Am letzten Samstag haben um 10.23 Skeptikerinnen und Skeptiker in mehreren Ländern in eine wagemutigen Selbstversuch eine “Überdosis” Homöopathika geschluckt, um so mit einem Augenzwinkern darauf hinzuweisen, dass Zuckerkügelchen, auch wenn sie mit geschütteltem Wasser in Berührung kamen, harm- und wirkungslos sind. Nun würde angeblich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüfen, ob es sich um eine genehmigungspflichtige Arzneimittelprüfung gehandelt hätte.

Florian hat über die Aktion schon berichtet und bei Ulrich findet sich eine schöne Medienrundschau dazu. Dank der Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften e.V. (GWUP) wurde ich auf einen YouTube Clip hingewiesen, der offensichtlich von Homöopathie zugeneigten ins Netz gestellt wurde (sieh Ende des Eintrags). Darin erwähnt eine Frauenstimme aus dem Off, dass das BfArM überprüfen würde, ob es sich bei der Aktion gar um eine nicht genehmigte Arzneimittelprüfung handeln könnte.

Das hat mich natürlich interessiert. Offensichtlich behauptet dies die Karl und Veronica Carstens-Stiftung in einer Stellungnahme. Wenn sie denn unbedingt mehr Aufsehen um die Aktion machen möchten, bitte. Tatsächlich zitieren sie darin das BArM wie folgt:

Aussage des BfArM zur Aktion 10:23

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt Patientinnen und Patienten ganz grundsätzlich, mit Arzneimitteln verantwortlich umzugehen. Insbesondere mit Überdosierungen können mögliche gesundheitliche Risiken verbunden sein. Aus Sicht des BfArM tragen Aufrufe, Arzneimittel in Überdosierungen einzunehmen, nicht zur Aufklärung und Sensibilisierung von Patientinnen und Patienten bei.
Ob es sich bei der Aktion möglicherweise um eine genehmigungspflichtige klinische Prüfung handeln könnte, können wir aufgrund der zurzeit nur sehr begrenzt vorliegenden Informationen noch nicht abschließend bewerten. Gleichwohl werden wir die Situation auf diese Fragestellung hin weiter überprüfen, um bei Bedarf Maßnahmen zur Sicherheit von Patientinnen und Patienten anstoßen zu können.

Ich vermute anhand der eher zweideutigen Formulierungen und der Tatsache, dass dieser Text nirgends unter den Pressemitteilungen des BfArM zu finden ist, dass es sich um direkte Korrespondenz mit der Carstens-Stiftung handelt und nicht um eine öffentliche Stellungnahme des BfArM. In der sonst gut mit Links bestückten Mitteilung der Carstens-Stiftung fehlt eine Quellenangabe dazu. Es wird auch nicht präzisiert in welchem Kontext diese Stellungnahme erfolgte. Der Text (oder vermutlich eher der Ausschnitt) klingt stark nach einer diplomatischen Antwort auf eine suggestive Anfrage der Carstens-Stiftung. Dies dann als Stellungnahme des BfArM rauszuposaunen wäre doch ein bisschen frech.

Hinweise, dass es eben keine offizielle Stellungnahme war sondern eine direkte Antwort, finden sich mehrere. Zuerst einmal die einleitend allgemein gehaltene Zustimmung. Man ist schliesslich höflich und wer ist schon nicht “grundsätzlich” für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten? Dann ist dieses “wir werden wir die Situation auf diese Fragestellung hin weiter überprüfen”. Zumindest in der Diplomatie ist “wir werden die Vorwürfe prüfen” oft nicht mehr als eine Abwimmlungsstrategie (Direktheit ist in einem solchen Fall kontraproduktiv). Dann wirkt es stark so, als ob der eigentliche Vorwurf der fehlenden Bewilligung und dass es sich um eine Arzneitmittelprüfung handeln könnte, vorher von der Carstens-Stiftung (oder wer auch immer korrespondierte) ins Spiel gebracht wurde. Warum sonst sollte man sonst einerseits einen sehr spezifischen Vorwurf haben andererseits darauf hinweisen, dass bei den “zurzeit nur sehr begrenzt vorliegenden Informationen noch nicht abschließend” bewertet werden könnte.

