Man sollte ihn auch im Meer versenken. Eine Nacht-und Nebelaktion. Nazis keine Chance geben. Sogar noch Videos von Breivik veröffentlichen… Hey,.. hallo Medien, wo leben wir denn?
Vielleicht am klarsten zum Tragen kommt der Unterschied zwischen unserem Rechtsempfinden und einem fairen Verfahren bei einem spezifischen von der NZZ korrekt verwendeten Wort:
Warum schreibt die NZZ “mutmasslichen Massenmörder” ?!
Vielmehr ist die Sache glasklar und unbestritten; einzig die geistige Gesundheit wird zu verhandeln sein. Mit “mutmasslich” wird die politische Korrektheit ad absurdum getrieben.
Eigentlich bin ich für den Vergleich mit politischer Korrektheit dankbar. Das ist genau mein Problem mit vielen, die bei jeder Gelegenheit sich deswegen das Maul verboten sehen. Eigentlich verlangen sie eine Kapitulation vor dem Volksempfinden. Nicht eine faire, durchdachte und begründbare Formulierung, sondern einen Mehrheitsentscheid. Nun ist Breivik aber noch nicht rechtskräftig verurteilt. Es ist nicht primär aus Respekt vor ihm, sondern aus Respekt vor dem Rechtssystem, dass er erst dann des Mordes schuldig ist, wenn er deswegen verurteilt wurde. Egal was die NZZ Kommentarschreiberlinge zu wissen glauben.
Wiederum überlasse ich es einem Kommentar die Überleitung zum letzten Thema zu machen. In diesem Kontext muss natürlich die Todesstrafe auch auf den Tisch:
Wenn sich ein Massenmörder wie Breivik für unschuldig hält, und davon überzeugt ist in Notwehr gehandelt zu haben, und seine seine “Verteidiger” auf einen Freispruch plädieren, spätestens dann, sollte er in einem arabischen Land vor Gericht stehen. Wenn ihm dann der Scharfrichter seine Gräueltaten vorliest, würde es ihm wahrscheinlich klar werden ob er in Notwehr gehandelt hat oder nicht.
Ein Mensch wie Breivik ist eh besser bedient mit eienr [sic!] Giftspritze! Eine Gesellschaft sollte sich mit so einem Ungeheuer nicht mehr befassen.
Man sollte für Schwerverbrecher diesen Kalibers die Gesetze in ganz Europa ändern, damit solche Täter niemals wieder in unsere Gesellschaft integriert werden können. Aber solange Kindermörder wie unlängst in Deutschland,eine Entschädigung von € 3000 .- zugesprochen wird, wegen erlittener Gewaltandrohung durch einen Ermittler, dann sind wir weit weg von einer solchen Gesetzesänderung.
Ein Rechtsstaat zeichnet sich eben dadurch aus, dass er nicht bei der erstbesten Gelegenheit die Regeln ändert. Wenn man ein Problem mit der saudischen Justiz hat, weil diese nicht dem eigenen Menschrechts-Standard entspricht, dann kann man nicht sich diese plötzlich herbeiwünschen, nur weil man meint, einen selbstdeklarierten ausserordentlichen Fall vor sich zu haben. Breivik hat völlig unabhängig von seinen Taten ein Anrecht auf eine gute Verteidigung. Dies gilt ebenso für Vergewaltiger, Serienmörder und Konzentrationslagerkommandanten. Auch das ist Teil von Gerechtigkeit und eine Notwendigkeit für ein faires Verfahren.
Und zum Schluss kann ich mir einen letzten, diesmal politischen Kommentar nicht verkneifen: All dies gilt natürlich auch beim Umgang mit anderen Terroristen: Linken, Neonazis, Islamisten und Sektenführern. Da mir oft, wenn ich Islamophobie verorte, Sympathien für den Islam nachgesagt werden, frage ich mich, ob meine Verteidigung der Rechte Breiviks nun zum Anti-Multikulti-Rechtsaussen-Versteher machen. Ich bezweifle es. Da würden doch tatsächlich Weltbilder in sich zusammenbrechen müssen.
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