Eine Faustregel im Strahlenschutz ist “Wir warten einfach 10 Halbwertzeiten und dann ist die Radioaktivität abgeklungen.” Das ist natürlich eine grobe Vereinfachung (wie jede Faustregel), hat aber durchaus seine Daseinsberechtigung und hilft immer als erste Abschätzung sehr gut mit aktiviertem Material umzugehen.
Die Idee dahinter ist natürlich, dass die Aktivität nach einer Halbwertszeit auf die Hälfte abgesunken ist, nach zwei Halbwertszeiten auf ein Viertel und nach 10 eben auf 1/2^10 = 1/1024. Natürlich ist die Reduzierung auf ein Tausendstel nicht “weg”, aber für die meisten praktischen Anwendungen ist dadurch die Aktivität unter die entsprechenden Freigrenzen gefallen und damit das Material “vor dem Gesetz” nicht mehr radioaktiv. Falls eine Substanz so aktiv ist, dass auch nach 10 Halbwertszeiten immer noch genug Radioaktivität vorhanden ist (sei es dadurch, dass die Anfangsaktivität sehr hoch war, oder die Zerfallsprodukte wiederum aktiv sind) muss man sowieso eine ausführliche Berechnung machen.
Beispiele: Bei einem Versuch hatten wir uns die Kupferspulen eines Transformators aktiviert (weil er in der Nähe des Neutronenstrahls gestanden hatte), so dass der Trafo zu sehr strahlte und wir ihn nicht mit aus dem Kontrollbereich heraus nehmen durften. Die (infrage kommenden) instabilen Kupfer Isotope haben eine Halbwertszeit von ca. 3,5 und 12 Stunden, so dass nach der Faustformel 5 Tage “Abklingzeit” im Bleikeller nötig waren um ihn freigeben und aus dem Kontrollbereich ausschleusen zu können.
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