Falls wegen dem Klimagipfel in Kopenhagen eine andere wichtige Meldung der letzten Woche untergegangen ist, hier eine kleine Erinnerungshilfe. Das Ende des Bananenkrieges zwischen der EU und den USA wurde ebenfalls letzte Woche verkündet.
Über den Fischkrieg habe ich schon geschrieben. Der erscheint jedoch wie ein kleines Scharmützel, wenn man ihn mit der nun 15-jährigen Bananenschlacht zwischen den USA und der EU vergleicht.
Die Saga nahm 1993 in ihren Anfang mit einer Direktive der Europäischen Union. Die Bananendirektive sicherte einigen bestimmten bananzproduzierenden Entwicklungsländern gewisse Zollpräferenzen für den europäischen Markt. Das heisst, dass für diese Länder tiefere Einfuhrzölle galten, wenn sie Bananen in die EU importieren wollten (das ganze sieht ziemlich nach Geschenk für einige Ex-Kolonien in der Karibik aus). Nun könnte man meinen, die EU kann Geschenke verteilen an wen sie will. Doch es ist nicht ganz so einfach.
1995 wurde die Welthandelsorganisation (WTO) gegründet. Eine der zentralen Regeln der WTO ist die sogenannte Meistbegünstigungsklausel (fantastisches Wort nicht?) oder Most Favoured Nation Clause (es ist sogar Artikel 1 des GATTs, dem Vertrag auf dem die WTO basiert). Diese besagt, dass wenn man einem Land einen tieferen Zoll anbietet, muss man denselben ebenfalls allen anderen Mitunzereichnern gewähren. Trotzdem ist es kein klarer Fall. Eine Ausnahme zu dieser Regel ist, wenn die Präferenzen einem Entwicklungsland zukommen, also als eine Form von Entwicklungshilfe daherkommen.
Trotz dieser eigentlich klaren Ausnahme, haben die USA die EU vor das Schlichtungsverfahren gezerrt. Es wird noch etwas komplizierter: Die USA begründeten den Schritt mit der Tatsache, dass die Vertreiberfirmen in der EU und den USA davon direkt betroffen sind. US Früchte-Vermarkter wie Chiquita und Dole importieren Bananen nämlich vor allem aus Lateinamerika (dem ‘US Hinterhof’ sozusagen) die Europäer aber aus der Karibik. Dies sind zufälligerweise genau die Länder, die mit der Bananendirektive beglückt wurde.
So nahm die Sache ihren Lauf. Es wurde geklagt, die EU reduzierte die Zölle, dies reichte aber den USA nicht und sie pochten darauf, dass es sich immer noch um eine Diskriminierung handle. Die EU handelte neue Verträge mit den ACP Staaten (African, Caribbean and Pacific Group). Letztes Jahr wurde aber auch dieser Vertrag von der WTO als gegen die Hausregeln verstossend eingestuft.
Nun hat man eine Lösung gefunden: Die Bananenzölle für Bananen aus Lateinamerika soll per sofort von 176 € auf 148 € pro Tonne gesenkt werden. Bis 2017 soll sie sogar bis auf 114 € runter gehen. Im Gegenzug werden alle laufenden Verfahren eingestellt.
Wer noch nicht eingeschlafen ist, fragt sich nun wohl, was es uns den kümmern soll. Alles Banane oder was? Nicht ganz. Erstens war der Bananendisput eines der Probleme in der sogenannten Doha-Runde, die geplante weitere Liberalisierung im Rahmen der WTO, die schon vor einer Weile ins Stocken geraten ist (es gab zwei sich widersprechende Entwürfe im Landwirtschaftsbereich, da es zwei verschieden Gruppen von Bananenproduzenten gibt). Das Ende des Bananendisputs wird zwar nicht alles lösen, aber räumt doch ein Hindernis aus dem Weg. Zweitens sollten nun Bananen in der EU um rund 10% billiger werden. Drittens und wohl am tragischsten für uns die zur Handelspolitik forschen, werden wir uns in Zukunft nicht mehr über einen Handelskrieg lustig machen können, der sich um Bananen drehte. Ein gutes Potential für Witze geht damit verloren. Ein harter Schlag in einem Gebiet, das meistens staubtrocken ist (ja, da ist er wieder, mein Astronomie-Neid). Wer es nicht glaubt, soll einmal den Anhang eines Handelsabkommens lesen.
Bildquelle: Wikimedia Commons – Marlith
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