So, ich hab jetzt Krebs und wer ist schuld dran? Kommt deine Leukämie von der Arbeit mit Radioaktivität? Das sind zwei eher wichtige Fragen, die in meiner kleinen Welt hier auf der Isolierstation herumfliegen und an mich herangetragen werden. Da ich heute meinen offiziellen Termin mit der Arbeitssicherheit hatte, möchte ich die Gelegenheit nutzen und das ganze Thema im Umfang meines momentanen Kenntnisstandes mal zu beleuchten. Dabei heißt momentaner Kenntnisstand natürlich nur, was ich gerade so als Informationen zur Verfügung habe und mir neben der aktuell zeitraubenden Behandlung zusammenreimen kann. Wenn in einem Jahr Gutachten und Gegengutachten geschrieben werden, dann sieht die Informationslage sicherlich anders aus, aber ich möchte eben die Gelegenheit nutzen und einen Snapshot vom aktuellen Stand zu erstellen und den ein wenig für zukünftige Überlegungen zu reservieren.

Radioaktivität und ionisierende Strahlung verursacht Krebs. Ich arbeite seit ca. 5 Jahren mit Strahlung und habe nun Krebs bekommen. Hat die Strahlung nun den Krebs verursacht? Die klare Antwort auf diese Frage ist: Vielleicht, wir wissen es nicht und werden es auch niemals eindeutig herausfinden können. Als ich vor mehr als 2 Jahren hier bei Scienceblogs angefangen hatte, einen meiner ersten Artikel darüber geschrieben, warum es unmöglich ist eine bestimmte Krankheit auf eine bestimmte Art der Bestrahlung zurückzuführen. Der Artikel selber hat nichts von seiner Relevanz verloren und besagt, in einem Satz zusammengefasst, dass jeder Krebs und jede Strahlenexposition ein stochastischer Prozess ist und somit bestenfalls Wahrscheinlichkeiten angegeben werden können, dass jemand den Jackpot erwischt und irgendwo Krebs auftaucht. Das ist halt wie mit dem Lungenkrebs und dem Rauchen. Manche Raucher leben ewig und bekommen niemals Krebs und andere, die nie eine Zigarette anpacken, landen mit 60 auf der Krebstation.

So ist das jetzt auch eigentlich mit mir… mit einer wichtigen Ausnahme. Das gilt nur, wenn wir davon ausgehen, dass bei mir nur stochastische Prozesse im Bereich niedriger Dosen ionisierender Strahlung ablaufen und keine hohen Dosen involviert sind, denn die gibt es eben auch. Der Liquidator von Tschernobyl, der einen Klumpen Reaktorbehälter in der Hand gehalten hatte, welcher mit 500Watt Gamma-Strahlung in der Gegend herumstrahlt wird sicherlich Krebs bekommen und der Krebs wird sicherlich von dem Klumpen Reaktorbehälter herkommen. Das ist so unvermeidlich wie das Amen in der Kirche. Nun habe ich natürlich niemals solch wahnsinnige Manöver durchführen müssen und mich immer an die Strahlenschutzvorschriften gehalten. Die einzige Möglichkeit, wie es bei mir zu solch einem Effekt hätte kommen können, wäre ein Unfallszenario.

Personendosimeter

Verschiedene Personendosimeter

Der Möglichkeit für so ein persönliches Unfallszenario können wir uns dann auch wieder professionell nähern und uns die Möglichkeiten angucken. Ich gehöre zu überwachten Personen im Strahlenschutz nach Kategorie A. Das heißt, ich habe einen Strahlenpass, in dem (unter anderem) festgehalten wird, wie viel ionisierende Strahlung ich monatlich und bei besonderen Arbeiten abbekomme. Dabei wird die Menge der ionisierenden Strahlung durch Personendosimeter ermittelt, die ich in Kontrollbereichen die ganze Zeit „am Mann“ tragen muss und die am Ende eines jeden Monats amtlich ausgewertet werden. Unsere Personendosimeter detektieren Röntgen, Gamma, Beta und Neutronen. Die Präzision ist zwar nicht so hoch wie bei echten Detektoren/Zählrohren, aber sie sind extra für große Messbereiche ausgelegt und eben dafür da, Langzeitüberwachung zu gewährleisten. In der Regel kommen die Dosimeter auch mit einem „Messergebnis unter der Messgrenze“ vom Amt zurück, weil die untere Messschwelle nicht erreicht worden ist. In unserem ganzen Institut bin ich immer einer der wenigen, der bei seinen Experimenten überhaupt einen messbaren Wert einfährt. Ein Unfall, also eine besonders große Strahlenexposition, würde von den Personendosimetern mit nahezu absoluter Sicherheit festgestellt werden. In Köln hatte einmal ein Kollege von mir einen Dosimeter-Unfall, wo das Dosimeter (nicht die Person) beim Transport eine große Menge Strahlung abbekommen hatte und viel Arbeit in die Aufklärung des Zwischenfalls gesteckt werden musste. Sowas fällt immer auf. Während unserer Experimente haben wir auch mal eines dieser Personendosimeter als Ortsdosimeter zweckentfremdet und an einem Ort im Sperrbereich angebracht, um dort die maximale Ortsdosis zu messen. Auch diese sehr hohe Ortsdosis hat das Gerät bestens verkraftet und später zuverlässig mitgeteilt. Einen Unfall mit einer plötzlich auftauchenden Strahlung kann ich also mit ziemlicher Sicherheit ausschließen.