Sollte sich mein Verdacht bestätigen (ich habe beim BfArM nachgefragt und werde euch hier versuchen auf dem Laufenden zu halten) wen würde es erstaunen, kommen einem diese Taktiken doch bekannt vor: Man versteckt sich hinter Autoritäten, dreht die Dinge zurecht, lässt weg was nicht reinpasst und kommt am Besten nie mehr auf die Sache zurück (gelobt sei das öffentliche Kurzzeitgedächtnis!). Abgesehen davon, selbst wenn es sich um eine nicht-genehmigte Heilmittelprüfung gehandelt haben sollte, dann ist das vielleicht juristisch ein Problem. An der Wirkungslosigkeit der Homöopathika ändert dies nichts. Oder haben wir letzten Samstag etwa ein paar Skeptikerinnen und Skeptiker verloren?

P.S.: Ich werde es hier natürlich auch erwähnen, sollte ich falsch gelegen haben, das ist Ehrensache.

Kommentare (49)

  1. #1 Thomas J
    Februar 7, 2011

    das/dass Fehler auf auf diesem Blog? hm…

  2. #2 ali
    Februar 7, 2011

    @Thomas J.

    Ich habe einen gefunden und korrigiert. Im noch schnell hinzugefügten P.S..

    Bis du da nicht etwas streng mit mir? Ich glaube an meiner Kommata-Setzung gäbe es wesentlich mehr auszusetzen.

  3. #3 Thomas J
    Februar 7, 2011

    Nun ja… ich musste mal als Primarschüler seitenweise das/dass-Beispiele lösen, bin da etwas geschädigt.
    Kommatas kann der Leser schnell einfügen oder weglassen. Das/Dass irritiert doch ziemlich fest.

    Ist ausserdem nur ein verstecktes Kompliment an deinen Blog.

  4. #4 Daniel Elstner
    Februar 7, 2011

    Den dümmlichen Audiokommentar zum Video empfinde ich glatt als persönliche Beleidigung, schließlich bin ich auf dem Video zu sehen. 😉 Mein Gott, was sind das bloß für armselige Kleingeister.

    Wie auch immer, ich hatte noch den ganzen Tag lang immer wieder an meiner Eistee-Flasche genuckelt, in der ich das (in Alkohol gelöste) Homöopathikum potenziert hatte. Aber bestimmt gibt es auch dafür ‘ne Ausrede.

  5. #5 Lars Fischer
    Februar 7, 2011

    Im Gesetz steht:

    Klinische Prüfung bei Menschen ist jede am Menschen durchgeführte Untersuchung, die dazu bestimmt ist, klinische oder pharmakologische Wirkungen von Arzneimitteln zu erforschen oder nachzuweisen oder Nebenwirkungen festzustellen oder die Resorption, die Verteilung, den Stoffwechsel oder die Ausscheidung zu untersuchen, mit dem Ziel, sich von der Unbedenklichkeit oder Wirksamkeit der Arzneimittel zu überzeugen. Satz 1 gilt nicht für eine Untersuchung, die eine nichtinterventionelle Prüfung ist. Nichtinterventionelle Prüfung ist eine Untersuchung, in deren Rahmen Erkenntnisse aus der Behandlung von Personen mit Arzneimitteln anhand epidemiologischer Methoden analysiert werden; dabei folgt die Behandlung einschließlich der Diagnose und Überwachung nicht einem vorab festgelegten Prüfplan, sondern ausschließlich der ärztlichen Praxis; soweit es sich um ein zulassungspflichtiges oder nach § 21a Absatz 1 genehmigungspflichtiges Arzneimittel handelt, erfolgt dies ferner gemäß den in der Zulassung oder der Genehmigung festgelegten Angaben für seine Anwendung.

    Es scheint nicht wirklich geregelt zu sein, was keine klinische Prüfung ist. Der Gesetzgeber geht wahrscheinlich davon aus, dass jede Studie für einen Zweck durchgeführt wird, für den die Studie vom Gesetzgeber etc. anerkannt werden muss, z.B. ein Zulassungsverfahren.

