In Sachsen hat ein ehemaliger Stasi-Mitarbeiter eine Schule gezwungen, eine von Schülern organisierte Gedenkausstellung über die Verfolgung von Christen in der DDR zu schließen. Die Begründung: Die Aufdeckung seiner Stasi-Tätigkeit verletze seine Persönlichkeitsrechte.

Den bürgerlichen Namen von „IM Schubert” darf momentan (unter Androhung einer Strafe von 250.000 EUR Ordnungsgeld) niemand im Zusammenhang mit seiner Stasi-Tätigkeit nennen, also werde ich auch hier darauf verzichten und auf die Revision der aktuell gültigen einstweiligen Verfügung hoffen. Über „IM Schubert” berichten darf man allerdings. Und dieser Schubert, der hatte es wirklich faustdick hinter den Ohren.

Zu DDR-Zeiten bestand seine „nebenberufliche” Aufgabe darin, bekennende Christen auszuspionieren, die in der DDR ohnehin stets unter Generalverdacht standen und ein bevorzugtes Opfer von Stasi-Bespitzelungsaktionen waren. Um in deren Reihen aufgenommen zu werden ließ er sich sogar taufen und spielte mit großem Erfolg die Rolle des „Bruders im Geiste”, während er privat fleißig Berichte über seine „Mitchristen” verfasste. Dabei ging „IM Schubert” äußerst professionell vor, denn Berufserfahrung hatte er schon viel gesammelt. Bereits als Schüler (!) hatte er sich 1980 freiwillig beim Ministerium für Staatssicherheit gemeldet und schon kurze Zeit später dafür gesorgt, dass vier Mitglieder einer Jungen Gemeinde ins Gefängnis mussten.

Damit war der Grundstein für eine steile Stasi-Karriere gelegt und „IM Schubert” bemühte sich nach Kräften, diese weiter zu beflügeln. In den Folgejahren spionierte er beispielsweise „Bausoldaten” (die Wehrdienstverweigerer in der DDR) und einen evangelischen Studentenbund aus und machte seine Sache so gut, dass seine Vorgesetzten ihm „hohe Einsatzbereitschaft” und „taktische Finesse” bescheinigten. Dafür gab es natürlich Geld und kleine Aufmerksamkeiten wie eine Westerngitarre und einen neuen Trabi-Motor – und als Krönung sowie als direkte Belohnung für die Mithilfe bei der Inhaftierung der vier jungen Christen auch noch einen kostenlosen Trip zu den Olympischen Spielen in Moskau.

Wer so tüchtige Arbeit leistet, der wird sicher stolz auf seine Karriere zurückblicken – sollte man zumindest meinen. Aber nein. Nach dem Zusammenbruch der DDR tauchte der gefeierte IM still und heimlich ab. Als Schüler eines Gymnasiums in Zwickau gemeinsam mit ihrem Pfarrer und Religionslehrer eine Ausstellung über die Verfolgung von Christen in der DDR organisierten, in deren Rahmen auch – unter Nennung des Klarnamens – auf die Leistungen von „IM Schubert” hingewiesen wurde, da zog der gute Mann doch tatsächlich vor Gericht – und bekam Recht.

Die Zwickauer Richter sahen es als erwiesen an, dass die Aufdeckung seines Treibens dazu geeignet sei „seinen öffentlichen Ruf zu schädigen”. Und genau hier muss ich dem Gericht widersprechen. Seine Tätigkeit als Stasi-Spitzel, seine Mitwirkung bei der Verhaftung von Jugendlichen und der Zerstörung von Lebensperspektiven, seine Mittäterschaft in einem furchtbaren System – das sind Dinge, die dazu geeignet sind seinen öffentlichen Ruf zu schädigen. Die Ausstellung benennt lediglich Ross und Reiter.

