Die Krankenversicherung ist seit 2009 eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jeder sollte eine haben. Ohne Krankenversicherung bekommen Patienten nur eine Grundversorgung in Notfällen und es häufen sich Beitragszahlungen an. Bildquelle: Pixabay © tumisu (CC0 Public Domain)

Noch vor einigen Jahren war ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sein Leben lang immer bei derselben GKV. Es gab kaum Unterschiede. Heute gibt es zwischen den verschiedenen Gesellschaften einen regen Wettbewerb. Die Mitglieder haben nach zwölf Monaten Mitgliedschaft das Recht, ihre Krankenkasse zu wechseln. Das kann mitunter sinnvoll und kostensenkend sein. Die Krankenkassen unterscheiden sich erheblich in Bezug auf Beiträge und freiwillige Zusatzleistungen. Die Kasse zu wechseln, ist ganz einfach geworden.

Gesetzliche Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge

Die gesetzlichen Krankenkassen erheben seit 2015 einen Zusatzbeitrag, der sich in der Höhe nach der finanziellen Lage des Versicherers richtet. Er ist zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zu entrichten. Der Schätzerkreis der GKV legt diesen alljährlich fest. Für das Jahr 2021 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bei 1,4 Prozent. Gut wirtschaftende Kassen kommen dabei mit geringeren Zusatzbeiträgen aus. Diesen Zusatzbeitrag tragen die meisten Versicherten zur Hälfte selbst, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Wer seine GKV wechseln möchte, kann dabei jeden Monat bares Geld sparen.

Wo liegen die Unterschiede zwischen den GKV?

Die Unterschiede zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen liegen in der Höhe des Zusatzbeitrags, freiwilligen Zusatzleistungen, Bonusprogrammen und den Wahltarifen. Dabei sind etwa fünf Prozent der Leistungen unterschiedlich. Einige zahlen Zuschüsse zu alternativen Therapien. Andere belohnen ihre Mitglieder für gesundheitsbewusstes Verhalten oder zahlen für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Die Bonusprogramme belohnen besonders gesundheitsbewusste Mitglieder mit Bonuszahlungen oder Sachprämien. Bei den Wahltarifen haben die Mitglieder die Möglichkeit, einen jährlichen Selbstbehalt zu zahlen oder eine Beitragsrückerstattung zu vereinbaren.

Geht der Wechsel auch, wenn bereits eine Vorerkrankung vorliegt?

Die gesetzliche Krankenkasse können auch Mitglieder wechseln, die bereits eine Vorerkrankung haben. Da es sich bei der GKV um eine Solidarversicherung handelt, spielt der Gesundheitszustand keine Rolle. Solange ein Mitglied versicherungspflichtig ist oder sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern möchte, kann es zwischen allen Krankenkassen im Bundesland wählen.

Tipp: Bei der Wahl der Krankenkasse sollte der Zusatzbeitrag nicht das alleinige Auswahlkriterium sein. In die Entscheidung sollte auch einfließen, welche Zusatzleistungen wichtig sind, sowohl für das Mitglied selbst als auch für die mitversicherten Familienangehörigen.

Welche freiwilligen Zusatzleistungen bieten die Krankenkassen?

Bei den Kassenleistungen sind 95 Prozent vom Gesetzgeber vorgegeben. Sie sind für alle Kassen gleich. Darüber hinaus haben die Kassen freiwillige Zusatzleistungen im Angebot, die nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog gehören. Diese Zusatzleistungen sind je nach Krankenversicherung unterschiedlich.

Beispiele für Zusatzleistungen:

  • professionelle Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung zählt bei vielen Krankenkassen zu den erstattungsfähigen Vorsorgeleistungen. Quelle: Pixabay © rtgerber (CC0 Public Domain)

Die regelmäßige professionelle Zahnreinigung ist eine sogenannte IGeL (individuelle Gesundheitsleistung). Sie verringert das Risiko von Zahnerkrankungen. Bei dieser Behandlung entfernt der Zahnarzt Beläge, wie beispielsweise Zahnstein, so können sich dort keine Bakterien mehr ansiedeln. Menschen mit einem höheren Risiko für Parodontitis oder Karies sollten diese Behandlung regelmäßig machen lassen. Das gilt auch für ältere Menschen oder Kinder, die Zahnspangen tragen. Auch hier erstatten die Krankenkassen, die die professionelle Zahnreinigung in ihrem Zusatzleistungskatalog haben, nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze jedes Jahr. Es gibt auch Krankenversicherungen, die die gesamten Behandlungskosten beim Zahnarzt übernehmen.

  • günstigerer Zahnersatz

Beim Zahnersatz ist eine gesetzliche Mindestversorgung vorgesehen, die jede GKV bezahlen muss. Einige Krankenkassen beteiligen sich über dieses gesetzliche Minimum hinaus an den Kosten für die Dritten bis zu einem vorher festgelegten Betrag. Häufig müssen die Patienten dann zu einem bestimmten Zahnarzt gehen und ein bestimmtes Labor beauftragen. Tut er dies, bekommt er diese Leistungen günstiger. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte die Jahre zuvor regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt gegangen ist.

  • Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben viele Vorsorgeuntersuchungen im gesetzlichen Leistungskatalog. Versicherte können sie allerdings erst ab einem bestimmten Alter in Anspruch nehmen. Es gibt Krankenversicherungen, die diese Leistungen auch jüngeren Menschen zugänglich machen und die Kosten für die Untersuchungen übernehmen. Dabei sind besondere Untersuchungen im Rahmen der Brustkrebsfrüherkennung, Darmspiegelungen oder Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen.

  • Bonusprogramme

Ein Mitglied, das einen aktiven und gesunden Lebensstil pflegt, belohnen viele Kassen mit ihren Bonusprogrammen. Zu den förderfähigen Aktivitäten gehören bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder Gesundheitskurse. Wer diese Aktivitäten bei seiner Krankenkasse nachweist, bekommt dafür Bonuspunkte, die sich in Prämien umtauschen lassen. Dabei vergeben die Krankenversicherungen nicht nur Sachprämien, sondern auch Gutscheine oder Bonuszahlungen.

  • „Alternative“ Behandlungen

Zusätzlich übernehmen private Krankenversicherungen auch Kosten für „alternative“ Behandlungen wie Homöopathie oder Heilpraktiker, deren medizinischer Nutzen zwar nicht nachweisbar ist, für die die Nachfrage auf Kundenseite aber groß ist.