Im Westen nichts Neues. Ich bin zu Hause und nähere mich sowohl der Jahresmarke nach Erstdiagnose als auch dem Punkt, an dem ich anfangen kann, die Medikamente abzusetzen. Gerade Letzteres stimmt mich recht positiv, denn bislang habe ich einen nahezu idealen Verlauf (von ein paar kleinen Infektionen mal abgesehen) und habe so die realistische Hoffnung, den Krebs endgültig und abschließend besiegen zu können. Sobald man dann die Medikamente absetzt, bekommt man wohl erst mal 1001 dumme kleine Krankheiten, bis sich das neue Immunsystem darum eigenständig kümmern kann, aber Husten, Schnupfen, Heiserkeit sind im Gegensatz zu so ein paar anderen Dingen, mit denen ich es in der letzten Zeit zu tun hatte, echt mal zu vernachlässigen.

Ich war beim Anwalt und habe Widerspruch gegen die Behauptung der Berufsgenossenschaft eingelegt, dass meine Leukämie keine Berufskrankheit wäre. Erstmal nur formell fristwahrend und gerade bin ich dabei, die letzten Pinselstriche unter meine Begründung für ebenjenen Einspruch zu setzen. Grundsätzlich zweifele ich die Berechnung der Organdosis an und fordere sie auf, das Ganze doch bitte noch mal in Vernünftig zu machen. Was ich genau im Detail geschrieben habe, werde ich dann bei Gelegenheit hier ebenfalls veröffentlichen und entsprechend kommentieren. Ich denke, dass da einige Leute im großen weiten Internet sicher von profitieren könnten, mal ein “Musterbeispiel” für einen solchen Prozess vernünftig dokumentiert zu sehen. Naja, und außerdem ist Schadenfreude und Katastrophentourismus ja auch immer eine willkommene Ablenkung im Netz *g*.

Bei der Begründung des Widerspruchs musste ich teilweise an mich halten, um nicht böse oder schnippisch dem Gutachter der BG gegenüber zu sein. Ein paar Passagen, die ich schon geschrieben hatte, habe ich dann beim erneuten Lesen wieder komplett gelöscht bzw. umgeschrieben. Beispiel: “Der Versicherte geht davon aus, dass daraus eine Expositionsermittlung errechnet werde kann. Dem ist nicht so.” *Grrr* Natürlich geht der Versicherte nicht davon aus, dass daraus eine Exposition ermittelt werden kann, du Depp! Hat der Versicherte auch gar nicht behauptet. Der Versicherte ist nämlich Strahlenphysiker und hat die gleiche Ausbildung und Strahlenschutzfortbildungen wie du Hansel – was du wissen würdest, wenn du dir die Mühe gemacht hättest, mal seinen Namen zu googeln. Args! Naja, alles löschen und objektiv bleiben.

Nachher wurde ich dann noch von einem schlauen Menschen darauf hingewiesen, dass ich sehr wohl Kritik an dem Gutachter selber drinstehen lassen kann… und soll. Denn der ganze Sinn des Widerspruches ist es ja eben, Fehler aufzuzeigen und Fehler sind eben Stellen, an denen der Gutachter nicht richtig gearbeitet hat. Da ist dann die entsprechende Kritik absolut gerechtfertigt und angebracht – mit der richtigen Begründung natürlich.

Beim Anwalt war ich erst mal nur, um mich beraten zu lassen und damit dieser seinen Briefkopf über den Widerspruch drüber setzt. Das heißt noch lange nicht, dass ich nachher bei erneuter Ablehnung vor Gericht ziehen werde. Das kommt sehr darauf an, wieviel Spaß mir die ganze Sache macht und ob ich darin einen Mehrwert für die Gesellschaft entdecken kann. Außerdem schwirren mir schon 1001 Sätze im Kopf herum, die ich vor einem deutschen Gericht gerne einmal los werden würde. “Verehrtes Gericht, werte Anwesende. Sehe ich aus, wie ein unterernährter Japaner aus dem zweiten Weltkrieg, der gerade eines der traumatischsten Ereignisse der Menschheitsgeschichte erlebt hat?” – Mehr dazu dann in den entsprechenden folgenden Artikeln 😉