Dennoch bekam er vor Gericht erst einmal Recht – nicht zuletzt dank der tatkräftigen Mithilfe seines Rechtsanwalts, Thomas Höllrich, der für die Linkspartei im Stadtrat und Kreistag sitzt. Besagter Herr Höllrich spart dann auch nicht mit Kritik an Pfarrer Dr. Käbisch, dem ehemaligen Zwickauer Dompfarrer: „Datenschutzrechtlich müssen Sie noch an sich arbeiten, Herr Käbisch. Das will ich Ihnen als Rechtsanwalt nur gesagt haben”. Der regionale Leiter der Stasiunterlagen-Behörde springt Käbisch jedoch bei und erklärt den Fall des „IM Schubert” zum Präzedenzfall. An ihm wird sich zeigen, ob die öffentliche Nennung von Stasi-Spitzeln zukünftig noch möglich sein wird, oder ob tatsächlich – 19 Jahre nach der Wende – die Denunzianten und Mitläufer erneut Oberwasser über die Ausspionierten und Gedemütigten bekommen.

Verkehrte Welt: Die Täter machen die ehemaligen Opfer selbst zu Tätern, indem sie es kriminalisieren, wenn über ihre Untaten gesprochen wird. Die Ausstellung ist geschlossen, die Plakate sind abgehängt und der Täter und sein Anwalt von der Linkspartei fühlen sich in ihrer Rechtsauffassung bestärkt. Am 8. April wird in Zwickau erneut verhandelt, da die Stadt Reichenbach (wo die Ausstellung gezeigt werden sollte) Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung zur Schließung der Ausstellung eingelegt hat. Da kann man nur hoffen, dass sich in dieser Verhandlung eine gesunde Rechtauffassung durchsetzt, eine die es den Opfern staatlich organisierter Verfolgung gestattet, diejenigen zu benennen, die ihnen Unrecht zugefügt haben.

Oder welche Lehre sollen die Zwickauer Schüler als Organisatoren der Stasi-Ausstellung aus dieser ganzen Farce mitnehmen? Dass es keine Konsequenzen hat, sich an der Verfolgung Unschuldiger zu beteiligen, da man jede legitime Kritik und jede Aufdeckung der eigenen Verbrechen später mit Verweis auf die eigenen Persönlichkeitsrechte untersagen kann? Sollte dies das endgültige Urteil des Rechtsstaates sein, für den man die jungen Menschen in der Schule begeistern will? Ich hoffe nicht….

Pressequellen zur Vertiefung:

MDR
Die WELT
Freie Presse
Vogtland-Anzeiger

Kommentare (18)

  1. #1 Monika
    25. März 2008

    Tja, da sieht man, nicht alle Stasi-Akten sind fertig bearbeitet und abgeschlossen……Da viele Richter ja auch nach der Wende “Richter” geblieben sind….braucht sich niemand zu wundern. Da bleibt ein Rest der ehemaligen “DDR” am Leben bis jene alte Riege einmal abgelöst sein wird…..Die “Unabhängigkeit” der Justiz lässt grüßen 😉

  2. #2 Michael
    27. März 2008

    Sehr schwieriges Thema “Gerechtigkeit”. Da habe ich mir schon die Zähne ausgebissen um eine vernünftige Lösung, gerade bei diesem Problem zu finden.

    Zumindest habe ich festgestellt, es gibt keine objektive “Gerechtigkeit” – es ist eine Frage des Standpunkts die jeder einzelne hat. Natürlich gibt es auch einen klaren moralischen Standpunkt, der besagt, dass der IM Schubert mit seinen Klarnamen leben muss, wegen der Schwere der Tat. Das wäre eigentlich die einzige Konsequenz die der IM Schubert für sein Handeln tragen muss. Damit kommt er eigentlich recht gut weg.