StrahlenpassBleibt noch Inkorporation, also die Aufnahme von radioaktiven Teilchen in den Körper. Seit Jahren predige ich hier ja, dass die Aufnahme von Radioaktivität in den Körper viel viel schlimmer ist als ionisierende Strahlung, die von außen auf den Körper wirkt. Das ist natürlich immer noch so und wir müssen uns die Frage stellen, ob ich nicht mal irgendwo bei meinen ganzen Arbeiten Kontakt mit radioaktiven Stoffen hatte, die dann in meinen Organismus gekommen sind. Das ist auch gar nicht mal so unwahrscheinlich, denn ich hatte immer mal wieder Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen in der ein oder anderen Form. Natürlich benutzt man dabei entsprechende Schutzausrüstung und es gibt Kontrollen vor und nach den Kontrollbereichen, die darauf ausgelegt sind, verschleppte Kontamination festzustellen. Das wird wahrscheinlich echt Arbeit werden, wenn ich überall mal durchgehen muss, bei welcher Arbeit ich welche offenen Stoffe gehandhabt habe und ob dabei irgendwo etwas mal hätte passieren können. Grundsätzlich gibt es zwar jährliche arbeitsmedizinische Untersuchungen, auch auf solche Stoffe, aber leider können die auch niemals das ganze Spektrum abdecken und absolute Sicherheit geben.

Ich habe ja öfter mal geschrieben, dass ich bei meinen Experimenten meist mehr Strahlung abbekomme als der Durchschnitt in meinem Institut. Das gilt mehr oder weniger für meine gesamte Arbeitszeit, aber unter dem Strich komme ich auch „nur“ auf ca. 1,5mSv/Jahr, während meine Kollegen eben so bei 0,5mSv/Jahr liegen. Das ist auch nicht wirklich der Rede wert und sicherlich keine Quelle für irgendeinen deterministischen Effekt.

Im Zuge der geregelten deutschen Bürokratie hatte ich heute einen Termin in der Arbeitsmedizin, die eben das legale Prozedere begleiten, betreiben und initiieren. Dabei habe ich die inkompetenteste Ärztin und Person seit meiner Einlieferung kennen gelernt. Obwohl ich nun ja schon seit ein paar Jahren lang hier Erfahrungen sammel, wie man Menschen Radioaktivität und ionisierende Strahlung erklärt, habe ich es offenbar nicht fertig gebracht dieser Akademikerin im persönlichen Gespräch Dinge wie „radioaktive Isotope“ oder „Teilchenstrahlen“ näher zu bringen und nach einer Stunde redete sie immer noch davon, dass „ich ja mit Röntgen arbeiten würde“ ohne es auch nur ansatzweise zu schaffen auf meine individuelle Situation eingehen zu können. Außerdem hat sie es auch mit Googles Hilfe nicht geschafft herauszufinden, welche Berufsgenossenschaft bei uns zuständig ist. Ich bin heil froh, dass diese Person offensichtlich keine Patienten behandeln und nur Formulare ausfüllen darf. Langer Rede kurzer Sinn, mittel bis langfristig werden sich wohl meine Krankenkasse und die Berufsgenossenschaft streiten, ob und in welchem Maße meine Leukämie irgendwas mit meiner Arbeit mit ionisierender Strahlung zu tun hat. Diesen Prozess finde ich schon jetzt tierisch interessant und werde mich da nach Möglichkeit intensivst einmischen. Gutachten, Fallbeispiele und Studien zu zitieren und auszuwerten ist ja gerade mein ureigenstes Interessensgebiet, dass ich hier seit Jahren verfolge… selbst wenn es nicht mit mir persönlich zu tun hätte. Ich frage mich, ob man als Fachgutachter in seinem eigenen Fall auftreten kann… ich glaube ich werde sehr viel Spaß damit haben.

Abschließend möchte ich natürlich noch mal laut überlegen, OB überhaupt irgendjemand an irgendwas schuld sein muss. Da kann ich von einem „ethischen“ Standpunkt eigentlich ganz klar sagen: Nein. Eine Schuldfrage ist mir eigentlich total egal. Das hilft mir nicht bei meiner Genesung, das hilft nicht meinen Freunden, Bekannten und Verwandten und auch niemandem anderen, der in Zukunft vielleicht mal in die gleiche Situation kommt. Dafür ist die Situation viel zu einmalig und exotisch. In meiner kleinen Welt stehe ich an dem Punkt, wo ich entspannt sagen kann: „Ist halt so und wir gucken, dass wir das Beste draus machen.“ Das ist recht komfortabel und ich fühle mich da sehr gut mit. Allerdings wird es mich nicht davon abhalten hier als „Strahlenphysiker mit Leukämie“ mit einzigartigem Enthusiasmus in die diversen Atomkraft-, Strahlenangst- und sonstigen Diskussionen hineinzuspringen und das letzte Bisschen aus meiner neuen Besonderheit herauszuschlagen. Ich bin mal gespannt, wie viele Leser hier mich dabei begleiten werden.

 

 

 

Kommentare (46)

  1. #2 Mars
    13. Juni 2018

    guten morgen zum neuen tag.

    ja, eine schuldfrage, selbst wenn sie geklärt werden könnte, bringt dir für die situation nichts.

    könnte deine strahlenbelastung nicht von dem vielen “gefährlichen gelb” herkommen,
    mit dem du dich in deiner freizeit schmückst: bananen und radioaktive regenschirme ….
    da trägst du ja keinen dosimeter.

    weiter alles gut
    Mars

  2. #3 RPGNo1
    13. Juni 2018

    @Tobias Cronert

    mittel bis langfristig werden sich wohl meine Krankenkasse und die Berufsgenossenschaft streiten, ob und in welchem Maße meine Leukämie irgendwas mit meiner Arbeit mit ionisierender Strahlung zu tun hat. Diesen Prozess finde ich schon jetzt tierisch interessant und werde mich da nach Möglichkeit intensivst einmischen.

