulation arbeitet

  5. #5 schorsch
    19. November 2020

    Es ist ein bisschen komplizierter als AM/FM. Tatsächlich werden parallel bis zu drei verschiedene Parameter, nämlich Frequenz, Amplitude und Phase moduliert.

    Zwei Modulationsverfahren, welche bisher (neben anderen) für WLAN und LTE4 genutzt und m. W. auch bei 5G verwendet werden, sind das Orthogonale Frequenzmultiplexverfahren https://de.m.wikipedia.org/wiki/OFDMA , v. a. aber QAM https://de.m.wikipedia.org/wiki/Quadraturamplitudenmodulation

  6. #6 AndreHeim
    19. November 2020

    @
    19. November 2020

    Früher™ gab es bei Funkverfahren Amplitudenmodulation AM und Frequenzmodulation FM. 5G, ist das grundsätzlich noch FM oder kommt da ein anderes Verfahren zur Anwendung?

    -> Inwiefern wäre das relevant? Ist das bei Digitalfunk überhaupt noch relevant? Wahrscheinlich ist die Freuqenz konstant. Die Amplitude mag man wohl auch verändern können. Witterungsbedingt, oder wegen der Entfernung. Was aber wegen der hohen Freuquenz auch nur in kleinerem Rahmen möglich ist.

    Jedenfalls ist eine wesendliche Neurerung von 5G die Beamfähigkeit bei Parallelschaltung von Antennen im Ensamble oder aus verschiedenen Antennen-Ensambles per Phasenverschiebung (5G-Antennen bestehen aus vielen kleinen Antennen – etwa 20 bis 60 als Stantard-Ensamble). Das ermöglicht eine große Leistung in fokussierter Richtung zu senden. Also der eigendliche Punkt wäre hier, das man punktuel bestrahlen könnte, sodass es zu deutlichen Beeinflussung kommen könnte – wo es früher nur eine Sektor-Antenne war, die eine typische Funkkeule mit 120 Grad Ausleuchtung hatte.

  7. #7 Beobachter
    19. November 2020

    @ Stefan Uttenthaler:

    ” … Ich kann das Bauchgefühl, dass es mit unserer Umwelt bergab geht und Technik unsere natürliche Lebensgrundlage gefährdet und zerstört, durchaus nachempfinden. … ”

    Das ist kein “Bauchgefühl, dass es mit unserer Umwelt bergab geht”, sondern eine Tatsache, die schon lange bekannt ist !

    Zum zweiten Teil des Satzes:
    Warum unterstellen auch Sie (wie viele GWUPler) sofort “Bauchgefühl-Technikfeindlichkeit” bei Leuten, die sich für Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Gemeinwohl einsetzen und technische Anwendungen kritisch hinterfragen?
    Ich habe z. B. nichts gegen die Kerntechnik – aber sehr wohl etwas gegen Kernkraftwerke und Atombomben.
    Es ist nicht die Technik an sich, die Leben und “Lebensgrundlagen gefährdet und zerstört” – sondern deren Anwendung.

  8. #8 Stefan Uttenthaler
    19. November 2020

    @Beobachter, das ist keine Unterstellung sondern in diesem Fall eine Feststellung. Die Herrschaften hinterfragen die Technik ja nicht kritisch, sie wollen sie verhindern.

  9. #9 Beobachter
    19. November 2020

    @ Stefan Uttenthaler:

    In diesem Fall: Vielleicht haben “die Herrschaften” bzw. die Anwohner die Anwendung der 5G-Technik in ihrer Geboltskirchener “strukturschwachen Region” schon kritisch hinterfragt und sind zu der Feststellung/Überzeugung gekommen, dass es ein Ausbau des Glasfasernetzes genauso gut täte und es bei Weitem wichtiger wäre, die lokale Infrastruktur gut bzw. besser auszubauen. 🙂

    Warum wollen Sie den Leuten dort etwas aufzwingen, das sie nicht haben wollen?

  10. #10 schorsch
    19. November 2020

    Nicht vielleicht, sondern ganz sicher ist dein letzter Beitrag, Beobachter, pure Spekulation, völlig frei von Argumentation. Geseire. Du würdest dich in Geboltskirchen bestimmt total zuhause fühlen.

    Das Problem ist dort ist nicht, dass der Stefan den Leuten etwas aufzwingen will. Vielmehr will dort eine Mehrheit der Bürger einer Minderheit das Recht auf Nutzung einer bestimmten Technologie entziehen.

    Das wäre völlig unproblematisch, wenn diese Mehrheit durch 5G unmittelbar nachteilig betroffen wäre. Solange diese Nachteile aber nicht wenigstens plausibel gemacht werden, ist ein entsprechender Beschluß des Gemeinderats – trotz Mehrheit – schlicht und einfach antidemokratisch und rechtsmißbräuchlich.

  11. #11 Beobachter
    20. November 2020

    @ schorsch:

    Warum wirst du sofort beleidigend (“Geseiere” etc.)?

    Als Außenstehender kann man nur “spekulieren” bzw. vermuten.
    Aber du als vermeintlich alteingesessener Geboltskirchener kennst ja die Verhältnisse dort vor Ort bestimmt ganz genau?! 🙂

    Wenn die Mehrheit 5G nicht haben will, sondern lieber ein besser ausgebautes Glasfasernetz –
    welche furchtbaren Nachteile hat dann die ach so übergangene Minderheit?
    Die überstimmte Minderheit wie auch die Mehrheit dort, d. h. alle Anwohner, bleiben ja diesbezüglich nicht unversorgt oder unterversorgt.
    Also: Wo ist das Problem?

    Sich NICHT an den Gemeinderats-Mehrheitsbeschluss zu halten, wäre “schlicht und einfach antidemokratisch und rechtsmißbräuchlich”.

    Vielleicht liegen die Probleme dort ganz woanders.
    Vielleicht wollen sie dort in ihrer “strukturschwachen Region” statt fragwürdiger (weiterer?) Mobilfunkmasten lieber eine bessere Anbindung an den ÖPNV –
    für Pendler (Beruf, Arbeit), Schüler/Azubis/Studenten (Ausbildung), Patienten (Gesundheitsversorgung), Konsumenten/Verbraucher.
    Es gibt ja immer noch in strukturschwachen ländlichen Regionen Gemeinden ohne Hausarztpraxis, Supermarkt, Poststelle, Bankfiliale, etc..