Ansonsten heißt es dann bei mir eben “Abwarten und Tee trinken”. Das Absetzen der Immunsuppressiva (und dann folgend der Antibiotika etc.) ist der nächste große Schritt, dem ich derzeit entgegenfiebern darf. Manchmal im wahrsten Sinne des Wortes *g*

 

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Kommentare (23)

  1. #1 Dr. Webbaer
    6. Mai 2019

    Ist ja sehr schön, wie Sie langsam aus dieser Sache, sozusagen bestmöglich, herauszukommen scheinen, lieber Herr Dr. Cronert, berichten Sie gerne weiterhin fortlaufend.
    Sie werden wohl lebenslang mit den Krankheitsfolgen zu tun haben, Kopf hoch!

    Zu dieser Frage, ob eine Berufskrankheit vorliegt oder vorliegen könnte, äußert sich Dr. W abär nicht.

    MFG + schöne Woche!
    Dr. Webbaer

  2. #2 JW
    6. Mai 2019

    Schön, dass es aufwärts geht. Dabei habe ich aber noch eine Frage. Wie ist in diesem Fall eigentlich eine Heilung definiert. Das ist ja in der gesamten Onkologie etwas schwierig und der Begriff wird auch ganz gerne vermieden.

  3. #3 strahlenbiologe
    6. Mai 2019

    Drück dir weiter alle daumen die ich habe 😉
    lg

  4. #4 zimtspinne
    6. Mai 2019

    @ JW
    5 Jahre rezidivfrei ab Diagnosestellung gilt medizinisch als geheilt bei den meisten Krebsarten (gibt aber Ausnahmen, da sinds glaub ich 10 Jahre).

    “Geheilt” ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit “gesund”, das “geheilt” bezieht sich nur auf die Krebserkrankung.

    @ Tobi
    Ich wünschte ja noch immer, es hätte diese Leukämieserie von dir hier nie gegeben (als ich den ersten Beitrag las, dachte ich ja wirklich, das ist ein Scherz oder ein ganz schlechter Film), es ist so wie es ist und du hast einfach gute Chancen, Ruhe zu haben für immer oder lange Zeit, und falls doch noch was nachkommt, werden die Karten eh völlig neu gemischt, die Forschung geht ja munter weiter.
    Und außerdem, überleben sogar meine-schon-reichlich-älteren-als-du-Verwandten mit nicht so einer sportlich-robusten Ausgangslage die Erkrankung und auch Stammzelltansplantationen. Ich erfahre da immer wenige Einzelheiten, das wird abgeschottet, aber dass schon länger keiner mehr gestorben ist, ist jedenfalls sicher.
    Ich freue mich für dich und mit dir über deinen guten Krankheitsverlauf. Was anderes hätte ich auch nicht akzeptiert!! 😉

  5. #5 zimtspinne
    6. Mai 2019

    Ergänzung:
    ich finds gut, dass du an der BG-Sache vorerst dran bleibst und dir damit diese Tür offenhältst.
    Zuknallen kannste die ja später immer noch, falls dort zu fiese Monster dahinter hocken.
    In einem Vieraugengespräch darfst du solchen Spitzfindigkeiten und Möppereien ruhig auch mal freien lauf lassen — ehrlich gesagt, wann immer mir das mal passierte (und ich bin sehr impulsiv^^), hatte es nie negative Konsequenzen. Manchmal haben sich dadurch sogar festgezurrte Knoten gelockert und konnten entwirrt werden.
    Schlimmstenfalls prallt es ab oder es wird zurückgebrüllt. Auch das überlebt man. Und lernt meist was dabei.
    ok, manchmal beneide ich Leute, die immer die Gelassenheit und Ruhe in Person bleiben können.
    Ich bin jedenfalls schon jetzt neugierig, wie das Spektakel ausgeht, ob mit vor oder ohne vor Gericht.

  6. #6 RPGNo1
    6. Mai 2019

    @zimtspinne

    Ich freue mich für dich und mit dir über deinen guten Krankheitsverlauf. Was anderes hätte ich auch nicht akzeptiert!!

