Dank der Terrorismuspanik seit dem 11 September 2001 gehört es zum guten Ton in der Politik, sich in einem ähnlichen Fall das Recht vorzubehalten, zivile Flugzeuge abschiessen zu lassen. So auch in der Schweiz. Nur dass man statt einer Verfassungsdiskussion hier solche Dinge auf Verordnungsebene regelt.
Während sich in Deutschland das Bundesverfassungsgericht mit solchen Fragen beschäftigt regelt man solche Grundsatzdiskussionen bei uns unkomplizierter. Es gibt nunmal keine direkte Verfassungsgerichtbarkeit in der Schweiz. Bis jetzt hat man einen solchen Abschuss aber auf Verordnungsebene geregelt. Ja, genau, wie vermutlich auch das Tontaubenschiessen. Gnädigerweise überprüft man jetzt, ob es vielleicht doch auf Gesetzesebene festgeschrieben sein sollte.
Die Landesregierung erklärt sich immerhin bereit zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Waffeneinsatz gegen Zivilluftfahrzeuge statt wie bisher in einer Verordnung neu in einem formellen Gesetz umschrieben werden sollen.
Man kann, wenn man seine Grundrechte verletzt sieht, natürlich bis vor das Bundesgericht ziehen. Es gilt nur abzuwarten, bis die Behörden mal ein Zivilflugzeug zum Abschuss freigeben und dann können Betroffene und bei einem Treffer wohl bestimmt auch ihre Verwandte klagen.
Hier regelt man also komplexe ethische Fragen um Leben und Tod durch eine Verordnung, ohne parlamentarische oder gar öffentliche Diskussion. Aber es geht um einen guten Zweck. Die Terroristen dürfen auf keinen Fall gewinnen und uns unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat zerstören.
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