  12. #12 Ingo
    20. November 2020

    @uwe hauptschueler #3

    > Früher™ gab es bei Funkverfahren
    > Amplitudenmodulation AM und
    > Frequenzmodulation FM. 5G, ist das
    > grundsätzlich noch FM oder kommt
    > da ein anderes Verfahren zur Anwendung?

    Ein voellig anderes Verfahren.
    Eine ganze Reihe an anderen Verfahren !

    Die meisten Verfahren sind eine digitale Variante der QAM (=Quadratur Amplituden Modulation).
    Das Verfahren erlaubt es zwei(!) Kanaele auf einer einzigen Traegerfrequenz zu uebertragen, indem Amplitudenmodulation und Phasenmodulation geschickt kombiniert werden.
    (Die analoge Variante davon wurde frueher™ verwendet um die beiden Farbhilfskanaele beim Farbfernsehn zu uebertragen).
    Die beiden Kanaele werden dann als X und Y-Koordinaten aufgefasst, ueber die in einen zweidimensionalen Feld angeordnete Symbole angesteuert werden. Die Symbole stehen dann fuer Bitfolgen.
    In QAM-16 gibt es beispielsweise 16 Symbole die im X-Y-Kordinatensystem angeordnet sind, welche dann fuer 0000, 0001, 0010, … , 1111 stehen.
    Mit einen Taktschritt werden dann also 4 Bit uebertragen.
    Es gibt teilweise sogar QAM-256-Verfahren.
    Neben QAM gibt es jedoch noch jede Menge andere Verfahren.
    Teilweise werden auch zwei QAM-Frequenzen gleichzeitig genutzt um ein 4-Dimensionales aufzubauen, in dem die Symbole mittels geschickter Spere-Packing-Verfahren so angeordnet sind, dass sich mehr als eine Verdopplung der Bitgeschwindigkeit ergibt.
    Ich empfehle bei Wikipedia mit QAM-16 anzufangen und sich dann die Folgelinks durch zu lesen.

    Weiterhin werden mittlerweile Phased-Array-Antennen verwendet, wo mittels einzelansteuerung der jeweiligen Antennen innerhalb des Antennen-Arrays nicht nur ein Sendestrahl, sondern mehrere Sendestraehle in jeweils unterschiedliche Richtungen generiert werden. So wirkt ein Antennenarray wie mehrere Richtfunkantennen mit unterschiedlichen Richtungen, sodass im Extremfall jedes Handy mit einen eigenen Sendestrahl angesteuert wird, und daher eine Freuqenz mehrfach genutzt werden kann. (Gleiches gilt fuer die Emfangsrichtung, wo das Antennenarray auf diese Weise die Richtungen der Emfangsstrahlen auseinanderhalten kann).

  13. #13 uwe hauptschueler
    20. November 2020

    @schorsch + Ingo
    Vielen Dank, jetzt weiß ich zumindest, daß meine rudimentären Kenntnisse mindestens drei Generationen hinter dem aktuellen Stand der Technik hinterher hinken.

  14. #14 Karl Mistelberger
    mistelberger.net
    20. November 2020

    Brains are the ultimate compression and communication systems.

    https://www.inference.org.uk/itprnn/book.pdf

  15. #15 Stefan Uttenthaler
    20. November 2020

    @Beobachter
    Mir geht es nicht darum, irgendjemandem etwas “aufzuzwingen”, sondern es geht mir darum zu zeigen, dass die Argumentation aufgrund von irgendwelchen gesundheitlichen Bedenken einfach nicht tragfähig ist. Das sollte eigentlich aus dem Artikel klar genug hervorkommen.
    Die Bürgerbewegung wurde von gut 50 Personen unterschrieben. Betrachten Sie es mal anders herum: Weshalb wollen diese 50 Personen der Mehrheit von ca. 1450 Personen in der Gemeinde eine Technologie vorenthalten, die diese vielleicht doch haben wollen? Ein Gemeinderat hat außerdem nicht einmal die juristische Befugnis, die Montage von Mobilfunkanlagen auf öffentlichen Orten zu untersagen, weil das schlicht nicht in seine Kompetenzen fällt.
    Glasfaseranbindung schön und gut, aber diese funktioniert halt nicht bis zu mobilen Endgeräten wie Smartphones oder Tablets. Dafür ist erst recht wieder eine Funkverbindung nötig, womit man das gleiche “Problem” in grün hat.
    Als Vorgriff auf meinen nächsten Artikel: Es sind nie die Masten das “Problem”, weil die Strahlen”belastung” durch das Handy ein vielfaches höher ist als die vom Masten. Wer also “sicher” sein will, verwendet halt einfach kein Handy, anstatt gegen die Masten zu kämpfen.

  16. #16 RPGNo1
    20. November 2020

    Leute, ignoriert Beobachter.

    Sie ist auf einer “guten rechtschaffenen” Mission und hat somit par odre de mufti immer das Recht, einen Artikel zu kapern, um ihre moralische Überlegenheit dem Rest dem Kommentatoren ständig unter die Nase zu reiben.

    Übrigens: Das gleiche Spiel in Bezug auf 5G hat sie vor einem guten Jahre schon einmal versucht.

    https://scienceblogs.de/kritisch-gedacht/2019/09/25/ein-5g-experiment-und-eine-begegnung-mit-der-sasek-sekte/

  17. #17 Uli Schoppe
    20. November 2020

    @RPGno1
    Naja, wenn ich das nicht missverstanden habe wollte die Beobachterin den Bürgern ihre Entscheidung zurück geben. Und ich als absolut nicht Neoliberaler würde dazu sagen: “Wollt ihr? OK, lebt mit den Konsequenzen!” ^^

  18. #18 Stefan Uttenthaler
    20. November 2020

    @RPGNo1: Danke für den Hinweis! Solche Argumente wie von Beobachter hört man immer wieder, und es schadet nichts, sie auch hier zu widerlegen.
    @Uli Schoppe: “Wollt ihr? OK, lebt mit den Konsequenzen!” – Zustimmung! 🙂

  19. #19 Beobachter
    20. November 2020

    @ RPG, # 16:

    Versuchst du mal wieder, den Blogwart, den wahren Informanten und Denunzianten zu spielen, damit auch jeder (neue) Autor und Kommentator sofort zu wissen hat, was er gefälligst von mir und meinen Meinungen zu halten und wie er zu reagieren hat?
    Traust du denn den Autoren und Kommentatoren nicht zu, dass sie unvoreingenommen und unbeeinflusst selbst dazu in der Lage sind, sich eine eigene Meinung über den Inhalt meiner Kommentare zu bilden?
    Ich will nichts “kapern”, sondern meine Meinung zum Thema äußern.