    Darf ich mir diesen Wunsch klauen?
    *trauriger Dackelblick*
    https://www.abload.de/img/indexr0rw.jpg
    Besser kann ich es nämlich selbst nicht ausdrücken. 🙂

    @Tobias Cronert

    “Der Versicherte geht davon aus, dass daraus eine Expositionsemittlung errechnet werde kann. Dem ist nicht so.” *grrr* natürlich geht der Versicherte nicht davon aus, dass daraus eine Exposition ermittelt werden kann, du Depp! Hat der Versicherte auch gar nicht behauptet. Der Versicherte ist nämisch Strahlenphysiker und hat die gleiche Ausbildung und Strahlenschutzfortbildungen wie du Hansel, was du wissen würdest, wenn du dir die Mühe gemacht hättest mal seinen Namen zu googeln.

    Der Humor stimmt jedenfalls. 😀 😀 😀

  7. #7 Tobias Cronert
    6. Mai 2019

    Danke für die guten Wünsche.

    Das Wort “Heilung” wird pauschal ungern in den Mund genommen. Falls es benutzt wird dann aber in der Form, wie Zimtspinne schon gespoilert hat. Sprich 5 Jahre im Rezidiv (also molekular nicht nachweisbar) sind schon mal echt gut. 10 Jahre sind noch besser. Bei den Leukämiearten kann man dann auch noch Aufgrund der Rezidiv-Rückfälligkeit sowas wie eine Langzeitprognose stellen, aber die sind notorisch unzuverlässig. OK für meine Ansprüche an Fehlertoleranzen.

    Ich gelte im molekularen Rezidiv, wenn das Verhältnis von gesunden zu kranken Zellen >10^-5 liegt. Weil das die Nachweisgrenze der Lobore sind, die in diesem Fall benutzt werden. Aber das ist halt alles relativ. Die Mediziner sind irre stolz darauf, dass sie es mittlerweile so genau messen können. Eine befreundete Biologin hat sich darüber schlapp gelacht und meinte mit der Richtigen Ausrüstung würde sie standartmäßig im 10^-10 Bereich und in Ausnahmesituationen bis 10^-20 runter messen können. Wenn dann das Wort “Heilung” letztendlich nur davon abhängt, wie präzise man messen kann …. relativiert sich das doch arg 😉

  8. #8 Tobias Cronert
    6. Mai 2019

    Ach ja, was die Sache mit der BG angeht ist es für mich momentan eine WIn-Win Situation, egal, wie es ausgeht. Insofern fällt das die Entscheidung leicht *g*

  9. #9 JW
    7. Mai 2019

    @zimtspinne und tobias: Genau das meinte ich ja auch. Meines Wissens nach ist ja gerade bei Leukämien die Definition von “gesund” besonders schwierig. Aber auch bei z. B. einem Myelom kann man auch mal locker 10 Jahre überleben, ohne wirklich gesund zu sein, die Erkrankung wurde dann nur aufgehalten.
    Eine Stammzelltransplantation ist aber in jedem Fall die Therapie, die einem dem was man Heilung nennen kann, am nächsten bringt. Also Daumen weiter gedrückt halten und hoffen, dass der Weg zurück zum “normalen” nicht mit zu vielen Stolpersteinen gepflastert ist.

  10. #10 Tobias Cronert
    7. Mai 2019

    Also für mich würde 5 Jahre ohne Medikamente und nur regelmäßigen Kontrollen schon Heilung bedeuten. Für längere Zeiträume plane ich momentan sowieso nicht … also gesundheitstechnisch. Das sollte bei mir durchaus drin sein. Holz, klopfen und so.

  11. #11 Captain E.
    7. Mai 2019

    Wieso wird der Streit mit der Berufsgenossenschaft zur Win-Win-Situation? Wenn die BG die Berufskrankheit anerkennt, muss sie erst einmal zahlen – kein Gewinn für sie. Und dann wird sie noch genauer hinschauen und noch strengere Vorschriften machen – ob das dann jeder in den betroffenen Betrieben als Gewinn ansieht? Die Leukämie könnte schließlich auch Ursachen ganz abseits der (normalen )beruflichen Tätigkeit gehabt haben.

    Aber natürlich kam die Frage bereits vor einigen Wochen in einem anderen Thread auf, oder?