    Im Grunde geht es um die Frage: Wenn sich ein paar beliebige Leute verabreden, um unter völlig unkontrollierten Bedingungen beliebige Präparate zu schlucken, ist das dann eine “klinische Studie”?

    Nach den Maßstäben von Homöopathen ist es eine klinische Studie. Aber das wundert uns ja auch nicht – es zeigt halt nur wieder wie seriös Homöopathen arbeiten und wie viel sie von echter Medizin verstehen.

  6. #6 exanwahn
    Februar 7, 2011

    Ich denke über ein Selbstanzeige nach, es könnte eine interessante juritische Auseinandersetzung werden.

  7. #7 Lars Fischer
    Februar 7, 2011

    Nee, um Himmels willen lass die klagen. Nach ner Selbstanzeige hast du einfach gewisse Möglichkeiten nicht mehr.

  8. #8 ralfnausk
    Februar 7, 2011

    Eigentlich ist es ganz einfach, diese Nebelkerze zu widerlegen: Das AMG definiert eine Studie über deren Zielsetzung. Nämlich, die “klinische oder pharmakologische Wirkungen von Arzneimitteln zu erforschen oder nachzuweisen oder Nebenwirkungen festzustellen oder die Resorption, die Verteilung, den Stoffwechsel oder die Ausscheidung zu untersuchen”. Die dürfte bei mir – und den anderen Teilnehmern der 1023-Aktion gefehlt haben. Wir wussten, das wir nur reinen Zucker zu uns nehmen…

    Es ist schon beachtlich, was sich die Homöopathie-Gläubigen so alles einfallen lassen…

  9. #9 Carl
    Februar 7, 2011

    Lieber Lars, ich habe gerade schlimmen Husten und muss immer husten, wenn ich lachen muss.
    Ich wäre gerade beinahe erstickt.
    “Wenn sich ein paar beliebige Leute verabreden, um unter völlig unkontrollierten Bedingungen beliebige Präparate zu schlucken, ist das dann eine “klinische Studie”?

    Nach den Maßstäben von Homöopathen ist es eine klinische Studie. Aber das wundert uns ja auch nicht”
    bitte, sowas nicht noch mal 😉

  10. #10 Evil Dude
    Februar 8, 2011

    Nun würde angeblich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüfen, ob es sich um eine genehmigungspflichtige Arzneimittelprüfung gehandelt hätte.

    Hm, ich glaube ich werde in Zukunft lieber die Vorhänge zuziehen oder unter den Tisch kriechen wenn ich den Zucker in meinen Kaffee kippe! Und komm mir jetzt bloß keiner damit, dass das kein homöopathisches Mittel wäre, im Gegenteil! Das ist Potenz unendlich, also noch viel gefährlicher als die üblichen Zuckerkügelchen!

  11. #11 Hel
    Februar 8, 2011

    Wenn sich ein paar beliebige Leute verabreden, um unter völlig unkontrollierten Bedingungen beliebige Präparate zu schlucken, ist das dann eine “klinische Studie”?

    Entscheidend dabei ist mE, dass es ja gar keine beliebigen Präparate waren, sondern registrierte, nicht verschreibungspflichtige homöopathische “Arzneimittel”. Für diese gilt laut BfArm:

    Was ist unter einer Registrierung von Arzneimitteln zu verstehen?

    Bei der Registrierung homöopathischer Arzneimittel gemäß (§§ 38 bis 39 AMG) und traditioneller pflanzlicher Arzneimittel (§ 39 a bis d AMG) ist die Wirksamkeit unter Berücksichtigung dieser besonderen Therapierichtungen im Unterschied zur Zulassung von Arzneimitteln nicht durch klinische Studien zu belegen. Erbracht werden muss bei der Registrierung wie auch bei der Zulassung der Nachweis der Unbedenklichkeit und der angemessenen pharmazeutischen Qualität.

    Gegenwärtig sind 336 verschiedene homöopathische Arzneimittel durch Rechtsverordnung gemäß § 39 Abs. 3 AMG von der Pflicht zur Einzelregistrierung freigestellt, vgl
    https://tinyurl.com/5uotaas

    Daraus folgt, dass die KVC mit jener Behauptung einen unglaublich peinlichen Blödsinn verzapft hat. Da die betreffenden Globuli allesamt registriert sein dürften, mussten sie nicht mal vor ihrer Zulassung durch die Arzneimittelprüfung. Es gibt für sie auch gar keine Pflicht zur Fachinformation in der Beilage.