    Im Übrigen geht es bei Diskussionen um die Sache, nicht um die Person – so sollte es zumindest sein.
    Du pöbelst und beleidigst – zur Sache kommt von dir wie üblich nichts, dein altbekanntes Spiel.
    Lass` mich in Ruhe und trage etwas zur Sache/zum Thema bei.

  20. #20 schorsch
    20. November 2020

    Jemandem sein ‘Geseire’ vorzuhalten mag unsachlich sein, stellt aber keine Beleidigung dar. Jemanden unbegründet als Denunzianten zu bezeichnen stellt hingegen durchaus eine Beleidigung _im strafrechtlichen Sinne_ dar.

    Wer bei Kritik an seiner Position gleich derart dünnhäutig ausrastet wie du, Beobachter, sollte am besten die Kommentarfunktionen des Internets meiden. Zumindest aber solltest du dich in Zukunft mit deinen Formulierungen deutlich zurückhalten, wie wollen doch schließlich nicht, dass du noch vor Gericht landest, gelle?

  21. #21 Uli Schoppe
    21. November 2020

    @schorsch
    Das ganze in Frageform zu formulieren war an dieser Stelle von Ihr nicht unintelligent. Man kann dann schön wegrudern wenn es hart auf hart kommt 😉

  22. #22 Beobachter
    21. November 2020

    Wenn man hier lediglich Fragen stellt zu den örtlichen Verhältnissen und zu einem geplanten 5G-Ausbau in einer kleinen Gemeinde in Oberösterreich –
    wird man von Kommentatoren beleidigt, denunziert, und es wird einem damit gedroht, “vor Gericht zu landen, gelle”.

    Der Autor des Beitrags bezeichnet die schon lange andauernde massive Umweltzerstörung nicht als Tatsache, sondern lediglich als “Bauchgefühl” mancher Leute – was für mich der Anlass war, mich hier überhaupt zu äußern.

    Wenn alle GWUPler und deren Anhänger so kritiklos technik- und wissenschaftsbegeistert und blind für gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge/Bedingungen sind, in denen Wissenschaft/Technik stattfinden müssen, dass sie jedem “Nicht-Linientreuen” und Hinterfragenden in Diskussionen am liebsten sofort den Mund verbieten wollen – dann nur zu und bleibt unter euch.
    Viel Spaß auch weiterhin … !

    Mit “Diskussionskultur” und “Wissenschaftskommunikation” hat dieses Unterfangen/Verhalten jedenfalls nicht das Geringste zu tun –
    und man wird so eher das Gegenteil dessen erreichen, was man erreichen will.

    Anm.:
    Bis heute sind die GWUP und deren Anhänger AKW-Befürworter (trotz Tschernobyl, Fukushima und der ungelösten Atommüllprobleme etc.).
    Sogar so begeisterte Befürworter, dass entsprechende ScienceBlogs-Artikel dankenswerterweise von AKW-Lobbyvereinen zur Weiterveröffentlichung übernommen werden:

    https://nuklearia.de/2016/03/17/tschernobyl-panikalarm/

    @ Uli Schoppe, # 21:

    “Hart auf hart kommt” es ganz woanders –
    nämlich bei den Auswirkungen der Pandemie, des Klimawandels, der Umweltzerstörung, des Neoliberalismus, des Rechtsextremismus, …

  23. #23 uwe hauptschueler
    21. November 2020

    @Stefan Uttenthaler
    Beabsichtigt überhaupt ein Telekommunikationsunternehmen in Geboltskirchen ein 5G-Netz aufzubauen? Oder wurde der Gemeinderatsbeschluß vorbeugend getroffen? Der Ort hat 84 Einw./km² und liegt am Arsch der Welt. Da ein Telefonnetz, ob Funk oder Kabel, zu betreiben erscheint mir wenig gewinnversprechend. Die sollten froh sein wenn sie überhaupt was bekommen. Als Netzbetreiber würde ich meine Anlagen in Gegenden mit Kundschaft bauen.

  24. #24 Beobachter
    21. November 2020

    zu # 23:

    ” … Der Ort hat 84 Einw./km² und liegt am Arsch der Welt. … ”

    Wohl wahr … :
    https://de.wikipedia.org/wiki/Geboltskirchen

    Gibt es dort überhaupt Busverbindungen bzw. ÖPNV zu nächstgrößeren Orten zwecks Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen Dingen des täglichen Bedarfs? Wie weit sind die entfernt?
    Wie steht es mit der Gesundheits-Grundversorgung (nächste/s Hausarztpraxis, Apotheke, Krankenhaus)?
    Bank, Post, Ämter?
    Wie kommen da überall alte, nicht mobile Leute hin?
    Oder Grundschüler zur Schule (falls am Ort keine Grundschule vorhanden, wie zu vermuten ist)?
    usw. …

    Ich könnte mir vorstellen, dass die Leute dort ganz andere, dringlichere Bedarfe/Sorgen haben einen 5G-Ausbau.

  25. #25 Beobachter
    21. November 2020

    Sorry, habe im letzten Satz ein “als” vergessen – nach “haben”.

  26. #26 Stefan Uttenthaler
    21. November 2020

    @uwe hauptschueler: Gute Frage, das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Es geht weder aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung (oben verlinkt) hervor, noch wurde mir dazu in persönlichen Konversationen mit meinen Landsleuten etwas in diese Richtung mitgeteilt. Ich vermute, es geht um einen vorbeugenden Entscheid, Geboltskirchen “5G-frei” zu halten.

