Auch der Artikel von Herrn Bachrach trägt dazu nichts bei.
Interessant ist noch etwas anderes: Medizinische Argumente werden hier im Artikel gar nicht erwähnt. Der Grund ist leicht einzusehen: Ein medizinisches Argument könnte sich ja auch (je nach Evidenz) gegen die Beschneidung richten – sich darauf einzulassen wäre also gefährlich, deswegen wird es lieber ausgeklammert. (Und ich wäre sehr dankbar, wenn wir das in den Kommentaren auch so halten könnten.)
Wie gesagt, man kann (und sollte) über die Güterabwägung bei der Beurteilung der Beschneidung sicher viel diskutieren. Dazu wäre es wichtig, die Bedeutung religiöser Rituale allgemein und im Speziellen zu diskutieren, damit ihr Stellenwert gegen den anderer Grundrechte abgewogen werden kann, denn über die prinzipielle Notwendigkeit einer solchen Abwägung sind sich ja alle Seiten einig (sonst müsste, wie gesagt, jedes religiöse Ritual für zulässig erklärt werden). Beide Artikel haben diese Chance vertan. Schade eigentlich, ich hätte gern versucht, es besser zu verstehen.
Kommentare (220)