    Hier liegt dein großer Pluspunkt. Weder KK noch Berufsgenossenschaft werden dir ein X für ein U vormachen können. Ich kann mir im Gegenteil vorstellen, dass du beiden Gruppen belehrende Worte zukommen lassen wirst. 🙂

  3. #4 tom
    13. Juni 2018

    Wollte nur sagen: mit mir hast du schonmal einen neuen Leser gefunden über deine neue Besonderheit :). Sie wirkt also bereits. Ich wünsche auf jeden Fall alles gute auf dem Weg. Und ich bin auch sehr interessiert, wie sich Artur, Gutachter, Berufsgenossenschaft und Krankenkasse (also die versammelte Inkompetenz, was Strahlungsangelegenheiten angeht) über deinen Fall streiten werden. Es ist immer wieder interessant zu sehen, wie wenig Kenntnisse über das Thema in der Öffentlichkeit vorhanden sind. Ich hoffe, daß du mit deiner Besonderheit hier etwas verändern kannst!

  4. #5 Tobias Cronert
    13. Juni 2018

    Hier liegt dein großer Pluspunkt. Weder KK noch Berufsgenossenschaft werden dir ein X für ein U vormachen können. Ich kann mir im Gegenteil vorstellen, dass du beiden Gruppen belehrende Worte zukommen lassen wirst. 🙂

    Tja, das ist mehr die Fragen, wie sehr die rechtliche Entscheidung der Kostenübernahme von den wissenschaftlichen Fakten abhängig ist. Ich meine die Schuldfrage ist ja niemals eindeutig, in keinem Fall. Im Allerbesten Idealfall ird die wissenschaftlich, Medizinische Betrachtung nur Wascheinlichkeiten zur Verfügung stelln. Vielleicht wird sie sagen: Zu 50% ist der Grund die Arbeit in Jülich, zu 10% liegt die Schuld bei der Arbeit an der Uni Köln und zu 40% aus natürlichen Quellen. Reicht das jetzt für eine vollständige Kostenübernahme?

    In der Realität wird dann das Verhältnis sicherlich Diskutable sein, wobei im Strahlenschutz dann halt die LNT (https://scienceblogs.de/nucular/2017/10/24/lnt-linear-no-threshold-das-problem-mit-geringen-dosen-und-der-gesundheit/) bemüht wird, was in dem Fall den beruflichen Dosen recht viel Gewicht gibt. Da kann ich dann mitreden, wahrscheinlich auf Augenhöhe mit den entsprechenden Experten, aber wie das ergebnis nachher interpretiert wird??? Das ist dann mehr eine Volkswirtschaftliche Frage.

  5. #6 roel
    13. Juni 2018

    @Tobias Cronert
    “Abschließend möchte ich natürlich noch mal laut überlegen, OB überhaupt irgendjemand an irgendwas schuld sein muss. Da kann ich von einem „ethischen“ Standpunkt eigentlich ganz klar sagen: Nein. Eine Schuldfrage ist mir eigentlich total egal. Das hilft mir nicht bei meiner Genesung, das hilft nicht meinen Freunden, Bekannten und Verwandten und auch niemandem anderen, der in Zukunft vielleicht mal in die gleiche Situation kommt. Dafür ist die Situation viel zu einmalig und exotisch.”

    Du schreibst zwar es sei dir “total egal” und du bist in einer total einmaligen und exotischen Situation. Aber es liest sich für mich, als hättest du die Schuldfrage schon abgeschlossen und mit deiner Arbeitssituation geklärt. Vielleicht habe ich es nur nicht richtig verstanden, aber ich halte die Ursachenforschung für wichtig.

    Frage: Welche anderen Ursachen kämen für deine Krankheit in Frage? Gäbe es da weitere Ansätze?

  6. #7 Tobias Cronert
    13. Juni 2018

    Naja, die Ursachenforschungs halte ich eigentlich auch nur für wichtig, wenn sie irgendjemandem nutzt. Ich denke, dass in Jülich alle sinnvollen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten worden sind (meiner Meinung sogar mehr als nur die sinnvollen) und daran selbst im Falle einer Ursache meiner Krankheit nichts geändert werden müsste. Das halt ein … sagen wir mal um 100% erhöhtes Krebsrisiko für diese Krankheit und diesen Job hinnehmbar und akzeptabel ist.

    Ansonsten weitere Ansätzegäbe es natürlich auch. Ich habe ebenfalls mit vielen Chemikalien gearbeit und unter anderem ist Benzol auch ein Risikofaktor der Leukämie verursachen soll. Andere dinge scheinen bei ALL keine große Rolle zu spielen. In meiner Familie gibt es keine Krebs Vorgeschichten, aber die sollen wohl eben auch keine nennenswerte Rolle spielen.

