Das britische Unterhaus stimmte gestern Abend für Mensch(Gen)-Kuh(Ei)-Zellen in der Stammzellforschung und die gezielte Zeugung von Geschwisterembryonen um etwa Zellen aus deren Nabelschnurblut oder Knochenmark für die Therapie erkrankter Kinder zu nutzen.
Derartiges Vorgehen war vorher keineswegs verboten im britischen Nachbarland. Aber nun sind zwei Anträge, für ein Verbot derartiger Forschung und Therapien im Unterhaus abgelehnt worden (nachzulesen in der Times). Es wird also eher weitergehen wie bisher und wir werden irgendwann aufhören, uns zu wundern, wie noch Anfang April, als die Mensch-Kuh-Chimäre allerorten für Schlagzeilen sorgte. Hybride Embryonen dürfen nun in Großbritannien bis zu 14 Tage kultiviert werden. Ein Einpflanzen in eine menschliche oder tierische Gebärmutter ist verboten.
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