  3. #3 Michael
    27. März 2008

    Hallo Christian,
    habe mich doch nochmals dem Thema auf meinen Blog angenommen. 😉

    Liebe Grüsse Vom Bodensee
    Michael

  4. #4 ali
    30. März 2008

    Ohne die Rechtslage im Detail zu kennen und nach nur diagonalem Überfliegen der verlinkten Artikel kann ich das Urteil auch nachvollziehen. Da IM Schuberts Schuld nie rechtskräftig festgestellt wurde (soweit ich das überblicke), sollte er in meinen Augen diesen Schutz geniessen. Die Schuld mag in diesem Fall mehr oder weniger klar sein (ich kann das nicht beurteilen) aber man kann sich ähnliche Fälle vorstellen wo ohne Grundlage Rufmord betrieben wird. Irgendwo muss eine Grenze gezogen werden und im Zweifel finde ich es gut, wenn dies zugunsten des geschädigten getan wird (unabhängig davon ob der nun ein Böser oder ein Guter ist).

    Unser Gerechtigkeitsgefühl legt sich häufig quer wenn wahren und vermeintlichen Tätern Schutz zugestanden oder Rechte zugesprochen werden. Genau dies ist jedoch ein wichtiges Element der Stärke eines Rechtsstaates.

  5. #5 Christian Reinboth
    31. März 2008

    @Michael: Habe ich gesehen und auch schon kommentiert. Freut mich dass das Thema auch bei Dir wieder aktuell ist!

    @Ali: Da bin ich anderer Ansicht – obwohl die Zeit bekanntlich alle Wunden heilt, sollte es den Opfern von damals heute schon noch erlaubt sein, die Täter beim Namen zu nennen, auch wenn damit der eine oder andere “gute Ruf” beschädigt wird. Die Schuld wird im vorliegenden Fall übrigens gar nicht bestritten, der ehemalige IM hat vor Gericht zugegeben, dass er die ihm vorgeworfenen Tätigkeiten ausgeführt hat, er beruft sich allein darauf, dass es nach 18 Jahren keinen Grund mehr dafür gibt seinen Ruf (er hat inzwischen ein Unternehmen aufgebaut) öffentlich zu beschädigen.

    Genau das ist aber eine Fehleinschätzung der Sachlage – denn die Opfer, denen zu DDR-Zeiten aufgrund seiner Spitzeltätigkeiten der Zugang zu Abitur, Studium und guter Berufsausbildung verwehrt war und die statt dessen Verfolgung und Gefängnis erdulden müssen, können heute keinen vergleichbaren gesellschaftlichen Status aufweisen. Sich auf den Früchten des Verrats auszuruhen und dann zu behaupten, dass man sich aufgrund dieser “Früchte” in einer gesellschaftlichen Stellung befinde, in der man nicht mehr mit Schmutz aus der eigenen Vergangenheit konfrontiert werden dürfe ist eine ganz schön verwegene Behauptung.

    Allein schon zum Schutz der Erinnerungskultur dürfen wir nicht zulassen, dass die Geschichte der DDR nachträglich von den Tätern umgestaltet wird. Gerade der letzten Freitag bekanntgewordene Fall von Thomas Leinkauf, der als ehemaliger IM bei der “Berliner Zeitung” kritische Artikel über die Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit verfasst hat, zeigt doch, dass die Täter von damals auch heute immer noch mitten in der Gesellschaft zu finden sind und aktiv daran arbeiten, die Aufarbeitung von in der DDR begangenen Verbrechen zu behindern – sei es nun durch das Verklagen eines Geschichtslehrers und einer Schule oder eben durch kritische Presseartikel gegen Menschen, die an eben dieser Aufarbeitung beteiligt sind.

  6. #6 ali
    31. März 2008

    Falls seine Schuld gerichtlich festgestellt wurde, ist mein obiges Argument natürlich nicht anwendbar (darum hab ich wohl wohlweislich mit meinem ‘Disclaimer’ angefangen).