  12. #12 noch'n Flo
    Schoggiland
    8. Mai 2019

    @ Captain E.:

    Tobi kann in beiden Ausgängen nicht verlieren – auch sowas kann man “Win-Win” nennen.

  13. #13 Captain E.
    8. Mai 2019

    @noch’n Flo:

    Er könnte aber seinen Kollegen ein völlig neues Paket an Strahlenschutzmaßnahmen bescheren, bei denen die nur noch den Kopf schütteln ob der Regulierungswut der Berufsgenossenschaft.

    Der Knackpunkt dürfte sein: Gab es im Strahlenschutz tatsächlich noch ein paar Schwachstellen? Und falls ja, liegen die in Tobis normalem beruflichen Umfeld, oder hat er sich die entscheidende Dosis womöglich bei einer Dienstreise geholt? So etwas wäre dann auch eine Berufskrankheit, aber eine, gegen die sein Arbeitgeber fast sicher nichts hätte tun können.

  14. #14 Tobias Cronert
    8. Mai 2019

    Na, ich habe das schon vor meinem Einspruch mit meinem Institut abgesprochen und da war die Meinung auch ziemlich eindeutig. Sprich es wäre nicht nur für mich persönlich eine WIn-Win Situation, sondern zumindest auch für mein Institut (Einzelpersonen ggf. nicht). Vielleicht dehnt sich das auch auf das Forschungszentrum als Ganzes und/oder sogar die ganze Gesellschaft aus, aber die kann ich schlecht alle fragen 😉

    Zu dem Thema werde ich auf jeden Fall noch mal etwas ausführlicher schreiben. Aber an dieser Stelle möchte ich noch kurz die Frage in den Raum stellen, warum es ein Verlust für die BG sein sollte, wenn sie zahlt? Ich meine eine BG ist ja nichts anderes als eine Solidargemeinschaft, die genau für so einen Fall da ist. Das ist je jetzt kein gewinnorientiertes Unternehmen, sondern eher sowas wie eine Sozialinstituttion.

  15. #15 zimtspinne
    8. Mai 2019

    @ C. E.

    Es kann aber nicht vorrangig Tobias’ Interesse und Aufgabe sein, die Entscheidung abhängig von den möglichen(!) Auswirkungen für den Arbeitgeber zu machen und seine eigenen Interessen hintenan zu stellen.
    Die BG sind ja genau für solche Fälle da und wenn die Wahrscheinlichkeit einfach ziemlich hoch ist, dass die im Rahmen seiner Tätigkeit eingefangene ionisierende Strahlung mindestens mitverantwortlich wenn nicht gar Haupttäter ist, dann gibts da nichts zu diskutieren und abzuwägen. Zumindest, was die Konsequenzen für den Strahlenschutz und AG/das Institut betreffen.

    Ich finde außerdem, wenn die Sicherheit durch diesen Fall nochmal oder wieder durch die Mangel genommen wird, kommt das vor allem auch anderen Mitarbeitern zugute.
    Das Risiko der Schädigung scheint ja ziemlich hoch zu sein, wenn bereits nach so kurzer Zeit eine Leukämie auftreten kann, normalerweise lässt sich Krebs sehr viel mehr Zeit.
    Das ist eben auch ein untypisches/seltenes Alter, entweder sind Kinder betroffen, auch Babys schon oder das Erkrankungsalter liegt wesentlich höher.
    und Tobi meinte ja auf meine Frage, dass es auch keine familiäre Häufung gibt.
    Das wird der BG-Hansel sicher auch alles berücksichtigen (müssen).
    Es gibt ja immer dumme Zufälle, trotzdem sollte man hier eher an das Nahliegende denken.
    Vielleicht gibts ja irgendwo ein unerkanntes Leck im System oder ne Schwäche. Sollte gefunden werden.

    Und wenn das anderswo war, blöd, dass man es nicht mehr nachvollziehen kann und dort einen Hinweis geben, jedenfalls ist auch dann die deutsche BG verantwortlich, Tobi war ja nicht auf Privatreise unterwegs zu fremden Strahlen… gehe ich mal von aus.