    Wetten, dass (spätestens nach Alis Anfrage dort) bald eine Gegendarstellung vom BfArm erscheint?

  12. #12 ali
    Februar 8, 2011

    @Hel

    Sorry, ich haber gerade deine Hilferufe im Spamordner gefunden. Keine Ahnung warum das System plötzlich beschlossen hat, dich als Spam zu kategorisieren. In solchen Fällen am Besten kurze eine Mail schreiben oder DM auf Twitter (falls du dich dort tummelst). Wenn ich nicht gerade im Weissen Haus am Tee trinken bin und einen Computer in der Nähe habe, kümmere ich mich in der Regel schnell drum. Ich kriege hingegen keine Benachrichtigung für Kommentare im Spamordner und gucke dort zu selten rein.

    Ich hoffe es ist nun alles gepostet, dass du hier reinsetzen wolltest. Ansonsten weisst du, was du zu tun hast.

  13. #13 Wolfgang
    Februar 8, 2011

    Die Homöopathika die hier geschluckt wurden sind doch ganz normal in Apotheken gekauft worden.
    Und dann wurden Höchstdosen geschluckt- entgegen den Angaben von Hahnemann.

    Das ist doch nie eine Arzneimittelprüfung- für so eine bräuchte man doch auch eine Versicherung und eine Genehmigung der Ethikkommission.

    Hätte hier jeder 10gr Aspirin geschluckt, waren jetzt in einigen Fällen massive Magenblutungen- ohne Kopfweh- zu diagnostizieren.

  14. #14 physiker
    Februar 8, 2011

    Ich habe mir mal stichprobenartig ein Abstract einer Doktorarbeit (mit dem Wort “Physik” im Titel) angesehen, die auf der Webseite der Carstens-Stiftung aufgeführt wird:
    Ich muss sagen, ich bin empört – für so einen Abschaum werden heutzutage Doktortitel vergeben?
    Die spätrömische Dekadenz lässt grüßen…

  15. #15 georg
    Februar 8, 2011

    @physiker

    Es ist doch nur konsequent, wenn in den “wissenschaftlichen” Arbeiten von Homöopathen kein mit den üblichen wissenschaftlichen Methoden nachweisbarer Inhalt mehr vorhhanden ist.
    Nur noch potenzierte Information. Fragen Sie den Homöpathen Ihres Vertrauens, der wird es bestätigen!

    Über die späten Römer lässt sich so manches Schlechte sagen, aber die Gleichsetzung mit Homöopathen haben sie nicht verdient.

    mfg georg

  16. #16 noch'n Flo
    Februar 8, 2011

    Die Carstens-Stiftung propagiert auch weiterhin die Anwendung von Mistel-Präparaten bei Krebs, obgleich bereits 1975 in einer Studie nachgewiesen wurde, dass diese die Wahrscheinlichkeit für Rückfälle oder aggressivere Verläufe deutlich verstärken. Wurde in den letzten 15 Jahren dann durch mehrere weitere Studien bestätigt.

    Obwohl hier der Grundsatz “primum non nocere” eindeutig verletzt wird, dürfen die Präparate am Markt bleiben – weil die Anthroposophische Medizin eine besonders starke Lobby im Bundestag hat.

  17. #17 s.s.t.
    Februar 8, 2011

    Die Cartens-Stiftung fühlt sich zum Kläffen bemüßigt. Dann hatte die 10^23 Aktion also schon einen Effekt. (rechtliche Konsequenzen: C100)

  18. #18 georg
    Februar 8, 2011

    @noch’n Flo

    An dich eine Bitte, insbesondere wenn du deine Drohung bzgl eines eigenen Auftritts hier wahrmachst.