    @Beobachter: Es gibt im Ort: Einen Supermarkt, eine Hausarztpraxis (ich glaube mit Hausapotheke, nicht sicher), eine Volksschule, eine Bankfiliale, einen Postpartner, Gemeindeamt, und die Schüler werden mit Schulbussen privater Firmen in den Nachbarort (Hauptschule) oder die nächsten Städte (15 – 20km) gebracht, ÖPNV-Buslinien gibt’s auch, wenn auch wenige. Wenn man sich den Antrag an den Gemeinderat so durchliest, werden da sehr konkrete gesundheitliche Bedenken gegen 5G formuliert (wenn auch sachlich unfundiert, wie gesagt). Um andere Bedarfe/Sorgen scheint es da nicht zu gehen.

  27. #27 uwe hauptschueler
    21. November 2020

    Wenn es im Ort schon Mobilfunk gibt, wird 5G kaum zu verhindern sein. Wegen eines Software-Update wird man den Gemeinderat nicht um Erlaubnis bitten (müssen? ).

    Herkömmliche Sektorantennen für 2G, 3G, 4G
    Die herkömmlichen Antennen können auch für 5G genutzt
    werden. Sie werden jedoch nicht umgebaut, sondern lediglich per
    Software-Update
    auf 5G umgeschaltet. …
    In der Startphase wird man aus
    Kostengründen möglichst viele der bisherigen Antennen nach und
    nach auch für 5G nutzen. Adaptive beamforming Antennen wird
    man schrittweise dort verwenden, wo es Sinn macht bzw. wo
    Bedarf vorhanden ist.

    Q.:https://levaudsansantennes.ch/types-dantennes/

  28. #28 Beobachter
    22. November 2020

    @ Stefan Uttenthaler:

    Vorab: Die Beantwortung der Frage in # 27 wäre interessant.
    Könnte der Gemeinderat es eh nicht verhindern?
    Und: Gibt es gesetzliche Grenzwerte zur Strahlenbelastung bei 5G (in AT, in DE)?

    Gerade habe ich den verlinkten “Standard”-Artikel (“Gurutest”) gelesen und auch den entsprechenden Abschnitt des Gemeinderats-Protokolls.

    Der Artikel ist m. E. schlecht, weil er nur Stereotype bedient, spöttisch und verächtlich daherkommt und jeden, der gegenüber 5G skeptisch ist und den Ausbau nicht haben will, in die Schublade der Wissenschaftsfeinde, Scharlatan- und Quacksalber-Fans, Globulischlucker, Spinner, Esoteriker etc. stopft, die technologisch zurück in die Steinzeit und allen für die Allgemeinheit/Bevölkerung nützlichen Fortschritt verhindern wollen.
    Dieser “Stil” auch am Artikelende:

    ” … Die Gemeinden versichern, man wolle anstelle von 5G den Ausbau des Glasfaserkabelnetzes forcieren. Das wird die künftigen Nutzer mobiler Technologie, in der smarten Landwirtschaft und die Nutzer autonomer Fahrzeuge freuen. Die erhalten dann von der Gemeinde vermutlich eine große Kabelrolle für Ausflüge ins finstere Tal. (Christian Kreil, 18.8.2020) ”

    Offenbar “vergisst” der Autor, dass es Leute gibt, die nicht unbedingt immer das neueste Handy haben müssen/wollen und die in ihrer kleinen Gemeinde weder eine “smarte Landwirtschaft” noch “autonome Fahrzeuge” brauchen/wollen.
    Die einfach etwas anders leben wollen als es der Autor für erstrebenswert hält.

    Außerdem scheint der Autor prinzipiell gegen Yoga etwas zu haben (- und vermutlich auch gegen Salbeitee bei leichter Erkältung, wo es doch so tolle Medikamente dagegen gibt !). 🙂
    Sorry, das musste sein …

    Wer in diesem “Stil” als Wissenschaftler unterwegs ist, wird mit Sicherheit nicht die Leute erreichen, die er erreichen will – sondern immer nur seinesgleichen, und da auch nur die mit der gleichen Sicht der Dinge.
    Schade …

  29. #29 uwe hauptschueler
    22. November 2020

    Bei der Recherche zur Sendeleistung ist mir dieser zitatwürdige Satz untergekommen.

    Da Korruption zum philippinischen Kulturerbe gehört, sind behördliche
    Bestimmungen in Bezug auf zum Beispiel Sendeleistung oder
    Frequenzen absolut zweitrangig.

    Q.:https://swiki.hfbk-hamburg.de/Institut/48

  30. #30 Hambüchner
    22. November 2020

    @
    #10 schorsch
    19. November 2020

    Das Problem ist dort ist nicht, dass der Stefan den Leuten etwas aufzwingen will. Vielmehr will dort eine Mehrheit der Bürger einer Minderheit das Recht auf Nutzung einer bestimmten Technologie entziehen.

    Das wäre völlig unproblematisch, wenn diese Mehrheit durch 5G unmittelbar nachteilig betroffen wäre. Solange diese Nachteile aber nicht wenigstens plausibel gemacht werden, ist ein entsprechender Beschluß des Gemeinderats – trotz Mehrheit – schlicht und einfach antidemokratisch und rechtsmißbräuchlich.

    Fantastisch. wenn das so ist, dann reden wir doch mal über die Legalisierung von Drogen. Eine Mehrheit der Gesellschaft votiert per Verbot dafür, das eine Minderheit keine Drogen konsumieren darf.

    Das ist – anders, als du sagtst – tatsächlich demokratisch, aber dafür unfreiheitlich und Verbotskultur. Auch deswegen halte ich die gegenwärtige Demokratie nicht für das, was sie im gleichen Duktus suggeriert – also im Kanon des Populismusses.

  31. #31 Struppi
    24. November 2020

    Sehr Interessant.

