Die Forderung nach Volksbefragungen ist populär. Sie kommt in der Regel immer dann, wenn die Fordernden überzeugt sind, auf der “richtigen” Seite der erwarteten Antwort zu stehen. Gerade populistische Parteien schreiben sie sich gerne in ihre Manifeste. So spricht man dem Volke nach dem Munde. Als marginale Partei riskiert man meist auch nicht, effektiv mit einer Umsetzung der Forderung zu regieren.

In der Schweiz ist es im politischen Diskurs gar zum argumentativen Totschläger mutiert: Die Mehrheit hat immer Recht! Das Volk hat gesprochen und basta! Das Dogma darf nicht angezweifelt werden. Blasphemie wird nicht geduldet.

Regelmässige Leser_innen hier wissen, dass es ein Pet Peeve (gibt es da einen deutschen Ausdruck dafür?) von mir ist: Demokratie ist mehr als 50% plus eine Stimme. Und selbst ein ursprünglich so radikales Projekt wie die Schweizer direkte Demokratie strotzt nur so von offiziellen und inoffiziellen Quoten, Bremsen, Minderheitenschutzklauseln, Ausnahmen usw. Systeme die gar nicht um Volksentscheide herum konstruiert wurden, sind daher noch viel grösseren Risiken ausgesetzt, durch einfache Mehrheiten das Demokratie-Kind mit dem Referendum-Bad auszuschütten. Aktuell kommt mir da das Vereinigte Königreich in den Sinn. Cameron steckt nach den überraschend gewonnen Wahlen nun mit dem von einem britischen Komiker treffend als das “Nigel Farage Memorial Referendum” bezeichneten Problem fest.

Um so mehr hat es mich gefreut, dass der Staatsrechtler und langjährige Parlamentarier für meinen Geburtskanton René Rhinow bei der Neuen Zürcher Zeitung einen Gastkommentar zum Thema verfasst hat, der vieles sagt, das man in der Schweiz sonst öffentlich selten und in der Politik fast gar nie hört. Die Kommentare unter dem Artikel muss man hingegen nicht lesen. Es handelt sich bei den meisten um das Äquivalent von “ICH HABE TROTZDEM RECHT, ALLES WAS DU SAGST TAUSEND MAL AUF DICH ZURÜCK, NICHTS GEHT MEHR! [Finger in die Ohren] LA-LA-LA-LA”.

Hier ein paar Zitate von Rhinows Kommentar, aber am besten liest man den ganzen Artikel.

Demokratie und Rechtsstaat sind eng miteinander verwoben und bedingen sich gegenseitig. Es geht um die Bindung aller Staatsgewalt an das Recht, die Geltung der Menschenrechte, die Teilung und Kooperation der Gewalten sowie die Unabhängigkeit der Justiz. (…)

Denn es kann und darf nicht davon ausgegangen werden, dass mit einer singulären und punktuellen Verfassungsänderung die Grundwerte unseres Gemeinwesens ausgehebelt worden sind. Diese Problematik ist vor allem bei jüngeren Volksinitiativen relevant geworden.(…)

In der Schweiz gehört auch das Völkerrecht, welches vor allem Vertragsrecht (wie zum Beispiel die EMRK) darstellt, zu unserem Recht, wenn es allgemeingültig oder von der Schweiz nach den festgelegten Regeln unserer Verfassungsordnung übernommen worden ist. Dieses ist somit demokratisch legitimiert, ob nun beim Vertragsschluss eine Referendumsmöglichkeit vorgesehen war oder nicht. Es ist folglich kein fremdes Recht, und die Richter der EMRK sind auch keine fremden Richter.(…)

[E]s gibt mindestens fünf Dimensionen des Volkes: die Bevölkerung (alle sich in der Schweiz aufhaltenden Menschen), das Schweizervolk (alle Menschen mit Schweizer Bürgerrecht), die Stimmberechtigten, die Teilnehmenden an einer Abstimmung sowie schliesslich die obsiegende Mehrheit. (…)

Wer für diese Offenheit der Reversibilität eintritt, respektiert unsere Demokratie. Wer einzelne Entscheide verabsolutiert und sakralisiert, missachtet sie letztlich. Eigentlich ist also die Frage, ob die Mehrheit immer recht hat, falsch gestellt. (…)

Recht zu haben, ist keine staatsrechtliche oder staatspolitische Kategorie.

