In der Schweiz steht am 7. März wieder einmal eine Abstimmung ins Haus. Diese ist speziell von Interesse für dieses Portal da es um Wissenschaft geht, genauer genommen um Forschung.

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In der Schweizer Verfassung soll ein Artikel verankert werden, der die Forschung am Menschen regelt. Die Vorlage ist relativ klar. Ein erster Artikel setzt allgemeine Regeln und sieht spezifische Gesetze zur Regelung der Forschung am Menschen vor:

Der Bund erlässt Vorschriften über die Forschung am Menschen, soweit der Schutz seiner Würde und seiner Persönlichkeit es erfordert. Er wahrt dabei die Forschungsfreiheit und trägt der Bedeutung der Forschung für Gesundheit und Gesellschaft Rechnung.

Danach folgen ein paar spezifische Regeln für Forschung am Menschen in der Biologie und Medizin:

  1. Jedes Forschungsvorhaben setzt voraus, dass die teilnehmenden oder gemäss Gesetz berechtigten Personen nach hinreichender Aufklärung ihre Einwilligung erteilt haben. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen. Eine Ablehnung ist in jedem Fall verbindlich.
  2. Die Risiken und Belastungen für die teilnehmenden Personen dürfen nicht in einem Missverhältnis zum Nutzen des Forschungsvorhabens stehen.
  3. Mit urteilsunfähigen Personen darf ein Forschungsvorhaben nur durch- geführt werden, wenn gleichwertige Erkenntnisse nicht mit urteilsfähigen Personen gewonnen werden können. Lässt das Forschungsvorhaben keinen unmittelbaren Nutzen für die urteilsunfähigen Personen erwarten, so dürfen die Risiken und Belastungen nur minimal sein.
  4. Eine unabhängige Überprüfung des Forschungsvorhabens muss ergeben haben, dass der Schutz der teilnehmenden Personen gewährleistet ist.

Die Vorlage scheint nicht umstritten (obwohl ich mit Prognosen vorsichtiger geworden bin) und eine breite Koalition setzt sich für den Artikel ein. Es gilt vielleicht zu erwähnen, dass sich auch die Universitäten, der Schweizerische Nationalfonds und der Verband der forschenden pharmazeutischen Industrie sich für den Artikel ausgesprochen haben. Wer könnte also da noch dagegen sein?

Da wären zuerst einmal die Grünen. Sie sind gespalten, hätten doch einige gerne weitergehende Regelungen. Sie hätten sich ein “grundsätzliches Verbot zur fremdnützigen Forschung an Nichteinwilligungsfähigen” gewünscht. Sprich wenn aus der Forschung dem unmündigen Menschen direkt kein Nutzen erwächst, hätte sie verboten sein sollen.

Dann haben wir die üblichen Verdächtigen, die EDU (unsere hauseignen Fundamentalisten). Ein präzises Statement von ihnen warum sie dagegen sind habe ich nicht gefunden, aber es bleibt zu vermuten, dass Forschung in ihren Augen ein ungebührliches Eingreifen in Gottes Werk darstellt.

Der Preis für die inkonsequenteste Argumentation geht aber wieder einmal an die Schweizerische Volkspartei (SVP), die als grösste Partei die “Nein”-Parole gefasst hat. Die vorgebrachten Argumente sind, ich kann es wirklich nicht anders formulieren, verlogen.

Zuerst einmal hat die Partei, die noch heiser ist vom Jubelgeschrei über das Verankern einer diskrimierenden Bauvorschrift in der Verfassung doch tatsächlich den Nerv, zu kritisieren, dass dies nicht in die Verfassung gehöre sondern auf Gesetzesstufe geregelt werden sollte.