    Grundsätzlich denke ich, sollte es eine Verjährungsfrist geben nach deren versrteichen Menschen zugestanden werden soll, nicht mehr von ihrer Vergangenheit eingeholt zu werden. Dies ist mein Rechtsempfinden weil ich überzeugt bin, dass Menschen sich ändern können und die Grenze, wann für welches Vergehen ist zugegebenermassen ziemlich willkürlich.

    In diesem spezifischen Fall finde ich es schwieriger für eine solche Verjährung zu plädieren, da es die Dimension von kollektiver Aufarbeitung der Vergangenheit noch mit rein spielt. Man kann sich fragen, ob denn die “Geschichte der DDR nachträglich von den Tätern umgestaltet wird”, wenn man Beispielsweise die Akteure anonymisiert. Man muss hier auf jeden Fall auch individuelle Persönlichkeitsrechte mitbetrachten und darf nicht nur auf der Basis von begangenem Unrecht richten.

  7. #7 Christian Reinboth
    31. März 2008

    @Ali: Seine Schuld steht vollständig außer Frage, ist aus der Aktenlage ersichtlich und wurde meines Wissens nach auch von ihm selbst beim Gerichtstermin voll und ganz eingeräumt. Seine Argumentation basiert ausschließlich auf der Annahme, dass man es ihm angesichts seines aktuellen sozialen Status nicht zumuten könne, dass er mit seiner eigenen Vergangenheit konfrontiert wird und evtl. Nachbarn oder Kunden ihn in Zukunft meiden oder schief ansehen. Das ist die gesamte Begründung, mit der hier eine von Schülern mitgestaltete, hochinteressante Ausstellung über das Stasi-Unwesen abgewürgt werden soll. Den Opfern, welche aufgrund der Berichte des IM Schubert keine Möglichkeit hatten, sich eine angesehene bürgerliche Existenz aufzubauen, soll dabei jegliches Mitspracherecht genommen werden.

    Eine Verjährungsfrist kann ich nicht befürworten. Solange die Opfer noch leben, muss ihnen doch die Möglichkeit gegeben werden, über das an ihnen begangene Unrecht sprechen zu dürfen. Es ist doch ein Unding, wenn der Staat es den Opfern verbieten möchte, die Täter zu benennen – und das ausschließlich zum Schutz der finanziellen Interessen der Täter. Für jemanden, der nie Wiedergutmachung in der einen oder anderen Form leisten musste, ist es meiner Ansicht nach ein geringes Opfer wenn er damit leben muss, dass sein Umfeld von seinen Taten erfährt.

    Als besonders bedrohlich empfinde ich den in letzter Zeit zu beobachtenden Aufstieg ehemaliger Stasi-Agenten in hohe Bereiche von Wirtschaft, Politik und Journalismus in Verbindung mit einer immer stärkeren öffentlichen Verharmlosung der Lebenswirklichkeiten in der DDR. Hier muss man sich fragen, ob nicht klammheimlich die Rückkehr zu eben jenem System vorbereitet wird, das wir nach 1990 alle für endgültig erledigt hielten. Gerade in der Linkspartei vertreten einige Abgeordnete aus den Reihen der aliierten DKP ja haarsträubende Standpunkte (erinnert sei nur an Frau Wegner, Landtagsabgeordnete in Hannover, die vor laufender Kamera für die Wiedereinführung der Stasi plädierte und zudem zum Besten gab, die Mauer sei nur errichtet worden, um Westdeutsche vom Shopping in der DDR abzuhalten).

    Auch und gerade vor diesem Hintergrund darf nicht zugelassen werden, dass Täter von einst heute die Aufklärungsarbeit behindern. Und dazu gehört eben auch, dass Namen genannt werden können. Manch einen trifft die Erkenntnis eben erst dann, wenn er oder sie vor Augen geführt bekommen: “Der war auch dabei!”.

