Als am 21. Dezember 2012 die Welt nicht unterging, habe ich den ganzen Tag gearbeitet. Ich war bei keiner Weltuntergangsparty und habe auch keine veranstaltet. Zum Glück, den ansonsten hätte ich jetzt wohl eine Abmahnung im Briefkasten…
Der Geschäftsführer von “Hofs sympathischem Biergarten” (wie es auf der Homepage tatsächlich heißt), dachte wahrscheinlich, er hätte eine tolle Idee. Am 21. Dezember 2012 sollte ja die Welt untergehen. Das nahmen die meisten natürlich nicht ernst, sondern als Anlass, eine große Party zu feiern. “Weltuntergangspartys” gab es überall in Deutschland (und dem Rest der Welt). Also hat man sich beim “Hofgarten” die Wortmarke “Weltuntergang” schützen lassen (hier die Registerauskunft des Patent- und Markenamts). Und danach gewartet, bis am 21.12. alle den nicht stattfindenden Weltuntergang feierten – um den Veranstaltern der Partys im Anschluss eine Abmahnung über mehrere tausend Euro zu schicken. Denn jedesmal wenn das Wort “Weltuntergang” im Zusammenhang mit “Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen” verwendet wird, würde das den Schutz der Wortmarke verletzen und ein Schadenersatz müsse gezahlt werden. Das berichtet heute Bernd Harder vom GWUP-Blog, der ebenfalls abgemahnt wurde, da die Skeptiker in Augsburg sich ebenfalls zu einer Weltuntergangsparty getroffen hatten.
In den Medien finden sich auch andere Fälle, in denen Party-Veranstalter verklagt wurden, zum Beispiel in Brandenburg oder Mönchengladbach. Ob der Geschäftsführer des Hofgarten damit durchkommen wird, bleibt offen. Anwälte (z.B. hier) sind der Meinung, dass diese Markeneintragung vor Gericht keinen Bestand haben wird. Betroffenen wird geraten, nicht zu zahlen, nichts zu unterschreiben und sich mit einem Anwalt zu versprechen. Es ist wahrscheinlich, dass die Wortmarke gelöscht wird und die Abmahnung damit gegenstandslos.
Aber wenn man im Hofgarten gründlich war und wirklich alle Weltuntergangsparty-Veranstalter abgemahnt hat, dann stehen die Chancen gut, dass sich einige davon einschüchtern lassen und bezahlt haben. Es gibt viele Wege um mit dem Weltuntergang Geld zu verdienen. Aber das was hier passiert, überrascht selbst mich. Vor allem überrascht mich immer wieder die Absurdität dieses Abmahnungswahnsinns (hier ist ein anderes aktuelles Beispiel und ein ganz absurdes findet man hier: Ein Baumarkt verklagt Kunststudenten, die das Wort “Bauhaus” verwenden). Vermutlich hatte eine Abmahnung im Rechtssystem irgendwann mal einen konkreten und halbwegs vernünftigen Sinn. Aber irgendwie scheint sich dieses juristische Instrument zu einem schnellen und einfachen Weg entwickelt zu haben, mit dem Anwälte Menschen verunsichern und abkassieren können…
Naja. Zumindest weiß ich jetzt, welches Lokal ich definitiv nicht besuchen werde, sollte ich mal Hof besuchen.
P.S. Ist schon jemand auf die Idee, die Wortmarken “Sommerparty” oder “Geburtstagsparty” zu schützen? Sommer gibt es im Gegensatz zum Weltuntergang jedes Jahr; da kann man regelmäßig verdienen.
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