Noch heuchlerischer finde ich, dass sich die SVP sorgen um den “Forschungsstandort Schweiz” macht. Die Partei deren Repräsentanten so gerne gegen Akademiker wettern, ist nun katholischer als der Papst und denkt, dass die Universitäten und der Nationalfonds ihre eigenen Interessen nicht gut genug vertreten. Besonders sauer stösst mir natürlich auf, dass sie explizit die Geistes- und Sozialwissenschaften erwähnen und schützen möchte, gerade die SVP die sich sonst keinen Deut um diese kümmert und ihnen bestenfalls Nutzlosigkeit und im schlimmsten Fall Schmarotzertum attestiert . Doch noch unglaubwürdiger ist die Sorge um die internationale Konkurrenz:

Forschung lässt sich relativ einfach ins Ausland verlagern. Und genau das wollen wir nicht! Wir stehen ein für den Forschungsstandort Schweiz, für die Freiheit und die Eigen- verantwortung der Forschenden.

Es ist wohl auch aus der Einsicht wie international Forschung heutzutage ist und aus Respekt für die Eigenverantwortung der Forschenden, dass die SVP eine xenophobe Kampagne gegen Deutsche Professorinnen und Professoren an Schweizer Bildungsinsitutionen und Spitälern lanciert hat.

Die SVP kümmert sich in der Regel einen Dreck um die Forschung in der Schweiz. Sie hat den Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft noch nie auch nur ein Minimum an Respekt entgegengebracht. Im Gegenteil, in der Regel reicht dem Anti-Intellektualismus der SVP die Ausbildung einer Person, um deren Argumente zu diskreditieren und Akademiker-Bashing gehört bei ihr zum guten Ton.

Ich hoffe man darf die SVP beim nächsten mal an ihre neu gefundene Liebe zur Wissenschaft erinnern. Aber Argumente scheinen bei ihr eh völlig beliebig zu sein.

Kommentare (12)

  1. #1 Shin
    Februar 9, 2010

    Ich habe nicht viel Ahnung von Schweizer Rechtssystem, und ohne jede Frage ist es mehr als heuchlerisch, dass dieses Argument aus dem Mund von Leuten kommt, die die Verfassung für ganz andere Dinge missbrauchen, aber trotzdem: Wäre es nicht wirklich sinnvoller, diese Dinge auf Gesetzesebene zu regeln? Bzw. warum wird es für erforderlich erachtet, dass es nicht auf Gesetzesebene, sondern Verfassungsebene geregelt wird?

  2. #2 ali
    Februar 9, 2010

    Die typische Begründung wäre diese hier. Es gehe darum die Gesamtkompetenz dem Bund zu übertragen, damit man nicht nur einzelne verstreute Kompetenzen hat. Ich kann mir aber vorstellen, dass es auch anders gegangen wäre und man könnte das vermutlich durchaus diskutieren. Von der SVP schlucke ich dieses Argument aber nicht. Ich kann mir auch vorstellen, dass es eine Konzession war an diejenigen, die weitergehende Regelungen wollten (aber auch hier spekuliere ich nur, ich habe die Beratungen nicht im Detail mitverfolgt). So kommt es sowieso zur Volksabstimmung und die Sache ist in der Verfassung verankert.

  3. #3 Shin
    Februar 9, 2010

    Interessant, danke. Ich bin meist eher ein Verfechter des Subsidiaritätsprinzips, wobei aber eine freiwillige allgemeine Regelung natürlich Kleinstaaterei vorzuziehen ist. Als Nichtschweizer geht es mich zwar nichts an, doch auch nach dem Lesen des Artikels verstehe ich zwar den Grund, aber nicht die Notwendigkeit der Verfassungsverankerung: Ansonsten würde jeder Kanton selbst entscheiden, klar, aber so what? Wäre das schlecht? Wenn eine einheitliche Regelung besser ist, kann man sich ja immer noch darauf einigen. Was keine inhaltliche Kritik an dem Artikel sein soll, der erscheint mir recht sinnvoll, wenngleich teils etwas vage (was vermutlich aber auch gewollt ist). Mich würde interessieren, was die einzelnen Kantonsregierungen dazu sagen.

  4. #4 Anhaltiner
    Februar 9, 2010

    Und warum schreibt man dann nicht “Die Forschung am Menschen regelt ein Bundesgesetz” in den Artikel der sich mit Menschenwürde, -grundrechten o.ä. befasst.

