Der Vertrag von Lissabon ist bekanntlich vor einigen Tagen am irischen Referendum gescheitert (auch wenn manch ein Politiker ja schon verlauten ließ, man könne die Abstimmung doch auch so lange wiederholen, bis das Ergebnis passt). Im Gegensatz zu den Iren durften wir Deutschen nicht abstimmen – weder über den Vertrag von Lissabon noch über die EU-Verfassung, die am Votum der Franzosen und Niederländer scheiterte.

Nein, hierzulande fallen derart delikate Abstimmungen in den Aufgabenbereich der politischen Elite im Bundestag. Volksentscheide sind schließlich unberechenbar – und ständige Wiederholungen kosten viel zu viele Steuergelder. Bedauerlich bloss, dass die politische Elite (zumindest in Teilen) offenbar keine Ahnung hat, worüber eigentlich abgestimmt wird….

Ohne Worte.

Ganz unabhängig vom Für und Wider bezüglich des Vetragswerks: Sollten die irischen Parlamentarier bezüglich europapolitischer Prozesse über eine ähnlich breite Wissensbasis verfügen, kann zumindest ich jeden Iren verstehen, der sein Kreuzchen genau dort gesetzt hat, wo es die irische Politik lieber nicht gesehen hätte…

Kommentare (2)

  1. #1 Michael
    20. Juni 2008

    eieieieiei..! Leistungskontrolle – 6 setzen!

    Ja, aber wie ticken die denn nun wirklich, also hinsichtlich Ge-Wissenslücken?
    Interessant wäre doch auch gewesen, nachzufragen, was die Abgeordneten denn nun überhaupt von der EU-Verfassung wissen bzw. was sie glauben davon zu wissen und daran als wichtig erachten – damit man ungefähr weiß was die denken, wofür sie da abgestimmt haben.
    Insofern bestätigt der Beitrag – neben der naiven Schamresistenz einiger – leider nur die Befürchtung, der grassierenden Realitäts- und Weltfremdheit des Berufspolitikers.

  2. #2 Olaf
    1. August 2008

    Erst einmal sollten wir ein freier Staat werden!
    Denn:
    Ein Grundgesetz ist ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit”

    Noch sind wir alliiertes Hoheitsgebiet!
    Wir haben keinen Friedensvertrag!
    Keine Verfassung…

    GG Art 146
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
    für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem
    eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung
    beschlossen worden ist.

    Eins nach dem anderen… …60 Jahre besetztes Gebiet… …es reicht!