    Ich fände es leserfreundlicher wenn man tote Sprachen in Frieden ruhen lässt und für die Kommunikation ausschließlich Formulierungen in lebenden Sprachen verwendet.

    mfg georg

  19. #19 Guido
    Februar 8, 2011

    @noch’n Flo

    Wenn man den Grundsatz “primum non nocere” wirklich ernstnehmen würede, müsste man einen Grossteil der Medikamente der wissenschaftlichen Medizin vonm Markt nehmen.
    Sie haben alle mehr oder minder gravierende “Nebenwirkungen” was auf den Beipackzettel auch eingestanden werden muss.

  20. #20 georg
    Februar 8, 2011

    @noch’n Flo

    Hab’ ich’s nicht gesagt. Das stiftet nur Verwirrung.
    Der Guido z. B. hat offenbar nicht verstanden was mit dem “primum” ausgesagt werden soll.

  21. #21 noch'n Flo
    Februar 8, 2011

    @ georg:

    Sorry, aber da der Begriff hier so oft verwendet wird (und normalerweise auch von allen problemlos verstanden wird – aber es gibt natürlich auch immer Ausnahmen von der Regel, wie wir gerade mal wieder sehen konnten), ist mir das so durchgerutscht.

    Also, extra für Guido: Der Grundsatz lautet “Zuallererst nicht schaden”. Da bedeutet, der Nutzen muss die Risiken übersteigen. Was bei den von Dir angeprangerten Schulmedizin-Medikamenten der Fall ist, bei der Misteltherapie jedoch nicht.

    Und jetzt geh wieder Teppiche verlegen.

  22. #22 HR
    Februar 8, 2011

    Ich denke es ist recht einfach festzustellen, dass dieser Test kein Arzneimitteltest im Sinne des Gesetzestextes gewesen ist. Denn es ging den Beteiligten ja nicht darum, “sich von der Unbedenklichkeit oder Wirksamkeit der Arzneimittel”, sondern gerade von der Unwirksamkeit zu überzeugen. Und dass Unwirksamkeit und Unbedenklichkeit zwei verschiedene Paar Schuhe sind ist ja auch ein wichtiger Standpunkt der Homöopathie-Kritikerinnen.

    Grüße, HR.

  23. #23 Ronny
    Februar 8, 2011

    Wie kann man eigentlich von einer Arzneimittelprüfung sprechen, wenn die benutzten Mittelchen keine Arzneimittelprüfung brauchen ? Dreht man sich da rechtlich nicht im Kreis ?

  24. #24 Hel
    Februar 8, 2011

    @Ronny

    Wie kann man eigentlich von einer Arzneimittelprüfung sprechen, wenn die benutzten Mittelchen keine Arzneimittelprüfung brauchen? Dreht man sich da rechtlich nicht im Kreis?

    Genau so ist es. Drum ist der Vorwurf der KVC haltlos. Bereits zugelassene registrierte Homöopathika weisen weder Wirkungen noch Nebenwirkungen auf, weshalb in der Packungsbeilage auch nicht davor gewarnt werden muss. Die Teilnehmer von 10:23 sind Endverbraucher und haben freiwillig und bewusst die Anwendung an sich selbst getestet und filmisch dokumentiert.

    Eine solche Aktion hat rechtlich rein gar nichts mit einer “klinischen Prüfung” und auch nicht mit einer nicht-interventionellen Anwendungsbeobachtung zugelassener Medikamente zu tun. Letztere ist im übrigen seitens der BfArm nicht genehmigungspflichtig, sie muss lediglich dem GKV-Spitzenverband mitgeteilt werden, wenn sie ärztlich durchgeführt wird – dies trifft auf 10:23 aber nun mal nicht zu.

  25. #25 physiker
    Februar 8, 2011

    Offensichtlich beziehen sich die Homöopathie-Anhänger auf die “Homöopathische Arzneimittelprüfung” (HA):
    https://de.wikipedia.org/wiki/Homöopathie#Hom.C3.B6opathische_Arzneimittelpr.C3.BCfung

    Nachdem es “Bis heute […] keine einheitlichen Vorschriften für Arzneimittelprüfungen, lediglich Empfehlungen” gibt, und folglich jeder nach belieben (laut Wikipedia) HA vornehmen kann, schlage ich vor, ihr macht aus dem 1030-Event einfach eine solche Arzneimittelprüfung. Wenn Scharlatane und Kurpfuscher HA vornehmen dürfen, warum dürfen wir das nicht auch?