    @ Tobias
    die sind zwar nicht gewinnorientiert, schmettern aber trotzdem erstmal gerne alles was geht ab, ist ja oft bei Krankenversicherungen genauso, Rentenversicherung das gleiche.
    solange du das so unverbissen angehst und dann eben auch den Ausgang sportlich nehmen kannst, wie auch immer der ausfällt, ist das doch alles sinnvoll.
    Ach, das ist aber auch, wenn jeder irgendwas anderes dazu quatscht — aber du wolltest es ja auch so! 😉

  16. #16 René
    8. Mai 2019

    Beste Wünsche und erfolgreiches Fiebern in jedem Sinne! Auf die Details zu Deinem Rechtsstreit bin ich gespannt. Das wird bestimmt nochmal sehr interessant.

  17. #17 Captain E.
    9. Mai 2019

    Tja, eine Berufsgenossenschaft soll sich natürlich um die Kollegen in den Betrieben kümmern, aber da so mancher dieser Kollegen nicht ganz lautere Absichten haben dürfte, muss man vor Freigabe von Geldern genau hinschauen – und zwangsläufig zuweilen zu genau. Das ist und bleibt halt ein ewiges Spannungsfeld. Übrigens wird sich eine Berufsgenossenschaft ihren Schaden ersetzen lassen, wenn sie einen eindeutigen Verantwortlichen ermitteln kann. Bei einer Leukämie, die vielleicht durch eine Strahlenexposition ausgelöst wurde, vielleicht aber eben auch nicht, dürfte der Teil allerdings ziemlich schwierig werden.

    Aber klar ist auch, wenn die BG diesen Leukämiefall als Berufskrankheit anerkennen muss, ist die Angelegenheit für sie damit noch lange nicht vorbei. Denn letztlich muss sie dann davon ausgehen, dass es irgendwo und irgendwann zu einer Verstrahlung gekommen ist, das aktuelle Regelwerk zum Strahlenschutz also nicht gegriffen hat. Entweder hat es Schlampereien bzw. Verstöße gegeben oder es muss nachgebessert werden. Ich stelle mir das so vor (und das war vor ein paar Wochen auch so schon erwähnt worden), dass deswegen eine ziemlich genaue Prüfung der Maßnahmen und der Akten erfolgen wird.

    Für das Institut, in dem Tobias arbeitet, und all seine Kollegen stellen sich also die drängenden – um nicht zu sagen: quälenden – Fragen: “Haben wir beim Strahlenschutz versagt? Haben wir Schwachstellen in unserem Strahlenschutz übersehen?” Und da ist auch so ein Spannungsfeld: Einerseits geht es um die eigene Gesundheit und das eigene Leben, andererseits um den Aufwand im täglichen Alltag. Wieviel Ärger pro Tag ist jedem einzelnen die eigene Sicherheit wert?

  18. #18 Tobias Cronert
    9. Mai 2019

    Das “Gute” ist ja, wenn wir im Strahlenschutz versagt haben, dann ist es ein ernsthaftes Problem, dass wir dringend abstellen müssen und wollen. Sprich für das Institut wäre das ein Gewinn.

    Davon gehe ich aber nicht wirklich aus, denn wenn irgendwo schlampig gearbeitet worden wäre, oder es einen Fehler gegeben hätte, dann hätte ich damals schon die Alamglocke betätigt. Das ist die Aufgabe von jedem, der in einem so sensiblen Bereich tätig ist, sowohl zum Eigenschutz, als auch dem der Kollegen.

    Ich gehe davon aus, dass es auch im Falle eines Fehlers ein 1:10.000 Freak Ereignis gewesen ist. 100% tige Sicherheit gibt es halt leider nie.

  19. #19 zimtspinne
    9. Mai 2019

    Sind denn noch andere Mitarbeiter betroffen, auch in den letzten Jahren oder überhaupt jemals?
    Da du ja an einem Forschungsinstitut bist quasi, müsste sowas ja eigentlich akribisch dokumentiert und ausgewertet werden. Wenn nicht da, wo sonst..?
    Lebt denn das Reaktorkätzchen noch?