  8. #8 Hans Meiser
    8. April 2008

    @Ali: Es geht hier nicht um Gerichtsurteile, deshalb ist der Hinweis auf die gerichtliche Feststellung der Schuld irrelevant. IM zu sein war in der DDR nicht strafbar, “Schubert” hat sich also nicht rechtswidrig verhalten, kann also nicht verurteilt werden. Das Veruteilen von Häschern von Unrechtsregimen ist enorm schwierig. Deshalb konnte von den Nazis auch nur eine kleine Führungsgruppe verurteilt werden, deren Schuld so groß war, dass sie auch nach nachträglich geschaffenen Maßstäben verurteilt werden konnten. Die anderen wurden entweder wegen Mordes (der war auch in Nazi-Deutschland strafbar) oder gar nicht veruteilt.
    Trotzdem mussten sie, wenigstens teilweise, Verantwortung zeigen, und das müssen auch die IMs der Stasi tun, zumindest die Überzeugungstäter, wie “Schubert” offensichtlich einer war: Mit Ihrem Namen und Ihrem guten Ruf. Den zu ruinieren, ist die einzige Handhabe, die wir als anständige Gesellschaft gegen sie haben. Wir haben ihn immer wieder verwendet und sollten jetzt nicht damit aufhören. Vor allem nicht in einem ungeheuerlichen Vorfall wie dem hier, wo ganze Gruppen von Stasi-Offizieren ihre ehemaligen Opfer einschüchtern! Es ist essenziell, dass “Schubert” und Konsorten zur Verantwortung gezogen werden. Da der gerichtliche Weg eben ausgeschlossen ist, dann bleibt uns nur der Umweg über den guten Ruf. Und da wir “Schubert” nicht greifen können, da er sich qua Gericht beschützen lässt, nehmen wir eben seinen Anwalt, Thomas Höllrich.
    Dessen unglaubliche Aussage, dass Progromstimmung gegen “Schubert” herrsche, habe ich im Politikerbewertungsportal “Trupoli” gepostet. Wer will, kann ihn da bewerten und so die Aufklärung unterstützen!
    https://www.trupoli.com/de/statements/7809

  9. #10 Christian Reinboth
    8. April 2008

    @Hans Meiser: Volle Zustimmung – der Vergleich Höllrichs mit dem “Pogrom” ist eine absolute Unverschämtheit. Die Opfer dürfen sich offenbar über die Täter nicht einmal mehr empören….

    @Anonymus: Der Artikel ist vor der einstweiligen Verfügung erschienen. Sobald diese aufgehoben wird (und irgendwann muss es ja soweit sein), werden noch etliche andere Medien den Klarnamen nennen – dann erst kann die Geschichte nie wieder unter den Tisch gekehrt werden.

    Allgemeiner Nachtrag: Inzwischen ist ein Brief des “IM Schubert” an seinen Führungsoffizier bei der Stasi aufgetaucht, den er kurz nach dem Mauerfall (und unmittelbar vor seiner Flucht in den Westen verfasste). Darin findet sich zum Abschluss dieser bemerkenswerte Satz: “Falls sie eines Tages alle Minister, die diese innen- und außenpolitische Schande über das Volk gebracht haben, hinter Schloss und Riegel bringen, bin ich der Erste, der wiederkommt.”

    Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass angesichts solcher Aussagen noch jemand ernsthaft der Meinung sein kann, dass “IM Schubert” heute einen besonderen Schutz verdient hat, der es den Verfolgten von einst unmöglich macht, solche Aussagen ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen und dabei Roß und Reiter beim Namen zu nennen….

  10. #11 caligula48
    9. April 2008

    Ich erinnere an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994, daß nur Klarnamen von IM mit exponierter Stellung oder einer heute herausragenden Position genannt werden dürfen. Außerdem ist es ja in Deutschland nichts Neues, daß “…Täter von einst heute die Aufklärungsarbeit behindern…”; oder gilt dies nur von 1949 bis 1989 ?