    Wie wär’s denn damit, beim nächsten Mal eine Kontrollgruppe daneben zu stellen, die Zuckerwürfel vertilgt und zusätzlich peinlich genau alle während des Tests auftretenden Gefühle (wie Wut gegen Scharlatanerie, sexuelle Eregung, etc. ) zu protokollieren.

    Übrigens, hier noch ein weiter Blog-Beitrag zu diesem Thema:
    https://kidmed.de/790/homoopathie/aktion-1023-endlich-arzneimittelpruefungen-bei-den-homoeopathe/

  26. #26 Hel
    Februar 8, 2011

    @Ali

    Danke für die Rückmeldung, irgendwann funzte es ja dann wieder, so dass ich alles absetzen konnte.

  27. #27 Hel
    Februar 8, 2011

    @all

    Die einzige mögliche Nebenwirkung übermäßigen HP-Konsums wäre Durchfall wegen des Milchzuckers oder Vollrausch bei Tropfen mit Alkohol.

    Nun ist es aber eben auch nicht verboten, sich zB zum gemeinsamen Alkoholkonsum zu verabreden oder kollektiv Unmengen sorbithaltiger Bonbons zu futtern, wa?

  28. #28 Kidmed
    Februar 8, 2011

    Das ist doch nett vom BfArM:

    > Gleichwohl werden wir die Situation auf diese Fragestellung
    > hin weiter überprüfen, um bei Bedarf Maßnahmen zur Sicherheit
    > von Patientinnen und Patienten anstoßen zu können.

    Wir müssen also nur so viele Globuli schlucken, bis das BfArM ein Sicherheitsrisiko sieht und dann werden die Dinger vom Markt genommen?

    Ich habe die Sache bereits in Arbeit, Jungs 😉

  29. #29 ali
    Februar 8, 2011

    Ich habe eine Antwort erhalten, musste aber nochmals nachhaken. Ich habe den Eindruck man möchte verständlicherweise niemandem auf die Zehen treten. Ich halte euch auf dem Laufenden.

  30. #30 noch'n Flo
    Februar 8, 2011

    @ ali:

    Ich bin schon hoch gespannt!

  31. #31 Threepoints...
    Februar 9, 2011

    Nur mal am Rande:

    An genau diesem Samstag gab es auf mehreren Notfallstationen der Krankenhäuser in Berlin eine auffällige Auslastung der Kapazitäten.
    Hauptsächliche Beschwerden waren Torax umd Bauchschmerzen, Übelkeit, Ausfall der Magen- und Darmfunktion. In einzelnen Fällen auch bis zu Schüttelfrost und unlokalisierbaren Schmerzen am ganzen Körper.

    Nach der These der Homöophatie möge das sogar einen Sinn ergeben…

  32. #32 Hel
    Februar 9, 2011

    @3poinz

    An genau diesem Samstag gab es auf mehreren Notfallstationen der Krankenhäuser in Berlin eine auffällige Auslastung der Kapazitäten.

    Für großstädtische Notaufnahmen klingt das doch ganz nach business as usual *g*

    Hauptsächliche Beschwerden waren Torax und Bauchschmerzen, Übelkeit, Ausfall der Magen- und Darmfunktion.

    War das jetzt etwa schon alles an Insider-Info? Momentan wütet vielerorts das Noro-Virus, und regelmäßig hat ja manch eine(r) wochenends im dicken B auch so die Magen- und Darmfunktion nicht mehr so im Griff, wenn sie ebend im Arsch ist.

    Nach der These der Homöophatie

    Watn ditte nu wieder…?

    möge das sogar einen Sinn ergeben…

    Jar nüscht macht hier Sinn, macht aba ooch nüscht.

  33. #33 Bullet
    Februar 9, 2011

    ach … da fällt mir ein: wo warst du am Samstach, Hel? ^^

  34. #34 georg
    Februar 9, 2011

    @all

    Wen es interessiert: Hier ist ein link auf die Stellungnahme der Carstens-Stiftung

    mfg georg

  35. #35 georg
    Februar 9, 2011

    PS
    Denen geht es dabei um die “Sicherheit von Patientinnen und Patienten”.
    Glauben macht selig.

