…sollte man besser nicht sein. In dem Fall kann man den Gedanken an eine kirchliche Trauung nämlich begraben. So entschied das Bistum der Provinz Viterbo, einem 26jährigen Unfallopfer die Heirat zu verweigern, da der junge Mann aufgrund seiner Behinderung zeugungsunfähig ist.
Mit Kritik an der katholischen Kirche bin ich – obwohl selbst evangelisch – normalerweise eher zurückhaltend. Vor dem jüngsten Meisterstück aus der Abteilung “aktive Mitgliedervertreibung” kann aber selbst ich nur anerkennend den Hut ziehen: Der Bischof der Provinz Viterbo untersagt einem jungen, querschnittsgelähmten Katholiken die Eheschließung, da dieser nicht mehr in der Lage ist, Kinder zu zeugen.
Aus FOCUS Online:
“Kein Bischof, kein Priester kann eine Hochzeit zelebrieren, wenn er weiß, dass eine Impotenz vorliegt, da dies ein Grund für eine Annulierung sein kann”, sagte Salvatore de Ciuco, der Sprecher des Bischofs Lorenzo Chiarinelli am Sonntag dem italienischen Fernsehsender SkyTG24. Der 26-jährige Bräutigam ist seit einem Autounfall querschnittgelähmt.
Am Samstag hatte er seine Partnerin in Viterbe in Zentralitalien standesamtlich geheiratet. Der Gemeindepfarrer, dem der Bischof die kirchliche Trauung untersagt hatte, war bei der Eheschließung dabei. Die katholische Kirche betrachtet die Ehe als unwiderrufliche Bindung zwischen Mann und Frau mit dem Ziel, Kinder zu zeugen. Sie verurteilt sexuelle Handlungen, die nicht der Fortpflanzung dienen.
Da soll nochmal jemand behaupten, man könnte einem Querschnittsgelähmten das Leben nicht noch mehr zur Hölle machen. Sollte der arme Mann (oder seine Frau) nämlich tatsächlich tief katholisch sein, dürfte er sich für den Rest seines Lebens über den Status seiner Ehe Gedanken machen (und kann sich zudem jede Woche im Beichtstuhl erneut dafür entschuldigen, dass er mit einer Frau zusammenlebt, ohne mit ihr verheiratet zu sein).
Und für jeden Leser, der sich jetzt fragt, ob es sowas wirklich geben kann, darf ich aus dem kanonischen Recht (CIC – Codex Iuris Canonici) zum Stichwort impotentia coeundi zitieren:
Can. 1084 — § 1. Die der Ehe vorausgehende und dauernde Unfähigkeit zum Beischlaf, sei sie auf seiten des Mannes oder der Frau, sei sie absolut oder relativ, macht die Ehe aus ihrem Wesen heraus ungültig.
§ 2. Besteht hinsichtlich des Hindernisses der Unfähigkeit ein Rechts- oder Tatsachenzweifel, so darf die Eheschließung nicht verhindert und auch nicht die Ehe, solange der Zweifel bleibt, für ungültig erklärt werden.
Um nicht in allgemeines Katholiken-Bashing abzurutschen sei angemerkt, dass der Pfarrer der beiden immerhin bei der standesamtlichen Hochzeit zugegen war und der Ehe (so könnte man zumindest annehmen) seinen stillen Segen gab. Die Erfahrung, dass gerade die katholischen Gemeindepfarrer an der “Basis” häufig nicht so sture Betonköpfe wie ihre Vorgesetzten sind, hat vermutlich jedes ökumenisch engagierte Gemeindemitglied schon gemacht. Da kann man nur hoffen, dass der Pfarrer jetzt nicht auch noch für sein “stilles Einverständnis” im Nachhinein bestraft wird (denn auch das hat es – leider – schon gegeben).
Auf FOCUS Online schreibt übrigens ein Kommentator, dass ihm ein solcher Fall auch aus Deutschland bekannt ist. Angeblich weigerte sich ein katholischer Priester aus NRW eine Bekannte von ihm zu verheiraten, die nach einer Not-OP keine Kinder mehr bekommen kann. Seufz….die katholische Kirche und die Fixiertheit auf den Geschlechtsakt – ein Thema zu dem man (leider) noch sehr sehr viel schreiben könnte….
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