Ich bin kein Jurist, und auch die Rechtsphilosophie ist nicht gerade mein Spezialgebiet. Die folgenden Überlegungen sind die eines Laien, der sich Gedanken über die Meldungen und Feuilleton-Beiträge zum Thema Sicherungsverwahrung macht.
Freiheitsentzug dient der Bestrafung eines Verbrechers, der Sühne einer Schuld. Dem Opfer soll durch die bestrafung des Täters gerechtigkeit wiederfahren. Die Dauer des Freiheitsentzuges muss durch die Schwere der Straftat gerechtfertigt sein. Es gibt natürlich kein objektives Maß, an dem man ablesen könnte, nach welcher Zeitdauer die Haft ausreichede Bestrafung für irgendeine Straftat ist.
Neben der Bestrafung soll der Freiheitsentzug auch dazu dienen, dass der Täter keine weiteren Straftaten verübt. Einerseits erscheint es möglich, dass Straftäter sich durch den gefängnisaufenthalt bessern: Da sie nicht wieder ins Gefängnis wollen, so die einfache Idee, werden sie in Zukunft nicht mehr straffällig. Durch Erziehung oder Therapie während der Haft sollen die Chancen, dass ein Mensch sich nach der Haftentlassung an die Normen und gesetze hält, erhöht werden.
Und dann gibt es da noch die einfache Idee, dass einer, solange er hinter Gittern sitzt, keine verbrechen begehen kann. Hier setzt die Idee der Sicherungsverwahrung an: Im Falle besonders schlimmer Verbrechen soll, wenn Experten zu der Ansicht kommen, dass der Gefangene nach der Entlassung wieder zum Täter wird, dieser trotz Straf-Verbüßung nicht wieder in Freiheit kommen.
In Deutschland geht es um 100 oder 200 Straftäter, für die diese Einschätzung gilt. Die Frage ist, ob das Recht dieser Menschen, eine Aussicht auf ein Leben in Freiheit zu haben, wenn sie ihre Strafe verbüßt haben, geringer zu werten ist als das Schutzbedürfnis der Gemeinschaft, wenn Psychologen zu dem Ergebnis gekommen sind, dass der Täter noch gefährlich ist.
Meine erste Idee war, dass es in einem Land wie Deutschland möglich sein müsste, eine so kleine Gruppe von Menschen so zu überwachen, dass das Leben für diese Personen erträglich ist und die Gmeinschaft trotzdem vor ihnen geschützt ist. kann man nicht eine Kolonie einrichten, irgendwo auf einer Insel? Kann man den paar hundert Menschen nicht ein paar hundert ständige Begleiter geben, die sie überwachen? Allgemeiner gesagt: Kann man keine Lösung finden, wo es sich doch um eine überschaubare Gruppe von Menschen handelt, die das Schutzbedürfnis aller mit dem Recht auf Freiheit auch für einen ehemaligen Verbrecher verbindet?
Allerdings ist eine solche Lösung immer ein Kompromis: In dem Maße, wie die Freiheit für den Täter wirklich zur Freiheit wird, wächst die Gefahr für seine Umwelt.
Es geht, daran muss man denken, um wirklich schwere Verbrechen, nicht einmal “einfach” um Mord, sondern um grausame Sexualverbrechen und ähnliches. Dann ergibt sich doch eigentlich die Frage, warum die Strafe für diese Verbrechen nicht ohnehin wirklich “lebenslänglich” lautet, und zwar lebenslänglich im ursprünglichen Wortsinn, eben bis zum Ende des Lebens.
Warum eigentlich wird das Verfahren nicht umgekehrt? Warum sagt man nicht: Die Strafe heißt Freiheitsentzug bis zum Lebensende, und nur im Falle, dass frühestens nach 20 oder 25 Jahren mit großer Sicherheit eine erneute Straftat ausgeschlossen werden kann, kommt eine Begnadigung in Frage?
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