  5. #5 m
    Februar 10, 2010

    Der Satz im ersten Abschnitt

    Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.

    ist doch völlig inakzeptabel. Da kann ja der Gesetzgeber bei Bedarf ein Gesetz erlassen kann, dass die Einwilligung für dieses oder jenes Experiment bei Behinderten, Geisteskranken oder Politkwissenschaftlern nicht erforderlich ist !!

    Und was ist denn im dritten Absatz eine ‘Nicht Urteilsfähige Person’ ? Zählen dazu auch die Esoteriker,Homöopathen und Astrologen?

    Und dann fehlt da schlichtweg eine Aussage, wie denn die ‘Schadensregulierung’ aussehen soll.

  6. #6 ali
    Februar 10, 2010

    @Anhaltiner

    Ich weiss nicht und kann nur spekulieren. Wie ich oben schon geschrieben habe, vermute ich dass das juristisch eine Option wäre. Zwei Anmerkungen hätte ich aber dazu: Erstens sollte man vielleicht nicht vergessen, dass die Schweizer Verfassung weniger ein ‘heilliges Buch’ ist als andere Verfassungen und per einfachem Volksmehr wieder geändert werden kann. Das mag in anderen Verfassungstraditionen etwas seltsam anmuten. Zweitens denke ich wie schon erwähnt, dass es wohl eine Konzession an die Kritiker war (ich kriegt zwar nicht ganz was ihr wollt, dafür schreiben wir es in der Verfassung fest).

    @m

    Warum weisst du schon, dass allfällige Ausnahmen ‘inakzeptabel’ sind? Gegen ein Gesetz mit Ausnahmen kann wiederum ein Referendum ergriffen werden es wird also niemandem die Kontrolle entzogen. Ausserdem kann man nicht jede Entwicklung in der Forschung voraussehen und um dann nicht gleich eine Verfassungsänderung notwendig zu machen erscheint es doch im Sinne der Forschung sinnvoll eine Ausnahme vorzusehen.

    Es ist juristisch ziemlich klar Umrissen wer nicht urteilsfähig ist und es gibt entsprechende Prozeduren. Das ist nicht einfach zur Interpretation freigegeben.

    Betreffend der ‘Schadensregulierung’: Wie Ahnaltiner schon schrieb, ist die Vorlage ziemlich detailliert für ein Verfassungsartikel. So etwas gehört nun wirklich nicht auch noch da rein.

    Auf mich wirkt es ein wenig als ob du krampfhaft versuchen würdest etwas im Verfassungs-Artikel zu finden, um dagegen zu sein. Ich sehe am ehesten grundsätzliche Kritik an den dahinter stehenden ethischen Prinzipien als möglichen Grund dagegen (diejenigen die ich bis jetzt gehört habe, teile ich jedoch nicht).

  7. #7 Dagda
    Februar 10, 2010

    @ m
    mir fällt sofort eine Situation ein wo eine Ausnahme für nichteinwilligungsfähige Personen unmittelbar sinn macht. Wie sieht es zum Beispiel bei der Forschung zur Reanimation oder bei der notfallmäßigen Behandlung bewusstseinsgestörter Personen aus? Da kann ich weder den Betroffenen noch irgendeinen Bevollmächtigen fragen? Also bedarf es hier einer Ausnahmregelung die einerseits diese wichtige Forschung ermöglicht andererseits aber die Rechte betroffener schützt, sowas ist grundsätzlich sinnvoll ohne das man gleich irgendeinen Unrechtsstaat heraufbeschwören muss.

  8. #8 Ronny
    Februar 11, 2010

    Mal ganz dumm gefragt: Ist das jetzt noch nicht geregelt ??? Da wären die Probanden ja Freiwild. Mich erstaunts nur, dass man für so grundlegende Sachen eine Abstimmung braucht. Ich dachte erst es geht um sowas wie Stammzellen- oder Embryoforschung

    Oder hat da derzeit jeder Kanton seine eigenen Gesetze ?

