ScienceBlogs-Leser Frank Wappler hat eine neue Frage: Zu den Grundlagen der Allgemeinen Relativitätstheorie gehört bekanntlich Einsteins Forderung: Alle unsere zeit-räumlichen Konstatierungen laufen auf die Bestimmung zeiträumlicher Koinzidenzen hinaus [… also insbesondere auf] Begegnungen materieller Punkte. Außerdem ist die Beurteilung von Koinzidenz (oder Nicht-Koinzidenz) bestimmter Wahrnehmungen eines Beteiligten u.a. wesentlich in Einsteins Definition von Gleichzeitigkeit. Deshalb…