WTOLogo.png

Gestern habe ich über fragliche Importrestriktionen von Schweinefleisch und die möglichen Hintergründe geschrieben. Die Welthandelsorganisation (WTO) hat diese Einschränkungen verurteilt. Aber was hat die WTO zu nationalen Gesundheitsvorschriften überhaupt zu sagen? Einblicke in die technokratische Abgründe in politikwissenschaftlicher Forschung in Internationalen Beziehungen.

Viele werden wohl staunen, dass die WTO tatsächlich überhaupt etwas zu sagen hat, bei einer so klassischen nationalstaatlichen Hoheit wie Gesundheitsvorschriften. Um so interessanter ist, dass es sich um ein sehr wenig bekanntes Abkommen unter dem Dach der WTO handelt, mit dem vielversprechenden Titel Agreement on the Application of Sanitary and Phytosanitary Measures (SPS Abkommen). Es gibt keinen deutschen Wikipediaartikel dazu, der englische ist sehr kurz und ungenau, die meisten wissen nicht, dass ihr Land unterschrieben hat und kaum jemand kennt den Inhalt des Abkommens.

Der Grund hierfür ist, dass es sich um eine sehr technische Angelegenheit handelt. Man wird sogleich skeptisch wenn auf dem Webportal zum Vertrag bei der WTO ‘etwas technischere’ Erklärungen angeboten werden. Doch ganz so schlimm ist es nicht, wenn man sich darauf einlässt (solange man auf das Lesen der Anhänge verzichtet).

Alle Mitglieder der WTO haben auch das SPS Abkommen unterschrieben. Die Logik hinter dem Abkommen ist eigentlich einleuchtend. Lange konzentrierte man sich in der WTO auf das Absenken (oder Festschreiben) von Zöllen. Als man sich dann an die Landwirtschaft machte, stellte man fest, dass Einfuhrbeschränkungen häufig unter dem Deckmantel von Gesundheitsmassnahmen gemacht wurden. Sogenannte technische Handelshemmnisse wollte man also aus dem Weg schaffen. Es gibt ein Abkommen zu diesen Handelsbarrieren (Agreement on Technical Barriers to Trade, kurzt TBT), man entschloss sich aber, für diese spezifischen Vorschriften ein separates Abkommen auszuhandeln.

Das Abkommen lagert interessanterweise die Festlegung von Gesundheitsstandards aus. Es werden drei existierende internationale Organisationen erwähnt, die diese Funktion übernehmen sollen (und von denen wohl die meisten hier lesenden noch nie gehört haben): Die Codex Alimentarius Kommission, die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und das Internationales Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC). Natürlich sind darin weitgehend die gleichen Länder die am Verhandlungstisch sassen vertreten und die ‘Auslagerung’ der Standardfestlegung ist in diesem Zusammenhang zu verstehen.

Interessant ist wie diese Standards gemäss Abkommen angewendet werden können: Basiert ein Richtwert oder eine Massnahme auf den von diesen Organisationen festgelegten Bedingungen, geht das Abkommen davon aus (Artikel 3.2, SPS), dass diese Massnahme mit dem GATT Freihandelsabkommen von 1994 konform ist (General Agreement on Trade and Tariffs) und untersteht somit nicht dem strikten WTO Schlichtungsverfahren (dazu habe ich in anderem Zusammenhang hier schon geschrieben).

Das SPS Abkommen erlaubt durchaus abweichende strengere Vorschriften. Diese müssen aber auf eine wissenschaftliche Grundlage gestellt sein und es müssen entsprechende Belege vorgelegt werden. Ist dies nicht der Fall, können diese nationalen Massnahmen unter dem WTO Schlichtungsverfahren angefochten werden und die Beweislast liegt beim Staat der die Massnahmen ergriffen hat.

Interessant ist hier das Vertrauen, dass in die Wissenschaft gesetzt wird und wie stark hier mit dem Wissenschaftsbegriff auch die Idee von Objektivität und als direkte Folge davon, Legitimität verbunden wird. Vermutlich ist die Auslagerung an die oben erwähnten technischen Institutionen der gleichen Logik entsprungen. Eine typische Kritik am SPS Abkommen ist, dass man ja unmöglich alle Gefahren voraussehen kann, geschweige den belegen. Das Problematische dieses Arguments ist uns aus unzähligen Diskussionen auf Scienceblogs.de bekannt: “Es könnte ja sein, dass… und darum muss man von der Korrektheit dieser Idee ausgehen, bis das Gegenteil bewiesen ist”. Dies ist natürlich nicht wirklich praktikabel.

