Bundesbeamte, die Gesetze und Verordnungen schreiben, sollten regelmäßig – am besten jährlich – in Deutschkurse geschickt werden. Vielleicht könnten sie dann irgendwann mal Texte verfassen, die allgemein verständlich ausfallen.

Waffeln mit Schokoüberzug sind lecker. Es sei denn, sie werden im Bundesanzeiger thematisiert. Dann kann einem angesichts der “Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 54 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Waffeln mit einem Reaktionsaroma mit L-Prolin mit einem Überzug aus Milchschokolade oder weißer Schokolade” schnell der Appetit vergehen.

Andererseits ist es ja auch schon wieder eine Kunst, einen Satz aus über 100 Worten zu bilden und ihn über 15 Zeilen in die Länge zu ziehen. Deshalb jetzt tief Luft holen und dann ehrfürchtig lesen:

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(aus dem Bundesanzeiger Nr. 92, S. 2194 vom 24.6.2008)

Dieses Satzmonster präsentierte Ihnen Ihr Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Kommentare (1)

  1. #1 Odysseus
    Juni 26, 2008

    Zumindest schreiben sie noch “Waffeln” und nicht “orthogonal gerasterte Süßbackwaren”. Aber was ist mit Waffeln mit einem Überzug aus Zartbitterschokolade, deren Reaktionsaromen unter Verwendung von L-Prolin hergestellt wurden? Liegt hier etwa eine Gesetzeslücke vor oder diskutieren die Beamten noch, wie mit solchen Waffeln umzugehen ist, wenn sie denn in Bulgarien hergestellt wurden?