  7. #8 noch'n Flo
    Schoggiland
    13. Juni 2018

    In diesem Zusammenhang wird ja auch immer wieder gerne auf die Strahlungsbelastung durch das Fliegen, vor allem durch Langstreckenflüge, hingewiesen – dazu ein recht interessanter Text:

    https://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/luft-boden/flug/flug.html

  8. #9 Sandra
    Ratingen
    13. Juni 2018

    Nun bin ich hier mit meinen primitiven unwissenschaftlichen Denkmustern wahrscheinlich völlig falsch aber ich lese so gerne was Du schreibst… war halt schon immer so… und mir stellt sich eine eher emotionale Frage. Wenn Du wieder gesund bist und nicht zu klären war ob Deine Arbeit die Ursache war; oder auch wenn herauskam ,dass sie es war…Du schriebst ja schon, Du bereust nichts und würdest alles wieder so machen…aber würdest Du auch so weiter machen? Völlig abgesehen jetzt mal davon, ob Dich jemand ließe.

  9. #10 JW
    13. Juni 2018

    Es geht hierbei wohl auch weniger um Schuld, sondern darum wer die teure Behandlung bezahlt. Da lohnen sich offensichtlich ziemlich hohe Prozesskosten.

  10. #11 René
    13. Juni 2018

    @Tobias Cronert:

    Ich bin mal gespannt, wie viele Leser hier mich dabei begleiten werden.

    Mich hast Du auf jeden Fall auch gefangen. ;o) Es bleibt spannend und interessant. Deine Offenlegung persönlicher Erfahrungen mit dem Hintergrund Deiner Fachkenntnis, die Du in die Sache einbringen kannst, gefällt mir sehr gut.

  11. #12 Peter K.
    13. Juni 2018

    Ich las gerade auf bfs.de, dass bei Leukämien der strahlenbedingte Anteil 30% beträgt. Unter dieser Voraussetzung wird die BG vermutlich nicht auf Berufskrankeit / Arbeitsunfall erkennen – zumal auch gut dokumentiert ist, dass Du weit unter 200mS (die kritische Größe für deterministische Effekte) abbekommen hast. Ein Strahlenunfall ist bei der lückenlose Überwachung wohl auch auszuschliessen. Also wird die Krankenkasse auf den Kosten “sitzenbleiben”. Was mich jetzt mehr interessiert. Wenn Du die Krankheit hoffentlich erfolgreich überwunden haben wirst, was wird dann nach den 2 Jahren der Behandlung geschehen? Ich nehme mal an, dass eine Rückkehr an Deinen jetzigen (strahlenbelasteten) Arbeitsplatz wohl nicht in Frage kommen wird, oder?

  12. #13 Fluffy
    13. Juni 2018

    Meine Krankenkasse und die Berufsgenossenschaft streiten, ob und in welchem Maße meine Leukämie irgendwas mit meiner Arbeit mit ionisierender Strahlung zu tun hat

    Es geht nicht um Schuld, sondern um Ursächlichkeit und Zuständigkeit. Wenn die Krankheit ursächlich von deiner Arbeit herrührt, ist die Berufsgenossenschaft zuständig und du erfähst eine deutlich bessere Förderung, z-B. bei Nachbehandlung, Wiedereingliederung…

  13. #14 Alderamin
    13. Juni 2018

    Was die Schuldfrage betrifft, ist doch klar, dass geklärt werden muss, ob irgendwer für irgendwas haftbar gemacht werden kann. Wurden alle Vorschriften beachtet, muss man was ändern etc. pp. Vielleicht holt sich die Kasse ggf. das Geld vom Betrieb zurück.

    Was das…

    Ich bin mal gespannt, wie viele Leser hier mich dabei begleiten werden.

    …betrifft, ich sage zwar nicht immer was, aber ich lese und fiebere mit.

  14. #15 zimtspinne
    13. Juni 2018

    Kann man das im Nachhinein überhaupt noch nachvollziehen, so in jedem Detail?
    Trotz aller Kontrollinstanzen geht ja evtl immer mal was durch die Lappen oder wird nicht hinreichend bedacht oder oder…… der Mensch ist ja keine Maschine und macht auch Fehler (womit ich jetzt nicht Tobias meine, sondern insgesamt das ganze Arbeitsumfeld).

  15. #16 Peter Köhler
    Konstanz
    13. Juni 2018

    Wie Fluffy richtig schreibt, geht es bei der Anerkennung als Berufskrankheit (§9 SGB VII) nicht nur um die Kostenübernahme der Akutbehandlung, sondern auch um mögliche persönliche Ansprüche an die GUV wie Rehabilitationsleistungen, Verletztengeld, Rentenzahlungen… oder (hoffentlich nur theoretisch) Leistungen an Hinterbliebene. Im Hinblick darauf, dass das später Gegenstand eines Rechtsstreits werden könnte, sollten Sie mit der Veröffentlichung von Echtdaten über Expositionen etc. zurückhaltend sein.

    Ich möchte mir kein individuelles Urteil anmassen, aber im Prinzip werden Tumorerkrankungen nach Strahlenexposition nur selten als Berufskrankheit (BK Nr. 2402) anerkannt, weil dafür eine Zusammenhangswahrscheinlichkeit von >50 % gefordert wird, d.h. eine effektive Dosis mit stochastischem RR = 2. Das erreichen nur wenige Personen, in Deutschland vor allem Ex-Arbeiter der Wismut AG.