    Was mich aber etwas wundert wenn ich solche Analysen lese warum gibt es diese vor allem wenn es darum geht Kritiker zu widerlegen, aber bei den Grundaussagen gibt es diese deutlich weniger?
    Man müsste also auch “Studien” die eine Gefährdung ausschliessen entsprechend betrachten.

    Interessant finde ich auch den Abschnitt über den Begriff “Studie”. Gerade im Rahmen der aktuellen Situation werden wir bombardiert mit “Studienergebnissen” über die vermeintliche Gefährlichkeit eines Virus und der Nützlichkeit gewisser Massnahmane. Viele davon erfüllen auch nicht dem hier aufgeworfenen Standard (“neues Wissen generiert”) werden aber wie allerseits anerkannte “Studien” dargestellt.

    Wie gesagt ich finde es gut, wenn vermeitnliche Kenntnisse geprüft werden und einseitige Meinungen widerlegt werden können. Das wird ja auch akriibisch getan. Um dann aber am Schluss mit unbelegten Hypothesen den Nutzen von 5G zu behaupten. “5G kann, intelligent genutzt, so eine bessere Technologie sein, die zu mehr Ressourceneffizienz, weniger CO2-Ausstoß und weniger Schadstoffen führt.” – allein “kann intelligent genutzt” ist so eine Phrase die in der Realität wohl kaum erfüllt wird. Technik muss rational und gewinnbringend sein. Die Akteure sind ja keine demokratisch gewählte Politiker, die zum Wohle der Bevölkerung neue Techniken einführen wollen. Sondern hier arbeiten vor allem gewinnorientierte Aktienunternehmen daran ihr Kapital zu vermehren.

    Daher ist das Beispiel: “könnte durch eine lokal gut ausgebaute Infrastruktur gerade in einer sog. strukturschwachen Region mit wenigen modernen Arbeitsplätzen der CO2-Ausstoß reduziert werden,” natürlich höchst fragwürdig. Seit dem der Staat die Hoheit über Telekommunikation abgegeben hat, ist eine gut ausgebaute Infrastruktur nur dort vorhanden wo es sich lohnt.
    Ich weiss nicht wie es in Österreich aussieht, so sieht die Karte der Abdeckung von 4G aus https://www.t-online.de/digital/handy/id_85926356/studie-zu-lte-abdeckung-diese-staedte-haben-das-beste-4g-mobilfunknetz.html
    Dort sieht man, die Strukturschwachen Regionen sind kaum abgedeckt. Gut ausgebaut sind die Regionen auf den Strecken zwischen den Ballungsgebieten. Und das nach 10 Jahren. Aufgrund solcher Daten eine Spekulation einer Förderung von Strukturschwachen Regionen und einen dadurch eventuellen Absenkung des ländlichen Verkehrs zu suggierieren, wirkt daher wie ein Verkaufsgespräch eines 5G (Auto-)Händler.

    Ich bin noch aus einer Generation die den Ausbau der Glasfaserstruktur und den damit verbundenen Versprechungen mitbekommen hat. Das ist der Stand nach 20? 25? 30? Jahren https://blog.wiwo.de/look-at-it/2016/02/22/glasfaser-entwicklungsland-deutschland-mit-1-prozent-weltmeister-suedkorea-72-prozent/

    Also unabhängig von einer postulierten Gesundheitsschädigung (ich bin auch aufgewachsen in einem Umfeld, wo die Mikrowelle als Hort der Strahlung gesehen wurde. Was mich immer schon belustigt hat. Aber es gibt noch heute Menschen, die aus diesem Grund sich keine anschaffen wollen) ist der reine Technikglaube hier wohl auch kritisch zu hinterfragen. Denn es gibt durchaus Stimmen, die 5G vor allem als Marketingkonzept sehen. Denn für den normalen Handynutzer bringt 5G so gut wie gar nichts. Und bei aller Euphorie ob es in Zukunft (bei “Intelligenter” Nutzung) mal was gespart wird, ist es zunächst ein Riesenresourcenverbrauch, weil Millionen neuer Endgeräte verkauft werden. Zusätzlich noch die jetzt propagierten Techniken überall eingebaut werden und im Moment ist es noch so, dass die 5G nicht die Sparwunder sind, sondern eher mehr Energie (CO2) verbrauchen. Und ob dann in 10 Jahren, wenn sich vielleicht mal ein Synergie Effekt einstellt, nicht wieder was neues kommt, ist wohl sehr wahrscheinlich.

  32. #32 noch'n Flo
    Moderator
    24. November 2020

    @ Hambüchner:

    Fantastisch. wenn das so ist, dann reden wir doch mal über die Legalisierung von Drogen. Eine Mehrheit der Gesellschaft votiert per Verbot dafür, das eine Minderheit keine Drogen konsumieren darf.

    Nicht ganz. Es ist die Mehrheit einer Gruppe von Politikern, die davon ausgehen, damit den Volkswillen zu vertreten. Ob die Mehrheit der Bevölkerung tatsächlich gegen eine Legalisierung ist, wüssten wir erst, wenn darüber eine Volksabstimmung gemacht wird (und die Beteiligung an dieser ausreichend hoch ist).

  33. #33 Beobachter
    24. November 2020

    @ Flo, Hambüchner:

    Warum werden hier Drogen mit 5G gleichgesetzt?
    Ich dachte, 5G fällt unter “notwendiger technischer Fortschritt”?!

    Außerdem gab es bei den “Volksdrogen” Alkohol und Tabak nie eine Volksabstimmung – und am legalen Angebot/Konsum beider gesundheitsschädlicher Drogen verdient der Staat kräftig mit.

  34. #34 noch'n Flo
    Schoggiland
    25. November 2020

    @ Beobachterin:

    Warum werden hier Drogen mit 5G gleichgesetzt?

    Wo habe ich das getan?

  35. #35 Beobachter
    25. November 2020

    @ Flo:

    siehe oben:

    “Hambüchner” hat es in # 30 getan –
    du hast es in # 32 getan bzw. aufgegriffen und übernommen.

