ScienceBlogs.de-Leser Frank Wappler hat noch eine Frage:
Zu den Grundlagen der Allgemeinen Relativitätstheorie gehört Einsteins Forderung:
Alle unsere zeit-räumlichen Konstatierungen laufen auf die Bestimmung zeiträumlicher Koinzidenzen hinaus [… also insbesondere auf] Begegnungen materieller Punkte.
Meine Frage ist: Wie läuft diese Konstatierung konkret auf Bestimmungen zeiträumlicher Koinzidenzen bzw. Bestimmungen von Begegnungen materieller Punkte hinaus ?
Koinzidenzereignisse sind entsprechend dadurch eindeutig zu identifizieren, welche (mindestens zwei) verschiedenen materiellen Punkte daran beteiligt waren, und welche nicht. (Die Notation von Koinzidenzereignissen mag diese Identifikation allerdings nicht unbedingt vollständig ausdrücken.)
Hinsichtlich eines bestimmten materiellen Punktes , der an drei (ausdrücklich verschiedenen) Koinzidenzereignisse und beteiligt war, wäre eine der naheliegendsten und (vermeintlich) einfachsten “zeit-räumlichen Konstatierungen” wohl die Feststellung, dass ein bestimmtes dieser drei verschiedenen Koinzidenzereignisse “(zeitlich) zwischen” den verbleibenden beiden anderen gewesen sei.
Frank Wappler
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