In einem wegweisenden Urteil, hat der Europäische Gerichtshof einen Angriff auf die von der UN geführten Terrorismusliste lanciert. Eine Liste deren Willkür jedem Prinzip eines fairen Verfahren spottet aber seltsamerweise kaum Aufsehen erregt. Bis jetzt zumindest.
Das Urteil in Kadi gegen Rat und Kommission ist erst das zweite, dass diese im Terrorismushype viel zu schnell zusammengeschusterte Liste kritisiert.
Die Liste wurde vom UN Sicherheitsrat schon 1999 auf betreiben der USA eingeführt und dann 2001 sehr schnell und massiv erweitert. Um auf die Liste gesetzt zu werden, braucht es den Vorschlag eines UN Mitgliedes und die einstimmige Bestätigung durch den Sicherheitsrat. Ist man einmal drauf, werden sämtliche Geldmittel weltweit eingefroren und ein Reiseverbot verhängt. Soweit so gut, das Problem ist jedoch wieder von der Liste runter zu kommen. Es könnte ja durchaus sein, dass man als unbescholtener Bürger aus Versehen aufgelistet wird. Man muss dazu beim Sanktionskomitee (1) appellieren (direkt oder via Heimatstaat) aber die Beweislast liegt bei dem Beschuldigten. Selbstverständlich hat man keinen Zugang zu den Informationen die das Komitee dazu bewogen haben, jemanden auf die Liste zu setzen (das wäre ja dann wohl zu einfach). Es wird so wohl kaum ein Spaziergang sein, genau das gleiche Gremium welches einem vorher für schuldig befunden hat, nun plötzlich vom Gegenteil zu überzeugen.
Ohne formelle Verurteilung kann man also Opfer von einschneidenden Sanktionen werden ohne dass die Möglichkeit bestünde, über ein faires Rekursverfahren wieder von der Liste zu kommen. Ein weiteres kafkaeskes Beispiel von juristischer Willkür im Rahmen des Terrorismuswahns.
Nun hat der Europäische Rat und die Kommission drei Monate zeit, die Verordnung die die Sicherheitsratsresolution umsetzt zu überarbeiten und menschrechtskonform zu machen. Würde doch nur noch mehr Lärm um diese Liste gemacht.
(1) Die Zusammensetzung entspricht den Mitgliedern des Sicherheitsrates.
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