    Übrigens eine interessante Gleichsetzung:

    Es soll eine Menge Leute geben, die “handysüchtig” sind und ohne ihr Smartphone Entzugserscheinungen bekommen.

    https://www.aok.de/bw-gesundnah/vorsorge-und-gesundheit/handysucht-was-tun

    Aber das ist nicht 5G-spezifisch – das gab/gibt es auch schon bei 4G u. ä.. 🙂

  36. #36 noch'n Flo
    Moderator
    25. November 2020

    @ Beobachterin:

    du hast es in # 32 getan bzw. aufgegriffen und übernommen

    Mal ganz langsam – ich habe den Vergleich überhaupt nicht übernommen oder aufgegriffen, sondern lediglich das Drogenthema – ganz für sich – kritisch beleuchtet.

    Bitte bei der Wahrheit bleiben, okay?

  37. #37 Hambüchner
    25. November 2020

    #35 Beobachter
    25. November 2020

    @ Flo:

    siehe oben:

    “Hambüchner” hat es in # 30 getan –….

    Nein, habe ich nicht. Ich habe Rechts- und Demokratieverständnisse/verhältnisse gleichgesetzt. Nicht Drogen und Mobilfunk.

    @
    #32 noch’n Flo
    Moderator
    24. November 2020

    Entschuldigung, das ich Politiker und ihre Agenda mit Volkswillen verwechselt habe.
    Aber das war nicht ungewollt und nicht unbegründet, wenn man vom Ideal dieser Demokratie ausgeht.
    Im Zweifel bestätigt es die Auffassung, das diese Demokratie nicht funktioniert und übergriffige Verbotspolitik betreibt, weil sie den des Menschen inherenten Herrschaftsduktus nicht abschütteln kann.

    Meine Gegenüberstellung funktioniert allerdings nur begrenzt:
    Wo Rauschdrogenkonsum andere Menschen nicht direkt schädigt, ist die Möglichkeit der Schädigung von Dauerestrahlung durch elektromagnetische Strahlung unnatürlicher Art ein Ausschlußkriterium für demokratische Entscheidungs-Fragen. Wenn etwas schädigend sei, dann steht es einer Demokratie nicht zu, über deren allgemeine Anwendung zu bestimmen.

    Umgekehrt bei Rauschdrogen steht durch die nicht existente Gefährdung von Dritten gar nicht als Argument gegen die Legalisierung zur Auswahl.

    Das die Gefährdung durch Mobulfunkstrahlung duch hinreichend aussagekräftige Studien widerlegt sei, kann man jedenfalls absolut nicht erklären. Auch, wenn seit über 30 Jahren scheinbar keine schädlichen Auswirkungen im Feldversuch gefunden werden konnten. Ein Feldversuch in solchem Ausmaß (randomly) funktioniert nicht ohne Kontrollgruppe. Wobei es diese Kontrollgruppe ja gibt…zuweilen. Aber diese Menschen in Regionen, die keinerlei Mobilfunk zu ertragen haben, sind auch aus anderen gründen nicht mit den urbanen Zivilisationen vergleichbar.
    Also für die Problematik steht leider keine hinreichend sichere Erkenntnislage zur Verfügung.

    Das Ziel einer Forschung an der Mobilfunkstrahlung darf nicht sein, das man feststellt, das man keine Schädigungen finden kann, sondern das man Unschädlichkeit beweisen muß. Und das ist bisher nicht getätigt worden.

    Aber das ist seltsamerweise auch bei anderen Begebenheiten immer der Fall: Contagan, DDT, Doramad, THO-RADIA,Nährsalzschokolade Jusch … und die Liste könnte fast unendlich weiter geführt werden.
    Jedes Beispiel wurde vollkommen ungeprüft auf die Auswirkungen auf den Menschen in die Welt gebracht. Un ddann irgendwann wieder aus der welt genommen, weil es eben doch mehr oder weniger schwere “Nebenwirkungen” gab.

  38. #38 noch'n Flo
    Moderator
    26. November 2020

    @ Hambüchner:

    Umgekehrt bei Rauschdrogen steht durch die nicht existente Gefährdung von Dritten gar nicht als Argument gegen die Legalisierung zur Auswahl.

    Wie kommst Du darauf, dass Rauschdrogen keine Dritten gefährden würden?

  39. #39 Beobachter
    27. November 2020

    @ Flo, Hambüchner:

    Geht es hier um (nicht legale) Drogen oder um die Anwendung/Umsetzung/den Ausbau von 5G-Mobilfunk?

    Und die Frage aus # 27 ist immer noch nicht beantwortet:
    Darf entgegen/trotz eines mehrheitlich gefassten Gemeinderatsbeschlusses 5G-Mobilfunk ausgebaut oder darauf umgestellt werden?
    Wenn ja, von wem und warum?
    D. h., könnte man einen nicht gewollten, lokalen 5G-Ausbau überhaupt verhindern (mit demokratischen, rechtsstaatlichen Mitteln)?

    Ebenso meine Frage aus # 28:
    Gibt es gesetzliche Grenzwerte zur Strahlenbelastung bei 5G (in AT, in DE)?

  40. #40 Hambüchner
    28. November 2020

    @ #38 noch’n Flo

    Wie tun die das denn?

  41. #41 Hambüchner
    28. November 2020

    @ #39 Beobachter
    27. November 2020

    -> Was weiß ich denn über Österreich und seine Regelungen der Autonomie und Freiheiten von gemeinden.
    Idealerweise sollte man es per Beschluß unterbinden dürfen, oder?
    Grenzwertpolitik ist absurd. Natürlich wird es solche geben.

  42. #42 noch'n Flo
    Schoggiland
    28. November 2020

    @ Hambüchner:

    Ist die Frage wirklich ernst gemeint, oder willst Du nur herumtrollen?

  43. #43 Beobachter
    28. November 2020

    @ Hambüchner, # 41, Stefan Uttenthaler:

    Meine Fragen waren auch eher an den Autor gerichtet – denn der müsste es ja wissen, weil es seine österreichische Heimatgemeinde betrifft.

    Im Übrigen:
    “Grenzwertpolitik” ist nicht “absurd”, sondern üblich und notwendig.
    Ohne z. B. und u. a. Grenzwerte gäbe es keinen Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Prävention und Leitlinien in der Medizin, usw.