Ebenfalls bemerkenswert ist, dass es beim Aushandeln kaum Widerstand gab gegen diese Einschränkung der nationalen Souveränität. Ein Grund ist wohl, dass es sich um sehr technische Regelungen handelt. Hand aufs Herz, wer hatte denn schon vorher von diesem Abkommen gehört und sich dafür interessiert? Dass die gleichen Experten die in den erwähnten Kommissionen sitzen auch am Verhandlungstisch sassen half zweifelsohne auch. Das Resultat ist zumindest ein beträchtliches Vertrauen in wissenschaftliche Objektivität und Expertentum. Ein seltenes Geschenk von der Politik.

Wegen diesem SPS Abkommen hat nun die WTO, die Welt Ernährungsorganisation (FAO), die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die oben erwähnte OIE ein gemeinsames Communiqué zu den Schweinefleischimport-Restriktionen verfasst. Langweilig vielleicht auf den ersten Blick. Es lohnt sich aber manchmal ein zweites Mal hin zu schauen.

Kommentare (5)

  1. #1 Samin
    Mai 6, 2009

    Der Link zum englischen Wikipedia ist kaputt, der verschluckt irgendwie den ganzen Text bis zum nächsten Link oder so..

  2. #2 ali
    Mai 6, 2009

    Danke für den Hinweis. Repariert.

  3. #3 Anhaltiner
    Mai 6, 2009

    Da ich auch zu denen gehöre die heute zum ersten Mal von SPS gehört haben, eine Frage die aber nicht zur Schweinegrippe gehört: Fällt das “Genmais”-Verbot (genauer: Anbauverbot von Mon810) unter das SPS-Abkommen? Soweit ich weis sind die Gründe für das Verbot sehr dünn (zumidest ist das Ausbringen von Bt-Gift weiter erlaubt)

  4. #4 ali
    Mai 7, 2009

    @Anhaltiner

    Grundsätzlich könnte es wohl schon unter dem SPS angefochten werden. Es wäre aber eine Anmassung die Frage nach der Rechtmässigkeit mit ‘Ja’ oder ‘Nein’ zu beantworten. Die Fragen sind juristisch hochkomplex und Armeen von Handelsanwälten werden sich deswegen wohl während Jahren die Köpfe einschlagen.

    Zuersteinmal ist es ein Anbauverbot und nicht ein Einfuhrverbot. Dann ist es nicht ganz klar ob GMO Regelungen unter das SPS oder das TBT fallen (die Notifikation solcher nationalen Massnahmen wurden schon unter beiden Abkommen gemacht). Es gibt einen SPS Fall wo gegen ein EU Moratorium geklagt wurde (was juristisch gesehen was anderes ist, als ein Einfuhrverbot). Da Urteil hat keinen klaren Entscheid gefällt. Ausserdem würde Deutschland wohl argumentieren, dass man es noch nicht weiss und es weitere Abklärungen braucht, was gemäss Artikel 5.7 erlaubt ist (dann wird es zu einer Frage nach vernünftigen Fristen):

    In cases where relevant scientific evidence is insufficient, a Member may provisionally adopt sanitary or phytosanitary measures on the basis of available pertinent information, including that from the relevant international organizations as well as from sanitary or phytosanitary measures applied by other Members. In such circumstances, Members shall seek to obtain the additional information necessary for a more objective assessment of risk and review the sanitary or phytosanitary measure accordingly within a reasonable period of time.

    Die WTO formuliert sehr vorsichtig bei diesem Thema.

  5. #5 MBT Chaussures Hommes
    https://www.mbt-france.com/mbt-chaussures-hommes-c-4.html
    März 13, 2019

    Welthandelsorganisation und die Schweinegrippe – zoon politikon
    MBT Chaussures Hommes https://www.mbt-france.com/mbt-chaussures-hommes-c-4.html