  16. #17 RPGNo1
    13. Juni 2018

    @Tobias Cronert
    zu Kommentar #5: Ich habe mich unklar ausgedrückt. Ich dachte weniger an die monetären oder rechtlichen Aspekte, die KK und BG miteinander verhackstücken, als vielmehr an die korrekten wissenschaftlichen Begrifflichkeiten (siehe auch dein kleiner Rant über die wenig kompetente Arbeitsmedizinerin)

  17. #18 Tobias Cronert
    13. Juni 2018

    Ich will auf jeden Fall ine meinem Job und meiner Abteilung witerarbeiten und genau das witer machen, was ich bis jetzt gemacht habe. ich vertraue den Sicherheitsvorkehrungen, die das Auftreten eines Unfalls sehr unwahrscheinlich machen und die Strahlung, die man innerhalb der sicherheitsparameter abbekommen darf so klein halten, dass damit eine Erkrankung sehr unwahrscheinlich ist. Das heißt, das sogar in dem Fall, dass meine Krankheit durch die Strahlung kommt, die Wahrscheinlichkeit dafür ähnlich gering ist, wie die natürliche Warscheinlichkeit 1:100000. Wie gesagt mit einem erhöhten Risisoko um 100% (also 2:100000) kann ich gut leben.

    Ich freue mich sehr durch die Artikel mehr Leser zu gewinnen. Erwartet nur nicht zu viel, ich habe nicht vor mit jetzt alle zwei Jahre so eine exotische Krankheit zuzulegen 😉

    @Peter K: Ob ich genau das weitermachen kann, wie bis jetzt ist nicht ganz klar. Die Strahlentherapie, die ich während der behandlung abbekommen werde ist ca. 4000 mal so hoch, wie die, die ich mir bislang in meinem Berufsleben eingefangen habe. Da kann man die berufliche Belastung eigentlich vernachlässigen … ob das die Arbeitsmedizin auch so sieht werden wir klären müssen. zur Not müsste ich halt am Schreibtisch sitzen und die konkrete Arbeit anderen überlassen, was ich allerdings echt schlimm finden würde. Wenn man rein nach Strahlenpass geht, dann spuckt die Statistik wahrscheinlich “keine Korrelation” aus, aber ich habe ja auch an sehr exotischen Dingen gearbeitet, die nicht von der standartisierten Überwachung abgedeckt werden. s.u. bei Zimtspinne. Daher halte ich die Chancen doch für existent, das es anerkannt wird und wie schon gesagt bin ich allein aus professineller Sicht daran interessiert, wie sowas gehandhabt wird, wo die Grenzen liegen etc. pp. Meine Rechtsschutzversicherung würde auch eine Anfechtung bezahlen und da müsste ich mir im Falle einer Ablehnung wirklich Gedanken machen, ob ich das dann durchfechten will, oder nicht. Aber davon sind wir erst mal noch ein gutes Stück entfernt.

    @Zimtspinne: Also einen klassischen Unfall kann ich annähern ausschließen. Das hätte ich und/oder die Messtechnik in annähernd jedem Fall mitbekommen. Es wurde auch immer sauber gearbeitet und Fehlen disbezüglich wären auchnur bgrenzt möglich. Da ich allerdings in Bereichen tätig war, die selbst für die Branche recht exotisch sind, wird nicht alles, was ich getan habe durch die standartisierte Messtechnik abgedeckt. Daher ist es durchaus möglich (und mMn durchaus warchenlicher, als die 1:100000 natürliche WK), dass ein Fall aufgetreten ist, bei dem ich mir Dosis eingefangen habe, der von der Messtechnik nicht erfasst wurde. Konkret ist das der bereich hochenergetischer Neutronenstrahlung, der von den Albedo Dosimetern nicht abgedeckt wird, die Inkorporation von kurzlebigen Isotopen und/oder Alpha Strahlern im Forschungsreaktor und die Exposition im Ausland, wo kein Strahlenpass geführt wurde. Wie die BG mit solchen dingen ungeht finde ich auch sehr interessant und werde ich auf jeden Fallauch hier nach Möglichkeit berichten.

  18. #19 Tobias Cronert
    13. Juni 2018

    @Peter Köhler: Ich bin juristisch interessiert, aber rel. unerfahren. Wiso sollte ich denn mit Veröffentlichungen von Expositionen zurückhaltend sein. Meine natürliche Reaktion ist immer mit offenen Karten zu spielen und möglichst transparent zu sein. Immerhin ist ja alles logisch/wissenschaftlich objektiv und nachvollziehbar.

  19. #20 Cliff
    13. Juni 2018

    Mich interessiert auch was Sandra gefragt hat. Alle ratinalen Überlegungen auf die Seite: Falls du wieder gesund wirst (was ich hoffe und dir hiermit wünsche), wirst du dann berufsmäßig so weitermachen wie bisher?

  20. #21 Cliff
    13. Juni 2018

    uh sorry da war ich zu langsam, kannst du gerne löschen. (diesen und den anderen von mir)

  21. #22 Tobias Cronert
    13. Juni 2018

    Passt schon:Ja ich würde so weitermachen, mein Institusleiter würde das auch erlauben, aber auf die Arbeitsmedizin da so mitspielt ist halt lieder auch noch so eine Frage.

  22. #23 Nitrogen Mustard
    13. Juni 2018

    „Bis Ende 2017 soll es nach dem Willen des Bundesgesetzgebers in jedem Bundesland arbeitsfähige klinische Krebsregister geben. Hintergrund dafür ist das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) vom 9. April 2013.“

    Mit dem Begriff ‚Röntgen’, auf dem die Ärztin bestand, kann ein Gutachter der Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft SQL-Abfragen formulieren z.B.
    SELECT plz, krebsursache, krankheit FROM krebsregister WHERE krebsursache=’ROENTGEN’ and krankheit=’LEUKAEMIE’ AND plz BETWEEN jülich_oben AND jülich_unten

    Wird die Ärztin mit dem Krebsregister eine Zusammenhangswahrscheinlichkeit von >50 % von Jülichs Low Dose Radiation und Leukämie beweisen und Dr. Cronert damit zu einem Arbeitsuchenden machen?
    Die Zukunft, das unentdeckte Land 🙂

