Beobachtet man allerdings die Vorgänge über die Zeiten hinweg so kann man, wie es Götschmann in seiner Arbeit tut, das Resümee ziehen, daß die Gewerbepolitik tatsächlich ganz massiv von den Behörden gestaltet worden ist.30 Dabei vollzieht sich auch ein Wandel im Selbstverständnis der politischen Balance: Waren unter Montgelas Regierung und Administration die eigentlichen Machthaber im Lande so bekam das Parlament nach und nach mehr Gewicht. Die Behörde löste sich von der Exekutive und wich auf einen neutraleren Standpunkt zwischen Regierung und Parlament aus, der keinesfalls völlig unabhängig war, sich aber sichtlich um Neutralität bemühte. Dieser Wandel spricht auch einen neuen Begriff des Absolutismus an: aus dem absoluten Monarchen wurde der absolute Staat.
Letztlich zählte das Ergebnis in der Sache und das Ministerium konnte bei einigen Vorgängen die Rolle des Vermittlers zwischen Regierung und Parlament einnehmen.
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Literaturverzeichnis:
Götschmann, Dirk: Das bayerische Innenministerium 1825 – 1864. Organisation und Funktion, Beamtenschaft und politischer Einfluss einer Zentralbehörde in der konstitutionellen Monarchie, Göttingen, 1993.
Krauss, Marita: Herrschaftspraxis in Bayern und Preußen im 19. Jahrhundert, Frankfurt am Main 1997.
Prinz, Friedrich: Die Geschichte Bayerns, München/Zürich 1997.
Schärl, Walter: Die Zusammensetzung der bayerischen Beamtenschaft von 1806 bis 1918, Kallmünz 1955.
Volkert, Wilhelm: Geschichte Bayerns, München2 2001.
Weber, Max: Beamtentum und politisches Führertum, in: Weber, Max: Gesammelte politische Schriften, Tübingen2 1958.
Wunder, Bernd: Geschichte der Bürokratie in Deutschland, Frankfurt am Main 1996.
Online-Ressource:
Selbstdarstellung des bayerischen Innenministeriums unter https://www.stmi.bayern.de/ministerium/aufgaben/ (Zuletzt abgerufen am 16.8.2011)
——- Fußnoten ——-
1 Weber, Max: Beamtentum und politisches Führertum, in: Weber, Max: Gesammelte politische Schriften, Tübingen2 1958, S. 308.
2Volkert, Wilhelm: Geschichte Bayerns, München2 2001, S. 65.
3Götschmann, Dirk: Das bayerische Innenministerium 1825 – 1864. Organisation und Funktion, Beamtenschaft und politischer Einfluss einer Zentralbehörde in der konstitutionellen Monarchie, Göttingen, 1993.
4So unter anderem Vergleichend mit Krauss, Marita: Herrschaftspraxis in Bayern und Preußen im 19. Jahrhundert, Frankfurt am Main 1997.
5Siehe hierzu die Selbstdarstellung des bayerischen Innenministeriums unter https://www.stmi.bayern.de/ministerium/aufgaben/ (Zuletzt abgerufen am 16.8.2011).
6Montgelas ausführlicher unter: Prinz, Friedrich: Die Geschichte Bayerns, München/Zürich 1997, S. 259-294.
7Wunder, Bernd: Geschichte der Bürokratie in Deutschland, Frankfurt am Main 1996, S. 17.
8Wobei sich an dieser Stelle trefflich diskutieren ließe, ob dieser Gehorsam zuerst der Krone und dann der Verfassung oder umgekehrt zu leisten war. Die Innenpolitik und der Umgang mit “aufmüpfigen” Beamten wird in Preußen sehr anderes gehandhabt als in Bayern unter Maximilian auch wenn dies – aus Furcht vor einer Revolution (Prinz, Geschichte Bayerns, S. 320f) oder aus staatspolitischer Weitsicht (Krauss, Herrschaftspraxis S. 211f) – insgesamt eher moderat blieb.
9Krauss, Herrschaftspraxis, S. 197ff.
10Krauss, Herrschaftspraxis, S: 202.
11Götschmann, Innenministerium, S. 134.
12Götschmann, Innenministerium, S. 135f.
13Götschmann, Innenministerium, S. 482.
14Götschmann, Innenministerium, S. 483.
15Götschmann, Innenministerium, S. 484.
16Götschmann, Innenministerium, S. 484.
17Wunder, Bürokratie, S. 80.
18Wunder, Bürokratie, S. 81.
19Götschmann, Innenministerium, S. 491.
20Schärl, Walter: Die Zusammensetzung der bayerischen Beamtenschaft von 1806 bis 1918, Kallmünz 1955, S. 49.
21Götschmann, Innenministerium, S. 491.
22Prinz, Geschichte Bayerns, S. 321.
23Götschmann, Innenministerium, S. 493. Hier steht es allerdings falsch herum, ein Druckfehler wie ich vermute.
24Götschmann, Innenministerium, S. 493.
25Götschmann, Innenministerium, S. 540.
26Götschmann, Innenministerium, S. 553.
27Götschmann, Innenministerium, S. 554.
28Götschmann, Innenministerium, S. 570.
29Eine Detaillierte Beschreibung des Vorgangs und der Überlegungen finden sich bei Götzschmann, Innenministerium, S. 593-598.
30Götschmann, Innenministerium, S. 598f.
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