Im Rahmen der Scienceblogs Themenwoche mit der wir den 40. Geburtstag des Mondspazierganges feiern, hier ein Beitrag zur Völkerrechts-Fragen und der Raumfahrt.
Die Frage geriet auf den Radar, als es 1957 der Sowjetunion mit Sputnik gelang, eine künstlichen Satelliten ins All zu schiessen. Wie bei den meisten menschlichen Aktivitäten dauerte es nicht lange, bis die Juristen sich zu Wort meldeten. 1959 wurde das United Nations Committee on the Peaceful Uses of Outer Space (COPUOS) mit der Resolution 1472 (XIV) ins Leben gerufen. Der Name des heutigen Sekretariats dieser Organisation könnte direkt aus einer Star Trek Folge stammen: United Nations Office for Outer Space Affairs (UNOOSA). Ursprünglich war die COPUOS nur ein ad hoc Komitee und wurde erst 1962 institutionalisiert.
Es gibt fünf massgebenden Verträge, die das irdische Recht im Weltraum regeln sollen (zumindest bis die kleinen grünen Männchen einen Einspruch erheben):
- Treaty on Principles Governing the Activities of States in the Exploration and Use of Outer Space, including the Moon and Other Celestial Bodies (“Outer Space Treaty“): In Kraft getreten 1967, 98 Ratifikationen und 27 Unterschriften.
- Agreement on the Rescue of Astronauts, the Return of Astronauts and the Return of Objects Launched into Outer Space (“Rescue Agreement“): In Kraft getreten 1968, 90 Ratifikationen 24 Unterschriften.
- The Convention on International Liability for Damage Caused by Space Objects (“Liability Convention“): In Kraft getreten 1972, 86 Ratifkationen und 24 Unterschriften.
- Convention on Registration of Objects Launched into Outer Space (“Registration Convention“): In Kraft getreten 1976, 51 Ratifikationen, 4 Unterschriften.
- Agreement Governing the Activities of States on the Moon and Other Celestial Bodies (“Moon Treaty”): In Kraft getreten 1984, 13 Ratifikationen und 4 Unterschriften.
Wer gerne eine vollständige Liste von relevanten Verträge hätte, wird hier fündig.
Von besonderem Interesse sollen hier vor allem der Weltraumvertrag (“Outer Space Treaty”) und der Mondvertrag (“Moon Treaty”) sein. Der Weltraumvertag ist das eigentliche Rahmenabkommen. Damit sollte 1968 (als der kalte Krieg in vollem Gange war) eine Militarisierung des Weltraums verhindert werden. Darum wurde im Vertrag als zentrales Element das Platzieren von Massenvernichtungswaffen und explizit Nuklearwaffen (Artikel IV) untersagt. Nicht nur in einer Umlaufbahn der Erde sondern auch auf Himmelskörpern inklusive Mond. Jegliche militärische Nutzung des Mondes (Militärbasen, Waffentests, Fortifikation, etc.) sind untersagt. Nur die wissenschaftliche und friedliche Nutzung des Erdtrabanten sind erlaubt. Kein Land kann Eigentumsrechte oder gar Souveränität auf Mond-Territorium beanspsruchen (Artikel II). Die Erforschung ist natürlich erlaubt (Artikel I).
Zusammengefasst ging es darum inmitten des kalten Krieges die friedliche Nutzung des Weltalls und der Himmelskörper sicherzustellen. Der Rest sind Regelungen, die vermutlich durch die grenzüberschreitende Natur der Raumfahrt notwendig wurden, wie zum Beispiel, dass Astronauten als ‘Gesandte der Menschheit’ betrachtet werden sollen oder Verantwortungs- und Haftungsfragen. Spätere Verträge haben dies dann ausgeführt.
Der zweite und jüngste Vertrag den ich hier besprechen möchte, ist der so genannte Mondvertrag. Wiederum wird jegliche militärische Nutzung von Waffentests bis zu Manövern ausgeschlossen (Artikel 3). Erforschung und Nutzung von Himmelskörpern soll ein kooperatives Unterfangen sein und allen Nationen wir das Recht zugestanden auf dem Mond zu forschen (Artikel 4). Entdeckungen und Aktivitäten müssen dem UN Generalsekretär notfiziert werden (Artikel 5). Gesteinsproben bleiben zu Forschungszwecken in den Händen derjenigen Nation, die sie sich geholt hat. Diese wird aber angehalten Teile davon wenn möglich anderen zur Verfügung zu stellen (Artikel 6). Es werden Regeln für das Errichten von Mondbasen etabliert (Artikel 9) und die Sicherheit von Astronauten geregelt (Artikel 10). Der Mond und seine Resourcen wird zum ‘gemeinsamen Erbe der Menschheit’ deklariert und Besitz- und Souveränitätsansprüche ausgeschlossen und jeglicher Abbau muss Teil eines internationalen Regimes werden (Artikel 11). Wiederum werden diverse Haftungs- und Verantwortungsfragen geregelt.
Natürlich gibt es dann nationale Gesetzgebungen, die diese Verträge umsetzen sollen oder gar ausweiten können. So ist zum Beispiel in den USA Mondgestein anscheinend eine Substanz die vom Privatbesitz ausgeschlossen ist. Trotzdem findet man solche auf dem Graumarkt, weil die US Regierung Mondgestein schon als Geschenke abgeben hat (ein wirklich spezielles Geschenk) oder Mondstaub von Raumanzügen.
Um aber auf die Eingangsfrage zurück zu kommen: Wem gehört der Mond? Die Antwort lautet: Niemandem. Oder uns allen. Vielleicht sogar vor allem der Wissenschaft.
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