  23. #24 René
    13. Juni 2018

    @Tobias Cronert

    Erwartet nur nicht zu viel, ich habe nicht vor mit jetzt alle zwei Jahre so eine exotische Krankheit zuzulegen

    LOL. Das ist zu hoffen! Was mich angeht, korelliert die Neu-Leserschaft zwar mit der Erscheinung dieser Artikelserie. Kausalität ist aber nicht eindeutig zu belegen. ;o)

    Kürzlich entschied ich mich, meinen Lese-Einstieg direkt über die Hauptseite der ScienceBlogs zu wählen, statt über einzelne Blogs. Da merkte ich erstmal, was ich bisher alles verpasste. Zu dem Zeitpunkt nahmst Du mich dann auch mit Deiner Geschichte gefangen.

    Ich bin allerdings guter Dinge, Deinem Blog auch ohne periodische exotische Krankheiten weiter zu folgen.

  24. #25 tomtoo
    13. Juni 2018

    @mustard
    Dein SQL ist so shyse.

  25. #26 Joseph Kuhn
    13. Juni 2018

    Lieber Tobias,

    hier die Liste der sog. Berufskrankheiten, für Dich würde Nr. 2402 (Erkrankungen durch ionisierende Strahlen) zutreffen, dort kannst Du auch zwei erläuternde Dokumente dazu herunterladen: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Berufskrankheiten/Merkblaetter.html

    Die von “Nitrogen Mustard” angesprochenen Daten der klinischen Krebsregister spielen in dem Zusammenhang keine Rolle. In den klinischen Registern, die sich noch in Aufbau befinden, werden Behandlungsdaten erfasst. Eventuell könnte man beim zuständigen epidemiologischen Register fragen, ob es in Jülich eine erhöhte Leukämierate gibt. Aber für die Anerkennung als Berufskrankheit würde das nicht viel weiterhelfen. Die Krebsregister haben keine Expositionsdaten und geprüft wird Dein Einzelfall.

    Zur Arbeitsmedizin nachgefragt: Das war jetzt aber nicht eine Arbeitsmedizinerin, die das Forschungszentrumszentrum Jülich betreut, die nicht wusste, welche BG zuständig ist? Sonst verlier ich meinen Glauben an die Menschheit.

    Dir weiterhin alles Gute!

  26. #27 rolak
    13. Juni 2018

    Sonst verlier ich

    ei ei ei, jetzt kommt er mit double-bind-Techniken^^ Wer soll denn da im Falle ‘wahr’ mit ‘ja’ antworten?

    Es dürfte bei jedem Berufsbild Aussetzer* geben – letztens wg einer BaustellenKlärung und eh gleich vorbeiradelnd zur PolizeiWache. Wußten sie nix zu, ist ja auch nicht ihr KernAufgabengebiet. Allerdings wußten sie auch nichts zu den 4 ‘wenn sowieso da’-mitgenommenen Fragen zu gewissen Aspekten der Verkehrsregeln, als Highlight beim Nichtbeantworten einer Frage auch noch etwas nachlesbar Falsches verzapft. Mit Glauben an die Menschheit verlieren kommste da auch nicht weiter…

  27. #28 PDP10
    13. Juni 2018

    Ich bin mal gespannt, wie viele Leser hier mich dabei begleiten werden.

    hier.

  28. #29 Tobias Cronert
    13. Juni 2018

    @Joseph Kuhn: Danke für den Link. Da muss ich mich wohl noch etwas reinarbeiten. Hört sich auf jeden Fall nach Arbeit an, aber auch sehr interessant. … auf gehts

  29. #30 Walter Benda
    Bochum
    13. Juni 2018

    Die BG dürfte Glück haben und die Kasse Pech. Weder ist es eine anerkannte Berufskrankheit, noch ist ein direkter Zusammenhang unbestreitbar. Die Kasse wird nicht mal einen Anscheinsbweis bringen können, mangels Substantiierung sowie in Ermangelung von Präzedenzfällen. Falls doch, ruf an, ich streite mit!

    Ansonsten glaube ich die BG ETEM. Außer dir gefällt hier eine besser, bspw. die RCI.
    https://www.firma.de/unternehmensfuehrung/berufsgenossenschaften-zustaendigkeiten-verzeichnis-liste/

  30. #31 Joseph Kuhn
    13. Juni 2018

    Zuständige Berufsgenossenschaft:

    Auf der Internetseite des Forschungszentrums ist dieses leider schon recht alte Papier online: https://www.fz-juelich.de/SharedDocs/Downloads/GP/DE/Allgemeine%20Sicherheitsordnung.pdf?__blob=publicationFile

    Die damalige BG Feinmechanik und Elektrotechnik, die dort als zuständige BG genannt wird, ist seit 2008 die BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM). Sie ist vermutlich auch heute zuständig.

    Vielleicht von Interesse: Strahlenschutzkommission, Ausschuss Strahlenrisiko:

    https://www.ssk.de/DE/UeberSSK/Zusammensetzung/MitgliederderAusschuesse/A1_Strahlenrisiko_Mitglieder/strahlenrisiko_mitglieder.html, Mitglied dort ist Dr. Ralf Kriehuber, Forschungszentrum Jülich.