  36. #36 noch'n Flo
    Februar 9, 2011

    @ georg:

    Dank für den Link – ich fand ja links auf der Seite den Link zu einem Online-HP-Kurs sehr interessant. Scheint so ‘ne Art Laienschulung zu sein. Ich bin nicht ganz sicher, ob diese rechtlich so ganz astrein ist… mich juckt es irgendwie in den Fingern, die 89 Euronen locker zu machen, und mir diesen Kurs mal näher anzuschauen – ob das alles überhaupt im erlaubten Rahmen abläuft…

  37. #37 s.s.t.
    Februar 9, 2011

    @threepoints

    Nach der These der Homöophatie möge das sogar einen Sinn ergeben…

    Was bitte macht in dem Gedankengebäude der Homöopsychopathie Sinn?

    Wo ist etwas logisch innerhalb des Gedankengebäudes?

    Welche HP ist die richtige/wahre/seriöse? Es gibt so viele HP-Formen, die sich vor allem dadurch auszeichnen, dass sie sich widersprechen.

  38. #38 georg
    Februar 9, 2011

    @ noch’n Flo

    Wenn es erlaubt ist, Arzneimittel ohne Wirkstoff zu verkaufen und dafür richtiges Geld zu verlangen, was kann den dann noch rechtlich fragwürdig sein. Man muss halt nur darauf achten, dass das Ganze medizinisch völlig wirkungslos ist, potenzierte Information sozusagen.

    Bei dem angebotenen Kurs ist mir noch diese Aussage aufgefallen:
    “•Sie lernen 40 Mittel kennen, die den Grundstock für eine homöopathische Hausapotheke bilden”

    Die Esos behaupten doch immer wieder gerne, dass die homöopathischen Mittelchen nur dann richtig wirken, wenn sie von einem ausgebildeten Fachmann ganz individuell auf die konkrete Person und die konkrete Krankheit abgestimmt sind. Wie kann denn da eine “Hausapotheke” zusammengestellt werden, für verschiedenen Personen und für Beschwerden, die sie im Moment gar nicht haben.

    Viellecht mittels der sogenannten “Herdenanamnese”, wie sie in der Landwirtschaft zum Einsatz kommt? Rätsel über Rätsel.

    Mit der Argumentation ist es wahrscheinlich auch so wie mit den Mittelchen selbst. Die richtet sich eben nach der konkreten Situation. Wie es gerade am besten passt.

    mfg georg

  39. #39 threepoints...
    Februar 9, 2011

    s.s.t.· 09.02.11 · 10:13 Uhr

    -> Ich meine den Sinn im Gedankenkonstrukt im übertragenen Sinn….und mit Verdacht auf kollektive Abhängigkeiten…

  40. #40 MisterX
    Februar 9, 2011

    Könnte es nicht wirklich zu nebenwirkungen kommen wenn man so viel auf einmal schluckt?? Weil es gibt auch Mittel die sind in einer weniger großen Verdünnung drin, also ich wär da vorsichtig !

    gruß

  41. #41 georg
    Februar 9, 2011

    @ noch’n Flo
    Unter dem Stichwort Zecken habe ich diese Perle gefunden:

