Nun ist es also entschieden: Der Bundestag hat die Fortführung der Forschung mit embryonalen Stammzellen erleichtert. Mit den Stimmen von 356 Abgeordneten verlängerte er die Einfuhrfrist für entsprechende Zellinien, die zukünftig bis zum 1. Mai 2007 existiert haben können. Der Stichtag ist damit um 5 Jahre verschoben – einmalig, wie es heißt. Richtig zufrieden können mit dieser Entscheidung aber weder die Befürworter noch die Gegner der Stammzellenforschung sein.
Eine typische Politiker-Entscheidung werden sich viele gedacht haben, als die Verschiebung des Stichtages bekanntgegeben wurde: Weder eindeutig dafür noch eindeutig dagegen, statt dessen wird das Problem einfach in die nächste oder übernächste Legislaturperiode ausgelagert, wenn die nutzbaren Zelllinien sich erschöpft haben und der Ruf nach einer erneuten Verschiebung des Stichtags zweifellos wieder laut werden dürfte.
Auch wenn die Grundfrage nach der Zulässigkeit von Forschung mit embryonalen Stammzellen eine schwierige ist, da wissenschaftliche, medizinische, ethische, soziokulturelle und religiöse Aspekte hineinspielen, hätte zumindest ich mir dieses Mal eine klarere Entscheidung gewünscht. Denn letzten Endes ist es doch so (und hier kann sich jeder Leser nun seine Position aussuchen):
Entweder die embryonale Stammzellenforschung ist aus ethischen und moralischen Gründen abzulehnen – in diesem Fall sollten entsprechende Zelllinien weder aus dem Ausland importiert, noch dürfte der Stichtag verschoben werden. Moralisch unzulässig bleibt moralisch unzulässig – und die Aussetzung der Moral bis zu bestimmten Stichtagen ist sowohl unlogisch als auch unethisch. Oder aber die embryonale Stammzellenforschung ist eben nicht aus ethischen Gründen zu verwerfen. In diesem Fall sollte sie konsequenterweise auch freigegeben werden – inklusive der vollständigen Abschaffung des Stichtages und der Freigabe auch von aus dem Inland stammenden Zelllinien.
Die Verschiebung des Stichtages ist weder eine Entscheidung in die eine noch in die andere Richtung – und damit im Grunde unbefriedigend für beide Seiten. Abgesehen davon, dass sich hier wieder mal ein zentrales Problem deutscher Politik offenbart – die Verlagerung von Problemen in die nahe und mittlere Zukunft, um auf diese Weise kontroverse Entscheidungen in der Gegenwart zu vermeiden – nährt die Stichtagsverschiebung auch den Verdacht, dass hier versucht werden soll, die endgültige Entscheidung über die moralische Richtigkeit der Stammzellenforschung solange zu verschieben, bis erste verwertbare Forschungsergebnisse vorliegen. Frei nach dem Motto: Wir schieben das Problem jetzt noch eine Weile vor uns her und hoffen, dass sich in der Zwischenzeit ein Forschungserfolg einstellt und sich die Diskussion damit erledigt.
Alles in allem also eine enttäuschende Entscheidung – für beide Seiten, auch wenn etliche Mitglieder der Forschergemeinde sich ja zunächst positiv geäußert hatten. Dies dürfte sich ändern, wenn in ein paar Jahren wieder neue Zelllinien benötigt werden, und das Parlament dann an der “einmaligen” Stichtagsverschiebung festhält. Der sich daraus ergebende Druck auf die Forschung ist enorm: Entweder können in den nächsten Jahren (auch wirtschaftlich) verwertbare Ergebnisse produziert werden, oder aber es droht das tatsächliche Aus. Für wissenschaftlichen Fortschritt gibt es aber keine Deadlines – ebensowenig wie Stichtage für moralisches Verhalten….
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