  20. #20 Tobias Cronert
    9. Mai 2019

    Also in der ganzen Neutronenphysik in Deutschland kennen ich nur eine andere Person die einen Krebs hatte. Der Mann hatte mit 60 irgendeine Art von Tumor in den Fingern bekommen, der operativ behandelt werden musste. Genaueres weis ich davon auch nicht, aber der kommt halt aus einer ganz andere Stadt und hat mit Jülich jetzt auch nur marginal was zu tun. Die Neutronenphysik ist halt eine recht kleine Community und wenn da was in den letzten Jahren passiert wäre, dann hätte ich das sicher gehört.

    In Jülich selber wird das natürlich akribisch protokolliet, aber auch nicht an die Öffentlichkeit getragen. Die haben vor 20 Jahren ja noch richtige Kernenergieforschung gemacht. Mit der hat unser Institut aber annähernd nichts zu tun und ich selber habe ja vor allem außerhalb von Jülich in fremden Einrichtungen gearbeitet, weil Jülich seit 2006 keine eigenen Neutronen mehr hat.

    Die Katze lebt noch. sie hat sich für glatte zwei Jahre nicht mehr blicken lassen, war aber vor einem halben Jahr noch mal zu Besuch wieder da. Aktuell kommt sie wohl noch einmal im Monat wieder vorbei, was die Leute da unten veranlasst hat ihr altes Körbchen wieder aufzustellen *g*

  21. #21 Captain E.
    10. Mai 2019

    @Tobias Cronert:

    Das “Gute” ist ja, wenn wir im Strahlenschutz versagt haben, dann ist es ein ernsthaftes Problem, dass wir dringend abstellen müssen und wollen. Sprich für das Institut wäre das ein Gewinn.

    Davon gehe ich aber nicht wirklich aus, denn wenn irgendwo schlampig gearbeitet worden wäre, oder es einen Fehler gegeben hätte, dann hätte ich damals schon die Alamglocke betätigt. Das ist die Aufgabe von jedem, der in einem so sensiblen Bereich tätig ist, sowohl zum Eigenschutz, als auch dem der Kollegen.

    Ich gehe davon aus, dass es auch im Falle eines Fehlers ein 1:10.000 Freak Ereignis gewesen ist. 100% tige Sicherheit gibt es halt leider nie.

    Klar, wenn die Kollegen und die Berufsgenossenschaft jetzt alles genauestens unter die Lupe nehmen und tatsächlich etwas finden, wo das Regelwerk unzureichend ist oder, sogar noch schlimmer, nicht hinreichend befolgt worden ist, gewinnen alle, indem ihre persönliche Sicherheit steigt.

    Aber natürlich entspricht es dem beruflichen Selbstverständnis, die vorhandenen Gefahren korrekt einschätzen und alle sinnvollen Schutzmaßnahmen treffen zu können. Wie sollte es anders sein? Wir sprechen über echte Profis, und es geht um deren eigenes Leben.

    Was aber nun geschehen kann, ist die Einführung von weiteren Schutzmaßnahmen, die von der Berufsgenossenschaft stammen, weil sie durch eine Anerkennung der Leukämie als Berufskrankheit einfach in Zugzwang gerät. Wenn diese neuen Maßnahmen aber von eben jenen Profis als völlig unsinnig erachtet werden, dann gibt es da natürlich ein Problem. Ich hoffe selbstverständlich, dass es so arg nicht kommen wird. Das ist alles sicherlich eine heikle Angelegenheit, auf die es keine einfachen Antworten geben kann.

  22. #22 Tobias Cronert
    10. Mai 2019

    Ja, die Gefahr von blindem Aktionismus sehe ich durchaus auch. Aber bei aller Liebe werde die wegen einem einzelnen Fall jetzt auch nicht mit einem Systemwechsel daherkommen … hoffe ich zumindest mal.

  23. #23 Captain E.
    13. Mai 2019

    Der Mensch hofft, solange er lebt – und letzteres tust du hoffentlich noch recht lange. Wenn neue Maßnahmen, die von der Berufsgenossenschaft gefordert werden sollten, nicht alle unter irgendeine Verschwiegenheitspflicht fallen, wirst du uns sicherlich an dieser Stelle auf dem Laufenden halten, fachliche Bewertung inklusive.