Ende Oktober hat die United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) Palästina als Mitgleidsstaat aufgenommen. 107 Länder stimmten dafür, 14 dagegen und 52 enthielten sich der Stimme. Deutschland war dagegen, Österreich dafür und die Schweize, neutralité oblige, enthielt sich.
Ich habe dazu keinen direkten Kommentar, sondern möchte zwei Aspekte aufgreifen, die ich im Zusammenhang mit der UNESCO Abstimmung weniger oft in der Berichterstattung und meist nur in Nebensätze gelesen haben, die mir aber erwähnenswert erscheinen. Einer ist die längere Geschichte, die die UNESCO im Dreieck mit den USA und Israel für Unruhe zu sorgen, hat. Der zweite Aspekt ist der primäre Grund für die Einstellung der Zahlungen an die Organisation durch die USA.
Beginnen wir mit dem historischen Rückblick: In den 60er Jahren wurde vieles vom Nahostkonflikt aber auch eines im Zuge der Dekolonialisierung verschärft wahrgenommen Nord-Süd Konflikts in die Generalversammlung und die verschiedenen Unterorganisationen der UN getragen. Dies wurde oft auch als “legitimeres” Gegengewicht zum Sicherheitsrat gesehen, wo man sich am Vetorecht störte (wohl weil Legitimität oft mit simpler Stimmenmehrheit verwechselt wird, aber dazu habe ich schon öfters geschrieben). Interessanterweise war die in Paris beheimatete UNESCO oft zuvorderst dabei, wenn es darum ging, sich für die Palästinenser einzusetzen. So wurde 1974 Israel in der UNESCO vor die Tür gestellt. Die UNESCO selber verteidigte sich, dass Israel nicht die Mitgliedschaft entzogen wurde, sondern nur die Aufnahme in eine Regionalgruppe verwehrt worden sei. Dazu kam eine Resolution, die Israel von UNESCO Geldern suspendierte, wegen mangelndem Schutz von Kuturdenkmälern in Jerusalem bei archäologischen Ausgrabungen. Der Streit wurde zwei Jahre später beigelegt.
1984 kam es zum grossen Eklat mit den USA. Die Organisation wurde von der Reagan Administration als zu “politisiert” (ein oft benutztes Argument in der UN Kritik während des Kalten Krieges als die westlichen Staaten in eine Stimmenminderheit gerieten) eingestuft und es wurde ihr vorgeworfen, eine anti-westliche Politik zu betreiben. Die USA verliessen die UNESCO und waren während fast 20 Jahren nicht mehr Mitglied in der UNESCO. Erst 2003 unter Präsident Bush trat man der Organisation wieder bei (und dies war nicht unumstritten). Diese Mitgliedschaft steht nun wieder in der Schwebe, haben die USA (wie auch Israel) die Mitgliederzahlungen an die UNESCO eingestellt. Das entspricht über 20% ihres Budgets.
Dies bringt uns zum zweiten Aspekt den ich hier erwähnen möchte. Der sofortige Rückzug der USA wurde vor allem mit zwei Gesetzen von 1990 und 1994 begründet. Darin untersagt der Kongress den USA die Finanzierung von Organisationen, die von der “internationalen Gemeinschaft nicht anerkannte Staaten” (stellenweise werden die Palästinenser sogar explizit erwähnt) als Vollmitglieder aufgenommen hat. Eine solche aussenpolitische Fussfessel ist natürlich in den meisten Fällen ein Desaster für das US Aussenministerium.
Nun ist es gut möglich, dass zumindest für die UNESCO die Konsequenzen auch ohne dieses Gesetz ähnlich gewesen wäre. Man hätte vermutlich zuerst damit nur gedroht, um Druck aufzubauen. Das Gesetz kann aber für die US Aussenpolitik ein massiver Klotz am Bein werden sofern andere UN Organisationen betroffen sind. Es ist grundsätzlich natürlich fast immer zu bevorzugen, alle Optionen zur Verfügungen zu haben und multilaterale Diplomatie von innerhalb der Organisationen betreiben zu können (nicht zuletzt deshalb war die Schweiz bei vielen schon Mitglied, bevor sie UN Mitglied wurde). Dazu kommt, dass einige UN Organisationen automatisch als Mitglieder anerkennen, wer von anderen als Mitglied aufgenommen wurde. Denkt man zum Beispiel an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (World Organization for Intellectual Property, WIPO, die hier auch schon einmal Thema war) könnte dies zu einem ärgerlichen Eigentor werden, welches direkt die Möglichkeiten der eigenen Bürger betrifft. Die Organisation betreibt nämlich auch Mediation und Schlichtungsverfahren in Streitfällen zwischen Privaten im Falle von der Verletzung von geistigem Eigentum.
Bestimmt gibt es hier und dort für die USA Wege, die negativen Auswirkungen dieser Gesetzgebung zu umschiffen. Nur wird es Goodwill und Ressourcen binden, um Probleme zu lösen, die man eigentlich gar nicht hätte.
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