Dem habe ich im Moment nicht viel beizufügen, ausser vielleicht für die mitlesenden aus Deutschland zu betonen, dass Rhinow nicht irgendeine dahergelaufene Linke Socke ist, die sich den Frust von regelmässigen Referenda-Niederlagen vom Herzen schreibt.

 

Kommentare (11)

  1. #1 Dr. Webbaer
    Mai 21, 2015

    Es scheint gefährlich den Souverän dadurch einzuschränken indem ‘Grundwerte unseres Gemeinwesens’ für sakrosankt erklärt werden und zur Abstimmung unfähig.
    Es ist weiterhin gefährlich hierfür internationale Verträge heranzuziehen.
    Es muss in aufklärerisch aufgestellten Nationalstaaten, in “westlichen”, um diese “nicht ganz treffende”, aber verständliche, Metaphorik einmal zu gebrauchen, möglich sein Wesentliches zu ändern an der Rechtslage, also auch die Verfassung und Vertragsbeitritte.

    Diesbezüglich muss nicht geknödelt werden.


    Eine ganz andere Frage ist, wie “westliche” Gesellschaften scheitern können, also ihren Bezug zu den Ideen und Werten verlieren könnten.
    Bisher sind sie nur in bestimmten Ausnahmefällen gescheitert und immer nur dann, wenn das Gesellschaftssystem nicht stabil war.
    Hierzu wird natürlich weiterhin zu forschen und zu lernen sein, bei der Schweiz trägt der Schreiber dieser Zeilen diesbezüglich aber keine besondere Sorge.

    MFG
    Dr. W

  2. #2 Dr. Webbaer
    Mai 21, 2015

    * also ihren Bezug zu den Ideen und Werten der Aufklärung

  3. #3 rolak
    Mai 21, 2015

    gibt es da einen deutschen Ausdruck dafür?

    Keine Ahnung, am besten gefällt mir der Umbau “<X> ist ein pet peeve von mir” → “bei <X> bin ich besonders empfindlich”. Ansonsten vielleicht ‘Lieblingsaufreger’, erhielte das widersprüchliche der Original-Konstruktion.

  4. #4 Stefan Wagner
    https://demystifikation.wordpress.com/2015/05/21/in-gold-we-trust/
    Mai 21, 2015

    Auf Deutsch heißt es “rotes Tuch”, “Das ist ein rotes Tuch für mich”.

    Vielleicht hat auch jmd. Lust dem Steckenpferd ein negatives Adjektiv zu spendieren. “Allergischer Reiz” könnte man auch noch probieren.

  5. #5 ali
    Mai 21, 2015

    @Dr. Webbaer

    Es scheint gefährlich den Souverän dadurch einzuschränken indem ‘Grundwerte unseres Gemeinwesens’ für sakrosankt erklärt werden und zur Abstimmung unfähig

    Nehmen wir doch ein extremes Beispiel: Gilt dies zB auch wenn es sich um zwingendes Völkerrecht handelt wie das Verbot von Genozid? Würde der Webpetz da die gleichen Sätze verwenden? Eine solche Relativierung scheint mir gefährlich.