  44. #44 Beobachter
    29. November 2020

    Aktuell bei der GWUP zu 5G:

    https://blog.gwup.net/2020/11/29/telefonica-podcast-5g-und-der-strahlungs-mythos/

    Schon im Titel des Beitrags wird das kritische Hinterfragen zu 5G-Mobilfunk den “Mythen” (und “Verschwörungstheorien” – im Text) zugeordnet.

    Und es wird zur “Aufklärung” über 5G ein Telefonica-Podcast empfohlen – d.h. der Podcast eines großen Mobilfunkanbieters mit dessen teilnehmender Vorständin und eines Biologen der Bremer Jacobs-Privat-Uni, die gerade “von dem deutschen Software-Riesen SAP, dem chinesischen Software-Entwickler Neusoft und dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz übernommen werden könnte” (TAZ).

    https://de.wikipedia.org/wiki/Telef%C3%B3nica_Deutschland_Holding

    https://taz.de/Zukunft-der-Bremer-Jacobs-University/!5727292/

    Das nenne ich wahrlich unabhängige Information!
    Ebenso könnte man den Podcast eines großen AKW-Betreibers zur “Aufklärung” über die (vermeintlichen oder möglichen) Gefahren von AKWs empfehlen …

    Podcasts dieser Art wird sich wohl kein halbwegs vernünftiger und kritisch denkender Mensch “geben”. 🙂

  45. #45 Basilios
    Nix gerade
    29. November 2020

    @Beobachter
    Ja, ich muss Dir zustimmen. Die ganzen Darstellungen der gwup sind nicht gut gemacht. Für misstrauische Menschen ist es auch ganz bestimmt nicht hilfreich, wenn die Erklärungen im Stile von “Rauchen ist doch nicht gesundheitsschädlich (gez. Dr. Marlboro)” ablaufen. Da tut man sich schwer mit Vertrauen in die Information aufbringen.

    Ich weiß es nicht, warum die das so gemacht haben, wie sie es gemacht haben. Hast Du sie schon mal dazu gefragt?
    Vielleicht sind die gwupler hier auch einfach der Erklärung überdrüssig. Aber dann hätten sie ihre hingeschluderten Erklärungen vielleicht auch besser gar nicht gebracht.

  46. #46 Beobachter
    30. November 2020

    @ Basilios:

    Das ist von der GWUP nicht nur “nicht gut gemacht”, sondern die meinen es wohl tatsächlich so, wie sie es machen.

    Diesbezüglich nachgefragt (aus ähnlichen Anlässen, und zwar vernünftig/höflich) hatte ich vor einiger Zeit schon mehrmals – und daraufhin bin ich in ihrem Blog gesperrt worden.
    Man darf offenbar keine unbequemen Fragen stellen.

  47. #47 noch'n Flo
    Schoggiland
    30. November 2020

    @ Beobachter:

    Man darf offenbar keine unbequemen Fragen stellen.

    Nö, das ist doch bekannt. Und vor allem sollte man sich dringend hüten, von den dortigen Skeptikern sowas wie Konsequenz oder gar Integrität zu fordern. Gaaanz pöhses Foul.

  48. #48 Beobachter
    30. November 2020

    @ Flo:

    Mir war es in der ersten Zeit nicht bekannt bzw. ich war so “naiv”, an sowas wie Redlichkeit in der Wissenschaft zu glauben – und an das Bemühen um eine möglichst gute Wissenschaftskommunikation, um fruchtbare Diskussionen und Aufklärung um der Sache und der Menschen willen.
    Statt dessen treffe ich fast nur auf Versuche, die eigenen Interessen/den eigenen Blickwinkel durchsetzen zu wollen, mit (fast) allen Mitteln und Methoden.
    Aber das ist ein anderes Thema und hier OT.

    Meine Fragen (siehe # 39) zum Beitragsthema sind bisher immer noch nicht beantwortet.

  49. #49 Beobachter
    1. Dezember 2020

    Hier ein Überblick:

    5G – Nix Genaues weiß man nicht … :

    https://www.quarks.de/gesundheit/handystrahlung-wie-gefaehrlich-ist-das-neue-mobilfunknetz-5g/

    (April 2020)

  50. #50 Basilios
    Yahari Ore no Seishun Love Come wa Machigatteiru
    1. Dezember 2020

    @Beobachter
    Was würdest Du in dem Quarks Artikel gerne genaues lesen?

    Ich finde ja schon konkrete Aussagen da drin. Auch wenn der Autor so manche davon gleich selber wieder versucht zu relativieren oder eine Unsicherheit nachträglich noch dazu formuliert. Warum er das tut schreibt er leider nicht.

  51. #51 Stefan Uttenthaler
    Wien
    5. Dezember 2020

    Tut mir leid, dass ich nicht früher geantwortet habe, aber ich habe auch andere Dinge zu tun wie z.B. zu arbeiten oder an den versprochenen weiteren Artikeln zu schreiben. Ein paar der hier noch aufgeworfenen Fragen werden darin übrigens beantwortet.

    @uwe hauptschueler: “Wegen eines Software-Update wird man den Gemeinderat nicht um Erlaubnis bitten (müssen? ).” Der Gemeinderat hat nicht einmal die Befugnis, die Aufstellung von Mobilfunkmasten auf öffentlichem Grund zu unterbinden. Wie soll er da eine Befugnis haben, bei einem Softwareupdate mitzureden? Das würde auch wirklich keinen Sinn machen. Man stelle sich vor, die Hälfte der Gemeinden würde das zulassen, und die andere Hälfte nicht. Oder noch schlimmer: 20% der Gemeinden beschließen, bei 1G zu bleiben, 20% bei 2G, … und nur 20% wollen auch 5G. Ein Flickenteppich, der jeglichen Fortschritt für alle verhindert … Oder stellen Sie sich das vor wie in dem Beispiel mit der Bahn im verlinkten Standard-Artikel: Wenn Gemeinden beschließen dürften, dass auf ihrem Gebiet die Bundesbahn nur noch mit Dampfloks fahren darf … Es muss auch nicht darüber abgestimmt werden, ob der Bürgermeister einen neuen Kugelschreiber kaufen darf. Das hat nichts mit Demokratie oder einem Mangel daran zu tun, sondern auch einfach mit einer effizienten Entscheidungsstruktur für die Gesellschaft als ganzes.