  11. #12 Christian Reinboth
    9. April 2008

    @caligula48: Der Mann hat im Spitzelapparat eindeutig eine herausragende Position eingenommen, wurde mehrfach ausgezeichnet, von hohen Offizieren in höchsten Tönen gelobt und dürfte zu den wenigen IMs gehört haben, die nach dem Mauerfall schriftlich angekündigt haben, sich wieder zum Dienst melden zu wollen, sobald alle “Verräter” beseitigt sind. Von daher kann man hier nicht auf “kleiner Mitläufer” plädieren. Das Gericht sieht dies übrigens ähnlich: Laut SPIEGEL hat die Richterin bereits bei Prozessbeginn angedeutet, dass IM “Schubert” sich mit der Nennung seines Namens abfinden muss. Mit einer Aufhebung der einstweiligen Verfügung wird sogar noch vor Ende der eigentlichen Hauptverhandlung gerechnet:

    https://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,546199,00.html

  12. #13 Sonja
    22. April 2008

    Nicht nochmal den gleichen Fehler machen! An den Pranger mit den IMs! Wer so Leben anderer beeinträchtigt hat, wie das MfS und seine MA, sollte sich jetzt nicht in Sicherheit wiegen dürfen! Vielleicht kann man ja mal ne Hetzjagd auf den Weg bringen… Oder eine Ausbürgerung aller IMs oder ähnlich Beteiligten ohne jegliche Rentenansprüche mit dem Verbot jemals wieder Eigentum zu erwerben. Den wollten sie im Sozialismus ja sowieso nicht. Zielland Antarktis? Und ab dafür….

  13. #14 H.Lütjens
    15. November 2009

    Hallo
    ich bin auch Betroffene vom Im Schubert Erfurt.
    In meiner Stasi Akte fand ich dieses Dokument, welches ich gern veröffentlichen möchte.
    wollte aber vorher fragen kann ich das so einfach machen und wie bringe ich das Papier in diese Nachricht
    freundliche Grüße H.Lütjens

  14. #15 Ronny
    16. November 2009

    @ali
    Ich kann deiner Argumentationslinie nicht ganz folgen. Die Ausstelung hat Hrn. Schubert ja nicht ein Verbrechen unterstellt und somit ist doch der Tatbestand der üblen Nachrede nicht gegeben.

    Den Richter verstehe ich auch nicht. Es wurden doch nur Fakten präsentiert die für jeden einsichtbar sind und die vom Kläger ja auch gar nicht bestritten werden. Das ist doch so wie wenn ich eine Zeitung verklage die darüber berichtet, dass ich 10 Leute aus meinem Unternehmen gefeuert habe, nachdem ich dies getan habe.

    Kommen wir jetzt schon so weit, dass es sogar verboten ist FAKTEN in der Öffentlichkeit zu präsentieren ? Es ist schon schlimm genug, dass man esoterische Hypothesen nicht als Unsinn bezeichnen darf, aber Fakten ?

    Rein ethisch würde ich es ok finden, wenn der Hr. Vernaderer jetzt mal sieht wie das ist wenn es einem selbst passiert.

  15. #16 Christian Reinboth
    16. November 2009

    @Ronny: Da ich nicht weiß, ob Ali hier noch mitliest, versuche ich mich mal an einer Antwort. Der Grundgedanke ist wohl, dass man sich irgendwann das Recht verdient hat, dass einen Dinge, die man vor 20 Jahren verbrochen hat, nicht mehr verfolgen, wenn es nicht gerade ein Mord war. Das Problem mit dieser Sichtweise ist, dass das Argument “es ist ja schon so lange her” bei vielen Stasi-Fällen nicht zieht, da es eben noch nicht ganz so lange her ist, dass die Dinge ans Licht gekommen sind. Aus Sicht der Opfer – die uns wichtiger sein sollte als die Tätersicht – kann daher von einer Verjährung keine Rede sein. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich eben nicht um Alltägliches (“10 Leute entlassen”) sondern um einen bedeutenden historischen Vorgang (das Einschleusen staatlicher Spione in kirchliche Gruppen) handelt, der von den ehemaligen Tätern mit Verweis auf das Persönlichkeitsrecht unter den Tisch gekehrt werden soll – so macht es zumindest den Anschein. Dass sich auch noch ausgerechnet die Linkspartei in den Fall einmischt und sich auf die Seite des ehemaligen Stasi-Zuträgers stellt, gibt der Affäre ein unschönes Geschmäckle…

