Vergewaltigung und andere Formen sexueller Übergriffe verletzen nicht nur den Körper eines Opfers. Der signifikantere Schaden ist das Gefühl eines totalen Kontrollverlust über intime und persönliche Entscheide und körperliche Funktionen [Expertenbericht zitiert in Celebici §492 p. 177]
In view of the above discussion, the Trial Chamber therefore finds that the elements of torture (…) may be enumerated as follows:
(i) There must be an act or omission that causes severe pain or suffering, whether mental or physical,
(ii) which is inflicted intentionally,
(iii) and for such purposes as obtaining information or a confession from the victim, or a
third person, punishing the victim for an act he or she or a third person has committed or is suspected of having committed, intimidating or coercing the victim or a third person, or for any reason based on discrimination of any kind,
(iv) and such act or omission being committed by, or at the instigation of, or with the consent or acquiescence of, an official or other person acting in an official capacityIn Anbetracht der bisherigen Diskussion, findet die Gerichtskammer, dass Elemente von Folter (…) wie folgt aufgezählt werden können:
(i) Es muss eine Handlung oder Unterlassung vorliegen, welche schwerwiegende Schmerzen oder Leiden verursacht, sei dies psychisch oder physisch.
(ii) welche absichtlich zugefügt wird,
(iii) und mit dem Ziel, Informationen oder eine Geständnis vom Opfer oder einer Drittperson zu erhalten, das Opfer zu bestrafen für eine Handlung welche sie oder er oder Dritte begangen haben oder verdächtigt werden, begangen zu haben, das Opfer oder eine Drittperson einzuschüchtern oder Zwang auszuüben, oder jeder andere Grund basierend auf Diskriminierung,
(iv) und eine solche Handlung oder Unterlassung wird begangen, im Auftrag ausgeführt, oder mit Zustimmung oder Gutheissung eines Offiziellen oder einer Person in offizieller Funktion. [Celebici §494 p. 178]
Die beiden Urteile sind eine heftige Lektüre. Trotzdem ist sie auch erhellend. Sie wagen sich an eine Definition, die man so im internen Recht vermutlich selten findet (dort konzentriert man sich häufig auf das fehlen gegenseitige Einverständnis). Die Urteile fassen auch gut zusammen, welche unterschiedliche Formen sexuelle Gewalt annehmen kann, wie gross der psychische Schaden sein kann, was die Motivation ist, sie als Kriegswaffe einzusetzen und warum dies nicht toleriert werden darf. Vor allem sind sie über weite Strecken geschlechtsneutral formuliert. Die Problematik betrifft in allen ihren Aspekten beide Geschlechter.
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