Was haben Golf- und Tennisschläger, Angeln, Lacrosse und Hockey Sticks gemeinsam, ausser dass sie Sportgeräte sind? Sie dürfen nicht in ein Flugzeug genommen werden und diese Tatsache war bisher geheim.
Genau geheim! Die Terrorpanik scheint nicht nur einen Krieg gegen jegliche Pedi- und Maniküreinstrumente ausgelöst zu haben, auch Sportgeräte werden von der Paranoia nicht verschont. Die Information über deren Verbot schien aber so heikel, dass man die Liste lieber geheim behielt. Nicht dass da ein Terrorist plötzlich auf die Idee kommt, dass ein Baseballschläger als Waffe benutzt werden könnte. Man soll niemanden auf dumme Ideen bringen.
Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht dieser Liste in dieser Form ein Ende gesetzt. Man muss fairerweise erwähnen, die von der EU verfassten geheimen Liste enthielt auch noch heiklere Informationen, wie zum Beispiel Details zur Kalibrierung von Metalldetektoren (aber als enthusiastischer googler vermute ich, solches Wissen kann man sich auch sonst aneignen).
Ein Österreichischer Tennisspieler Namens Gottfried Heinrich wurde aufgrund dieser Liste 2005 vom Besteigen eine Flugzeuges gehindert (auch der Telegraph berichtet), weil er auf dem Weg zu einem Turnier, sein Tennisracket dabei hatte.
Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben. Im Urteil wurde es (bestimmt nicht zu unrecht) als ‘absurd’ eingeschätzt, dass Objekte verboten sein sollen, ohne dass die Passagiere eine Möglichkeit hätten herauszufinden, welche diese Objekte sind.
Die EU hat nun nach Entfernen der wirklich heiklen Daten die Liste veröffentlicht. Nun wissen wir also, dass wir unsere Pool-Cues und Kanu-Paddel zu Hause lassen sollten, wenn wir solche die Allgemeinheit bedrohende Dinge tun, wie ein Flugzeug zu nehmen.
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