  9. #9 m
    Februar 12, 2010

    @ali

    ‘… Im Sinne der Forschung..’ ? Was meinst Du damit ? Die Interesssen der Forscher? der dahinterstehenden Organisationen ? Oder ist da noch ein höherer Sinn? Und dass soll mehr Wert sein, als das Selbstbestimmungsrecht von Menschen?

    Dein Einwand, dass man ein Gesetz, welches Personen zum Freiwild für die Forscher erklärt, ja durch ein Referendum wieder aufheben könne, überzeugt micht nicht, denn zwischen Verabschiedung des Gesetzes und Aufhebung durch ein Referendum dürfte jawohl eine längere Zeitspanne vergehen, wenn die Aufhebung denn zustande kommt.

    Natürlich stehen hinter meiner Ablehnung der Forschung am Menschen ohne deren Einwillgung ethische Prinzipien, da steh ich zu.

    @dagda
    Wenn Du damit meinst, dass man bei einer Reanimation ein neues Verfahren benutzt, dass man aus guten Gründen für besser hält, so würd ich das nicht für Forschung halten. sondern für die Erprobung einer neuen Methode.

  10. #10 ali
    Februar 13, 2010

    @Ronny

    Ja, im Moment ist es kantonal (oder gar nicht) geregelt. Eine Abstimmung braucht es, weil es eine Verfassungsänderung ist, da ist ein Referendum obligatorisch.

    @m

    welches Personen zum Freiwild für die Forscher erklärt

    Du hast schlicht nicht verstanden was ich geschrieben habe. Ein Verfassungsartikel ist in der Regel nicht direkt implementierbar. Bei dieser Vorlage wurde klar gesagt, dass ein Gesetz folgen wird. In diesem Gesetz können Ausnahmen vorgesehen werden und gegen dieses Gesetz kann man ein Referendum ergreifen bevor es in Kraft tritt.

    Natürlich stehen hinter meiner Ablehnung der Forschung am Menschen ohne deren Einwillgung ethische Prinzipien, da steh ich zu.

    Ich habe dir das auch nicht zum Vorwurf gemacht (das wäre lächerlich, es geht doch genau um solche Leitplanken). Es wäre aber hilfreich wenn du erklären würdest, welche dieses sind, statt einen Verfassungsartikel als Ausführungsgesetzgebung zu behandeln und Fundamentalopposition zu betreiben.

    so würd ich das nicht für Forschung halten. sondern für die Erprobung einer neuen Methode.

    Was stellst du dir unter Forschung vor? Das riecht nach völliger Beliebigkeit.

    Bei einer Ablehnung gibt es übrigens vorläufig zumindest weniger klare Regelungen (siehe vorherige Antwort an Ronny)

  11. #11 Dagda
    Februar 17, 2010

    @m
    natürlich ist die Erprobung einer neuen Reanimationsmethode, eines neuen Medikamants oder was auch immmer in einem Notfall z.B. bei der Reanimation Forschung. Das ist erstens ziemlich trivial und zweitens das Problem man weiß ja nicht was dieses Medikament oder das Gerät tatsächlich macht, vielleicht ist es ja schlechter (Pech für den Patienten) aber hier vielleicht noch wichtiger Daten die bei der Erprobung gesammelt werden, werden dann ja auch verwendet, z.B. Veröffentlicht und damit die “Informelle Selbstbestimmung” (heißt das so?) dieser Betroffenen verletzt.

  12. #12 m
    Februar 25, 2010

    @ ali

    Du hast recht: Warum mach ich Fundamentalopposition? Ich bin weder ein Missionar noch ein Schweizer. Bloss, mir tut die Wiedersprüchlichkeit des 1. Absatzes ‘weh’. Wenn Du das nicht verstehst, dann ersetz doch rein formal im ersten Absatz “Forschungsvorhaben” durch “Verhör durch Folter”.

    @Dagda
    Entscheidend ist in diesem Fall die Intention : Will ich Reanimieren und sammele dabei Daten oder … . Wie bei der Geschichte der drei Mönche, die sich stritten, ob man beim Brevier beten rauchen darf.