    @Beobachter: “Gibt es gesetzliche Grenzwerte zur Strahlenbelastung bei 5G (in AT, in DE)?” Ja, die gibt es. Ein Handy darf bei einer genormten Anordnung nicht mehr als 2 Watt/kg an Leistung an den Körper des Handynutzers abgeben (sog. SAR-Wert). Wie ich im folgenden Artikel beschreiben werde, geht vom eigenen Handy 1000 mal mehr Strahlen”belastung” aus als von einer Mobilfunkbasisstation. Und auch für die Basisstationen gibt es Grenzwerte. Siehe dazu z.B. den aktuellen Konsensbeschluss des Wissenschaftlichen Beirats Funk (https://www.bmlrt.gv.at/telekommunikation-post/telekommunikation/wissenschaftlicher-beirat-funk/expertenforum.html): “Studien zeigen, dass die tatsächlichen Expositionen aufgrund des spezifischen Sendeverhaltens von 5G-Basisstationenetwa um den Faktor 10 unter den berechneten worst caseAbschätzungen liegen.” Wie hoch diese Grenzwerte sind, weiß ich jetzt nicht auswendig, aber wie gesagt ist die Strahlungsleistung, der man durch das Handy ausgesetzt ist, um ein vielfaches höher als durch die Basisstation.
    Wenn Sie Kritik am verlinkten Standard-Artikel haben, dann bringen Sie diese bitte dort im Standard-Forum an. Mir ging es hier nur darum, mehr Infos zum Hintergrund zu geben. Noch einmal: Es geht nicht darum, Leute zu kritisieren, die nicht immer das neueste Handy haben wollen oder nicht so leben wollen wie Herr Kreil oder ich. Das kann jeder frei für sich entscheiden. Aber es ist etwas anderes, wenn solche Leute *ihren Lebensstil* durch politische Beschlüsse anderen Menschen aufzwingen wollen. Und ob die Landwirte eine smarte Landwirtschaft wollen oder nicht, das sollten sie doch bitte selber entscheiden dürfen und nicht durch eine Yoga-Lehrerin oder sonst jemanden, der von Landwirtschaft wenig Ahnung hat, dazu gezwungen werden. Es bin nicht ich oder Herr Kreil, die irgendjemandem was aufzwingen wollen, sondern umgekehrt! Ich glaube, diesen Punkt haben wir jetzt hinlänglich diskutiert, auf weiteres daran Herumnörgeln werde ich nicht mehr eingehen. Einverstanden?

    @Struppi: “Man müsste also auch “Studien” die eine Gefährdung ausschliessen entsprechend betrachten.” Bitte, Sie sind frei das zu tun! Der wissenschaftliche Grundsatz muss aber immer sein, dass von der Nullhypothese auszugehen ist, d.h. dass es keinen Effekt gibt. Andernfalls müsste man auch von der Existenz des Osterhasen, kleinen grünen Kobolden und vom Pumuckl hinterm Mond ausgehen.
    Abgesehen davon verstehe ich nicht ganz, worauf Sie hinaus wollen: Einerseits kritisieren Sie den “reine[n] Technikglaube[n]” (den ich im übrigen nie vertreten habe, wenn Sie meinen Artikel aufmerksam gelesen haben), andererseits beklagen Sie aber den schlechten Ausbau der Infrastruktur in ländlichen Gebieten, weil sich das für gewinnorientierte Unternehmen nicht auszahlt. Was jetzt? Tja lieber Struppi, jetzt müssen Sie sich entscheiden! 😉

    @Hambüchner: “Das Ziel einer Forschung an der Mobilfunkstrahlung darf nicht sein, das man feststellt, das man keine Schädigungen finden kann, sondern das man Unschädlichkeit beweisen muß.” Die völlige Absenz eines Risikos kann aus rein grundsätzlichen Überlegungen nicht bewiesen werden. Ist bewiesen, dass Mineralwasser nicht impotent macht? Man kann so eine Studie mit 20000 Männern machen. Wahrscheinlich wird niemand davon impotent. Aber daraus kann man nicht schließen, dass das auf für den zwanzigtausendundersten Probanden gilt! Abgesehen davon darf Forschung und Wissenschaft nie das *Ziel* haben, irgendetwas zu beweisen; das wäre nämlich Ideologie. Das Ziel von Wissenschaft und Forschung ist es, wissenschaftliche Fragen bzw. Hypothesen zu *testen*, also an der Wirklichkeit zu prüfen, unabhängig davon, wer sich welches Ergebnis wünscht. Das wäre z.B. die Frage, *ob* Mobilfunk mit einer gewissen Leistung und Frequenz dieses oder jenes gesundheitliche Gebrechen auslöst oder nicht. Auf Basis einer solchen Fragestellung kann man sich überlegen, welches Studiendesign geeignet ist, die Frage zu beantworten. Methodisch gut aufgestellte Studien haben bei Strahlungsleistungen *unterhalb der bestehenden Grenzwerte* eben keine Hinweise gefunden, dass Mobilfunkwellen gesundheitliche Beeinträchtigungen auslösen.
    “Idealerweise sollte man es per Beschluß unterbinden dürfen, oder?” Eine solche Forderung ist absurd, siehe oben.

    Und was diesen Telefonica-Podcast betrifft: Da ist ja auch eine Staatssekretärin aus dem Umweltministerium und ein Wissenschafter einer Uni eingebunden. Geht es denen auch nur um das Geschäft (das scheint ja hier das einzige Argument im Bezug auf diesen Podcast zu sein)?

  52. […] Parlaments-Bericht über 5G-MobilfunkWarum der Parlaments-Bericht über 5G-Mobilfunk und Gesundheit nicht als Argument gegen 5G taugt. Nachzulesen hier. […]

  53. […] mit dem Thema, mit dem auch ich mich in letzter Zeit ein wenig auseinandergesetzt habe (nämlich hier, hier und hier), also mit Hutters Äußerungen über Mobilfunk. Zu diesem Thema vertritt er […]