  31. #32 Tobias Cronert
    14. Juni 2018

    Jup zuständig ist die BG ETEM. Di zuständige Strahlenphysikerin (für meinen Fall) von denen sitzt in Köln … also kleine Dienstwege *g*

    Ich soll jetzt mal eine Aufsellung machen, mit welchen Isotopen ich alles konkret gearbeitet habe. Das könnte eine längere Liste werden und wird wahrscheinlich die halte Karlsruher nuklidkarte umfassen 😉

    Ich glaube ich puste das mal hier, bevor ich das an die BG schicke *g* So rein zum angeben.

  32. #33 strahlenbiologe
    14. Juni 2018

    Hi Tobias,
    haben die Jungs vom Labor eigentlich ein Karyogramm deiner T-ALL erstellt? Wenn nein frag mal nach ob sie dass noch machen können. Könnte eventuell wegen BG und KV interessant sein.

  33. #34 Tobias Cronert
    15. Juni 2018

    Nein, ein Karyogramm wurde noch nicht erstellt. Was würde mir das denn für BG nd KV bringen? Ich glaub ich brauche da noch Argumente, wenn dich denen da eine “nicht normale”- Untesuchung abschwatzen will.

  34. #35 Peter K.
    15. Juni 2018

    Hi Tobias,
    ein Karyogramm Deiner T-ALL ist ein zweischneidiges Schwert, da es ja nach nach gefundenem Karyotyp bessere oder schlechtere Prognosen gibt:

    https://www.medizinische-genetik.de/index.php?id=all-akute-lymphatische-leukaemie

  35. #36 Tobias Cronert
    15. Juni 2018

    Ah, OK, jetzt bin ich wieder bei dir *g*. Ich habe eine B-ALL mit PCR-ABL austausch, als dem sog. Philadelphia pos. Feature.

    Das ist zwar grundsätzlich ungünstig und die hochrisiko Variante, aber halt auch die, die mit den Tyrasinkinasehemmern, neben der Chemo behandelt werden kann. Aber dafür endet sie halt immer zwangsweise in einer Stammzellenspende.

    Eigentlich ne ganz interessante sache mit dem Austausch von Chromosom 9 und 22. Da lern ich noch mal richtig was *g*

  36. #37 Peter K.
    15. Juni 2018

    Na, dann drück ich mal die Daumen, dass hier keine Medikamentenresistenz auftritt und der MDR-Level so niedrig wie möglich bleibt.

  37. #38 Peter K.
    15. Juni 2018

    pardon: ich meinte MRD-Level

  38. #39 strahlenbiologe
    15. Juni 2018

    Hi Tobias, ahh, doch B-ALL mit Philadelphia-Chromosom? Dann ist es so gut wie ausgeschlossen dass das strahlenbedingt ausgelöst wurde. BCR-ABL ist zwar auf den ersten Blick ungünstig, aber wie du schon schriebst, da gibt es ja zum Glück einige Kinase-Inhibitoren. Außerdem stehen dir die Antikörper ala Retuximab zur Verfügung!
    Du schaffst das!
    Und nochmal für alle anderen:
    https://www.dkms.de/de
    Mitmachen!! Kostet nix, nicht mal einen tropfen Blut.

  39. #40 HoWe
    16. Juni 2018

    Hat dir schon jemand gute Besserung gewünscht?
    Also ich wünsche dir das, hoffentlich wird deine Krankheit gut verlaufen.
    Einen Arbeitskollegen hat es auch erwischt, der mußte X-Behandlungen über sich ergehen lassen.
    Da weiß an woher das Wort Patient kommt: Geduld.
    Du wirst lernen müssen nicht die Geduld zu verlieren. Und du wirst dich noch mehr wie jetzt über das Personal im Krankenhaus wundern und das Personal von der Krankenversicherung und der Berufsgenossenschaft und den ganzen Formalitäten.
    Mein Arbeitskollege hat die ersten zwei Jahre der Behandlung überlebt. Der Krebs bei ihm lässt sich nur unterdrücken, ganz weggehen wird es nicht d.h. er braucht ab jetzt ständig Medikamente und regelmäßige Nachuntersuchungen die nicht mehr aufhören werden.
    Er ist jetzt ein ganz anderer Mensch, viel geduldiger als früher, auch unternimmt er jetzt viel mehr mit seiner Familie in seiner Freizeit.
    Alles Gute!

  40. #41 zimtspinne
    16. Juni 2018

    @ Tobias
    ich hab heute mal wieder mehr Zeit und nochmal alles nachgelesen.
    Ich dachte ja, ich hätte mich ein wenig weit aus dem Fenster gelehnt, von wegen “durch die Lappen gegangen” und dabei mal kurz vergessen, wie akribisch und streng bei euch die Sicherheitsvorschriften ausgelegt und ausgeführt werden (genau darüber hattest du ja schließlich zuvor auch berichtet… Reaktorkatze usw).

    Andererseits interessant, dass es da doch Lücken geben kann, ans Ausland hatte ich dabei nicht mal gedacht.

    Existieren denn deutschlandweit Fälle von Leukämie als anerkannte Berufskrankheit (ionisierende Strahlung)? So etwas müsste doch rauszufinden sein….
    Leukämie ist doch auf der Liste der Berufskrankheiten. Habe gerade gesehen, schrieb Joseph Kuhn bereits.

    Fünf Jahre sind schon sehr ungewöhnlich — es wären ja nochmal weniger, wenn du die verhängnisvolle Dosis erst vor 2 Jahren oder noch später abbekommen hättest.
    Das wäre sozusagen eine Turbo-Karzinogenese….