    Die von uns befragten Ärzte und Heilpraktiker sind indes ohnehin der Ansicht, dass die von Zecken ausgehende Gefahr künstlich hochgespielt wird, während auf der anderen Seite die gar nicht so seltenen Impfschäden unter den Tisch gekehrt würden.
    Gute Erfahrungen hat Dr. Florian Davidis bei einer Borrelien-Infektion mit der Energieresonanz-Therapie, einer Spezialform der Magnetfeldtherapie, aber auch mit Nosoden gemacht. (Nosoden sind aus erkranktem Körpergewebe oder ähnlichem hergestellte Arzneimittel, die zur Behandlung eben jener Erkrankung verwendet werden). Dr. Scheel setzt gar ausschließlich auf die Kraft positiven Denkens: „Wer gut drauf ist, wird mit einem Zeckenstich prima fertig.“ Prophylaktisch könne man einen Vitamin-B-Komplex wie Polybion einnehmen, was allerdings dazu führe, dass nicht nur Zecken einen nicht mehr so gut riechen können. Bei einer starken Reaktion auf einen Zeckenbiss empfiehlt Scheel die Rescue-Creme aus der Bachblütentherapie. Auch eine Lymphdrainage oder ein Einlauf könnten hilfreich sein.
    Auch Kriemhilt Waldenmaier hält die Nebenwirkungen einer Impfung für viel zu groß. Sie gibt ihren Patienten einmal pro Jahr eine Zeckenbiss-Nosode: Zunächst drei Globuli und nach fünf Minuten weitere drei. Andere Homöopathen geben sogar nur alle zehn Jahre vorsorglich eine Zeckenbiss-Nosode. Dieter Berweiler sorgt mit dem homöopathischen Mittel Coccus cacti LM 1000 einmal pro Jahr für einen Körpergeruch, den Zecken nicht mögen.

    Coccus cacti LM 1000 einmal pro Jahr und dann jeden weiteren Kontakt mit Wasser strikt vermeiden. Da wird jeder Zecke schlecht.

    mfg georg

  42. #42 Wolfgang
    Februar 9, 2011

    Die sollen sich mal einigen

    Auch Kriemhilt Waldenmaier hält die Nebenwirkungen einer Impfung für viel zu groß. Sie gibt ihren Patienten einmal pro Jahr eine Zeckenbiss-Nosode: Zunächst drei Globuli und nach fünf Minuten weitere drei. Andere Homöopathen geben sogar nur alle zehn Jahre vorsorglich eine Zeckenbiss-Nosode.

    Die Britischen Homöopathen schreiben:

    There is currently no evidence that nosodes are effective in humans

    und

    The Faculty of Homeopathy follows the Department of Health guidelines on immunisation and recommends that immunisation be carried out in the normal way…

    Quelle https://www.britishhomeopathic.org/export/sites/bha_site/how_we_can_help/advice_sheets/immunisation_factsheet-2-1.pdf

  43. #44 Hel
    Februar 9, 2011

    Äh, sorry, falscher Thread…

  44. #45 ali
    Februar 9, 2011

    Die Antwort des BfArM habe ich in einem neuen Beitrag verbloggt.

  45. #46 BreitSide
    Februar 10, 2011

    Evil Dude·
    08.02.11 · 00:04 Uhr

    Nun würde angeblich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüfen, ob es sich um eine genehmigungspflichtige Arzneimittelprüfung gehandelt hätte.
    Hm, ich glaube ich werde in Zukunft lieber die Vorhänge zuziehen oder unter den Tisch kriechen wenn ich den Zucker in meinen Kaffee kippe! Und komm mir jetzt bloß keiner damit, dass das kein homöopathisches Mittel wäre, im Gegenteil! Das ist Potenz unendlich, also noch viel gefährlicher als die üblichen Zuckerkügelchen!

    Vorsicht, Vorsicht! Der übliche Zucker ist hochpotenzierter Mäuseurin!
    Wahlweise Spinnenspucke D100.
    Oder Fadenwurmpotenz.
    Oder Nitrat hoch 500.

    Geh mal während der Kampagne zur Rübenanlieferung…

  46. #47 BreitSide
    Februar 10, 2011

    @all: Ihr müsst entweder total naiv, lebensmüde oder heldenmütig sein. Wisst Ihr denn nicht, dass die 23 die Zahl der Illuminati ist?!?!?

    Mehr will ich hier nicht sagen, gerade hat es vor meinem Fenster so eigenartig geraschelt.

    Gehabt Euch wohl, Edle, Ihr werdet mir aaaaaaaaahhhhhrrrggggghhhh….

  47. #48 noch'n Flo
    Februar 10, 2011

    @ BreitSide:

    Alles in Ordnung bei Dir? Bist Du noch bei UNS?

  48. #49 Rhus tox
    Februar 16, 2011

    Wieso wird die Einnahme von hoch-dosierten Homöopathika (Wasser) als Arzneimittelprüfung angesehen? Das ist doch ein ein Widerspruch an sich?