  6. #6 Johannes
    Mai 22, 2015

    […] ausser vielleicht für die mitlesenden aus Deutschland zu betonen, dass […]

    Und wir mitlesenden Österreicher bekommen diese Zusatzinformation nicht? 😉

  7. #7 Wizzy
    Mai 22, 2015

    Meines Erachtens ist ein sehr gutes Medikament gegen die Forderung nach direkter Demokratie häufiges U- und S-Bahn-Fahren und Lauschen.
    Abgesehen davon merkt man ja, wenn man selbst sich in einem Thema auskennt, wie große Wissenslücken und Denkfehler gefühlte 99% der Mitmenschen darin haben. Natürlich sind Politiker bei Fachfragen nicht optimal aufgestellt, aber immerhin etwas besser – insbesondere da sie Fachberater zur Seite haben.
    Direkte Demokratie würde bei der Autoreparatur auch nicht funktionieren (“Jetzt stimmen wir mal ab, welches Teil wir hier einzubauen versuchen…”). Warum sollte es bei nicht minder komplexen Problemen wie Klimaerwärmung, Flüchtlingsströmen, Atomausstieg etc. anders sein?
    Was ich mir als sinnvoll vorstellen könnte (unabhängig davon ob es durchsetzbar ist), ist Direkte Demokratie mit Stimmgewichtung nach individuellem Kompetenztest des Fachgebietes in welchem die Entscheidung ansteht. Das würde außerdem Weiterbildungsanreize bieten.

  8. #8 Dr. Webbaer
    Mai 22, 2015

    @ Herr Dr. Arbia :
    Genozid sollte in freiheitlichen, aufklärerischen Gesellschaftssystemen nicht zur Abstimmung frei sein, korrekt. [1]

    Insofern obliegt es den staatlichen Institutionen, die für den Systemerhalt zuständig sind, wie der politischen Kultur generell bestimmte Extrema nicht zuzulassen, i.p. Verfassungsschutz abzubügeln und zwar mit allen vorgesehenen Mitteln.

    Die o.g. Kultur ist neben den genannten Organen also zuständig und in einem Diskurs gilt es zu bestimmen, was geht und was nicht geht.
    Allerdings sollte sehr viel gehen für den Souverän, der das Volk (vs. Bevölkerung) ist, das Staatsvolk.

    Das politische Tagesgeschäft aber dadurch einschränken zu wollen, indem behauptet wird, dass bspw. bestimmte Verträge nicht gebrochen oder gekündigt werden können, geht aber nicht.
    Es geht aus Sicht des Schreibers dieser Zeilen auch nicht, wie es in D wohl modisch geworden ist, “alles mögliche” in das Verfassungssubstitut (a.k.a. Grundgesetz) zu schreiben und so späteren Volksentscheidungen vorzubeugen.

    Insofern wäre wohl ein “sparsam einschränkender” Mittelweg zu finden, was die Einschränkung des Souveräns betrifft – ginge das so formuliert für Sie, Herr Dr. Arbia?

    MFG
    Dr. W

    [1]
    Ein Déjà-vu liegt übrigens vor, vgl. :
    -> https://scienceblogs.de/zoonpolitikon/2009/12/15/das-recht-der-schweizer-auf-genozid/

  9. #9 Bruder Ganda
    https://broderganda.wordpress.com
    Mai 25, 2015

    Ich erlaube mir Sie darauf hinzuweisen, dass Sie bei Ihren Ausführungen den Aspekt der eingebildeten Mehrheit übersehen:
    Gerade in Deutschland gibt es m.E. auffällig viele Menschen (wie z.B. die Pegidisten und PI-Nazis), die sich selbst als (nicht mehr) “schweigende Mehrheit” wahrnehmen und sich einbilden, 99% der Bevölkerung (außer den Migranten und Ausländern) stünden hinter ihren bizarren Ansichten und ihrem rassistischen Menschenhass.

  10. #10 Wilhelm Leonhard Schuster
    Mai 26, 2015

    Bruder ganda
    trösten Sie sich, bei den zu erwartenden Zuwanderungsraten
    in ehemals “Deutsche Lande” wird es sehr bald absolut keine
    “Pegidisten” und ” PI-Nazis ” mehr geben.

    Der Morgenthau Plan wird zu 100% in 50 Jahren erfüllt sein!

  11. #11 Wilhelm Leonhard Schuster
    Mai 26, 2015

    NB.: Im Krieg ist “Entvokalisieren” erlaubt!