  41. #42 Tobias Cronert
    17. Juni 2018

    Noch mal danke für die ganzen guten Wünsche. Meine ALL hat schon deutliche Vor- und Nachteile auch in der direkten Konkurenz zu anderen Leukämien so um mich herum 😉
    Das gibt auch ein bichen Spielraum zum informieren und austoben … also genau, wie ich es gern mag.

    Die Sicherheitsvorkehrungen wasionisierene Strhalung angeht sind in deutshcland schon recht toll. Sowohl inder Theorie, als auch inder tatsächlichen umsetzung in den Instituten … zumindest in denen, die ich bislang kennen gelern habe und das waren schon einige (auch durchaus verschiedene) Einrichtungen.

    Meine Konkrete Arbeit ist halt glcüklichereise schon sehr unorthodox und innovativ. Das heißt dann aber auch im Umkehrschluss, dass ich in der Regel, die ausgetretenen, etablierten Pfade des Strahlenschutzes verlasse(n darf) und mich auf Gesunden Menschenverstand und sinnvolle Überlegungen verlassen muss. Das bietet natürlich noch mal zusätzliches Fehlerpotential, wenn man nicht noch etxra Arbeit reinsteckt und doppelt aufpasst.

    Da habe ich jetzt noch mal die Gelegenheit das alles rückwirkend aufzuarbeiten und mir noch ml in einer klaren Liste (wie von der BG gefordert) aufzuschreiben, mit was ich eigentlich alles in meinem Leben so gearbeitet habe. Das wird zwar Arbeit, aber auch interessant werden. 😉

  42. #43 ANDy
    18. Juni 2018

    Um beruflich strahlenexponierte Personen untersuchen zu können ist eine staatliche Ermächtigung notwendig, die nach den Kenntnisstande der “Betriebsärztin” nicht vorhanden zu sein scheint. Laß Dir doch mal die Ermächtigung der Dame zeigen. Hat sie die Arbeitsmedizinische Bescheinigung und den Strahlenpass selbst unterschrieben oder hat die untersucht und ein Ermächtigter Arzt unterschreibt, ohne den Mitarbeiter gesehen zu haben.
    Offensichtlich kennt die Dame auch den Arbeitsplatz in keiner Weise. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die Dame eine Arbeitsmedizinische Weiterbildung hat.
    Um Schaden von anderen Mitarbeitern abzuwenden ist eine Beschwerde beim Auftraggeber der Untersuchung (Arbeitgeber/Institutsleiter/´Personalleiter/Gewerbeaufsichtsamt) dringend angeraten.

    Alles Gute für die Behandlung

    Andy
    Arzt für Arbeitsmedizin

  43. #44 Tobias Cronert
    18. Juni 2018

    Hallo ANDy,

    danke für die Ergänzung und gute Idee. Grundsätzlich ging es hier erst mal “nur” um die “Verwaltung-Medizinerin” der Uni-Klinik, die die Meldung bei der BG eingereicht hat. Nach der initialen Meldung hat die mit dem ganzen Vorgang (zum Glück) ja nchts mehr zu tun. Bevor ich da jetzt ein Fass aufmache konetrier ich mich lieber auf den anstehenden Diaalog mit der BG (die da wesenltich kompetenter zu sein scheinen) und die allgemeine Heilung. Da bin ich dann auch mal ganz egoistisch und faul.

    liebe Grüße
    Tobi

  44. #45 Dalek Sander
    11. Juli 2018

    Moin Tobias,
    zuerst einmal meinen höchsten Respekt und besten Dank für diese Blog-“Serie”.

    Was die Berufsgenossenschaft angeht, hast Du sicher inzwischen erfahren, welche zuständig ist. Ich tippe auf die VBG. Die BGen sind schon interessante Wesen – das sag ich nicht nur, weil ich bei einer solchen arbeite. Als ich vor einiger Zeit einen Wegeunfall (und dabei sehr viel Glück) hatte, meldete sich neben meiner BG, die ja wegen meines Ausfalls sofort Bescheid wusste, auch die Bau-BG als potenziell zuständige. Interessanterweise hatte ich mit der Baubranche Zeit meines Berufslebens nie etwas aktiv zu tun – außer vielleicht, dass ich früher mal Druck- und andere Mediensachen für die eine oder andere Hoch- oder Baufirma gestaltet hatte. Und für Architekturbüros auch… für diese aber ist wiederum die VBG zuständig – vielleicht meldet sich auch diese noch bei mir…

    Alles Gute!

  45. #46 Dalek Sander
    11. Juli 2018

    Noch einmal zu den BGen: Es geht diesen natürlich zum einen um die “Schuldfrage” und was dann daraus folgt, etwa wer die Behandlung, Reha usw. trägt. Andererseits, was oft übersehen wird, betreiben die BGen auch im hohen Maß die Prävention, entweder eigens oder mit verschiedenen Forschungsstellen – und da sind gerade so ungewöhnliche Fälle durchaus von Bedeutung für die Ursachenforschung und künftige Vorbeugung.

    Dass eine vom-Amts-wegen-Ärztin nicht sofort den zuständigen DGUV-Träger aufsagen – und auch nicht schnell ergoogeln – kann, mutet natürlich doof aus. Nach all den Fusionen und Kooperationen in der deutschen BG-Landschaft der letzten Jahre ist die Zuständigkeitsfrage nicht immer einfach. Für Deine ÖPNV-Betriebe vor Ort ist sicherlich die Verkehrs-BG zuständig…? Nö, es ist die Verwaltungs-BG, die aber für die Verwaltung bei der Großbäckerei vor Ort nicht verantwortlich ist – da ist es die Nahrungsmittel-BG. Vermutlich.

    Schon schön kafkaesk.