    Zum Glück haben die Gerichte ja aber mittlerweile ein gutes Urteil gefällt:

    Der Name eines Inoffiziellen Mitarbeiters (IM) der DDR-Staatssicherheit darf in einer Ausstellung in Sachsen genannt werden. Das Landgericht Zwickau hob die einstweilige Verfügung gegen die Namensnennung auf.

    https://www.morgenpost.de/bezirke/lichtenberg/article548660/Stasi_Spitzel_darf_mit_Klarnamen_genannt_werden.html

  16. #17 Ronny
    16. November 2009

    @Christian
    Alis Argument war, dass er fragte ob er von einem Gericht verurteilt wurde. Darauf meine Antwort, dass dies nie zur Debatte stand, da er es ja aktenkundig ist was Hr. Schubert getan hat und er dies auch nicht bestreitet.

    Was die Verjährung betrifft: Ich persönliche glaube nicht, dass sich Menschen ändern. Andererseits sollte man jedem eine Chance geben. Schwieriges Thema.

    Es ist auch immer zu unterscheiden ob man aktiv oder passiv dabei war. Das ist so wie bei den Nazis in Österreich. Ich versuche da immer zu unterscheiden zwischen den Mitläufern, die aus Arbeitsmangel, Unterdrückung, Angst halt mitgemacht haben und denen die am Heldenplatz mit erhobener Hand standen und jubelten. Bei ersteren würde ich die Verjährung ok finden, bei zweiterer Sorte nicht.

    Außerdem, was hindert Hrn. Schubert daran zu der Ausstellung zu gehen und sich öffentlich zu entschuldigen und den Hrn. Pfarrer bitten dies auch zu erwähnen.
    Damit sollte doch sein Ruf wiederhergestellt sein.

  17. #18 Christian Reinboth
    16. November 2009

    @Ronny:

    Außerdem, was hindert Hrn. Schubert daran zu der Ausstellung zu gehen und sich öffentlich zu entschuldigen und den Hrn. Pfarrer bitten dies auch zu erwähnen. Damit sollte doch sein Ruf wiederhergestellt sein.

    Die Schubert-Klage ist ja kein isolierter Einzelfall sondern reiht sich ein in eine lange Reihe von Klagen ehemaliger Stasi-Kader auf die Tilgung von Namen, Daten und Taten nicht nur von Ausstellungstafeln sondern auch aus Zeitungsartikeln und sogar Geschichtsbüchern. Der Herausgeber des Tagesspiegels, Hermann Rudolph, kommentierte dies im vergangenden Jahr anlässlich der Schubert-Klagewie folgt:

    “In diesen Versuchen, die Öffentlichkeit zu zwingen, offenkundige Verfehlungen nicht mehr zur Kenntnis zu nehmen, spürt man eine fatale Tendenz, die DDR-Vergangenheit weich zu zeichnen. Denn in den neunziger Jahren, als die DDR noch nahe war, wäre niemand auf solche Ideen gekommen. Dass es heute möglich ist, muss alarmieren: Da wagt sich ein Bewusstsein von unserer jüngsten Geschichte hervor, das man nur schamlos nennen kann.”

    https://www.stasi-in-erfurt.de/T1-In-eigener-Sache.htm

    Ich denke, das trifft es ganz gut. Auch Frau Birthler hat sich zu der Flut von Klagen, die seit 2007 in Zusammenhang mit Stasi-Namensnennungen die Gerichte beschäftigen bereits ähnlich geäußert (ein passendes Zitat habe ich aber leider gerade nicht zur Hand).